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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Hast du das digital? Von wie vielen Transaktionen reden wir? Gerne auch PM
26.02.2018 21:01:34  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von GLG|Assassin

Beides (aus Vereinfachungsgrd) 2017.

BMF vom 9. November 2016, Rn. 44.
Wusste ich bisher auch nicht Augenzwinkern



Macht auch Sinn! Danke!


E-Street... No retreat, no surrender
26.02.2018 21:13:36  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Rincewind

Jedes Jahr die gleiche Scheiße bis sich die PKV bequemt, die Daten zu senden/bei Elster einzustellen...


Immerhin. Abgegeben. Mal sehen, wie lange es dieses Jahr dauert. Wäre aber mit einem mittleren-höheren vierstelligen Betrag an Erstattung bisher Highscore.
03.03.2018 17:18:53  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
Nehmen wir an, ein Haushalt würde ein Au-Pair beschäftigen wollen. Die Wohnung ist allerdings so ungünstig geschnitten, dass es nicht möglich wäre, sie dort unterzubringen und stattdessen eine kleine Wohnung in der Nähe angemietet werden würde. Die Betreuung würde in der Wohnung der Gastfamilie stattfinden. Wären die Mietkosten absetzbar? Schließlich ist das bei Sachbezugswerten doch auch möglich?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 05.03.2018 11:41]
05.03.2018 11:39:12  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich habe dazu auf die Schnelle nichts gefunden, der Standardfall ist eben das Au-Pair, das im Haus der Gastfamilie wohnt.

Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen, da der Ansatz von Sachbezugswerten explizit auf die eigene Wohnung beschränkt ist. Wenn dir das abgelehnt wird, dann würde ich kurz ins Einspruchsverfahren gehen (helfe dann gerne per PM, Switchie mit Sicherheit auch) und notfalls den Sachbezug ansetzen
05.03.2018 12:38:59  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Boah ich glaube so einen Fall hatten wir kürzlich mal. Ich schau nachher mal und gebe ne Info
05.03.2018 17:13:51  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Einfache Frage (nehme ich an): Was ist die Berechnungsgrundlage für die zumutbare Belastung, bzw. was ist hier mit "Einkünfte" genau gemeint? Brutto? Brutto abzgl. Werbungskosten? ZvE?

Anschlussfrage: Ist das eine Fallbeilregelung, oder ist nur der Anteil über die zumutbare Belastung hinaus abzugsfähig?


Hintergrund: Wir haben 2017 ein bisschen was an Heilbehandlungskosten angesammelt, und ich frage mich, ob ich mir den Aufwand geben soll oder nicht.
06.03.2018 11:58:28  Zum letzten Beitrag
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Blooby

Arctic
Hey zusammen,

weiss nicht, ob ich hier richtig bin oder die Frage nicht vielleicht schon beantwortet wurde. Bin den Thread mal durch, aber hab nichts gefunden.

Es geht um die Versteurung des Arbeitsweges mit einem Geschäftsauto nach der 1%-Regelung.

Die 1%-Pauschale versteh ich problemlos, da gibts ja nicht viel falsch zu verstehen. Meine Frage bezieht sich auf die 0,03% x Listenpreis x Einfacher Fahrtweg Wohnung -> erster Tätigkeitsort. Hab da auch schon bisschen gegoogelt, aber zu der speziellen Anfrage nichts gefunden.

Nehmen wir mal an der Arbeitnehmer wohnt in Berlin, der Firmensitz ist in München und der Arbeitsort ist in Köln. Der Arbeitnehmer befindet sich am Wochenende zuhause in Berlin, bekommt von der Firma unter der Woche ein Hotel in Köln gestellt und zusätzlich ein Firmenwagen, damit er von Berlin nach Köln pendeln kann und in Köln vom Hotel zum Arbeitsort. Die Einsatzzeit in Köln beträgt 6 Monate und danach wechselt der Einsatzort für weitere 6 Monate (Falls die Frage aufkommt, wieso der Arbeitnehmer nicht einfach nach Köln zieht).

Welcher Weg zählt nun als Arbeitsweg? Berlin-München? Berlin-Köln? Köln-Köln? Bei einem Listenpreis von 30.000 ¤ variiert der geldwerte Vorteil in dem Beispiel zwischen 400 ¤ (wenn man ca. 10km Köln-Köln rechnet) und 6.000 ¤ (Berlin-München/Köln). Und wenns tatsächlich Berlin-München/Köln ist, was kann man da machen? Das kann ja niemand alles vorstrecken und auf die Steuererklärung warten.

/e

Das Auto darf natürlich auch privat benutzt werden.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Blooby am 06.03.2018 15:53]
06.03.2018 13:11:04  Zum letzten Beitrag
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Lefko

Deutscher BF
Ich habe 2017 leider nur ALG I bezogen und August-Dezember einen 450¤-Minijob gehabt - muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen (wie die Jahre davor getan)?
06.03.2018 13:24:30  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Absonoob

Einfache Frage (nehme ich an): Was ist die Berechnungsgrundlage für die zumutbare Belastung, bzw. was ist hier mit "Einkünfte" genau gemeint? Brutto? Brutto abzgl. Werbungskosten? ZvE?

Anschlussfrage: Ist das eine Fallbeilregelung, oder ist nur der Anteil über die zumutbare Belastung hinaus abzugsfähig?


Es sind nicht die Einkünfte gemeint, sondern der Ausdruck "Gesamtbetrag der Einkünfte" ist in § 2 Abs. 3 EStG legal definiert - ganz nette ÜBersicht zur Berechnung gibt es unter https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/zu-versteuerndes-einkommen-berechnungsschema_idesk_PI11525_HI2071031.html

Es ist keine Fallbeilregelung, der gesamte über die zumutbare Belastung hinausgehende Teil kann angesetzt werden, vgl. auch das recht eindeutige Wording in § 33 Abs. 1 EStG
06.03.2018 13:28:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Lefko

Ich habe 2017 leider nur ALG I bezogen und August-Dezember einen 450¤-Minijob gehabt - muss ich trotzdem eine Steuererklärung machen (wie die Jahre davor getan)?


Nein
06.03.2018 13:29:31  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Danke!
06.03.2018 13:30:31  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Switchie

Boah ich glaube so einen Fall hatten wir kürzlich mal. Ich schau nachher mal und gebe ne Info



Ich hatte doch das was anderes im Kopf, passt nicht dazu...

Sachbezugswert und Miete schließen sich mE erst einmal nicht aus. Versuchen wird man es bestimmt mal können.
07.03.2018 7:12:56  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Blooby

Hey zusammen,

weiss nicht, ob ich hier richtig bin oder die Frage nicht vielleicht schon beantwortet wurde. Bin den Thread mal durch, aber hab nichts gefunden.

Es geht um die Versteurung des Arbeitsweges mit einem Geschäftsauto nach der 1%-Regelung.

Die 1%-Pauschale versteh ich problemlos, da gibts ja nicht viel falsch zu verstehen. Meine Frage bezieht sich auf die 0,03% x Listenpreis x Einfacher Fahrtweg Wohnung -> erster Tätigkeitsort. Hab da auch schon bisschen gegoogelt, aber zu der speziellen Anfrage nichts gefunden.

Nehmen wir mal an der Arbeitnehmer wohnt in Berlin, der Firmensitz ist in München und der Arbeitsort ist in Köln. Der Arbeitnehmer befindet sich am Wochenende zuhause in Berlin, bekommt von der Firma unter der Woche ein Hotel in Köln gestellt und zusätzlich ein Firmenwagen, damit er von Berlin nach Köln pendeln kann und in Köln vom Hotel zum Arbeitsort. Die Einsatzzeit in Köln beträgt 6 Monate und danach wechselt der Einsatzort für weitere 6 Monate (Falls die Frage aufkommt, wieso der Arbeitnehmer nicht einfach nach Köln zieht).

Welcher Weg zählt nun als Arbeitsweg? Berlin-München? Berlin-Köln? Köln-Köln? Bei einem Listenpreis von 30.000 ¤ variiert der geldwerte Vorteil in dem Beispiel zwischen 400 ¤ (wenn man ca. 10km Köln-Köln rechnet) und 6.000 ¤ (Berlin-München/Köln). Und wenns tatsächlich Berlin-München/Köln ist, was kann man da machen? Das kann ja niemand alles vorstrecken und auf die Steuererklärung warten.

/e

Das Auto darf natürlich auch privat benutzt werden.



- Mit der Personalabteilung sprechen, wie die auf solche Werte kommen? Und bitten keine Fahrten Wohnung Arbeit abzurechnen.

- Die schwankenden Beträge lassen eher vermuten, dass "gelegentliche Fahrten" mit 0,002 % abgerechenet werden. (Bruttolistenpreis x km x Anzahl Fahrten x 0,002 %)

- Möglich wäre auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Antrag auf Brruttolohnreduzierung mit den tatsächlichen Fahrten Wohnung Arbeit...BMF Schreiben 01.04.2011 zur Anwendung der BFH-Urteile (VI R 57/09, BStBl II 2011, 359, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 und VI R 55/09BStBl II 2011, 358)


So denn überhaupt welche vorliegen Augenzwinkern da müsste man ganz genau gucken.

¤: Etwas detaillierter
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 07.03.2018 7:48]
07.03.2018 7:15:23  Zum letzten Beitrag
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Blooby

Arctic
 
Zitat von Switchie

- Mit der Personalabteilung sprechen, wie die auf solche Werte kommen? Und bitten keine Fahrten Wohnung Arbeit abzurechnen.

- Die schwankenden Beträge lassen eher vermuten, dass "gelegentliche Fahrten" mit 0,002 % abgerechenet werden. (Bruttolistenpreis x km x Anzahl Fahrten x 0,002 %)

- Möglich wäre auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Antrag auf Brruttolohnreduzierung mit den tatsächlichen Fahrten Wohnung Arbeit...BMF Schreiben 01.04.2011 zur Anwendung der BFH-Urteile (VI R 57/09, BStBl II 2011, 359, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 und VI R 55/09BStBl II 2011, 358)


So denn überhaupt welche vorliegen Augenzwinkern da müsste man ganz genau gucken.

¤: Etwas detaillierter



Schonmal vielen Dank für die Antwort!

Die Zahlen kommen nicht aus der Personalabteilung, mit denen hatte ich noch keine Chance darüber zu reden, da ich noch kein Angebot erhalten habe. Die Zahlen kommen von mir, da ich mich auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten will.

Hatte da normal die Zahlen eingesetz:

Entfernung Berlin Köln/München ca. 600km:

0,03% x 30000 x 600 = 5400 und dann noch die 300 von den 1% drauf sind knapp 6000.

Das mit den 0,002% hatte ich auch gelesen, aber das macht den Bock auch nicht fett, da wär ich mit 8 Fahrten im Monat (4 Wochen im Monat, jeweils hin und zurück) bei 0,002% x 30000 x 600 x 8 = 2880 und nochma 300 drauf bei gut 3000.

Das Beispiel ist auch tatsächlich bisschen übertrieben und entspräche nicht der Realität. Wollte nur mal das Prinzip hier durchlaufen. Aber es sieht so aus, als wär das sehr situationsabhängig und ich müsse da auf die Personalabteilung vertrauen. Die machen das ja nicht zum ersten Mal. Wär halt nur cool auf der gleichen Infoebene zu sein, wenn ich ein Angebot erhalte.

Auf jeden Fall nochmal vielen Dank, Switchie!
07.03.2018 8:26:49  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Mal ganz blöd:
Sind die Heimfahrten nicht mit den 1% abgegolten und die 10km mit 0,03% von Hotel/Pension zum Einsatzort? Kann man ja auch alles belegen.
07.03.2018 8:37:40  Zum letzten Beitrag
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Blooby

Arctic
Bin kompletter Steuerneuling, deswegen wollt ich hier nachfragen. So wie ich das verstanden habe, gelten die Steuern nur für Privatfahrten und die Fahrt vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg) zählt als Privatfahrt. Und das wär in dem Fall ja wirklich nur die Fahrt von Berlin nach Köln. In Köln ist das ja so, wie wenn man auf Montage oder Geschäftsreise wär. Also wenn ich das alles richtig verstanden habe.

Bin da auch komplett verwirrt.
07.03.2018 8:45:04  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Es kommt halt immer darauf an, wie man das gestaltet und ob es in einer Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber nicht beanstandet werden würde. Ich denke, da wird jedes Unternehmen seine eigene Philosophie fahren.

In meiner Kanzlei wird auch Lohnbuchhaltung durchgeführt und ich käme im Leben nicht auf die Idee, einem solchen Arbeitnehmer mehr als 1% abzurechnen, weil m. E. da keine regelmäßige Tätigkeitsstätte vorliegt.


-------------------------------------------------------------

Anderes Thema: Finanzamt fordert für das Jahr 2012 auf, eine Steuererklärung abzugeben, weil seinerzeit der Sparerpauschbetrag von 801 ¤ mehrfach ausgenutzt worden ist. Wohlgemerkt Jahr 2012, also schon verjährt.

Stpfl. beauftragt daraufhin einen Steuerberater, der natürlich auch eine Rechnung schreiben muss. Erklärung führt zu Guthaben, FA lehnt die Veranlagung mit Verweis auf

"Der Antrag auf Veranlagung nach § 46 (2) Nr. 8 EStG nicht innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 (2) AO gestellt wurde.


m. E. ist § 46 hier gar nicht einschlägig, weil es ja kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit gegeben hat. Oder?

Hat jemand eine Idee wie ich dennoch eine Veranlagung durch bekommen könnte? Ich hasse dieses trollen wie die Pest und das kann man auch keinem erklären, dass alles umsonst war.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 08.03.2018 9:26]
08.03.2018 9:19:05  Zum letzten Beitrag
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Blooby

Arctic
Oh, wusste nicht, dass der Arbeitgeber da Einfluss drauf hat. Dachte das sei gesetzlich fest. Aber gut, dann warte ich einfach mal drauf, was die sagen und melde mich gegebenenfalls mit einem Update. Danke!
08.03.2018 11:55:35  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Switchie

Anderes Thema:



Vom Handy, wenig Zeit & Fall passt glaube ich nicht 100%ig, aber wie schauts mit diesem BFH Urteil zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Aufforderung vom letzten Jahr aus?
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/bfh-kommentierung-aufforderung-zur-abgabe-einer-steuererklaerung_166_435020.html
08.03.2018 14:47:18  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Aah das ist genau das, was ich gesucht hatte. Danke!

Bislang hatte ich hierzu nur eine Verfügung der OFD gefunden, nicht aber ein BFH Urteil. Ich denke damit sollte es hinhauen
08.03.2018 21:41:43  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Steht sogar seit 1.2.18 auf der BMF Liste, sollte also echt gut aussehen
08.03.2018 21:45:46  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Habe gestern meine Steuererklärung gemacht und diese via Elster Online Ding mit Key abgeschickt.

Bis dato sendete ich immer noch konkrete Auflistungen der Werbekosten nach. Ich habe z.B. eine Position Aufwendungen Studium angegeben, welche ich via Excel Sheet nochmal aufschlüsseln würde. Doof nur, dass das Finanzamt aber nun keine Belege mehr haben möchte peinlich/erstaunt Einfach hinschicken?
09.03.2018 9:08:51  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von RageQuit

Habe gestern meine Steuererklärung gemacht und diese via Elster Online Ding mit Key abgeschickt.

Bis dato sendete ich immer noch konkrete Auflistungen der Werbekosten nach. Ich habe z.B. eine Position Aufwendungen Studium angegeben, welche ich via Excel Sheet nochmal aufschlüsseln würde. Doof nur, dass das Finanzamt aber nun keine Belege mehr haben möchte peinlich/erstaunt Einfach hinschicken?



Wenn die Belege haben möchten, dann melden sie sich bei dir. Einfach hinschicken kann aber nicht schaden. Bekommst du dann halt im Zweifelsfall zurück.
09.03.2018 10:38:13  Zum letzten Beitrag
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Noxiller

AUP Noxiller 11.02.2009
Verstehe ich es richtig, dass Gewinne aus Aktienverkäufen und Auszahlung von Dividenden nicht in der Steuer angegeben werden müssen, wenn die Bank den Sparerfreistellungsauftrag hat und die Einnahmen unter 801¤ liegen?

Oder muss der Gewinn trotzdem angegeben werden und das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht, ähnlich wie bei Krypto?

/e

Ok hat sich geklärt, mir hat ein Fenster in meinem Wiso Programm gefehlt bzw. war ausgeblendet.
Nun ist es selbsterklärend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Noxiller am 09.03.2018 19:53]
09.03.2018 17:53:29  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
 
Zitat von Peridan

Wenn die Belege haben möchten, dann melden sie sich bei dir. Einfach hinschicken kann aber nicht schaden. Bekommst du dann halt im Zweifelsfall zurück.


Oder wie bei mir streichen sie halt einfach die Positionen weil keine Belege da. Und wenn ich dann wieder alle mitschicke bekomme ich wieder die Ansage dass das doch unnötig sei. Wütend
09.03.2018 22:51:10  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Die vorhaltepflicht gilt ja auch erst ab Veranlagungszeitraum 2017 Augenzwinkern
10.03.2018 8:42:14  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
Steuererklärung für 2017 abgegeben. \o/
Ohne das raussuchen und kopieren der Belege nochmal deutlich schneller zu machen.

Hoffentlich akzeptiert das FA die haushaltsnahen Dienstleistungen auf Basis des Wirtschaftsplans. peinlich/erstaunt
11.03.2018 19:33:56  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von jdo_O

Steuererklärung für 2017 abgegeben. \o/
Ohne das raussuchen und kopieren der Belege nochmal deutlich schneller zu machen.

Hoffentlich akzeptiert das FA die haushaltsnahen Dienstleistungen auf Basis des Wirtschaftsplans. peinlich/erstaunt


Die muss man doch ausnahmslos belegen durch Kontoauszüge, richtig? Was ist bei euch die besonderes Konstellation?
11.03.2018 19:36:18  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
 
Zitat von Klabusterbeere

 
Zitat von jdo_O

Steuererklärung für 2017 abgegeben. \o/
Ohne das raussuchen und kopieren der Belege nochmal deutlich schneller zu machen.

Hoffentlich akzeptiert das FA die haushaltsnahen Dienstleistungen auf Basis des Wirtschaftsplans. peinlich/erstaunt


Die muss man doch ausnahmslos belegen durch Kontoauszüge, richtig? Was ist bei euch die besonderes Konstellation?


Unsere vorherige Verwaltung hat die bisherigen Unterlagen der neuen Hausverwaltung als Loseblattsammlung in einem großen Umzugskarton übergeben und weigert sich, irgendetwas für den Zeitraum, in dem sie zuständig gewesen wäre, anzufertigen.

Jetzt versucht unsere aktuelle Hausverwaltung die tatsächlichen Kosten für 2017 herauszufinden, hat aber signalisiert, dass das eine ganze Weile dauern wird.

/e In den Kontoauszügen von mir wäre außerdem nur das Hausgeld als Umsatz ersichtlich, in dem ja nicht nur die absetzbaren Posten enthalten sind.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von jdo_O am 11.03.2018 19:43]
11.03.2018 19:41:25  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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03.05.2017 21:16:01 Rufus hat den Thread-Titel geändert (davor: "Steuerklärung(en)")

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