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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Warum nicht einfach telefonisch Fristverlängerung beantragt? Bei uns war das ein Anruf und dann bis Ende September gesetzt.
02.09.2017 16:18:53  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von Klabusterbeere

Warum nicht einfach telefonisch Fristverlängerung beantragt? Bei uns war das ein Anruf und dann bis Ende September gesetzt.



Muss ich am Montag auch unbedingt machen peinlich/erstaunt
02.09.2017 16:38:00  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von Klabusterbeere

Warum nicht einfach telefonisch Fristverlängerung beantragt? Bei uns war das ein Anruf und dann bis Ende September gesetzt.



Super Tipp - merke ich mir für's nächste Jahr! mit den Augen rollend
02.09.2017 22:40:19  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Kane*

 
Zitat von Klabusterbeere

Warum nicht einfach telefonisch Fristverlängerung beantragt? Bei uns war das ein Anruf und dann bis Ende September gesetzt.



Super Tipp - merke ich mir für's nächste Jahr! mit den Augen rollend


Was rollst du rum?
Bei uns ging die Frist bis Ende September. Keine Ahnung warum bei euch nur bis Ende August.
02.09.2017 23:01:19  Zum letzten Beitrag
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moomaster

AUP moomaster 26.01.2016
So, ich setze mich heute und vermutlich die nächsten Tage auch an die Steuererklärung von 2011-2016...
Ich habe mein Studium als Zweitausbildung gemacht, lohnt sich also, ist aber auch viel Aufwand. Kann man das irgendwie abkürzen?
08.09.2017 9:51:55  Zum letzten Beitrag
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Jayposel

Guerilla
www.studentensteuererklärung.de

Der shit!! dauert 15 min, klappt problemlos. Kosten kannst du dann dieses Jahr natürlich wieder abssetzen und ab 3 Erklärungen kriegst du Rabatt.
08.09.2017 13:38:52  Zum letzten Beitrag
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dentz2

AUP dentz2 06.02.2010
Ich war damals beim Steuerberater meines Vaters. Der hat mir 4 Steuererklärungen (also 1. Jahr Arbeit + die 3 Jahre Studium) davor für 300¤ allink. gemacht. Gab 6k raus. Das war ganz noice!
08.09.2017 17:50:03  Zum letzten Beitrag
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ULtRaLiSt

AUP ULtRaLiSt 25.07.2010
Eine Freundin ist gerade über diesen Teil der steuererklärung gestolpert:



Dort können Dienstreisetage angegeben werden zur nutzung von pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwand.

Gibt man dort nochmal alle Dienstreisetage an, die man bereits bei einem Arbeitgeber in der Reisekostenabrechnung stehen hat, oder wäre das eine unzulässige dopplung? Den Verpflegungsmehraufwand zahlt ja der Arbeitgeber aus
14.09.2017 17:42:44  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Gibt's dazu auch Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung? Falls ja dann dort eintragen, die Zahlungen vom AG werden dann automatisch abgezogen wenn entsprechender Eintrag in LSt-bescheinigung.

Falls nein: ebenfalls dort eintragen, das Feld "AG Erstattung" ebenfalls manuell ausfüllen mit dem korrekten Betrag.
14.09.2017 18:26:10  Zum letzten Beitrag
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ULtRaLiSt

AUP ULtRaLiSt 25.07.2010
Ja, in der jahrestabelle gibt es den Eintrag Verpflegungsmehraufwand vom AG erstattet, aber keinen Eintrag für die Anzahl der Tage.
15.09.2017 7:59:59  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Normalerweise trage ich mit dem AG abgerechnete Tage da nicht mehr ein. Das sollte eine Null-Rechnung geben... sollte. Jetzt kannst du aber zB machen, wenn man unterwegs war aus Gründen und dafür keine Abrechnung gemacht hat. Da gibt man nochmal einfach im Zweifel alle Tage an und zusätzlich den schon gezahlten Betrag. Das wird dann gegeneinander gerechnet.

Ich war beispielsweise Monatelang mal an einem anderen Standort nur ein paar km weiter. In meinem Arbeitsvertrag stand aber der alte Standort. Dafür hab ich dem AG keine Abrechnung geschrieben sondern alle diese Tage am Ende des Jahres mitsamt Kilometern hin UND zurück als Dienstreise angegeben. So schnell kommt man nie wieder an ein paar Tausend Euro Breites Grinsen
15.09.2017 11:53:38  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Dir ist aber schon klar, dass die direkte Erstattung durch den Arbeitgeber IMMER günstiger ist als es sich in der Steuererklärung zurück zu holen? Hmmm
15.09.2017 15:15:48  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Wenn es denn eine gibt, ja. In dem Fall gab es halt keine durch den AG.
15.09.2017 15:33:19  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Hmpf, Finanzamt hat uns 1914¤ Montagekosten der Küche nicht angerechnet.
Unser Pech:
Die Küche ist in Zusammenhang mit dem Hausbau zu sehen lt. FA.
Sprich würde man schon irgendwo wohnen und lässt sich dann eine Küche einbauen, dann akzeptieren die es. Oder wenn ich ein Haus saniere.
Ist das statthaft? Lohnt sich da ein Einspruch? Das sind immerhin 383¤.

Hier steht es auch noch mal genauer:
https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/montage-der-einbaukueche-ist-steuerlich-absetzbar.2779/

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 19.09.2017 20:00]
19.09.2017 19:59:42  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Einspruch wird leider erfolglos bleiben.

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 2.2.2011, 2 K 56/10, SIS 11 10 58
19.09.2017 22:22:13  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Link geht nicht traurig
20.09.2017 17:28:11  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/566016/
20.09.2017 18:33:44  Zum letzten Beitrag
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[oMD]psychodaddy

X-Mas Arctic
Also,

die Fahrtkosten für Großeltern zur Betreuung des Kindes sind ja anscheinend abzusetzen. Nun gut, das eben erst relativ spät gemerkt, daher die Rechnung erst 7 Monate später von den Großeltern erhalten und das Geld ebenso erst dann überwiesen. Gibt das Probleme?
03.10.2017 21:35:49  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Dürfte kein Problem sein
03.10.2017 21:53:29  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Weil ich gerade selber auf dem Schlauch stehe:

Offenbare unrichtigkeiten können doch während der Verjährungsfrist ganz einfach korrigiert werden oder?
06.10.2017 15:31:36  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Ja, jedenfalls offenbare Unrichtigkeiten des Finanzamts; wieso auch nicht(mehr)?


Seit 1.1.17 gibt's ja sogar ein Pendant dazu, wenn dem Stpfl. bei Erstellung der Erklärung eine solche unterlaufen ist.
https://www.jahressteuergesetz.de/modernisierung-des-besteuerungsverfahrens/der-neue-173a-ao-dstv-gibt-praxishinweise/
06.10.2017 17:17:43  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ach 173a wars. Vielen Dank :-)
07.10.2017 8:34:51  Zum letzten Beitrag
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giLb

Phoenix
Ich habe eine Frage zur Kirchensteuer. Wenn man seit 2 Jahren (2015) nicht mehr in der Kirche ist und in der Steuererklärung für 2016 auf einmal Kirchensteuer auf die festzusetzende Einkommenssteuer abgezogen wird, wie fechtet man das an? Einfach Austrittsbescheinigung an das FA schicken?
07.10.2017 11:05:04  Zum letzten Beitrag
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desperado 12

tf2_soldier.png
Ich musste nach dem Austritt persönlich beim FA erscheinen und meine Bescheinigung vorzeigen.
Da ich das erst zwei Jahre nach dem Austritt gemacht habe, habe ich für die zwei Jahre folglich auch noch Kirchensteuer gezahlt.
07.10.2017 11:56:24  Zum letzten Beitrag
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Anotherone

Deutscher BF
...
Ich habe nach dem Austritt diese Bescheinigung, welche man ausgehändigt bekommt, einfach kopiert per Post ans Finanzamt gesendet und es war Ruhe.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Anotherone am 09.10.2017 11:48]
09.10.2017 11:48:52  Zum letzten Beitrag
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Yoult1958

Arctic
Danke für die Erinnerung, austreten muss ich auch ncoh
09.10.2017 14:49:39  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
BIn eben aus der Kirche ausgetreten. Die Frau beim Amt meint, dass das erst zum 01.01. zählt. Stimmt das?

Muss ich noch was tun (Firma oder irgendjemanden unterrichten für moar moneys?)
08.11.2017 11:36:39  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von RageQuit

BIn eben aus der Kirche ausgetreten. Die Frau beim Amt meint, dass das erst zum 01.01. zählt. Stimmt das?

Muss ich noch was tun (Firma oder irgendjemanden unterrichten für moar moneys?)




Firma musst du unterrichten.

 
Die Kirchensteuerpflicht endet: mit Ablauf des Kalendermonats.



Das dürfte wohl das Interessante sein peinlich/erstaunt
08.11.2017 11:38:30  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Ahja, da hat sie mir wohl knallhart ins Gesicht gelogen. Sie meinte, weil der Monat schon angefangen hat zählts erst zum Ende des nächsten Monats, also ab 01.01.

:>
08.11.2017 11:43:19  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Switchie

Bearbeitung kann bis zu 6 Monaten dauern. Musste mit handeln

@Feuerlöscher: Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen?


Gelten die 6 Monate auch für einen Einspruch?
Das hiesige FA macht mich echt wahnsinnig.

Wie geht sowas eigentlich weiter?
Wer bekommt den Einspruch? Der Sachbearbeiter, der auch meine Erklärung bearbeitet hat? Das wäre ja total panne.
08.11.2017 11:55:47  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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