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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von [k44] Obi Wahn
mein Kopf sagt: Nix da.
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Hat der Kopf dafür auch eine rationale Erklärung?
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Unschuldsvermutung? Oder soll jeder Verdächtige einfach mal in U-Haft? Dafür würde ich gerne eine rationale Erklärung hören.
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Nicht jeder Verdächtiger, sondern jeder -dringend- Tatverdächtiger aus einem (versuchten) Tötungsdelikt.
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| Zitat von Shooter
Unschuldsvermutung? Oder soll jeder Verdächtige einfach mal in U-Haft? Dafür würde ich gerne eine rationale Erklärung hören.
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Verdächtige != Täter.
Merkste aber selber, oder?
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| Kritik an Zivilschutzkonzept - Linke spricht von Stimmungsmache
Lebensmittel für zehn Tage, Wasser für fünf: Die Bundesregierung hat ein neues Konzept für die Zivilverteidigung im Fall von Katastrophen oder bewaffneten Angriffe erarbeitet. Die Opposition warnt vor Grenzüberschreitungen.
Berlin (dpa) - Die Linke hat das neue Konzept der Bundesregierung zur Zivilverteidigung als Angstmache kritisiert. «Man kann die Menschen mit immer neuen Vorschlägen, so auch zu Hamsterkäufen, völlig verunsichern», sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dem «Kölner Stadtanzeiger» (22. August 2016). Die Regierung dürfe nicht täglich neue Hektik verbreiten. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte eine Aktualisierung der Notfallpläne zwar sinnvoll, hält eine Vermischung von ziviler Vorsorge mit militärischen Szenarien und Hinweisen auf terroristische Gefahren aber für problematisch.
Die Bundesregierung wird das neue Konzept zur zivilen Verteidigung am Mittwoch im Kabinett beraten, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Pläne danach der Öffentlichkeit vorstellen. Zu Inhalten wollte sich sein Ressort vorab nicht äußern. Laut «Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung» handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges. Sie wurde 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben.
Nach Informationen der «FAS» zielen die Empfehlungen unter anderem darauf ab, dass sich die Bevölkerung im Fall schwerer Katastrophen oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst versorgen kann, bevor staatliche Maßnahmen greifen. So würden die Bürger unter anderem aufgerufen, «einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen» und für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag vorzuhalten.
Aus Sicht des Grünen-Innenpolitikers von Notz ist eine Überarbeitung der zivilen Schutzkonzepte durchaus notwendig. «Angesichts der technischen Entwicklung der letzten Jahre ist es fast schon fahrlässig, mit Konzepten von 1989 zu hantieren», sagte er dem «Kölner Stadtanzeiger». Aber: «Ich sehe kein Angriffsszenario, für das sich die Bevölkerung Vorräte anlegen sollte.» Wenn mit solchen Formulierungen die zivile Hilfe, die die Bundeswehr bei Katastrophen durchaus leisten müsse, militarisiert werden solle, sei das unnötig, unverantwortlich und verfassungswidrig.
Die Union verteidigte das Konzept. «Die Neufassung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist vollkommen sachgerecht und notwendig», sagte der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, dem Blatt. «Nicht nur, aber auch wegen der verschärften Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist es wichtig, die Abwehr- und Reaktionsfähigkeit unserer Zivilschutzorganisationen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und den neuen Herausforderungen anzupassen.»
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Genau so beschränkt ist die Gedankenwelt dieser Politmischpoke.
Gruss von der Energiewende... wer braucht da schon Gegner, die einen angreifen...?
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von Shooter
Unschuldsvermutung? Oder soll jeder Verdächtige einfach mal in U-Haft? Dafür würde ich gerne eine rationale Erklärung hören.
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Verdächtige != Täter.
Merkste aber selber, oder?
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Im zitierten Text steht einfach "Beschuldigter".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 23.08.2016 14:47]
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von Shooter
Unschuldsvermutung? Oder soll jeder Verdächtige einfach mal in U-Haft? Dafür würde ich gerne eine rationale Erklärung hören.
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Verdächtige != Täter.
Merkste aber selber, oder?
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Taeter ist er ja aber offiziell noch nicht. Also, egal wie offensichtlich alles sein mag, ohne Urteil ist der Verdaechtiger oder Beschuldigter. Koennte ja theoretisch auch eine Notwehrsituation gewesen sein.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von [k44] Obi Wahn
mein Kopf sagt: Nix da.
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Hat der Kopf dafür auch eine rationale Erklärung?
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Strafe - gemeint ist Freiheitsentzug als erheblicher Eingriff - beginnt, wenn ein Gericht ein Strafurteil gefällt hat. Selbst dann, wenn der Täter den Umständen nach unmittelbar feststeht. Deswegen gibt es ja für die Verhängung von Untersuchungshaft die besagten Haftgründe, über die vorab zu entscheiden ist: Sie dienen der Sicherung des weiteren Ermittlungs- und Strafverfahrens, nicht als Strafe oder als Schauspiel für den gerechten Volkszorn.
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| Zitat von Absonoob
Taeter ist er ja aber offiziell noch nicht. Also, egal wie offensichtlich alles sein mag, ohne Urteil ist der Verdaechtiger oder Beschuldigter. Koennte ja theoretisch auch eine Notwehrsituation gewesen sein.
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Ja, eben. Die Forderung war, bei versuchtem Totschlag direkt in U-Haft. Ob das aber wirklich versuchter Totschlag war oder nicht, ist noch lange nicht bewiesen, und demzufolge ersteinmal nur ein Verdacht. Der Täter ist also vermutlich schon ein Täter, aber welche Tat dieser Täter schlussendlich begannen hat, ist noch alles andere als sicher. Und wenn da die glorreiche Forderung kommt, ab Tatbestand XY U-Haft zwingend, dann muss man ja erstmal sicher gehen, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, und das stelle ich mir zu diesem Zeitpunkt schwierig vor.
Ich weiss nicht, wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz soll die U-Haft lediglich präventive Wirkung erreichen, die da wären, eine Flucht verhindern, eine Verdunkelung verhindern, oder zu verhindern, dassweitere Verbrechen begangen werden oder das angedrohte Verbrechen begangen werden können (ja, habe ich von Wiki), völlig unabhängig von der schwere der Straftat. Alles andere klingt für mich schon stark nach Vorverurteilung.
/Zwipo.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 23.08.2016 14:58]
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| Zitat von Shooter
Im zitierten Text steht einfach "Beschuldigter".
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| Zitat von Absonoob
Taeter ist er ja aber offiziell noch nicht.
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Genau an diesen Punkt hat uns unser Justizsystem mit der heutigen Richterschaft schon gebracht.
Doch, Täter war er in dem Moment, in dem er mit einem Baseballschläger einen anderen Menschen angegriffen und schwer verletzt hat.
Bisher ist er nur noch nicht von einem Richter dafür verurteilt worden, der ihm dann erstmal mildernd berücksichtigt, dass er ja vermutlich betrunken und dadurch ja überhaupt gar nicht und so schuldfähig gewesen sein kann.
Oder aber...
| Zitat von Absonoob
Koennte ja theoretisch auch eine Notwehrsituation gewesen sein.
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...dass genau das der höchstwahrscheinliche Fall ist.
Daher sofort erstmal auf freien Fuß, wie könnte denn sonst zur Normalität werden, dass man für solche Taten kaum ein juristisches Nachspiel zu erwarten hat.
Genau also der Punkt, aufgrund dessen unser Justizsystem grade in einem wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr ernstgenommen wird und demnächst komplett versagen wird.
Was wird's später geben, wenn das ganze in 6 bis 12 Monaten vielleicht mal vor Gericht kommt? Halbes Jahr auf Bewährung? Aber auch nur vielleicht? Und nichtmal im Ansatz, was §224 und ggf. §226 StGB hergeben.
