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| Zitat von [Skeletor]
Auch eine Luftpistole ist eine Waffe (genau wie Messer). Und entsprechend hat die Polizei Waffen beschlagnahmt.
Man kann sich da sicherlich auch künstlich aufregen.
Und wenn die ein SEK schicken, ging man vorher sicher nicht davon aus, dass man nichts findet.
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Messer sind keine Waffen. Ausnahmen: Butterfly, Faustmesser usw.
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| Zitat von Menschenversteher
| Zitat von [Skeletor]
Auch eine Luftpistole ist eine Waffe (genau wie Messer). Und entsprechend hat die Polizei Waffen beschlagnahmt.
Man kann sich da sicherlich auch künstlich aufregen.
Und wenn die ein SEK schicken, ging man vorher sicher nicht davon aus, dass man nichts findet.
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Messer sind keine Waffen. Ausnahmen: Butterfly, Faustmesser usw.
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Unsinn.
Was du beschreibst sind verbotene Waffen.
Aber ich machs dir mal einfach:
| (2) Waffen sind
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 01.12.2016 13:50]
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| Zitat von DeathCobra
Unsinn. | |
...wie hier auch nachzulesen ist.
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ok, aber ein Klappmesser ist keine Waffe, richtig?
| Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2 | |
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Doch, aber keine verbotene Waffe.
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Bevor Obi oder jemand anders jetzt loslegt: Willst du trollen, oder willst du wirklich Antworten?
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Die Frage nach dem Klappmesser ist doch imho recht einfach auf zwei Kriterien runterzubrechen.
- Klingenlänge
- feststellbar
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| Zitat von [Skeletor]
Die Frage nach dem Klappmesser ist doch imho recht einfach auf zwei Kriterien runterzubrechen.
- Klingenlänge
- feststellbar
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Ich dachte, das bezieht sich nur auf das Führungsverbot und ist irrelevant bei der Frage, ob ein Messer eine Waffe ist oder nicht. Also wenn das, was ich oben zitiert habe, alles ist, was das Waffenracht zu dieser Frage sagt, dann ist ein Klappmesser keine Waffe.
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Dann gilt das hier nicht für Messer?
| (2) Waffen sind
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. | |
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| Zitat von [GHF]Cop
Doch, aber keine verbotene Waffe.
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Quatsch. Bzw. "kommt drauf an".
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| Zitat von [Skeletor]
Dann gilt das hier nicht für Messer?
| (2) Waffen sind
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. | |
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Nicht für alle. Das hier erweiter doch b):
| Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2 | |
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| Besonders deutlich wird diese Terminologie im Falle der Einordnung von Messern: Diese gelten nur als Waffen, wenn und soweit sie nach ihrer Bauart zum Einsatz als Verletzungsmittel bestimmt sind; Küchenmesser, Taschenmesser und dergleichen sind dagegen gefährliche Werkzeuge (Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 9d). | |
Und Strafgesetzbuch und Waffengesetz sind nicht diesselbe Liga.
Außerdem ging es ursprünglich um "Waffenfunde" durch das SEK. Entsprechend haben sie die Messer dort als "Waffen" gewertet, sonst wären sie nicht erwähnt worden - Küchenmesser oder Teppichmesser findet man sicherlich in jedem Haushalt.
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| Zitat von Menschenversteher
| Zitat von [Skeletor]
Dann gilt das hier nicht für Messer?
| (2) Waffen sind
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. | |
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Nicht für alle. Das hier erweiter doch b):
| Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2 | |
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Davor steht aber
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Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen), | |
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Ja und dort steht: Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, [...] Verletzungen beizubringen. Das trifft auf ein normales Messer nicht zu, es nicht sein bestimmungsgemäßer Zweck. Auf einen Dolch würde das zutreffen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Menschenversteher am 01.12.2016 21:35]
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Natürlich trifft das auf die Mehrzahl der Messer zu. Wenn du mal das ordinäre Küchenmesser ausnimmst.
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Ye olde Barrett
Alter
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Wer Generation Kill kennt: "Chaos" soll neuer SecDef werden. Yeah.
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Yep. Auch vorhin mitbekommen. Aber gab es da nicht ne Regel von wegen "Muss wenigstens sieben Jahr Zivilist gewesen sein."?
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| Zitat von [k44] Obi Wahn
Wer Generation Kill kennt: "Chaos" soll neuer SecDef werden. Yeah.
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... and you're staying here with your foot on your dick. No, check that! Not your dick; my dick!
In den Büchern von Wright und Fick kommt er allerdings nicht ganz so gut weg.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 02.12.2016 19:28]
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BMP-3 or gtfo.
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Mit der 106mm kommt das gut hin.
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Die Tage bisschen damit trainiert, von der Bewaffnung ist der BMP schon echt krass.
Alles mit weniger als 600mm Panzerung muss sich echt in Acht nehmen
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| Zitat von [Skeletor]
Natürlich trifft das auf die Mehrzahl der Messer zu. Wenn du mal das ordinäre Küchenmesser ausnimmst.
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Das ist ja das Idiotische an der Diskussion, warum sollte man ein Messer ausnehmen und ein anderes nicht? Alle Messer können als Waffe eingesetzt werden und gleichzeitig auch als Werkzeug.
Man könnte zumindest z.b. Butterflies rausnehmen, weil deren Idee nicht gerade werkzeugtechnisch ist, aber sonst?
Gibts eigentlich ne genaue Definition was "Klingenlänge" ist? Ich hab z.b. ein Messer, das 11,5cm lang "Metall" hat, bis der Griff anfängt. Der Griff hat aber ne dreieckige Spitze zur Klinge, der hintere Teil wäre so gesehen über 12cm. Allerdings ist zwischen Schneide und Griff oben und unten nochn Daumenschutz, der eh jedem Stich im Weg wäre. Zählt das dann auch? Und was wäre wenn ich den Griff abschraube, hab ich dann ne Klingenlänge von 25cm, weil das Metall nunmal dann bis da reicht?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [ACPS]Turrican am 02.12.2016 21:36]
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| Zitat von Nikkl
Die Tage bisschen damit trainiert, von der Bewaffnung ist der BMP schon echt krass.
Alles mit weniger als 600mm Panzerung muss sich echt in Acht nehmen
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Über einen halben Meter Panzerung? Panzerstahl oder Alu? Hab ich hier was nicht verstanden?
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Passend dazu, die M60 der Türken müssen sich in Syrien auch hüten, nicht in das Visier von Kornets zu kommen.
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von Nikkl
Die Tage bisschen damit trainiert, von der Bewaffnung ist der BMP schon echt krass.
Alles mit weniger als 600mm Panzerung muss sich echt in Acht nehmen
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Über einen halben Meter Panzerung? Panzerstahl oder Alu? Hab ich hier was nicht verstanden?
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Der Leopard 2 hat eine theoretische Turmpanzerung von ca 900 mm. Die Verbundpanzerung wird da auf die klassische gewalzte Stahlpanzerung umgerechnet.
/E: Ich sollte öfters aktualisieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 02.12.2016 21:53]
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| Zitat von Gasbrand
Passend dazu, die M60 der Türken müssen sich in Syrien auch hüten, nicht in das Visier von Kornets zu kommen.
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Panzer am hellichten Tag ungedeckt und offensichtlich ohne jede infanteristische oder sonstige Sicherung und Aufklärung auf einer Hügellinie auffahren. Wow. Just wow.
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Thema: Waffenthread 65 ( Gesehen, gelacht - 308 ) |