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Mit doppeltem Brutto sollte über Jahr mehr auf dem Konto bleiben als die 2000¤ Rückerstattung, oder?
Mit 20k weniger Pendelstrecke ungefähr die gleiche Pendelzeit ertragen zu müssen, ist aber auch spannend.
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Ja liegt halt einfach an der Strecke. Bei den 45km wars einfach rauf auf die AB und dann runter --> Arbeitgeber.
Jetzt fahr ich von den 25km leider 8km durch die Stadt.
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Warte ich länger auf meinen Bescheid, wenn ich eine Aufteilung der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen mit meiner Freundin beantrage? Konkret: werden die Erklärungen dann gemeinsam bearbeitet?
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Sehe ich das richtig, dass ich meine 3 blau/schwarzen Anzüge + 10 Hemden nicht als Arbeitskleidung ansetzen kann? Bin IT-Berater und die Anzüge und Hemden sind ganz normale Kleidung ohne Emblem o.ä. des Arbeitgebers.
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Sehr ärgerlich
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T-Shirts von Metal-Bands und Shirts mit Wölfen kann man als ITler dagegen komplett absetzen.
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| Zitat von smoo
Siehst du richtig
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Ein Bekannter von mir hat sich mal übel mit dem Finanzamt gestritten, weil man eine weiße Krawatte wirklich FÜR GAR NICHTS ANDERES ANZIEHEN KANN!!!1!
Am Ende haben sie nachgegeben.
E-Street... No retreat, no surrender
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Ich frage mal ganz naiv: In welchem Beruf braucht man eine weiße Krawatte?
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[_] Pantomime
[_] Stripper
[_] Richter/ Staatsanwalt
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von smoo
Siehst du richtig
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Was ist, wenn man "Weißes shirt/weiße Hose" ausm Berufsbekleidungsladen kauft, da diese meist strapazierfähiger als handelsübliche Bekleidung ist PLUS so abgrundtief hässlich, dass sie für den privaten Gebrauch gar nicht tauglich sind?
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| Zitat von _Kiddo_
| Zitat von smoo
Siehst du richtig
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Was ist, wenn man "Weißes shirt/weiße Hose" ausm Berufsbekleidungsladen kauft, da diese meist strapazierfähiger als handelsübliche Bekleidung ist PLUS so abgrundtief hässlich, dass sie für den privaten Gebrauch gar nicht tauglich sind?
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Jup. Geht bei uns. Vor allem wenn's aus nem Berufsbekleidungsladen ist.
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Voll gut, danke Kanonenfutter
Hehe
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Hatte es zufällig neulich rausgesucht. Geht halt nur bei typischer Berufsbekleidung. Normalerweise nur bei Uniformen. Aber weiße Sachen gelten bei uns halt als Uniform.
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| Zitat von _Kiddo_
| Zitat von Mad_Melone
Hierbei dürfte sich nur deine Steuernummer, nicht aber deine Steuer-Identifikationsnummer geändert haben.
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Wait a second. Wie ist das mit der Steuernummer? Gilt die nur für das, wofür die vergeben wurde?
Ich habe eine mitbekommen für meine selbstständige Arbeit. Gilt die nicht für die nicht-selbstständige Arbeit die ich vorher ausgeübt habe?
Gute Hinweis, weil dann muss ich einiges abändern
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Auf der Mitteilung müsste eigentlich stehen, für welche Steuerart (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) die Nummer gilt. Innerhalb der einzelnen Steuerart gibt es keine Unterscheidung mehr, aus welcher Quelle die Einkünfte stammen.
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Wenn man die Steuererklärung online über Elster versendet, jedoch ohne Zertifikat, muss man dann einen Nachweis/Erklärung hinterher senden?
Ich meine das für 2017 vergessen zu haben und habe hier auch nie mehr was von der Steuererklärung gehört. Laut Google wird die Steuererklärung dann nach ein paar Monaten gelöscht.
2017 also einfach nochmal machen?
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Wie lang hat man dafür Zeit? (2017)
Hat bisher immer mein Steuerberater gemacht, edsala muss ich selber Finanzmanagement machen
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Du wirst es ja hoffentlich gespeichert haben.
Und ja, ohne Zertifikat muss man noch was ausdrucken und hinschicken, da steht dann unter anderem auch die Nummer deiner versendeten Erklärung drauf. Du kannst nämlich online mehrere hinschicken, zählen tut dann nur die, deren Nummer du auch abgibst. Im Zweifel ruf doch mal an und frag nach. Hier habe ich beim Finanzamt immer freundlich und gut Auskunft bekommen, auch wenn ich was beim Eintragen nicht so geblickt habe.
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| Zitat von Kanonfutter
Und ja, ohne Zertifikat muss man noch was ausdrucken und hinschicken, da steht dann unter anderem auch die Nummer deiner versendeten Erklärung drauf.
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Eben, dient ja nicht zuletzt der Authentifizierung, d.h. dass wirklich du diese Erklärung eingereicht hast und nicht jemand anderes.
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von Kanonfutter
Und ja, ohne Zertifikat muss man noch was ausdrucken und hinschicken, da steht dann unter anderem auch die Nummer deiner versendeten Erklärung drauf.
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Eben, dient ja nicht zuletzt der Authentifizierung, d.h. dass wirklich du diese Erklärung eingereicht hast und nicht jemand anderes.
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Wobei es ja eigentlich keine Akt ist, sich mal eben bei Elster anzumelden und die Zertifikatsdatei zu beantragen. Ist ein einmaliger Vorgang und man kann künftig die Belege abrufen und die Steuererklärung online abgeben, ohne Papierkrams hinterher zuschicken.
Bequemer gehts doch kaum.
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Ich finde das schon einen ziemlich nervigen Akt.
Beantragen
Warten auf Post
Daten eingeben
Warten auf nächste Post
Download Zertifikat
Dauert 2 Wochen. Gerade wenn man mit dem Kram nix zutun und es schnell von den Füßen haben will...Ich kanns schon verstehen.
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Habe das ja eigentlich alles eingerichtet. Beim Abschicken habe ich aber wohl ohne Zertifikat versendet und dann nichts mehr hinterhergeschickt.
Aber ja, wenn das mal eingerichtet ist, geht es in der Tat kaum einfacher. Musste eigentlich nur meine Werbungs- und Allgemeinen Kosten eintragen dieses Jahr.
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| Zitat von Switchie
Ich finde das schon einen ziemlich nervigen Akt.
Beantragen
Warten auf Post
Daten eingeben
Warten auf nächste Post
Download Zertifikat
Dauert 2 Wochen. Gerade wenn man mit dem Kram nix zutun und es schnell von den Füßen haben will...Ich kanns schon verstehen.
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Richtig affig wirds ja, wenn man schon einen Elster-Account inkl. Zertifikat hat und dann von irgendwo den Datenabruf auslöst. Die Anfrage ist dann gemäß Digitalzeitalter direkt im Elster-Portal zu sehen, und zur Autorisierung der selbigen kann ich dann direkt auf den Button drücken, denn ich bin ja schon durch mein Zertifikat in Elster authentifiziert.
Nein, Quatsch. Es kommt natürlich wieder ein Brief mit einem Code um die Anfrage zu bestätigen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 12.03.2019 17:47]
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Warum ich eigentlich hier bin: Bezüglich Kapitalertragssteuer und Günstigerprüfung bei ausgeschöpftem Freistellungsauftrag. Die Anlage KAP trotzdem* (obwohl die Bank schon alles unter KEst/FSA verbucht hat) abgeben lohnt genau dann, wenn der "persönliche Steuersatz" <25% ist. Und "persönlicher Steuersatz" meint hier den Grenzsteuersatz, oder welchen?
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[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 12.03.2019 17:49]
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Hm, Knoten im Kopf - muss ich mir mal ohne Starkbier Gedanken machen
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 12.03.2019 21:14]
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Ist schwierig zu bestimmen, irgendwo zwischen Durchschnitt- und Grenzsteuersatz.
Näherungsweise kann das bei zu versteuerndem Einkommen von 15.000 Euro bestimmt werden.
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Also langer Rede kurzer Sinn: Aus meinem Bescheid '17 geht ein durchschnittlicher (Einkommens)Steuersatz von <25%, "durchschnittliche Belastung zzgl. Zuschlagssteuern" von <25%, und Grenzsteuersatz >25% hervor. Hat es da irgendeinen Sinn für mich, auf die Steuerabrechnung meiner Bank für 2018 zu warten und KAP zu machen obwohl alles (jenseits FSA) schon zu 25% KESt versteuert ist, oder kommt hier gar keine Günstigerprüfung in Frage?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 12.03.2019 21:52]
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Einige Bekannte von mir sind Beamte des Landes Baden-Württemberg und waren von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen, die für verfassungswidrig erklärt wurde, weshalb nun pro Person bis zu ca. 12.000 ¤ brutto nachgezahlt werden.
Da die Leute jetzt mehrere Jahre später üblicherweise mehr verdienen und den ganzen Batzen auf einmal bekommen, kommt da natürlich erst mal ein unerfreulicher Steuersatz raus. Gut, mit der Steuererklärung wird das ein bisschen glattgezogen, einiges dürfte ja aber hängen bleiben.
Gibt es da eine Möglichkeit, das abzumildern/ zu korrigieren?
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von Rufus
Also langer Rede kurzer Sinn: Aus meinem Bescheid '17 geht ein durchschnittlicher (Einkommens)Steuersatz von <25%, "durchschnittliche Belastung zzgl. Zuschlagssteuern" von <25%, und Grenzsteuersatz >25% hervor. Hat es da irgendeinen Sinn für mich, auf die Steuerabrechnung meiner Bank für 2018 zu warten und KAP zu machen obwohl alles (jenseits FSA) schon zu 25% KESt versteuert ist, oder kommt hier gar keine Günstigerprüfung in Frage?
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Tjoa das liegt genau in dem Bereich, wo es knapp wird. Was hindert dich daran noch ein bisschen zu warten und erst dann die est zu machen?
Es wird vermutlich nur um ein paar Euro gehen lt deiner geschilderten Konstellation.
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| Zitat von E-Street
Einige Bekannte von mir sind Beamte des Landes Baden-Württemberg und waren von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen, die für verfassungswidrig erklärt wurde, weshalb nun pro Person bis zu ca. 12.000 ¤ brutto nachgezahlt werden.
Da die Leute jetzt mehrere Jahre später üblicherweise mehr verdienen und den ganzen Batzen auf einmal bekommen, kommt da natürlich erst mal ein unerfreulicher Steuersatz raus. Gut, mit der Steuererklärung wird das ein bisschen glattgezogen, einiges dürfte ja aber hängen bleiben.
Gibt es da eine Möglichkeit, das abzumildern/ zu korrigieren?
E-Street... No retreat, no surrender
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Schau mal nach "Zusammenballung von Einkünften" "Fünftelregelung" und § 34 Estg. Ich denke, das wird darunter fallen und eine steuerliche Entlastung für die außerordentlichen Einkünfte geben.
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |