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Naja, was heißt interessiert keine Sau?! geht ja schließlich auch um Freibeträge und allgemein eingezahlten Beiträgen in die Kassen. Und das Amt hat doch nur den Lohnsteuerbescheid bekommen, demnach mit den nicht korrigierten Werten. Wenn ich da jetzt händisch andere S/V-beiträge in meine Erklärung eingebe, ist das doch auch nicht das gelbe vom Ei?!
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Es heißt ja ELEKTRONISCHE Lohnsteuerbescheinigung... Was den Verdacht nahelegt, dass da irgendwas elektronisch passiert ist. Beim genaueren hinsehen wird man ein Datum ablesen können, wann die bescheinigten Daten ans Finanzamt gesendet worden sind.
Die Verwaltung wird erst einmal nur die gemeldeten Daten verarbeiten, unabhängig von dem, was du da in die Anlage vorsorgeaufwand einträgst.
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Kurze Frage zum Kindergeld/Kinderfreibetrag: kriege ich irgendwie mit ob das Finanzamt die Günstigerprüfung macht? Bei unserem Haushaltseinkommen sollte eigentlich der Freibetrag günstiger sein, wir kriegen Kindergeld aber trotzdem ausgezahlt.
Oder zahle ich das quasi mit der Steuererklärung zurück? Was meiner Meinung nach die reduzierten Rückzahlungen erklären würde (früher so 2-3k¤ heute eher so 100-300¤).
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Kindergeld wird immer ausbezahlt und dann läuft die Günstigerprüfung retrospektiv durch das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung
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| Zitat von Switchie
Es heißt ja ELEKTRONISCHE Lohnsteuerbescheinigung... Was den Verdacht nahelegt, dass da irgendwas elektronisch passiert ist. Beim genaueren hinsehen wird man ein Datum ablesen können, wann die bescheinigten Daten ans Finanzamt gesendet worden sind.
Die Verwaltung wird erst einmal nur die gemeldeten Daten verarbeiten, unabhängig von dem, was du da in die Anlage vorsorgeaufwand einträgst.
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Ja wie gesagt, die Daten wurden Ende Dez. 18 an das Finanzamt übermittelt, sodass die den Stand Dezember 2018 haben und nicht Januar 2019.
Für die Steuererklärung trage ich jetzt wohl die gleichen Daten ein, damit das nicht nachher alles zu kompliziert wird. Mal sehen ob die nachträglichen S/V-Beiträge dann in der Lohnsteuerbescheinigung 2019 auftauchen.
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Man weiß jetzt leider nicht wie die abrechnende Stelle bei euch so vorgeht. Man kann das hindengeln, dass es eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung gibt. Möglich ist es aber auch, daß dann alles im Jahr des zuflusses zu korrigieren.
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Ich vermute mal letzteres, aber werde nächste Woche in der Entgeldabrechnung dort anrufen, mal sehen was die sagen.
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| Zitat von Modmaker
Entgeldabrechnung
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NB: Das Wort Entgelt kommt nicht von Geld.
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Wir haben geheiratet und ich habe beim BMF Rechner unsere Gehälter eingegeben. Es geht um die Frage welche Steuerklassen mit/ohne Faktor wir wählen sollen. Leider verstehe ich das Ergebnis nicht. Beide Erwerbstätig, das Haushaltseinkommen wird zu 68% von Person 1 und im Rest von Person 2 erwirtschaftet. Der Rechner sagt:
III/V: Diff zur ESt: -xxxx (4stellig)
V/III: +xxx (dreistellig)
IV/IV ohne Faktor: +6¤
IV/IV mit Faktor: -55¤
Heißt das - Nachzahlung oder Rückzahlung? Ich bin zu dumm
Sonderprobleme:
Eine Person nicht rentenversicherungspflichtig. Und Elterngeld der Person 2 ist abhängig vom Nettoeinkommen, also natürlich doof wenn das Nettoeinkommen geringer ist.
Ist das ein Fall wo sich ein Steuerberater lohnen würde oder bekommt man das noch selbst ausgerechnet?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.06.2019 14:53]
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Person 2 einfach Steuerklasse 5 wenn Kinder geplant sind.
Da ja eh eine Este abgegeben wird, sind das ja nur unterjahrige Verschiebungen. Unterm Strich bleibt es das gleiche wie 4/4
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Ok? Habe gerade mal den Elterngeldrechner benutzt. Ist Person 2 in Klasse 4, sind es 1.800 Elterngeld. Ist Person 2 in Klasse 5, sind es ca. 1520¤. Macht ja schon einen Unterschied oder übersehe ich da was?