Unschuldsvermutung halt, selbst wenn man das Blut noch an den Händen hat. Yeah!
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Vermutlich gibt es mehr als einen Fall, wo U-Haft das weitere Vorgehen stark vereinfacht haette. Oder Folgetaten verhindert haette. Aber konsequent weitergedacht muessten wir dann irgendwann alle im Bau leben und duerfen nur raus, wenn wir ein Beduerfnis nachweisen und der Ausgang im Zusammenhang mit unserem vom Beduerfnis erfassten Zweck steht
Edit: Carlos, ich verstehe deine Sichtweise. Aber im Prinzip forderst du gerade U-Haft als Strafe fuer "War an einer koerperlichen Auseinandersetzung mit moeglicher Todesgefahr beteiligt." Das sind mindestens zwei WTFs fuer mein Verstaendnis.
Dass viele Dinge erst viel zu spaet vor Gericht landen und dann auch noch oft sehr gutmuetig bestraft warden ist eine andere Baustelle. Aber da ist der Haftrichter nicht die Loesung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.08.2016 15:01]
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| Zitat von Carlos Hathcock
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Ich habe noch was nachgeschoben während du geschrieben hast.
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Strafe - gemeint ist Freiheitsentzug als erheblicher Eingriff - beginnt, wenn ein Gericht ein Strafurteil gefällt hat. Selbst dann, wenn der Täter den Umständen nach unmittelbar feststeht. Deswegen gibt es ja für die Verhängung von Untersuchungshaft die besagten Haftgründe, über die vorab zu entscheiden ist: Sie dienen der Sicherung des weiteren Ermittlungs- und Strafverfahrens, nicht als Strafe oder als Schauspiel für den gerechten Volkszorn.
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Und genau dieses Konzept funktioniert nur dann, wenn zwischen Tat und Urteil nicht zuviel Zeit verstreicht und zwischen Tat und Strafe ein gesundes Verhältnis besteht.
Beides ist in Deutschland de facto nicht mehr gewährt.
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Ich finde es übrigens leicht amüsant, dass die Waffenfraktion hier, welche immer rumweimt wenn das Waffenrecht verschärft wird, bei allen anderen Dingen dann wieder auf "Law and Order" macht und nur die absolute Härte der richtige Weg ist. Ja, das ist jetzt Polemik, aber die Ironie dahinter entgeht mir leider nicht.
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| Zitat von Absonoob
Aber konsequent weitergedacht muessten wir dann irgendwann alle im Bau leben und duerfen nur raus, wenn wir ein Beduerfnis nachweisen und der Ausgang im Zusammenhang mit unserem vom Beduerfnis erfassten Zweck steht
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Und genau mit diesen Übertreibungen wird dann gerechtfertigt, was heute Justizrealität ist? Wow.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von [k44] Obi Wahn
Strafe - gemeint ist Freiheitsentzug als erheblicher Eingriff - beginnt, wenn ein Gericht ein Strafurteil gefällt hat. Selbst dann, wenn der Täter den Umständen nach unmittelbar feststeht. Deswegen gibt es ja für die Verhängung von Untersuchungshaft die besagten Haftgründe, über die vorab zu entscheiden ist: Sie dienen der Sicherung des weiteren Ermittlungs- und Strafverfahrens, nicht als Strafe oder als Schauspiel für den gerechten Volkszorn.
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Und genau dieses Konzept funktioniert nur dann, wenn zwischen Tat und Urteil nicht zuviel Zeit verstreicht und zwischen Tat und Strafe ein gesundes Verhältnis besteht.
Beides ist in Deutschland de facto nicht mehr gewährt.
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Siehe oben. Dem Justizsystem fehlt Geld, Struktur und Linie. Beim Haftrichter anzusetzen waere reine Symptombekaempfung, und das duerfte doch gerade dir gegen den Strich gehen, oder?
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| Zitat von Shooter
Ich finde es übrigens leicht amüsant, dass die Waffenfraktion hier, welche immer rumweimt wenn das Waffenrecht verschärft wird, bei allen anderen Dingen dann wieder auf "Law and Order" macht und nur die absolute Härte der richtige Weg ist. Ja, das ist jetzt Polemik, aber die Ironie dahinter entgeht mir leider nicht.
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Merkst Du vielleicht auch, wie man hier gegen Wände diskutiert, wenn man genau das aufzeigt?
Kaum könnte es mal jeden betreffen oder es wird tatsächlich auch mal ein strikteres Durchgreifen gefordert, wird wieder in die andere Richtung diskutiert.
Ja, da steckt in der Tat eine Menge Ironie drin...
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Und genau aus diesem Grund sind jegliche Emotionen völlig fehl am Platz, was Obi ja ursprünglich auch zur Sprache gebracht hat.
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| Zitat von Carlos Hathcock
Und genau dieses Konzept funktioniert nur dann, wenn zwischen Tat und Urteil nicht zuviel Zeit verstreicht und zwischen Tat und Strafe ein gesundes Verhältnis besteht.
Beides ist in Deutschland de facto nicht mehr gewährt.
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Ich lasse mangels gesicherter Empirie mal offen, ob ich das teile oder nicht. Selbst wenn: Es wäre für mich kein Grund, wichtige rechtsstaatliche Grundprinzipien, die eine verdammte Menge mit Gewaltenteilung zu tun haben, über Bord zu werfen. Beides, eine womöglich überlastete wie eine "zu lasch" urteilende Justiz, bleibt ein Fall für konkrete Politik innerhalb des bestehenden Rahmens.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von Absonoob
Aber konsequent weitergedacht muessten wir dann irgendwann alle im Bau leben und duerfen nur raus, wenn wir ein Beduerfnis nachweisen und der Ausgang im Zusammenhang mit unserem vom Beduerfnis erfassten Zweck steht
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Und genau mit diesen Übertreibungen wird dann gerechtfertigt, was heute Justizrealität ist? Wow.
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Das ist keine Uebertreibung, sondern meine Sichtweise. Entweder ich vertrete die Unschuldsvermutung oder nicht. Koennen wir uns denn auf die Unschuldsvermutung einigen?
Ich glaube naemlich, wir sind uns einig, dass Ermittlung, Anklage, Beweiswuerdigung und Urteil gerade in offensichtlichen Faellen auch problemlos innerhalb weniger Wochen erfolgen koennte. Und dass der Strafkatalog, so wie er ist/verwendet wird, auch unbefriedigend ist.
Was ich mir wuenschen wuerde: Strafen, die "wehtun", aber nicht gleichzeitig Lebensgrundlagen zerstoeren. Bewaehrungsstrafen bergen durchaus die Gefahr, als Freispruch wahrgenommen zu werden und nicht als letzte Warnung. Denjenigen direkt fuer laengere Zeit einzulochen macht es aber auch nicht einfacher, denjenigen zur Rechtsstaatlichkeit zu erziehen, vor Allem, wenn er seinen Job verliert und 1000 neue Tricks lernt. Stockhiebe sind auch irgendwie doof. Ich wuensche mir (neben wesentlich mehr Tempo), dass es viele Abstufungen zwischen "drei Jahre Bau" und "zwei jahre Bewaehrung" gibt. Z.B. offener Vollzug, aber der Patient wird puenktlich zu Arbeitsbeginn abgeliefert und direkt zum Feierabend wieder eingesackt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.08.2016 15:11]
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| Zitat von Carlos Hathcock
Genau an diesen Punkt hat uns unser Justizsystem mit der heutigen Richterschaft schon gebracht.
Doch, Täter war er in dem Moment, in dem er mit einem Baseballschläger einen anderen Menschen angegriffen und schwer verletzt hat.
Bisher ist er nur noch nicht von einem Richter dafür verurteilt worden, der ihm dann erstmal mildernd berücksichtigt, dass er ja vermutlich betrunken und dadurch ja überhaupt gar nicht und so schuldfähig gewesen sein kann.
Oder aber...
| Zitat von Absonoob
Koennte ja theoretisch auch eine Notwehrsituation gewesen sein.
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...dass genau das der höchstwahrscheinliche Fall ist.
Daher sofort erstmal auf freien Fuß, wie könnte denn sonst zur Normalität werden, dass man für solche Taten kaum ein juristisches Nachspiel zu erwarten hat.
Genau also der Punkt, aufgrund dessen unser Justizsystem grade in einem wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr ernstgenommen wird und demnächst komplett versagen wird.
Was wird's später geben, wenn das ganze in 6 bis 12 Monaten vielleicht mal vor Gericht kommt? Halbes Jahr auf Bewährung? Aber auch nur vielleicht? Und nichtmal im Ansatz, was §224 und ggf. §226 StGB hergeben.
Unschuldsvermutung halt, selbst wenn man das Blut noch an den Händen hat. Yeah!
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Bin jetzt irgendwie gespannt ob Du das auch noch so siehst wenn der nächste Polizist der einen umklatscht und sich damit an einer entsprechenden Tat verdächtig gemacht hat gleich mal pauschal in U-Haft landet. Oder gibt es dann dafür entsprechende Ausnahmeregelungen?
/e: Will sagen: Ich versteh und teile die Frustration schon, aber das wirkt alles so n bissel nicht wünschenswert. Ich hätte auch gern dass die bösen im Kittchen versauern und die guten den Tag retten. Ich denke aber dass es noch ein paar andere Sachen gibt, bei denen man da ansetzen kann, ohne gleich das gefühlt wichtigste Fundament des Strafrechts eines demokratischen Rechtsstaates über Bord zu werfen.
Wie schon weiter oben gesagt, es ist ja häufig gerade nicht so dass die bestehenden Regelungen Verbesserungen nicht hergeben würden.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Don_Wursto am 23.08.2016 15:42]
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| Zitat von Don_Wursto
| Zitat von Carlos Hathcock
Genau an diesen Punkt hat uns unser Justizsystem mit der heutigen Richterschaft schon gebracht.
Doch, Täter war er in dem Moment, in dem er mit einem Baseballschläger einen anderen Menschen angegriffen und schwer verletzt hat.
Bisher ist er nur noch nicht von einem Richter dafür verurteilt worden, der ihm dann erstmal mildernd berücksichtigt, dass er ja vermutlich betrunken und dadurch ja überhaupt gar nicht und so schuldfähig gewesen sein kann.
Oder aber...
| Zitat von Absonoob
Koennte ja theoretisch auch eine Notwehrsituation gewesen sein.
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...dass genau das der höchstwahrscheinliche Fall ist.
Daher sofort erstmal auf freien Fuß, wie könnte denn sonst zur Normalität werden, dass man für solche Taten kaum ein juristisches Nachspiel zu erwarten hat.
Genau also der Punkt, aufgrund dessen unser Justizsystem grade in einem wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr ernstgenommen wird und demnächst komplett versagen wird.
Was wird's später geben, wenn das ganze in 6 bis 12 Monaten vielleicht mal vor Gericht kommt? Halbes Jahr auf Bewährung? Aber auch nur vielleicht? Und nichtmal im Ansatz, was §224 und ggf. §226 StGB hergeben.
Unschuldsvermutung halt, selbst wenn man das Blut noch an den Händen hat. Yeah!
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Bin jetzt irgendwie gespannt ob Du das auch noch so siehst wenn der nächste Polizist der einen umklatscht und sich damit an einer entsprechenden Tat verdächtig gemacht hat gleich mal pauschal in U-Haft landet. Oder gibt es dann dafür entsprechende Ausnahmeregelungen?
/e: Will sagen: Ich versteh und teile die Frustration schon, aber das wirkt alles so n bissel nicht wünschenswert. Ich hätte auch gern dass die bösen im Kittchen versauern und die guten den Tag retten. Ich denke aber dass es noch ein paar andere Sachen gibt, bei denen man da ansetzen kann, ohne gleich das gefühlt wichtigste Fundament des Strafrechts eines demokratischen Rechtsstaates über Bord zu werfen.
Wie schon weiter oben gesagt, es ist ja häufig gerade nicht so dass die bestehenden Regelungen Verbesserungen nicht hergeben würden.
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Ich würde mal tippen, dass Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Polizeigesetze davon ausgenommen sind.
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| Zitat von Lwis
Ich würde mal tippen, dass Rechtfertigungsgründe wie Notwehr [...] davon ausgenommen sind.
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Du merkst aber, dass es ohne fertiges Gerichtsverfahren quasi unmoeglich ist, das festzulegen ohne das Urteil vorwegzunehmen, oder? Also, ja, mir stinkt es auch, wenn jemand, der schuldig ist, frei rumlaeuft. Aber das ist mir lieber als dass jemand unschuldig einsitzt. Gerade mit den momentanen Bearbeitungszeiten. Bloede Situation, man ist des Totschlags verdaechtig und es ist keine hundertprozentig eindeutige Sachlage ermittelbar, dann sitzt man erstmal ein Jahr. Dann stellt sich raus, dass es Notwehr war und dann? Nach einem Jahr im Bau? Kannste dir vom Freispruch auch nichts kaufen.
Die Schwierigkeit ist eben, Ersttaetern mit schwieriger Ausgangsituation eine Chance zu geben und gleichzeitig gewerbsmaessige Intensivtaeter adaequat zu bestrafen und auch von der Oeffentlichkeit wegzuhalten. Letzteres sollte zwar in meinen Augen nicht die Hauptrolle spielen, aber manchmal durchaus beruecksichtigt warden.
Voellig unrelated, Samstag komme ich endlich mal dazu, auf Wurfscheiben zu schiessen. 15-20 Euro fuer so ein Anfaengerseminar inkl. Einweisung, da werde ich nicht meckern.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 23.08.2016 16:25]
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| Zitat von Lwis
Ich würde mal tippen, dass Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Polizeigesetze davon ausgenommen sind.
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Ja, das hab ich mir auch schon gedacht. U-Haft für alle auf Verdacht. Also für alle außer für mich, bitte schön. Ist imho ein schöner Indikator wie prima so eine Regelung eigentlich ist, wenn die Verfechter sie partout nur für die anderen wollen.
Also nee, kann ich sehr gut drauf verzichten, das muss besser gehen.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Kritik an Zivilschutzkonzept - Linke spricht von Stimmungsmache
Lebensmittel für zehn Tage, Wasser für fünf: Die Bundesregierung hat ein neues Konzept für die Zivilverteidigung im Fall von Katastrophen oder bewaffneten Angriffe erarbeitet. Die Opposition warnt vor Grenzüberschreitungen.
Berlin (dpa) - Die Linke hat das neue Konzept der Bundesregierung zur Zivilverteidigung als Angstmache kritisiert. «Man kann die Menschen mit immer neuen Vorschlägen, so auch zu Hamsterkäufen, völlig verunsichern», sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dem «Kölner Stadtanzeiger» (22. August 2016). Die Regierung dürfe nicht täglich neue Hektik verbreiten. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte eine Aktualisierung der Notfallpläne zwar sinnvoll, hält eine Vermischung von ziviler Vorsorge mit militärischen Szenarien und Hinweisen auf terroristische Gefahren aber für problematisch.
Die Bundesregierung wird das neue Konzept zur zivilen Verteidigung am Mittwoch im Kabinett beraten, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Pläne danach der Öffentlichkeit vorstellen. Zu Inhalten wollte sich sein Ressort vorab nicht äußern. Laut «Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung» handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges. Sie wurde 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben.
Nach Informationen der «FAS» zielen die Empfehlungen unter anderem darauf ab, dass sich die Bevölkerung im Fall schwerer Katastrophen oder eines bewaffneten Angriffs vorübergehend selbst versorgen kann, bevor staatliche Maßnahmen greifen. So würden die Bürger unter anderem aufgerufen, «einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen» und für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Wasser pro Person und Tag vorzuhalten.
Aus Sicht des Grünen-Innenpolitikers von Notz ist eine Überarbeitung der zivilen Schutzkonzepte durchaus notwendig. «Angesichts der technischen Entwicklung der letzten Jahre ist es fast schon fahrlässig, mit Konzepten von 1989 zu hantieren», sagte er dem «Kölner Stadtanzeiger». Aber: «Ich sehe kein Angriffsszenario, für das sich die Bevölkerung Vorräte anlegen sollte.» Wenn mit solchen Formulierungen die zivile Hilfe, die die Bundeswehr bei Katastrophen durchaus leisten müsse, militarisiert werden solle, sei das unnötig, unverantwortlich und verfassungswidrig.
Die Union verteidigte das Konzept. «Die Neufassung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist vollkommen sachgerecht und notwendig», sagte der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, dem Blatt. «Nicht nur, aber auch wegen der verschärften Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist es wichtig, die Abwehr- und Reaktionsfähigkeit unserer Zivilschutzorganisationen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und den neuen Herausforderungen anzupassen.»
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Genau so beschränkt ist die Gedankenwelt dieser Politmischpoke.
Gruss von der Energiewende... wer braucht da schon Gegner, die einen angreifen...?
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| Nicht hamstern, sondern vernünftige Vorräte anlegen - das empfiehlt Zivilschutz-Experte Kast vom Deutschen Roten Kreuz. Im Interview mit tagesschau.de verweist er auf die individuellen Bedürfnisse. So ergebe es für Veganer wenig Sinn, Dosenwurst einzulagern.
tagesschau.de: Panikmache oder Notwendigkeit? Wie beurteilen Sie die derzeitige politische Diskussion über die Neuordnung des deutschen Zivilschutzes?
Wolfgang Kast: Ich wundere mich vor allem über die derzeitige Debatte in der Öffentlichkeit. Der Sachverhalt ist seit Jahren bekannt. So stellt zum Beispiel das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe online einen Ratgeber zur Verfügung, der empfiehlt, einen Vorrat von Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen anzulegen.
Jetzt ist die Rede von zehn Tagen, und die Aufregung ist groß. Die wiederum ist ein Indiz dafür, dass das Bewusstsein verloren gegangen ist, dass es eben zu einer Notsituation etwa durch Hochwasser oder Stromausfall kommen kann und dass dann erst mal jeder für sich selbst verantwortlich ist. | |
http://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-drk-101.html
Dass es in erster Linie um den Katastrophenfall und nur sekundär um eine Mobilmachung geht, scheint niemand zu schnallen. Und diese Leute entscheiden über die Bürger.
Aber vielleicht habe ich als Schweizer auch einfach ein normaleres Bild vom Zivilschutz.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 23.08.2016 17:48]
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Die faulen Wehrpflichtigen sollen sich ihr eigenes Bett zimmern. Und Wände streichen ist auch charakterbildend.
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Dafür kann die hessische, bzw. die Frankfurter Polizei ALLES.
*wichswichs*
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 23.08.2016 19:29]
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| Zitat von Lwis
Dafür kann die hessische, bzw. die Frankfurter Polizei ALLES.
*wichswichs*
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„Wir haben sogar schon Meldungen in bestem Englisch in Vorbereitung“, sagt Kießling. | |
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If you can´t shoot it up - blow it up !
HETZENAUER
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Attention terrorists! Please stop shooting at our officers with rifles, as they have no means of retaliating with matching firepower.
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Thema: Waffenthread 64 ( 7x64R-Nostalgie-Edition ) |
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