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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Ich bin mir nicht sicher, ob man das dürfte? Damit kann man ja Rückschlüsse darauf ziehen, um was es in deinem Mandat (mit deinem Mandanten) geht?




Wenn es Rückschlüss erlaubt, dann vermutlich nicht, aber in den meisten Fällen erlaubt das keinen Rückschluss.
Wenn ich z.B. erklären würde, die oder die Versicherung zu verklagen, oder dass die von BLD vertreten wird, würde ich damit wohl kaum irgendeine Verschwiegenheitspflicht verletzen.
29.09.2016 8:03:51  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
verschmitzt lachen
Schreib doch mal deiner RAK diese Frage. Ich würds nicht riskieren. Gibts aber bestimmt Rspr zu.
29.09.2016 8:04:55  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Naja, bei einer Versicherung auf der Gegenseite ist das sicher meist unproblematisch, es kommt tatsächlich auf die Rückschlussmöglichkeit an.
29.09.2016 8:26:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich habs da relativ einfach, weil wir ne Abteilung haben die sich um Marketing kümmert: Wenn die es publizieren (Juve, Newsletter, soziale Medien, etc.) weiß ich, dass es eine schriftliche Freigabe gab, genau das auch sagen zu dürfen (inkl. der Tatsache, dass es ein Mandatsverhältnis gibt).
29.09.2016 8:30:33  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Vielleicht in Sachen beA für den einen oder anderen interessant: Ich hab mich vorgestern Abend mit dem für NRW zuständigen Beamten im Ministerium (ausgeliehener AG-Richter) unterhalten. Das Ding steht technisch. Der nunmehr erneut verschobene Start war eine Entscheidung auf Bundesebene, die von einigen Ländern nicht gewünscht war. Bin mal gespannt wann es da weiter geht.

In dem Zusammenhang interessant: Ab 01.01.2017 wird es uns berufsrechtlich untersagt sein, Schutzschriften in Papierform bei den Gerichten einzureichen. Denn ab dann ist zwingend das (nunmehr schon laufende) ZSSR zu benutzen. Die dafür notwendige elektronische Signatur hat man jedoch nur, wenn man sich vorher aktiv darum gekümmert hat (s. auf der Seite selbst die div. Möglichkeiten). Da es das beA zum 01.01.2017 noch nicht geben wird und sich nur die wenigsten Anwälte um eine alternative elektronische Signatur gekümmert haben, wird es schon ein paar Pappenheimer geben, die dann ab dem 01.01.2017 nur mit einem Berufsrechtsverstoß Schutzschriften einreichen können. Das wird lustig. Breites Grinsen Die Einreichung auf Papier ist wohl wirksam, aber eben ein Berufsrechtsverstoß.
29.09.2016 15:13:28  Zum letzten Beitrag
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
Meint ihr wir sind irgendwann soweit, dass man als Anwalt auch als digital nomad arbeiten kann?
29.09.2016 15:17:56  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Mit Sicherheit. Toll wird übrigens auch, dass Mailings im beA eine Mengenbegrenzung haben. Beim ZSSR sind es zurzeit 30 MB. Das klingt erstmal "viel". Aber die Mengenbegrenzung wurde für das BAMF schon aufgehoben, weil die ganzen Akten viel größer sind als 30 MB.

Der Grund für die Mengenbegrenzung: Speicherplatzprobleme. Hässlon
29.09.2016 15:19:49  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Das ist alles so peinlich. traurig
29.09.2016 16:40:33  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich hab mir den Scheiß angeguckt, weil die BRAK da so Rundschreiben rumgeschickt hat. 30 MB habe ich, wenn ich einen mittleren Vertrag, vielleicht noch eine BV und ein paar Lohnabrechnungen als Anlagen scannen lasse, d.h. bei jeder dämlichen Kündigungsschutzklage, von Beschlussverfahren mal nicht zu sprechen, da hab ich auch schon Kartons mit dem Kombi ans ArbG gefahren.

Das muss doch jemandem auffallen, dass das so unmöglich funktionieren kann?
29.09.2016 16:54:49  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Müsst ihr vielleicht mal die ganzen WordArts entfernen.
29.09.2016 17:15:01  Zum letzten Beitrag
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Cuthdingsbums

Cuthdingsbums
Eine Woche noch bis zu den schriftlichen vom Zweiten...

Irgendwie geht nichts mehr, ich will schreiben.
Ich frag mich wie in dieser Hinsicht das Gehirn funktioniert. Hab im Internet gelesen, dass es bei vielen so ist, dass Sie eine Woche vor der Klausur nur noch chillen und Basics wiederholen.
29.09.2016 17:43:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab durchgelernt, bis zum letzten Tag. Das war zwar nicht sinnvoll (weil es eh nicht dran kommt), aber es beruhigte mich. Ich wollte mir nicht vorwerfen lassen müssen, dass ich Zeit gehabt hätte, etwas zu lernen, was dann dran kam.
29.09.2016 17:53:16  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
Das Zweite Examen kommt mit großen Schritten näher und ich bin gerade dabei, meine Vorbereitung auf dieses ein wenig zu planen.

Schriftliche Prüfungen werden in etwa 11 Monaten sein.

Ich werde ab November wöchentlich mindestens eine Klausur schreiben, wir haben dann im Rahmen des Referendariats auch nochmal 2 Probeexamina zwei bzw. einen Monat vor dem eigentlichen Examen, im Rahmen derer wir insgesamt 12 korrigierte Klausuren schreiben und quasi zweimal das Examen auch von der Schreibbelastung her simulieren können.

Wie habt Ihr es mit der Wiederholung des materiellen Rechts gehalten? Wie habt Ihr Euch das Prozessrecht auf die Ketten gehauen? Etliche Leute in meiner AG sind bereits bei einem Rep (überwiegend Hemmer) oder wollen bald. Nachdem ich mir das Programm mal angesehen habe, halte ich ehrlich gesagt nicht soviel davon.
Hier hapert es noch ein wenig in meiner Planung. Meine Unterlagen für das Erste Examen sind viel zu umfangreich und ich will nicht alles auf Relevanz für das Zweite Examen durchscannen. Hatte überlegt, mich dieses Mal auf nur ein Skript/Lehrbuch pro Gebiet zu verlassen, also beispielsweise Kaiser-Skript oder Anders/Gehle für ZPO.

Also, plaudert doch mal aus dem Nähkästchen. \o/
30.09.2016 9:40:14  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.

Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)
30.09.2016 12:02:23  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
froehlich grinsen
Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...

*irres Lachen*
30.09.2016 12:44:02  Zum letzten Beitrag
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Kackinnetuba

Russe BF
 
Zitat von -rantanplan-

Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...

*irres Lachen*


Hast du dann in den Klausuren große Lust auf Dart bekommen?
30.09.2016 13:00:35  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von smoo

Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.

Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)


Was für Repetitorien sind das denn bei euch alles? Hier in Hamburg kenne ich ehrlich gesagt nur Kurse für das erste Examen, nichts speziell für's zweite. verwirrt
Außer halt Kaiserseminare, was ja eher so Wochenend-Blockseminare sind.
30.09.2016 14:04:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Kackinnetuba

 
Zitat von -rantanplan-

Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...

*irres Lachen*


Hast du dann in den Klausuren große Lust auf Dart bekommen?


Nein, aber die Memotechnik hat einwandfrei funktioniert.
30.09.2016 14:58:33  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von smoo

Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.

Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)


Was für Repetitorien sind das denn bei euch alles? Hier in Hamburg kenne ich ehrlich gesagt nur Kurse für das erste Examen, nichts speziell für's zweite. verwirrt
Außer halt Kaiserseminare, was ja eher so Wochenend-Blockseminare sind.


https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Assessorkurs+Hamburg

Die heißen dann nur Assessorkurs. Da gingen bei uns in NRW aber richtig viele hin. Ich fand die ok, aber nicht toll. Aber mir hat man auch nachgesagt, dass ich die Kaiser-Skripte a.E. auswendig konnte (und damit meine ich nicht immer Verstehen, sondern nur wissen dass es so geht Breites Grinsen)
01.10.2016 9:29:32  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ah, ok! Hatte immer nur auf der anderen hemmer-Webseite geschaut!
01.10.2016 18:43:57  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wir sind Korrespondenzanwälte für eine südafrikanische Kanzlei. Das bedeutet: Mandant -> Südafrikanische Kanzlei -> Wir. Kontakt zum Mandanten besteht nie direkt.

Aus diversen Gründen wollen wir die nicht mehr vertreten. Unter anderem, weil die nie vernünftig auf E-Mails reagieren.

Habe denen zwei E-Mails zur Vertretungsniederlegung geschrieben. Keine Reaktion. Dann gestern geschrieben "Wenn wir nicht in dieser Woche von euch hören, werden wir eurem Mandanten direkt mitteilen, dass wir die Vertretung niederlegen und ihm das schreiben, weil ihr nicht reagiert.

Antwort binnen Stunden. Wasn kack Laden. Hässlon
05.10.2016 13:31:17  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vorsteuerabzug-dienstwagen-ferrari-zahnarzt/

Ferrari als Dienstauto - Zahn­arzt bekommt keine Steuer­er­leich­te­rung

05.10.2016 17:19:06  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-vor-dem-Aus-article18751386.html

e. Besser den hier: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/09/29/gericht-unterstuetzt-die-gez-rebellen/

Kaum urteilt das LG Tübingen entgegen der herrschenden Meinung, dass der SWR keine Behörde sei und schon kommt der erste Mandant an und will seine Gebühren zurück, und zwar die der letzten 30 Jahre nebst Zinsen etwas für sehr schlecht befinden
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 07.10.2016 14:50]
07.10.2016 14:42:23  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von smoo

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vorsteuerabzug-dienstwagen-ferrari-zahnarzt/

Ferrari als Dienstauto - Zahn­arzt bekommt keine Steuer­er­leich­te­rung

http://www.savoy-truffle.de/zippo/donald/gehirn.jpg


Ein Ferrari muss es ja nicht sein. Aber die Idee, bestimmte Güter wegen ihrer Akquise-Bestimmung abzusetzen, ist interessant. peinlich/erstaunt

Das hat doch bestimmt mal jemand mit Golfschlägern o. ä. versucht.
08.10.2016 15:21:17  Zum letzten Beitrag
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Murphys

X-Mas Leet
 
Zitat von webLOAD

Das hat doch bestimmt mal jemand mit Golfschlägern o. ä. versucht.


Mit Armbanduhren z.B., O-Ton damals vom Kunden: Stellen Sie mir bitte eine Rechnung über eine Wanduhr aus.
08.10.2016 15:25:59  Zum letzten Beitrag
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Ninjada

AUP Ninjada 06.08.2011
Kann man irgendwas machen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen den Straftäter eingestellt wurde, weil die Frist für einen Strafantrag 8 Tage vorher abgelaufen ist?
08.10.2016 15:34:12  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Nein.
08.10.2016 16:51:51  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Kleiner Filmtipp für Montag, den 17.10.2016:

http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/index.html

Vielleicht ganz interessant.
11.10.2016 18:28:43  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Der BGH hat seine Rspr zum "Grundmangel" revidiert! :O

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76174&pos=2&anz=182

 
Außerdem ist im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB* die Reichweite der dort geregelten Vermutung um eine sachliche Komponente zu erweitern. Danach kommt dem Verbraucher die Vermutungswirkung des § 476 BGB* fortan auch dahin zugute, dass der binnen sechs Monate nach Gefahrübergang zu Tage getretene mangelhafte Zustand zumindest im Ansatz schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Damit wird der Käufer - anders als bisher von der Senatsrechtsprechung gefordert - des Nachweises enthoben, dass ein erwiesenermaßen erst nach Gefahrübergang eingetretener akuter Mangel seine Ursache in einem latenten Mangel hat.

13.10.2016 11:04:56  Zum letzten Beitrag
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-=Wurzelzwerg=-

AUP -=Wurzelzwerg=- 31.07.2009
ich hätte gerne mal eine meinung zu folgendem, imaginären, sachverhalt:

person A bekommt einen befristeten arbeitsvertrag (auf ein jahr), die probezeit beträgt 6 monate. beginn des vertrages wäre mitte januar.
person A unterzeichnet diesen vertrag, bekommt allerdings bei einer anderen firma einen besseren vertrag angeboten.
wie sieht es mit der "kündigung" bzw. nichtantritt des ersten vertrages aus?
gilt hier auch die frist zwei wochen bis monatsende für die "kündigung"? also auch wenn der vertrag noch gar nicht angefangen hat.
13.10.2016 20:36:34  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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