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Für die Ermittlung vom Elterngeldsatz wird das unterjährige Nettogehalt der letzten 12 Monate betrachtet. Wenn man ohne Wechsel der Steuerklasse nicht bei beiden Gehältern an den Maximalsatz vom Kindergeld kommt dann lohnt sich der Steuerklassenwechsel, korrekt
Sonstige Vorteile kenne ich nicht, lasse mich aber gerne belehren
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Gute Erklärung unter https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/
Wenn ihr ausreichend verdient (und davon gehe ich aus, wenn du der nicht rentenversicherungspflichtige Counsel bist und deine Frau auch nochmal die Hälfte von dir verdient), dann seid ihr unterjährig wohl nicht auf jeden Euro angewiesen und dann macht es durchaus Sinn, vor (!) der Geburt in IV/IV zu sein und erst anschließend während der Elternzeit in III/V zu wechseln. Wobei mich doch überrascht, dass deine Frau nicht so oder so 1.800 (also Maximalbetrag) bekommt. Da kommt man ja ab knapp über 2.500 netto hin.
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Ich habe im April meine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingeworfen.
Bisher habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten, auch nicht das übliche "ist in Bearbeitung, bitte nicht ständig nachfragen"-Schreiben.
Nach 2 Monaten mal anrufen und nachfragen? Oder?
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| Zitat von Mad_Melone
Gute Erklärung unter https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/
Wenn ihr ausreichend verdient (und davon gehe ich aus, wenn du der nicht rentenversicherungspflichtige Counsel bist und deine Frau auch nochmal die Hälfte von dir verdient), dann seid ihr unterjährig wohl nicht auf jeden Euro angewiesen und dann macht es durchaus Sinn, vor (!) der Geburt in IV/IV zu sein und erst anschließend während der Elternzeit in III/V zu wechseln. Wobei mich doch überrascht, dass deine Frau nicht so oder so 1.800 (also Maximalbetrag) bekommt. Da kommt man ja ab knapp über 2.500 netto hin.
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Gefährliches Halbwissen, aber muss die Steuerklasse nicht 7 (?) Monate vor Geburt feststehen?
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Vielleicht habe ich den Rechner auch falsch bedient, das will ich nicht ausschließen...? Sie kriegt 14,2 Gehälter. Berechne ich Ihre Steuerlast in Klasse 5 und teile ich das Nettoeinkommen nach Steuer, Soli und Kirchensteuer durch 12 Monate, liegt sie deutlich über 2.500. Wenn deine Faustregel stimmt, dann müsste sie ja auch bei Steuerklasse 5 an die maximalen 1.800¤ kommen. Sehe aber gerade, dass zB Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt wird
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Erneut IV/IV machen, dann muss ich nur noch die Splittingfrage klären. Was ein Aufwand ey
Edit: es scheint mir so richtig wie hier vorgeschlagen. IV/IV bis zur Geburt, dann III/V. Wobei mir noch nicht klar ist, wieso IV/IV das gleiche ist wie III/V nur mit unterjährigen Verschiebungen
@Flashhead: ja, siehe link :-)
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.06.2019 16:00]
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| Zitat von Switchie
Person 2 einfach Steuerklasse 5 wenn Kinder geplant sind.
Da ja eh eine Este abgegeben wird, sind das ja nur unterjahrige Verschiebungen. Unterm Strich bleibt es das gleiche wie 4/4
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Scheiße sorry da war ich etwas unkonzentriert! Meinte natürlich klasse 3 für die Mutter
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Ah. Aber wenn Person 1 in Steuerklasse 5 geht, ist das deutlich mehr Steuerlast als die Vorteile des höheren Elterngelds. Da scheint mir 4/4 und ab Geburt 3/5 irgendwie besser?
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Die Wahl der Steuerklassen hat keine Auswirkung auf die am Ende des Jahres festzusetzende einkommensteuer sondern stellt nur eine Vorauszahlungform da, die entsprechend gestaltet werden kann.
Ob 4/4 oder 3/5 ist egal, die Steuer wird letztendlich immer die gleiche sein. Durch den Wechsel auf Ehemann 5, Ehefrau 3 würde man unterjahrig durch den hohen lst Abzug deutlich mehr Vorauszahlen, in der Abrechnung dann jedoch auch entsprechend hohe Erstattung bekommen. Auf Seiten der Ehefrau führt ein höheres nettoeinkommen vor Entbindung zu höherem Elterngeldbezug. Maßgeblich ist der durchschnittliche nettoverdienst der letzten 12 Monate VOR Geburt
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Ah krass, the more you know. Wie wird das dann am Ende "verrechnet", also was ist die Grundlage? Weil der Staat einfach schaut, was ein Paar pro Jahr gemeinsam an ESt zahlen sollte und wenns zuviel ist, gibt es was zurück?
Nur damit ich das verstehe:
3/5
5/3
führen am Ende des Jahres alle zur exakt gleichen Steuerbelastung?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.06.2019 18:39]
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Smoo, das ist einfach einmal eine unterjährige Vorauszahlung auf eher pauschalen Annahmen und dann wird am Jahresende eben geschaut, was sich nach individuellen Dingen (Werbungskosten, Sonderausgaben,...) eben so ergibt. Finde das eigentlich recht eingängig.
Der Grund, warum das so wichtig ist, ist dass durch die LSt-Klasse eben das monatlich überwiesene Netto festgemacht wird. Das wird dann zwar steuerlicher am Jahresende ausgeglichen, für das Elterngeld wird aber eben auf das Monatsnetto und somit auf die Steuerklassen geschaut. Man hätte das vereinfachen können, wenn der Staat gesagt hätte, dass er nicht auf die 12 vorherigen Monate schaut, sondern einfach auf die letzte festgesetzte Einkommensteuer.
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Wozu gibt es dann letztendlich die unterschiedlichen Steuerklassen?
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Ich vermute für Haushalte, wo es eher "auf jeden Euro" ankommt?
Ich bin gerade echt perplex. Ist das allgemeines Wissen, dass Steuerklassen de facto nur Zahlungsmodalitäten sind und den Endjahresbetrag gar nicht beeinflussen (Este vorausgesetzt)? Habe das gerade mal versucht zu googlen und finde nix
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Wir haben uns das auch erst bei der Recherche zum Thema Kindergeld angelesen
Diese Basics würden sich vielleicht im Schulunterricht ganz gut machen
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Ne, ist viel wichtiger Kurvendiskussionen zu können
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| Zitat von smoo
Ich vermute für Haushalte, wo es eher "auf jeden Euro" ankommt?
Ich bin gerade echt perplex. Ist das allgemeines Wissen, dass Steuerklassen de facto nur Zahlungsmodalitäten sind und den Endjahresbetrag gar nicht beeinflussen (Este vorausgesetzt)? Habe das gerade mal versucht zu googlen und finde nix
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Die Steuerklassen sind dafür da, dass hierüber auch schon gewisse steuerliche Besonderheiten wie das Splittingverfahren bereits im Rahmen des monatlichen Steuerabzugs berücksichtigt werden können. Aber es ist tatsächlich so, dass mir viele Menschen begegnen, die davon ausgehen, dass die Steuerklasse Auswirkungen auf ihre Steuerlast hat. Die Auswirkungen auf Sozialversicherungen bzw. Sozialleistungen ist viel größer.
Random Fact: wer IV/IV hat, muss keine Steuererklärunug abgeben, bei III/V oder IV mit Faktor ist dies allerdings Pflicht.
Kurz wie meine Frau und ich das machen: wir machen absichtlich IV/IV, da wir damit unterjährig zwar mehr bezahlen, aber am Ende des Jahres eine größere Erstattung bekommen, was für uns eine staatliche "Bonuszahlung" darstellt (wenn natürlich nicht in der Höhe ) Am Ende kommen wir nicht in die Verlegenheit, das Geld jeden Monat auszugeben und sparen jeden Monat ein bisschen was an, was wir dann für einen Urlaub oder eine Sondertilgung vom Haus verwenden. Bei den Zinsen derzeit ist das ja auch egal...
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Zwecks Steuerklassen ist leider viel falsches Halbwissen in den Köpfen.
Wir sind auch in IV/IV, stellt uns zwar unterjährig „schlechter“ dar, aber Anfang des Jahres kommt dann immer eine schöne Finanzspritze für den bevorstehenden Sommerurlaub.
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| Zitat von Chinakohl mit Reis
Zwecks
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Wann und wo ist eigentlich in Mode gekommen dieses Wort falsch zu verwenden? Fällt mir auch im Alltag immer wieder auf und es macht mich metter als mir lieb ist
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| Zitat von tbd
| Zitat von Chinakohl mit Reis
Zwecks
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Wann und wo ist eigentlich in Mode gekommen dieses Wort falsch zu verwenden? Fällt mir auch im Alltag immer wieder auf und es macht mich metter als mir lieb ist
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Samma, das Dialekt du Penner.
Lern mal lieber Kommasetzung!
Spoiler - markieren, um zu lesen:
TIL, dass ich „zwecks“ falsch verwende :-(
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| Zitat von horscht(i)
Ich habe im April meine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingeworfen.
Bisher habe ich keinerlei Rückmeldung erhalten, auch nicht das übliche "ist in Bearbeitung, bitte nicht ständig nachfragen"-Schreiben.
Nach 2 Monaten mal anrufen und nachfragen? Oder?
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Da wirst mE auch nichts neues erfahren. 2 Monate ist jetzt auch nichts ungewöhnliches.
Ich selbst warte jetzt 4 Monate und werde mich mal melden D:
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |