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Hi!
Eine fiktive Person hat nen ziemlich dummen Architekten erwischt, der dumme Sachen tut und moralisch unter aller Sau am Rande der Legalität handelt. Die Bauherren zahlen jetzt eine Honorarrechnung begründet (und anwaltlich abgesichert) nicht.
Dem lieben Architekten stinkt das natürlich und er fängt an, gegenüber anderen Auftragnehmern der Bauherren (Vertragspartner der Bauherren) schriftlich zu erwähnen, dass er dies und das nicht macht, da die Bauherren ja seine Rechnung nicht gezahlt haben.
Kann man da gegen Vorgehen? Greift da z. B. das Datenschutz- oder sonstiges Gesetz?
/e: Besser gefragt: Macht es überhaupt Sinn, dagegen vorzugehen oder wird man eher ausgelacht? Baurechtlich reicht es jedenfalls nicht als Grund für ne außerordentliche Kündigung.
Danke für jede Hilfe!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 02.12.2016 18:50]
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Die fiktive Person hat anwaltliche Hilfe, die sollte sie dann auch fragen.
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Nur für Bau- und Architektenrecht. Is ja die Frage, ob es lohnt, noch zu nem anderen Anwalt zu gehen.
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Also das kann jede Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei, folglich auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Kann natürlich sein, dass ihm das zu blöd ist, weil es eine unnötige Front aufmacht.
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Ah, okay. Das wurde auch bloß im Kontext mit einer Kündigung behandelt. Ich vermute mal, dass es zu nichtig ist.
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Nee, sowas kann schon sehr ärgerlich sein, aber eine Strategie sollte immer aus einer Hand kommen.
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Ich sprechs einfach nächstes Mal nochmal an, dankes dir!
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Wogegen will die fiktive Person da überhaupt vorgehen? Dagegen, dass der Architekt vertragliche Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, oder dass er die Tatsache erwähnt, dass die Bauherren die Rechnung nicht oder nicht vollständig gezahlt haben?
Also jedenfalls mit dem Datenschutz wird das nicht zu tun haben.
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Übrigens: Einen wichtigen Grund braucht man zur Kündigung eines Architektenvertrages meistens nicht, weil das (i.d.R.) ein Werkvertrag ist und das Kündigungsrecht des Bestellers jedenfalls nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Fragt sich halt was die Rechtsfolge bei einer Kündigung ist.
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Sehr geehrten Damen und Herren Rechtsgelehrte,
eine - selbstverständlich rein hypothetische - Frage zum Erbrecht.
Es sei eine Person Alleinerbe der Eltern. Nach Ableben der Mutter wurde kein Erbschein gestellt, da der überlebende Vater als alleiniges Erbe angetreten ist. Nach dessen Ableben wurde ein Erbschein beantragt und ausgestellt welcher feststellt, dass der Sohn alleiniger Erbe ist.
Einige Jahre später verstirbt die Großmutter (Mutter der Mutter) des o.g. Erben und der Erbe tritt, so im mittlerweile amtlich eröffneten Testament der Großmutter festgeschrieben, an seiner Mutter statt in die Erbfolge.
Nun ist, weil nach Ableben der Erben-Mutter niemand dran gedacht hat, diese nunmehr verstorbene Mutter noch im Grundbuch als Eigentümerin des Hauses der Großmutter eingetragen. Die Frage jetzt: Muss das geändert werden auf den Namen des Erben und ist dafür ein Erbschein erforderlich?
tl;dr: Verstorbene Mutter steht statt erbendem Sohn im Grundbuch beim Haus der Großmutter - was ist nötig um den Sohn da reinzukriegen?
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Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...
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| Zitat von smoo
Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...
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Erbrecht ist eben oft auch als Imperativ zu verstehen...
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Wogegen will die fiktive Person da überhaupt vorgehen? Dagegen, dass der Architekt vertragliche Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, oder dass er die Tatsache erwähnt, dass die Bauherren die Rechnung nicht oder nicht vollständig gezahlt haben?
Also jedenfalls mit dem Datenschutz wird das nicht zu tun haben.
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Gegen die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten wird schon vorgegangen. Das mit der Erwähnung der nicht bezahlten Rechnung wäre vielleicht noch ein verstärkender Grund für einen Ausstieg ohne Nachteile gewesen. Oder einfach nur ne weitere Klatsche für einen unehrenhaften Mann.
| Zitat von -rantanplan-
Übrigens: Einen wichtigen Grund braucht man zur Kündigung eines Architektenvertrages meistens nicht, weil das (i.d.R.) ein Werkvertrag ist und das Kündigungsrecht des Bestellers jedenfalls nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Fragt sich halt was die Rechtsfolge bei einer Kündigung ist.
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Japp, als Bauherr kann man jederzeit aussteigen. Nur muss das Honorar dann trotzdem voll bezahlt werden (bis auf ersparte Aufwendungen und selbst die können auf einen Bruchteil gedrückt werden), solange es keinen wichtigen Grund gibt. Und die Messlatte für einen wichtigen Grund scheint leider sehr hoch zu hängen bzw. tut man sich sehr schwer, wenn der Architekt ein windiger Aal ist.
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| Zitat von smoo
Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...
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Es war gar nicht so schlimm, da die zuständige Dame im Grundbuchamt wirklich, wirklich hilfsbereit war und meine persönliche Heldin des Tages ist.
Also ja, es ist ein Erbschein erforderlich.
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Ich meinte mein Beileid nicht für die Schwierigkeit des Falls, sondern die menschliche Komponente dahinter.
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| Zitat von smoo
Ich meinte mein Beileid nicht für die Schwierigkeit des Falls, sondern die menschliche Komponente dahinter.
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Ach so! Danke! Ist alles schon n paar Jahre her - diese eine Grundbuchsache wurde nur damals versäumt. Was jetzt in Gebührenpflicht resultiert. Beileid ist also doch eher des Amts wegen angebracht.
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Findest du das zu viel oder zu wenig? Ne Bekannte ist bei einer Großkanzlei und schon bei 180 T, Tendenz steigend.
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Naja, die werden auch 24/7 malochen müssen. Für eine chillige 40-Stunden-Woche zahlt niemand so viel Geld.
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300.000 EUR Brutto finde ich zu hoch gegriffen. Natürlich hast du bei mehreren Berufsjahren irgendwann ein Einkommen >150.000, welches dann im Doppelpack 300.000 EUR erreicht.
Die wenigsten arbeiten aber so lange in einer Großkanzlei. Und von den wenigen arbeiten dann kaum beide in einer Großkanzlei. Und selbst wenn beide in einer Großkanzlei arbeiten, muss es erstmal eine sein bei der man auch 150k erreicht. Das geht natürlich bei Freshfields, Hengeler, Clifford etc. - aber es gibt noch viele Großkanzleien darunter.
Ich verstehe ja grundsätzlich, dass man Vermögen umverteilen will. Aber da wurde einfach ein hypothetisches Beispiel geschaffen, das praktisch nahezu nicht vorkommt. In dem Lichte des Artikels hat das dann irgendwie einen faden und Neid schürenden Beigeschmack.
/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.12.2016 16:36]
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| Zitat von smoo
/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.
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Also mit 80-Stunden-Woche quasi zwei Jobs auf einmal mit weniger Urlaub, dafür sind 140.000 Euro gar nicht mehr so viel.
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Ja, eben. Aber das hat weder der "Shitstorm" (=die 4 Langweiler die sich drüber aufregen) in den sozialen Netzwerken noch der Clickbait-Autor bei SPON erfasst.
Dazu: Millbank ist die Hauskanzlei von Goldmann Sachs. Goldmann Sachs erwartet sofortige Erreichbarkeit zu jeder Tag und Nacht Zeit. Der Deutschland-Chef von Millbank hat bei Freshfields einen (verärgerten) Vortrag darüber gehalten, wie die heutige junge Angestellten Welt aussieht. Viele kämen zu Millbank nur für 1 Jahr und würden das als "quasi" MBA sehen. Und weil man keine Leute mehr finden würde, hätte man jetzt den Sonntag als regulären Arbeitstag abgeschafft. Einer der Anwesenden fragte dann was mit Samstag sei. Daraufhin der Vortragende mit sichtlichem Unverständnis: "Hm? Da wird natürlich gearbeitet?"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.12.2016 16:42]
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Frage eines Freundes zum Thema Arbeits-/Sozialrecht, habe ich gar keine Ahnung von!
Geht um ALG I, er will eine Entfristung ablehnen und den befristeten Vertrag auslaufen lassen und fragt, ob das als Eigenkündigung/Arbeitsablehnung/selbstverschuldete Kündigung gewertet werden könnte.
Weiß zufällig jemand etwas dazu?
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| Zitat von smoo
Ja, eben. Aber das hat weder der "Shitstorm" (=die 4 Langweiler die sich drüber aufregen) in den sozialen Netzwerken noch der Clickbait-Autor bei SPON erfasst.
Dazu: Millbank ist die Hauskanzlei von Goldmann Sachs. Goldmann Sachs erwartet sofortige Erreichbarkeit zu jeder Tag und Nacht Zeit. Der Deutschland-Chef von Millbank hat bei Freshfields einen (verärgerten) Vortrag darüber gehalten, wie die heutige junge Angestellten Welt aussieht. Viele kämen zu Millbank nur für 1 Jahr und würden das als "quasi" MBA sehen. Und weil man keine Leute mehr finden würde, hätte man jetzt den Sonntag als regulären Arbeitstag abgeschafft. Einer der Anwesenden fragte dann was mit Samstag sei. Daraufhin der Vortragende mit sichtlichem Unverständnis: "Hm? Da wird natürlich gearbeitet?"
| | Ich war mal bei einer anderen US Bude. Selbst da (mit Sklavenschiffimage) haben wir über die Arbeitsbelastung bei Milbanks gelacht.
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| Zitat von smoo
/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.
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Bestimmt voll die sympathischen Typen, die dort arbeiten
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Was ich mich bei den US-Klitschen frage: was folgt nach 5 Jahren? Aufstieg zum Partner und dann >500k ¤?
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Mit extrem guten Renommee einen hochdotierten Job in einer weniger stressigen Arbeit bekommen
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Wieviel kann man von den 140k behalten, nachdem der Staat zugelangt hat?
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Ca. 68.700 netto, jedenfalls wenn Mann gesetzlich versichert und kichensteuerpflichtig ist. 5.700 netto, davon gehen ca 600¤ in deine Altersvorsorge beim Versorgungswerk. Hast also 5.100 netto pro Monat um dein Leben erträglich zu koksen
/edit: Ausser ich hab was übersehen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.12.2016 8:49]
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Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein ) |