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Ah, ok. Dann haben die das wohl sneaky wieder entfernt.
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Sagt mal, der Kurzvortrag im ersten Examen in NRW (welchen ich nicht hatte), hatte der ein besonderes Format in das man den Vortrag gliedern muss? Also formelle Regeln wie vorgetragen werden muss?
Oder gehts "nur" um die solide Falllösung?
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| Zitat von smoo
Sagt mal, der Kurzvortrag im ersten Examen in NRW (welchen ich nicht hatte), hatte der ein besonderes Format in das man den Vortrag gliedern muss? Also formelle Regeln wie vorgetragen werden muss?
Oder gehts "nur" um die solide Falllösung?
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Im ersten Examen ist das wirklich nur ein materielles Gutachten, das Du mehr oder weniger frei vorträgst. Außer der Begrüßung der Prüfungskommission gibt es da - anders als im Aktenvortrag - meines Wissens auch keine wirklich feststehende Form.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 17.06.2018 21:46]
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |