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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Rufus,

deine grundsätzlichen Gedanken hierzu sind in Ordnung, ich würde einfach nachfragen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du eine Bescheinigung des Verlustes im Rahmen deiner Jahressteuerbescheinigung 2017 gewünscht hättest, dies hätte aber aktiv von deiner Seite aus passieren müssen.

Ruf bei der ING DIBA an und melde dich hier mit einem neuen Stand, da dies mein täglich Brot ist, sollte ich weiterhelfen können.
11.07.2018 7:51:16  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Puh, also ich bin jetzt (ohne Nachfragen) dahinter gekommen, nachdem ich nun den zweiten Abend mit reverse engineering verbracht habe. Hätte vermutlich auch den ein oder anderen Callcenter-Menschen verschlissen.

Also, was die da veranstalten, bzw. wie sie es darstellen ist echt nicht feierlich. Vergessen wir meinen Ausgangspost von gestern einfach mal komplett. Ich bin meine Trades aus 2018 chronologisch durchgegangen und habe dabei folgende Erkenntnisse gewonnen:

- die ersten paar Trades waren Gewinne (yay), der Topf war 0¤ (entgegen meiner Annahme, ich hätte was aus 2017 übernommen), die Gewinne wurden also von meinem freigestellten Pauschbetrag abgezogen - bis hier hin alles normal
- einige Verluste wurden danach erwartungsgemäß dem Topf zugebucht
- danach kommen wieder ein paar Gewinne, die aber nicht den Topf geschmälert haben, sondern direkt dem Pauschbetrag abgezogen wurden. Grund: Entweder wurde der Topf hier umgangen, weil (genau und nur) diese Trades mit fiktiven Verkäufen zum Jahreswechsel ausgestattet sind -oder- weil es sich um Verkäufe mit Bruchstücken gehandelt hat. Keine Ahnung, mindestens eins davon hat die Verrechnung mit dem Topf ausgehebelt.
- die folgenden Gewinne und Verluste verhalten sich erwartungsgemäß

So, hier angekommen sind die Werte für Topf/Pauschbetrag ja eigentlich schon völlig versaut. Wie kommt es denn dann zustande, dass im Webinterface der Bank, weit abseits aller obskuren PDFs, der korrekte verbrauchte Pauschbetrag genannt ist? Die Antwort ist auch einfach - nämlich, dass die Töpfe während der eigentlichen Verlustverrechnung in der Tat komplett ignoriert werden (klar, ist ja auch nirgends aufgeführt, was mich erst zu dem Tanz bewegt hat), aber hinterher schlicht und ergreifend vom (zuviel) verbrauchten Pauschbetrag subtrahiert wurden, sodass a) der Topf "rechtmäßig" leer ist, und b) der Pauschbetrag nun wieder genau den Wert hat, den er auch gehabt hätte, wenn die Rumeierei zwischendrin nicht gewesen wäre, sondern straight-forward das bewusste Topf/Pausch/Steuer-System zum Tragen gekommen wäre...

Aber trotzdem danke soweit für den Beistand.
12.07.2018 1:10:29  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Vielleicht, weil unterjährig niemand so viel Zeit zur Verfügung hat, sich das stundenlang rein zu ziehen
12.07.2018 7:36:17  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Rufus,

wenn du das schreibst, dann klingt das m.E. zu sehr nach Inkompetenz der ING DIBA.

Was viel eher passiert ist, ist doch folgendes:

Deine ersten Gewinne waren wahrscheinlich sehr am Anfang des Jahres. Diese werden deshalb nicht gegen den Verlusttopf verrechnet, da dieser bis zum 31. Januar 2018 noch offen zur Verrechnung mit allen Korrekturen des Vorjahres steht. Mit anderen Worten: bis Ende Januar steht noch gar nicht fest, wie hoch der Verlustvortrag per 31.12.2017 gewesen ist. Deshalb wird keine Verrechnung vorgenommen.

Systematisch korrekt (und zu deinem Vorteil) hat die ING DIBA für diese Trades bei fehlendem Verlustvortrag geschaut, ob es einen FSA gibt und hat diesen genutzt, um einen Steuerabzug für dich zu vermeiden.

Nachdem der Verlustvortrag 31.12.2017 final festgestellt wurde (durch Versand deiner Jahressteuerbescheinigung 2017 bzw. mit Ablauf Januar 2018) wurde eine Umbuchung vorgenommen, um der gesetzlichen Verlustverrechungsreihenfolge (Verluste vor FSA) zu entsprechen. Hier gibt es also eine Umbuchung zwischen FSA und VVT.

Mit Bruchstücken oder fiktiven Gewinnen hat dies nichts zu tun.
12.07.2018 8:00:25  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Mad_Melone

Ich würde im Einspruch ebenfalls deutlich machen, dass es sich nicht um ein Durchgangszimmer handelt und eventuell einfach ein Foto mitschicken. Ist zwar unkonventionell, aber wirkt bestimmt.

Ich selber musste auch Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen, da vergessen wurde, meine Altersvorsorgebeiträge vollständig zu berücksichtigen. Als Hintergrund: mein Arbeitgeber führt nur die Arbeitgeberbeträge ab, die Arbeitnehmerbeträge muss ich selber als Versorgungswerk überweisen. Dabei habe ich das schon so erklärt und Unterlagen mitgeschickt, aber irgendein Experte wird nur auf die automatisierten Meldungen geschaut haben und auch ein Unterschied eines hohen Tausenderbetrages muss man ja nicht untersuchen, wenn die Maschine "nein" sagt


Als Update: Neuer Steuerbescheid kam heute, bämm 3.000 Euro mehr zurück (macht dann Gesamterstattung von 3.500 Euro). Herr und Frau Melone gehen heute abend mal gepflegt ein teures Steak und Wein in Frankfurt oder Umgebung verputzen Breites Grinsen
13.07.2018 17:34:17  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Hallo, ich hab jetzt den Code für Elster bekommen.

Eine Tutorial für Steuererklärung brauch ich quasi. peinlich/erstaunt


Habt ihr spontan einen Link wie der shit funktioniert ohne das ich den Thread komplett lesen muss? :3
13.07.2018 19:04:17  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Bregor

Hallo, ich hab jetzt den Code für Elster bekommen.

Eine Tutorial für Steuererklärung brauch ich quasi. peinlich/erstaunt


Habt ihr spontan einen Link wie der shit funktioniert ohne das ich den Thread komplett lesen muss? :3



Thread lesen bringt hier eh eher nichts, erst Recht nicht für deinen Fall Augenzwinkern

Im Startpost sind ein paar hilfreiche Links, u.a. ein Test der Stifung Warentest falls du kommerzielle Steuersoftware verwenden willst (idR für Anfänger durch Tipps/Hilfestellungen leichter).

Falls du darauf keine Lust/kein Geld dafür hast/dich durchkämpfen willst/"in der Sache" eh bewandert bist:

  • ggfs. auf elster registrieren, falls du MeinElster und/oder eine völlig papierlose Steuererklärung abschicken willst(bei dir eh schon erfolgt?!) - alternativ ohne Registrierung mit Personalausweis einloggen (?????)
  • ElsterFormular runterladen, falls du das Programm anstelle der Online-Plattform MeinElster nutzen willst
  • Entweder auf elster.de einloggen und MeinElster verwenden oder halt ElsterFormular
  • Hinweisen/Hilfen/Anleitungen dort folgen, Erklärung online abschicken; falls nicht registriert, zusätzlich ausdrucken und abschicken
  • ???
  • Profit!


zusammengefasst auf https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/privatpersonen
13.07.2018 20:21:58  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ich hab auf Elster den Code für einen Account beantragt, weil ich das alles möglichst papierlos machen will und hab noch nie eine Steuererklärung damit oder sonstwie gemacht. peinlich/erstaunt

Also einfach bei MeinElster einloggen und den Hinweisen/Anweisungen folgen, richtig?
13.07.2018 20:24:28  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Richtig.



 
Zitat von Bregor

und hab noch nie eine Steuererklärung [...] gemacht. peinlich/erstaunt



Dann bleibt mir nur zu sagen: Viel Erfolg peinlich/erstaunt
13.07.2018 20:29:50  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Vielleicht macht es ja sogar Spaß. peinlich/erstaunt
13.07.2018 20:31:30  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Nicht vielen, aber soll vorkommen.



Hier noch ein paar Infos:

Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung)

Hinweise zur (Nicht-)Einreichung von Belegen ab dem Steuerjahr 2017
13.07.2018 20:34:51  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Danke.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 13.07.2018 20:41]
13.07.2018 20:41:08  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Mal noch ne Frage, meine Steuernummer soll ich bei MeinElster eingeben, aber die hab ich ja noch gar nicht, weil ich bisher keine Erklärung gemacht habe. Wie läuft das?

OK, das mit dem Belegabruf dauert auch ein paar Tage, dann verschiebe ich das ganze wohl. :3
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 13.07.2018 20:55]
13.07.2018 20:49:30  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Bregor

Mal noch ne Frage, meine Steuernummer soll ich bei MeinElster eingeben, aber die hab ich ja noch gar nicht, weil ich bisher keine Erklärung gemacht habe. Wie läuft das?



Frei lassen, wird nach dem Einreichen der Erklärung zugeteilt.
13.07.2018 21:01:26  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
 
Zitat von GLG|Assassin

Nicht vielen, aber soll vorkommen.



Hier noch ein paar Infos:

Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung)

Hinweise zur (Nicht-)Einreichung von Belegen ab dem Steuerjahr 2017




also ich arbeite nicht im steuerbereich, und mir macht es spass Augenzwinkern
Rausfinden was ich noch alles absetzen kann, texte zu änderungen durchlesen, VMA eintragen ect. pp Augenzwinkern

Hatte jetzt dieses jahr die höchste erstattung seit jeher (sogar die erhöhten waschkosten gingen ohne murren durch). Überlege jedes jahr aufs neue, ob ich 1x zur LoHi gehe, nur um zu sehen ob noch mehr geht...aber dann denk ich, die kümmern sich weniger drum als ich Breites Grinsen

Hat da mal wer ein vergleich zu ? Oder lohnt es sich mehr zu einem steuerberater zu gehen?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 14.07.2018 20:15]
14.07.2018 5:03:27  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
ich finde es immer faszinierend, mit was für sachen man da durchkommen kann.
ein kollege hat mir letztens erklärt, dass er seinen telefon+internetanschluss voll absetzt, da er ja schließlich ab und an homeoffice macht und daher darauf angewiesen ist, internet zu haben.
14.07.2018 10:49:52  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Kommt halt immer mega auf Sachbearbeiter/in und FA an...
14.07.2018 10:52:32  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
verschmitzt lachen
Weil er nie über die Pauschale kommt und es bisher nur noch nicht gecheckt hat?

Jedesmal werden sich die Sachbearbeiter denken, was für ein armer Tropf. Macht sich jedesmal so viel Mühe für nix.
14.07.2018 14:08:34  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ups...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 14.07.2018 14:29]
14.07.2018 14:29:35  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Deine ersten Gewinne waren wahrscheinlich sehr am Anfang des Jahres. Diese werden deshalb nicht gegen den Verlusttopf verrechnet, da dieser bis zum 31. Januar 2018 noch offen zur Verrechnung mit allen Korrekturen des Vorjahres steht. Mit anderen Worten: bis Ende Januar steht noch gar nicht fest, wie hoch der Verlustvortrag per 31.12.2017 gewesen ist. Deshalb wird keine Verrechnung vorgenommen.


Okay, das wusste ich zum Beispiel nicht. Klingt plausibel, allerdings waren die Trades die sich "falsch" verhalten erst im März. Die Jahressteuerbescheinigung kam aber schon im Februar.

 
Zitat von Mad_Melone

Systematisch korrekt (und zu deinem Vorteil) hat die ING DIBA für diese Trades bei fehlendem Verlustvortrag geschaut, ob es einen FSA gibt und hat diesen genutzt, um einen Steuerabzug für dich zu vermeiden.

Nachdem der Verlustvortrag 31.12.2017 final festgestellt wurde (durch Versand deiner Jahressteuerbescheinigung 2017 bzw. mit Ablauf Januar 2018) wurde eine Umbuchung vorgenommen, um der gesetzlichen Verlustverrechungsreihenfolge (Verluste vor FSA) zu entsprechen. Hier gibt es also eine Umbuchung zwischen FSA und VVT.


Ist plausibel, nur passt das hier leider nicht.

Mitte Februar: Steuerbescheinigung 17 kommt...
5.3.18: Trade mit 90¤ Verlust, wird dem Topf zugeschrieben
6.3.18: Trade mit 100¤ Gewinn, wird dem FSA aufgeschlagen; und im selben PDF wird der vortags mit 90¤ gefüllte Topf erwähnt. (Im Sinne der expliziten Nennung "Topf vor Trade: 90¤, Topf nach Trade: 90¤, FSA 90¤ aufgeschlagen". Erwartung wäre ja: "Topf vor Trade: 90¤, Topf nach Trade: 0¤, FSA 10¤ aufgeschlagen".)

"Dem System" war am 6.3. also definitiv bekannt, DASS da ein VVT ist und auch wie hoch er ist, sonst hätte "das System" es ja nicht ins PDF schreiben können. Und dennoch ging der Gewinn am Topf vorbei..

Aber gut, ich wollte nur nochmal Feedback geben. Meinetwegen brauchen wir da nicht noch weiter rätseln. Am Ende stimmt die Rechnung ja und es geht auch nicht um nennenswerte Beträge. Ich finds halt etwas frustrierend, wenn man solche einfachen Sachverhalte nicht aufgedröselt bekommt, aber was wilsch machen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 14.07.2018 18:31]
14.07.2018 18:28:40  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Gestaltungshinweis | Mit Vorauszahlungen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung Steuern sparen
Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Das kann 1 gutes Modell für privat Krankenversicherte sein.

Die "Verzinsung" ist hierbei die "Steuermehrerstattung" in Jahr 1 verrechnet mit etwaigen - je nach persönlichen Verhältnissen mehr oder weniger geringfügigen - Mindererstattungen in den Folgejahren; bei mir sind z.B. ca. 1,8 Jahresbeiträge am "günstigsten", die so enstehenden monatlichen Cashflows bis 2020/2021 entsprechen einer internen, effektiven Kapitalverzinsung bezogen auf die "Anlage" in Jahr 1 von > 25% p.a. (kein Schreibfehler).

Das heißt leider auch: Ich hab zuviel Versicherungsgedöns traurig
24.07.2018 19:30:22  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Über 1.900 Euro mit sonstigen Versicherungen im Monat schreit aber auch geradezu nach überversichert Augenzwinkern

PS: jaja Arbeitslosenversicherung ist auch noch mit drin
24.07.2018 23:13:13  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
So, ich habe die Belege beantragt, einen Pin bekommen, ein neues Formular mit den Anlagen N und Vorsorgeaufwand gestartet, alle Belege übernommen und dann einfach mal weiter geklickt.

Jetzt hab ich eine PDF mit der Berechnung für 2017 und da steht bei "Verbleibende Beträge" eine negative Zahl. Kriegt man das alles wieder? Denn es erscheint mir sehr viel und ich hab Angst das ich irgendwas falsch gemacht habe. peinlich/erstaunt
26.07.2018 14:37:07  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Bregor

So, ich habe die Belege beantragt, einen Pin bekommen, ein neues Formular mit den Anlagen N und Vorsorgeaufwand gestartet, alle Belege übernommen und dann einfach mal weiter geklickt.

Jetzt hab ich eine PDF mit der Berechnung für 2017 und da steht bei "Verbleibende Beträge" eine negative Zahl. Kriegt man das alles wieder? Denn es erscheint mir sehr viel und ich hab Angst das ich irgendwas falsch gemacht habe. peinlich/erstaunt


Hast du 2017 komplett gearbeitet? Und hat euch in der Zone niemand erklärt, wie man eine Steuererklärung macht?
26.07.2018 14:41:06  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Die negative Zahl sollte die Erstattung sein, ja.

Falls du etwas falsch eingetragen haben solltest, wird dich das Finanzamt schon drauf hinweisen.
Falls du nicht „vergessen“ hast Einkünfte zu erklären oder dir Ausgaben ausgedacht hast, ist das auch kein Problem. Für das Prüfen der Erklärung sind sie ja nun mal da.
26.07.2018 14:41:26  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Wann hast du in dem Jahr denn angefangen zu arbeiten? Wenn das irgendwann in der Mitte war, dann kann das durchaus eine nette Summe sein.
26.07.2018 14:48:46  Zum letzten Beitrag
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ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
Mein dämliches Finanzamt will - trotz Beweisfotos - immer noch nicht glauben, dass wir in der alten Wohnung kein Kinderzimmer hatten (bzw. das Kinderzimmer ein Büro war). Ich hab denen Fotos geliefert, auf denen man sehen kann, dass im Wohnzimmer ein Kinderschrank, Wickelkommode und Laufstall standen. Da ich praktischerweise kein Foto vom Kinderbett im Schlafzimmer habe wurde nun genau darauf eingegangen: Das Schlafzimmer wäre viel zu klein gewesen, als dass man da ein Kinderbett hätte mit reinstellen können. So ein Hurensohn dämlicher Sachbearbeiter Wütend

Zu meinem Glück habe ich guten Kontakt zu den jetzigen Bewohnern der betreffenden Wohnung. Die haben mir jetzt ein Foto gemacht, da steht nämlich jetzt auch ein Doppelbett drin und man kann prima erkennen, dass mehr als genug Platz wäre, um auch noch ein Kinderbett reinzustellen. Aber wahrscheinlich reicht das auch wieder nicht mit den Augen rollend
26.07.2018 15:07:13  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von M@buse

Wann hast du in dem Jahr denn angefangen zu arbeiten? Wenn das irgendwann in der Mitte war, dann kann das durchaus eine nette Summe sein.



Ja, Mitte des Jahres, hat das einen so großen Einfluss?
26.07.2018 15:07:40  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Bregor

 
Zitat von M@buse

Wann hast du in dem Jahr denn angefangen zu arbeiten? Wenn das irgendwann in der Mitte war, dann kann das durchaus eine nette Summe sein.



Ja, Mitte des Jahres, hat das einen so großen Einfluss?


Ja
Dein Monatseinkommen wird grob gesagt einer hochgerechneten Jahressteuerlast unterzogen, das wird nun korrigiert.
26.07.2018 15:10:01  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Ah, danke, dann ergibt das ja doch irgendwie Sinn.
26.07.2018 15:11:05  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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