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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 17 ( Fehlendes Unrechtsbewusstsein )
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gwc

Arctic
Hi!

Eine fiktive Person hat nen ziemlich dummen Architekten erwischt, der dumme Sachen tut und moralisch unter aller Sau am Rande der Legalität handelt. Die Bauherren zahlen jetzt eine Honorarrechnung begründet (und anwaltlich abgesichert) nicht.

Dem lieben Architekten stinkt das natürlich und er fängt an, gegenüber anderen Auftragnehmern der Bauherren (Vertragspartner der Bauherren) schriftlich zu erwähnen, dass er dies und das nicht macht, da die Bauherren ja seine Rechnung nicht gezahlt haben.

Kann man da gegen Vorgehen? Greift da z. B. das Datenschutz- oder sonstiges Gesetz?

/e: Besser gefragt: Macht es überhaupt Sinn, dagegen vorzugehen oder wird man eher ausgelacht? Baurechtlich reicht es jedenfalls nicht als Grund für ne außerordentliche Kündigung.

Danke für jede Hilfe!
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 02.12.2016 18:50]
02.12.2016 18:44:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Die fiktive Person hat anwaltliche Hilfe, die sollte sie dann auch fragen.
02.12.2016 19:08:13  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Nur für Bau- und Architektenrecht. Is ja die Frage, ob es lohnt, noch zu nem anderen Anwalt zu gehen.
02.12.2016 19:22:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Also das kann jede Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei, folglich auch ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Kann natürlich sein, dass ihm das zu blöd ist, weil es eine unnötige Front aufmacht.
02.12.2016 20:23:54  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Ah, okay. Das wurde auch bloß im Kontext mit einer Kündigung behandelt. Ich vermute mal, dass es zu nichtig ist.
02.12.2016 20:25:22  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Nee, sowas kann schon sehr ärgerlich sein, aber eine Strategie sollte immer aus einer Hand kommen.
02.12.2016 20:56:11  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Ich sprechs einfach nächstes Mal nochmal an, dankes dir!
02.12.2016 20:57:09  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wogegen will die fiktive Person da überhaupt vorgehen? Dagegen, dass der Architekt vertragliche Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, oder dass er die Tatsache erwähnt, dass die Bauherren die Rechnung nicht oder nicht vollständig gezahlt haben?

Also jedenfalls mit dem Datenschutz wird das nicht zu tun haben.
03.12.2016 9:07:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Übrigens: Einen wichtigen Grund braucht man zur Kündigung eines Architektenvertrages meistens nicht, weil das (i.d.R.) ein Werkvertrag ist und das Kündigungsrecht des Bestellers jedenfalls nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Fragt sich halt was die Rechtsfolge bei einer Kündigung ist.
03.12.2016 9:20:02  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
unglaeubig gucken
Sehr geehrten Damen und Herren Rechtsgelehrte,

eine - selbstverständlich rein hypothetische - Frage zum Erbrecht.

Es sei eine Person Alleinerbe der Eltern. Nach Ableben der Mutter wurde kein Erbschein gestellt, da der überlebende Vater als alleiniges Erbe angetreten ist. Nach dessen Ableben wurde ein Erbschein beantragt und ausgestellt welcher feststellt, dass der Sohn alleiniger Erbe ist.

Einige Jahre später verstirbt die Großmutter (Mutter der Mutter) des o.g. Erben und der Erbe tritt, so im mittlerweile amtlich eröffneten Testament der Großmutter festgeschrieben, an seiner Mutter statt in die Erbfolge.
Nun ist, weil nach Ableben der Erben-Mutter niemand dran gedacht hat, diese nunmehr verstorbene Mutter noch im Grundbuch als Eigentümerin des Hauses der Großmutter eingetragen. Die Frage jetzt: Muss das geändert werden auf den Namen des Erben und ist dafür ein Erbschein erforderlich?

tl;dr: Verstorbene Mutter steht statt erbendem Sohn im Grundbuch beim Haus der Großmutter - was ist nötig um den Sohn da reinzukriegen?
04.12.2016 12:17:55  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Pfui, Erbrecht :x
04.12.2016 13:48:13  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...
04.12.2016 14:26:32  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von smoo

Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...



Erbrecht ist eben oft auch als Imperativ zu verstehen... Breites Grinsen
04.12.2016 14:33:47  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Wogegen will die fiktive Person da überhaupt vorgehen? Dagegen, dass der Architekt vertragliche Verpflichtungen nicht mehr erfüllt, oder dass er die Tatsache erwähnt, dass die Bauherren die Rechnung nicht oder nicht vollständig gezahlt haben?

Also jedenfalls mit dem Datenschutz wird das nicht zu tun haben.



Gegen die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten wird schon vorgegangen. Das mit der Erwähnung der nicht bezahlten Rechnung wäre vielleicht noch ein verstärkender Grund für einen Ausstieg ohne Nachteile gewesen. Oder einfach nur ne weitere Klatsche für einen unehrenhaften Mann.

 
Zitat von -rantanplan-

Übrigens: Einen wichtigen Grund braucht man zur Kündigung eines Architektenvertrages meistens nicht, weil das (i.d.R.) ein Werkvertrag ist und das Kündigungsrecht des Bestellers jedenfalls nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann. Fragt sich halt was die Rechtsfolge bei einer Kündigung ist.



Japp, als Bauherr kann man jederzeit aussteigen. Nur muss das Honorar dann trotzdem voll bezahlt werden (bis auf ersparte Aufwendungen und selbst die können auf einen Bruchteil gedrückt werden), solange es keinen wichtigen Grund gibt. Und die Messlatte für einen wichtigen Grund scheint leider sehr hoch zu hängen bzw. tut man sich sehr schwer, wenn der Architekt ein windiger Aal ist.
04.12.2016 15:42:50  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von smoo

Mein Beileid zu diesem hypothetischen Fall. Eine Lösung kann ich dir aber auch nicht bieten. Erbrecht ...



Es war gar nicht so schlimm, da die zuständige Dame im Grundbuchamt wirklich, wirklich hilfsbereit war und meine persönliche Heldin des Tages ist. Breites Grinsen
Also ja, es ist ein Erbschein erforderlich.
05.12.2016 10:46:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ich meinte mein Beileid nicht für die Schwierigkeit des Falls, sondern die menschliche Komponente dahinter.
05.12.2016 10:59:51  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von smoo

Ich meinte mein Beileid nicht für die Schwierigkeit des Falls, sondern die menschliche Komponente dahinter.



Ach so! Danke! Ist alles schon n paar Jahre her - diese eine Grundbuchsache wurde nur damals versäumt. Was jetzt in Gebührenpflicht resultiert. Beileid ist also doch eher des Amts wegen angebracht. Augenzwinkern
05.12.2016 11:08:49  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
http://www.spiegel.de/karriere/gehalt-fuer-juristen-milbank-zahlt-berufsanfaengern-140-000-euro-was-ist-normal-a-1124775.html

Was ein geiler Artikel. Mit keinem Wort wird erwähnt, was man bei Millbank dafür leisten muss. Breites Grinsen

--

Genauso dieser Artikel: http://www.rp-online.de/wirtschaft/spd-will-hoehere-einkommen-belasten-aid-1.6445265

Anwalt in Großkanzlei, Haushaltsbrutto 300.000 EUR. WTF? Selbst wenn beide bei Freshfields arbeiten würden, sind sie nicht bei 300.000 EUR.
07.12.2016 16:28:07  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Findest du das zu viel oder zu wenig? Ne Bekannte ist bei einer Großkanzlei und schon bei 180 T, Tendenz steigend.
07.12.2016 16:32:10  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Naja, die werden auch 24/7 malochen müssen. Für eine chillige 40-Stunden-Woche zahlt niemand so viel Geld.
07.12.2016 16:34:21  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
300.000 EUR Brutto finde ich zu hoch gegriffen. Natürlich hast du bei mehreren Berufsjahren irgendwann ein Einkommen >150.000, welches dann im Doppelpack 300.000 EUR erreicht.

Die wenigsten arbeiten aber so lange in einer Großkanzlei. Und von den wenigen arbeiten dann kaum beide in einer Großkanzlei. Und selbst wenn beide in einer Großkanzlei arbeiten, muss es erstmal eine sein bei der man auch 150k erreicht. Das geht natürlich bei Freshfields, Hengeler, Clifford etc. - aber es gibt noch viele Großkanzleien darunter.

Ich verstehe ja grundsätzlich, dass man Vermögen umverteilen will. Aber da wurde einfach ein hypothetisches Beispiel geschaffen, das praktisch nahezu nicht vorkommt. In dem Lichte des Artikels hat das dann irgendwie einen faden und Neid schürenden Beigeschmack.

/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.12.2016 16:36]
07.12.2016 16:34:56  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von smoo

/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.



Also mit 80-Stunden-Woche quasi zwei Jobs auf einmal mit weniger Urlaub, dafür sind 140.000 Euro gar nicht mehr so viel.
07.12.2016 16:39:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, eben. Aber das hat weder der "Shitstorm" (=die 4 Langweiler die sich drüber aufregen) in den sozialen Netzwerken noch der Clickbait-Autor bei SPON erfasst. Breites Grinsen

Dazu: Millbank ist die Hauskanzlei von Goldmann Sachs. Goldmann Sachs erwartet sofortige Erreichbarkeit zu jeder Tag und Nacht Zeit. Der Deutschland-Chef von Millbank hat bei Freshfields einen (verärgerten) Vortrag darüber gehalten, wie die heutige junge Angestellten Welt aussieht. Viele kämen zu Millbank nur für 1 Jahr und würden das als "quasi" MBA sehen. Und weil man keine Leute mehr finden würde, hätte man jetzt den Sonntag als regulären Arbeitstag abgeschafft. Einer der Anwesenden fragte dann was mit Samstag sei. Daraufhin der Vortragende mit sichtlichem Unverständnis: "Hm? Da wird natürlich gearbeitet?" Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 07.12.2016 16:42]
07.12.2016 16:42:02  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Frage eines Freundes zum Thema Arbeits-/Sozialrecht, habe ich gar keine Ahnung von!

Geht um ALG I, er will eine Entfristung ablehnen und den befristeten Vertrag auslaufen lassen und fragt, ob das als Eigenkündigung/Arbeitsablehnung/selbstverschuldete Kündigung gewertet werden könnte.

Weiß zufällig jemand etwas dazu?
07.12.2016 19:32:07  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von smoo

Ja, eben. Aber das hat weder der "Shitstorm" (=die 4 Langweiler die sich drüber aufregen) in den sozialen Netzwerken noch der Clickbait-Autor bei SPON erfasst. Breites Grinsen

Dazu: Millbank ist die Hauskanzlei von Goldmann Sachs. Goldmann Sachs erwartet sofortige Erreichbarkeit zu jeder Tag und Nacht Zeit. Der Deutschland-Chef von Millbank hat bei Freshfields einen (verärgerten) Vortrag darüber gehalten, wie die heutige junge Angestellten Welt aussieht. Viele kämen zu Millbank nur für 1 Jahr und würden das als "quasi" MBA sehen. Und weil man keine Leute mehr finden würde, hätte man jetzt den Sonntag als regulären Arbeitstag abgeschafft. Einer der Anwesenden fragte dann was mit Samstag sei. Daraufhin der Vortragende mit sichtlichem Unverständnis: "Hm? Da wird natürlich gearbeitet?" Breites Grinsen

Ich war mal bei einer anderen US Bude. Selbst da (mit Sklavenschiffimage) haben wir über die Arbeitsbelastung bei Milbanks gelacht.
07.12.2016 19:57:19  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

/edit: Und zum SPON Artikel: Ein Kumpel hat letztens bei Millbank einen Job für 180k angeboten bekommen. Aber ihm wurde klar gesagt, dass die 7 Tage Woche die Regel, die 6 Tage Woche die Ausnahme und die 5 Tage Woche nicht-existent ist. Kernarbeitszeiten sind 9-22 Uhr, im Urlaub wird regelmäßig gearbeitet, Urlaub wird nicht ganz genommen. Sowas sollte man vielleicht erwähnen und dann auch mal auf den Stundenlohn gucken, bevor man sich echauffiert.




Bestimmt voll die sympathischen Typen, die dort arbeiten fröhlich
07.12.2016 20:16:06  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Was ich mich bei den US-Klitschen frage: was folgt nach 5 Jahren? Aufstieg zum Partner und dann >500k ¤?
07.12.2016 20:31:16  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Mit extrem guten Renommee einen hochdotierten Job in einer weniger stressigen Arbeit bekommen Augenzwinkern
07.12.2016 21:54:34  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
Wieviel kann man von den 140k behalten, nachdem der Staat zugelangt hat?
08.12.2016 5:55:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ca. 68.700 netto, jedenfalls wenn Mann gesetzlich versichert und kichensteuerpflichtig ist. 5.700 netto, davon gehen ca 600¤ in deine Altersvorsorge beim Versorgungswerk. Hast also 5.100 netto pro Monat um dein Leben erträglich zu koksen Augenzwinkern

/edit: Ausser ich hab was übersehen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.12.2016 8:49]
08.12.2016 8:48:42  Zum letzten Beitrag
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