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| Zitat von smoo
Ich bin mir nicht sicher, ob man das dürfte? Damit kann man ja Rückschlüsse darauf ziehen, um was es in deinem Mandat (mit deinem Mandanten) geht?
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Wenn es Rückschlüss erlaubt, dann vermutlich nicht, aber in den meisten Fällen erlaubt das keinen Rückschluss.
Wenn ich z.B. erklären würde, die oder die Versicherung zu verklagen, oder dass die von BLD vertreten wird, würde ich damit wohl kaum irgendeine Verschwiegenheitspflicht verletzen.
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Schreib doch mal deiner RAK diese Frage. Ich würds nicht riskieren. Gibts aber bestimmt Rspr zu.
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Naja, bei einer Versicherung auf der Gegenseite ist das sicher meist unproblematisch, es kommt tatsächlich auf die Rückschlussmöglichkeit an.
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Ich habs da relativ einfach, weil wir ne Abteilung haben die sich um Marketing kümmert: Wenn die es publizieren (Juve, Newsletter, soziale Medien, etc.) weiß ich, dass es eine schriftliche Freigabe gab, genau das auch sagen zu dürfen (inkl. der Tatsache, dass es ein Mandatsverhältnis gibt).
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Vielleicht in Sachen beA für den einen oder anderen interessant: Ich hab mich vorgestern Abend mit dem für NRW zuständigen Beamten im Ministerium (ausgeliehener AG-Richter) unterhalten. Das Ding steht technisch. Der nunmehr erneut verschobene Start war eine Entscheidung auf Bundesebene, die von einigen Ländern nicht gewünscht war. Bin mal gespannt wann es da weiter geht.
In dem Zusammenhang interessant: Ab 01.01.2017 wird es uns berufsrechtlich untersagt sein, Schutzschriften in Papierform bei den Gerichten einzureichen. Denn ab dann ist zwingend das (nunmehr schon laufende) ZSSR zu benutzen. Die dafür notwendige elektronische Signatur hat man jedoch nur, wenn man sich vorher aktiv darum gekümmert hat (s. auf der Seite selbst die div. Möglichkeiten). Da es das beA zum 01.01.2017 noch nicht geben wird und sich nur die wenigsten Anwälte um eine alternative elektronische Signatur gekümmert haben, wird es schon ein paar Pappenheimer geben, die dann ab dem 01.01.2017 nur mit einem Berufsrechtsverstoß Schutzschriften einreichen können. Das wird lustig. Die Einreichung auf Papier ist wohl wirksam, aber eben ein Berufsrechtsverstoß.
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Meint ihr wir sind irgendwann soweit, dass man als Anwalt auch als digital nomad arbeiten kann?
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Mit Sicherheit. Toll wird übrigens auch, dass Mailings im beA eine Mengenbegrenzung haben. Beim ZSSR sind es zurzeit 30 MB. Das klingt erstmal "viel". Aber die Mengenbegrenzung wurde für das BAMF schon aufgehoben, weil die ganzen Akten viel größer sind als 30 MB.
Der Grund für die Mengenbegrenzung: Speicherplatzprobleme.
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Das ist alles so peinlich.
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Ich hab mir den Scheiß angeguckt, weil die BRAK da so Rundschreiben rumgeschickt hat. 30 MB habe ich, wenn ich einen mittleren Vertrag, vielleicht noch eine BV und ein paar Lohnabrechnungen als Anlagen scannen lasse, d.h. bei jeder dämlichen Kündigungsschutzklage, von Beschlussverfahren mal nicht zu sprechen, da hab ich auch schon Kartons mit dem Kombi ans ArbG gefahren.
Das muss doch jemandem auffallen, dass das so unmöglich funktionieren kann?
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Müsst ihr vielleicht mal die ganzen WordArts entfernen.
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Eine Woche noch bis zu den schriftlichen vom Zweiten...
Irgendwie geht nichts mehr, ich will schreiben.
Ich frag mich wie in dieser Hinsicht das Gehirn funktioniert. Hab im Internet gelesen, dass es bei vielen so ist, dass Sie eine Woche vor der Klausur nur noch chillen und Basics wiederholen.
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Ich hab durchgelernt, bis zum letzten Tag. Das war zwar nicht sinnvoll (weil es eh nicht dran kommt), aber es beruhigte mich. Ich wollte mir nicht vorwerfen lassen müssen, dass ich Zeit gehabt hätte, etwas zu lernen, was dann dran kam.
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Das Zweite Examen kommt mit großen Schritten näher und ich bin gerade dabei, meine Vorbereitung auf dieses ein wenig zu planen.
Schriftliche Prüfungen werden in etwa 11 Monaten sein.
Ich werde ab November wöchentlich mindestens eine Klausur schreiben, wir haben dann im Rahmen des Referendariats auch nochmal 2 Probeexamina zwei bzw. einen Monat vor dem eigentlichen Examen, im Rahmen derer wir insgesamt 12 korrigierte Klausuren schreiben und quasi zweimal das Examen auch von der Schreibbelastung her simulieren können.
Wie habt Ihr es mit der Wiederholung des materiellen Rechts gehalten? Wie habt Ihr Euch das Prozessrecht auf die Ketten gehauen? Etliche Leute in meiner AG sind bereits bei einem Rep (überwiegend Hemmer) oder wollen bald. Nachdem ich mir das Programm mal angesehen habe, halte ich ehrlich gesagt nicht soviel davon.
Hier hapert es noch ein wenig in meiner Planung. Meine Unterlagen für das Erste Examen sind viel zu umfangreich und ich will nicht alles auf Relevanz für das Zweite Examen durchscannen. Hatte überlegt, mich dieses Mal auf nur ein Skript/Lehrbuch pro Gebiet zu verlassen, also beispielsweise Kaiser-Skript oder Anders/Gehle für ZPO.
Also, plaudert doch mal aus dem Nähkästchen. \o/
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Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.
Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)
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Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...
*irres Lachen*
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| Zitat von -rantanplan-
Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...
*irres Lachen*
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Hast du dann in den Klausuren große Lust auf Dart bekommen?
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| Zitat von smoo
Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.
Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)
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Was für Repetitorien sind das denn bei euch alles? Hier in Hamburg kenne ich ehrlich gesagt nur Kurse für das erste Examen, nichts speziell für's zweite.
Außer halt Kaiserseminare, was ja eher so Wochenend-Blockseminare sind.
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| Zitat von Kackinnetuba
| Zitat von -rantanplan-
Ich hatte buchstäblich mein ganzes Zimmer mit Aufbauschemata tapeziert und habe ein paar Wochen lang drei Pfeile auf die Dartscheibe geworfen, dann ein Schema auswendig hergesagt, drei Pfeile geworfen, eins auswendig hergesagt,...
*irres Lachen*
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Hast du dann in den Klausuren große Lust auf Dart bekommen?
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Nein, aber die Memotechnik hat einwandfrei funktioniert.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von smoo
Ich hab nen Rep gemacht (Alpmann-Schmidt in Düsseldorf). Zudem habe ich die materiellrechtlichen Skripte gelernt (aka auswendig gelernt). Habe auch die Kaiser-Urteilslisten ("die heißen Kandidaten fürs Examen!") durchgesehen. Da waren auch gute Treffer dabei.
Am wichtigsten & besten fand ich aber die Kaiser Skripte materielles Recht. (http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=9557531 u.a.)
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Was für Repetitorien sind das denn bei euch alles? Hier in Hamburg kenne ich ehrlich gesagt nur Kurse für das erste Examen, nichts speziell für's zweite.
Außer halt Kaiserseminare, was ja eher so Wochenend-Blockseminare sind.
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https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Assessorkurs+Hamburg
Die heißen dann nur Assessorkurs. Da gingen bei uns in NRW aber richtig viele hin. Ich fand die ok, aber nicht toll. Aber mir hat man auch nachgesagt, dass ich die Kaiser-Skripte a.E. auswendig konnte (und damit meine ich nicht immer Verstehen, sondern nur wissen dass es so geht )
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Ah, ok! Hatte immer nur auf der anderen hemmer-Webseite geschaut!
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Wir sind Korrespondenzanwälte für eine südafrikanische Kanzlei. Das bedeutet: Mandant -> Südafrikanische Kanzlei -> Wir. Kontakt zum Mandanten besteht nie direkt.
Aus diversen Gründen wollen wir die nicht mehr vertreten. Unter anderem, weil die nie vernünftig auf E-Mails reagieren.
Habe denen zwei E-Mails zur Vertretungsniederlegung geschrieben. Keine Reaktion. Dann gestern geschrieben "Wenn wir nicht in dieser Woche von euch hören, werden wir eurem Mandanten direkt mitteilen, dass wir die Vertretung niederlegen und ihm das schreiben, weil ihr nicht reagiert.
Antwort binnen Stunden. Wasn kack Laden.
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Ein Ferrari muss es ja nicht sein. Aber die Idee, bestimmte Güter wegen ihrer Akquise-Bestimmung abzusetzen, ist interessant.
Das hat doch bestimmt mal jemand mit Golfschlägern o. ä. versucht.
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| Zitat von webLOAD
Das hat doch bestimmt mal jemand mit Golfschlägern o. ä. versucht.
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Mit Armbanduhren z.B., O-Ton damals vom Kunden: Stellen Sie mir bitte eine Rechnung über eine Wanduhr aus.
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Kann man irgendwas machen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen den Straftäter eingestellt wurde, weil die Frist für einen Strafantrag 8 Tage vorher abgelaufen ist?
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Der BGH hat seine Rspr zum "Grundmangel" revidiert! :O
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76174&pos=2&anz=182
| Außerdem ist im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB* die Reichweite der dort geregelten Vermutung um eine sachliche Komponente zu erweitern. Danach kommt dem Verbraucher die Vermutungswirkung des § 476 BGB* fortan auch dahin zugute, dass der binnen sechs Monate nach Gefahrübergang zu Tage getretene mangelhafte Zustand zumindest im Ansatz schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Damit wird der Käufer - anders als bisher von der Senatsrechtsprechung gefordert - des Nachweises enthoben, dass ein erwiesenermaßen erst nach Gefahrübergang eingetretener akuter Mangel seine Ursache in einem latenten Mangel hat. | |
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ich hätte gerne mal eine meinung zu folgendem, imaginären, sachverhalt:
person A bekommt einen befristeten arbeitsvertrag (auf ein jahr), die probezeit beträgt 6 monate. beginn des vertrages wäre mitte januar.
person A unterzeichnet diesen vertrag, bekommt allerdings bei einer anderen firma einen besseren vertrag angeboten.
wie sieht es mit der "kündigung" bzw. nichtantritt des ersten vertrages aus?
gilt hier auch die frist zwei wochen bis monatsende für die "kündigung"? also auch wenn der vertrag noch gar nicht angefangen hat.
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |