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Ich hab meinen Steuerbescheid erhalten und wundere mich jetzt über eine Sache:
sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- und Pflegeversicherung - da hat das Finanzamt 0 Euro, ich habe aber vorher 4439 Euro angegeben. Meine Angabe kommt ja aus dem jährlichen Lohnsteuerwisch...muss ich mir da Gedanken machen das mein Arbeitgeber irgendwas falsch übermittelt hat oder wie kann sowas kommen?
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Habe meine Steuer vor der der Frau abgegeben.
Sie hat ihr Geld schon. Zwar 170¤ weniger als ausgerechnet, aber egal.
Bei mir bis jetzt nichts passiert.
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Ich konnte meine Einkommensteuererklärung heute erst abgeben, weil die in diesem Jahr mit diesem Update so unfassbar lange gebraucht haben. Ich habe mir aus Interesse kürzlich nochmal die Sendeberichte der Vorjahre angeschaut. Das ging alles spätestens Anfang Februar raus (mit EÜR). Dieses Jahr war das echt ätzend. Und das Update für die Gewerbesteuererklärung ist auch noch nicht da. Das braucht auch immer ewig.
Nach der lustigen Angelegenheit mit dem Arbeitszimmer letztes Jahr bin ich schon gespannt, was sie diesmal auszusetzen haben
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Habe Februar abgegeben, heute kams Geld Frankfurt Uno beste Finanzamt.
Leider weniger als sonst, ich brauch einfach mehr Fahrtweg... oder sonstige Ausgaben :-D
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| Zitat von sAnDwuRm
Ich hab meinen Steuerbescheid erhalten und wundere mich jetzt über eine Sache:
sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- und Pflegeversicherung - da hat das Finanzamt 0 Euro, ich habe aber vorher 4439 Euro angegeben. Meine Angabe kommt ja aus dem jährlichen Lohnsteuerwisch...muss ich mir da Gedanken machen das mein Arbeitgeber irgendwas falsch übermittelt hat oder wie kann sowas kommen?
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Die Finanzämter sind an das gebunden, was elektronisch übermittelt worden ist. Ich würde daher mal auf Eingabefehler tippen?
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Deshalb wundere ich mich etwas, hab's eigentlich richtig abgetippt. Naja, ich nehme das mal so hin, wird schon seine Richtigkeit haben!
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Gibt es denn große Abweichungen zu dem von dir ermittelten Erstattungsbetrag? Dann würde ich ggf. doch nochmal genau nachschauen
e.: manchmal ist die Darstellungsweise in den Steuerbescheiden etwas bekloppt. Einmal kann es sein, dass die steuerfreien Zuschüsse gesondert aufgeführt sind, mal sind diese im Bereich der KV/PV schon vom Gesamtaufwand abgezogen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 27.03.2019 17:18]
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| Zitat von NotOnTour
1. Es ist ein Erststudium
2. Ich zahle ausreichend Lohnsteuer, dass sich eine Ansetzung bezahlbar machen würde
3. Die jährlich ansetzbaren Kosten sind bei Sonderausgaben auf 6000 Euro gedeckelt, wenn ich mich recht entsinne. Da komme ich nicht ran.
- Muss das Studium in direktem Zusammenhang zur aktuellen Arbeit/zu den aktuellen Einkünften stehen?
- Meistens ist mein Aufenthalt wegen privater Dinge noch etwas länger als für die reinen Seminarbesuche. Kann ich die Unterkunftskosten dann problemlos anteilig anrechnen?
- In der Steuererklärung selbst gebe ich ja nur einen einzigen Betrag bei Sonderausgaben an. Es wäre aber wohl schlau eine genaue Berechnung/Aufstellung dieses Betrags in der Hinterhand zu haben, falls das Finanzamt nachfragt, oder? Gibt es dafür irgendwelche Formvorschriften?
Das ist jetzt wahrscheinlich zu spezifisch?
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Das Studium muss für Sonderausgabenabzug nicht in unmittelbareen Zusammenhang mit dem jetzigen Job stehen.
Ansonsten ist pauschal gesagt alles (anteilig) absetzbar, was mit dem Studium Zutun hat. Eintragung in einer Summe.
Es gilt Belegvorhaltepflicht, das heißt du solltest schon eine Aufstellung parat haben, wenn das FA fragt. Einreichen musst du erstmal nichts.
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Cool. Das wollte ich hören. Vielen Dank!
Dann baller ich einfach Studiengebühren, Hotelkosten (hab mir immer eine Rechnung geben lassen), und Bahnfahrten (Onlineticket, praktisch für die Buchführung) zusammen und bin mal gespannt was da so zurück kommt
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Betrifft mich jetzt nicht, frage nur aus Interesse: Prinzipiell könnte man für seinen (Fern)uni-Besuch ja auch im Hotel Adlon absteigen - mit den dementsprechend hohen Kosten, die man in der Steuererklärung ansetzt. Gibt's da irgendwelche Grenzen/Maßgaben, damit der Staat nicht einen Luxusurlaub querfinanziert, oder ist das total egal, weil eh 6000¤ Grenze?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NotOnTour am 28.03.2019 13:31]
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Es wird eher keine direkte Grenze geben. Aber natürlich ist ein Luxushotel eher Urlaub als "Arbeit" und wird deshalb vielleicht gar nicht bezahlt. Ich vermute das liegt in der Einschätzung durch den der die Steuererklärung bearbeitet.
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Steuer ist da. Aber 50% weniger als das was wir mit WiSo Start ausgerechnet hatten. Puuuh.
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Ich werde dieses Jahr wieder zum ersten Mail seit ewigkeiten eine Steuererklärung machen, da ich in den letzten X Jahren keine Steuern mehr eingezahlt habe, grund dafür ist folgende Timeline:
2018 - Heute: aktuelle Arbeit. (Hier zahle ich natürlich wieder Steuer.)
2015 - 2018: 3 Jahre Ausbildung. (Vergütung unterhalb der steuerpflichtigen Grenze + BAB)
2013 - 2015 : 2,5 Jahre Studium (400 Euro Jobber + Bafög (voller Satz), studienabbruch)
2010 - 2012: 3 Jahre Abendschule ( 400 Euro Jobber + Schülerbafög (voller Satz))
2009: Vollbeschäftigung (Hier habe ich eine Steuererklärung gemacht, das war 2010).
Kollege von mir sagte, dass ich eventuell meine gesamte Ausbildungszeit anrechnen lassen kann.
Nur was kann/soll ich mir da anrechnen.
Wie schaut es mit PC/Handy aus (Bin Entwickler)?
Der nächste Termin bei einem Steuerring hier wäre frühstens Juni, aber so lange wollte ich auch nicht mehr warten.
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Hi,
ganz grob:
- Ausbildung als Zweitausbildung nach dem Studium kannst du auf jeden Fall als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen, d.h. unbeschränkt und als Verlust auch vortragsfähig ins aktuelle Jahr.
Hierzu gibt es mehr als nur eine Internetseite, die die möglichen ansetzbaren Aufwendungen aufzählt, die Klassiker sind
-- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
- Verpflegungsmehraufwand, wenn du nicht an der primären Ausbildungsstätte warst
-- Arbeitsmaterialien I: jegliche Bücher, Blöcke, Stifte,... andernfalls berücksichtigt hier jedes normale Steuerprogramm auch eine Pauschale
-- Arbeitsmaterialien II: Laptop, Handy, sofern du halbwegs zeigen kannst, dass du das für die Ausbildung gebraucht hast - sollte beim Laptop (und Zubehör wie Bildschirm, Maus, Tastatur,...) leichter fallen als beim Handy (aber vielleicht brauchst du es ja speziell zum Testen von mobilen Applikationen...)
-- Arbeitszimmer (anteilige Miete/Finanzierungskosten, Nebenkosten, Ausstattung mit Möbeln,...)
-- und vieles mehr - im Zweifel einfach ansetzen oder hier fragen
- Ausbildungsverdients: wurde dir Lohnsteuer abgezogen? Falls ja, dann kannst du dir diese auch über die Steuererklärung wiederholen.
- Studium sind mindestens als Sonderausgaben anzusetzen (das würde dir aber nichts bringen, da du bereits unterhalb des Grundfreibetrag verdient hast und Sonderausgaben gerade nicht vortragsfähig sind) - wenn du Zeit und Muße hast, kannst du das mit Verweis auf BFH-Verfahren auch als Werbungskosten nach dem obigen Schema ansetzen. Das Finanzamt wird damit nicht einverstanden sein, du legst Einspruch ein und dann wartest du einfach mal ab, wie am Ende aller Tage entschieden wird.
- Abendschule ist dann anzusetzen, wenn du einen Abschluss nachgeholt hast, dann einfach als vorweggenommene Werbungskosten wie oben. Hinweis: eigentlich kannst du nur sieben Jahre in die Vergangenheit gegen, aber probier es einfach mal
Grundsätzlich empfehlen wir hier eine Steuersoftware, die dich so ein bisschen durch das Prozedere leitet und dir auch Hinweise auf mögliche Werbungskosten gibt. Führend sind hier die Softwareprodukte aus dem buhl-Verlag, das sind dann WISO oder t@x, die aber sehr ähnlich funktionieren und aussehen.
- Aktuelle Arbeit
Hier kannst du ebenfalls Werbungskosten ansetzen und hier sollte sich auch der Ansatz verschiedener persönlicher Versicherungen lohnen (PV, KV, BU, Haftpflicht,...)
Darüber hinaus wäre interessant, ob du in den genannten Zeiträumen umgezogen bist oder eine Art doppelter Haushaltsführung begründet hast
Das war es erstmal quick & dirty, mehr wird sich ergeben
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Vielen dank für den Ausführliochen Post.
Ich denke mal, ich werde WISO dann auch nutzen. Wie viele Jahre zurück kann ich mit WISO die erklärungen machen?
Bietet WISO eine Möglichkeit, die Erklärung dann auch digital einzureichen?
Ein paar Fragen/Anmerkungen noch:
- Arbeitsmaterialien II: Ich bin Web-Dev und muss auch Seiten Bauen, die Mobil optimiert oder gar mobile First sein sollen. Muss ich das in nem besonderen Maß nachweisen?
- Ausbildungsverdienst: Keine Lohnsteuer.
- Abendschule: Abitur nachgeholt halt. Oder meinst du was anderes damit?
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Du kannst die letzten 4 Jahre einreichen, d.h. zurück bis einschließlich 2015. Über Wiso kannst du digital einreichen, du musst nichts mehr auf Papier hinterher schicken.
Allerdings musst du dich auf Elster.de registrieren und u.a. eine Zertifikatsdatei anfordern.
Dieser Prozess dauert ein wenig, da Login Daten mit der Post verschickt werden.
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Er kann sieben Jahre zurück, weil er in den entsprechenden Jahren noch keine Steuererklärung abgegeben hat.
Und ja, ich meinte sowas wie das Nachholend es Abiturs. Also auch alle dort noch bekannten Werbungskosten ansetzen
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| Zitat von Mad_Melone
Er kann sieben Jahre zurück, weil er in den entsprechenden Jahren noch keine Steuererklärung abgegeben hat.
Und ja, ich meinte sowas wie das Nachholend es Abiturs. Also auch alle dort noch bekannten Werbungskosten ansetzen
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7 Jahre??? Gut, dass ich bisher noch nie ne Steuererklärung gemacht habe
Wie war das?
Studiumstechnisch. Was sind die wichtigstens Dinge, die man absetzen kann? Gibt es ne gute Seite, die das beleuchtet?
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Ungefähr jede zweite Seite hier oder einfach nach "Werbungskosten Studium" o.ä. googlen
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| Zitat von RageQuit
ich brauch einfach mehr Fahrtweg... oder sonstige Ausgaben :-D
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Ich check den Pauschbetrag nicht so ganz. Lande mit meinen Fahrtkosten noch unter 1k - aber sind die schon automatisch im Einkommen verechnet, oder nur nach Abgabe der Steuererklärung?
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Der monatliche Lohnsteuerabzug ist so bemessen, als hättest du die 1.000 Euro schon schon fiktiv angesetzt.
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Hallo zusammen!
Gibt es mittlerweile die Möglichkeit das Elster-Formular auch in vollem Funktionsumfang auf einem Mac zu nutzen? Falls nicht, welche Mac-Alternativen kommen dem Elster-Formular gleich bzw. welche Programme wären zu empfehlen?
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Steuerbescheid ist da - 6¤ mehr als errechnet. \o/
Jetzt muss das FA nur mal überweisen, dann ist die Urlaubskasse gefüllt für übernächste Woche.
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| Zitat von Sealright
Jetzt muss das FA nur mal überweisen, dann ist die Urlaubskasse gefüllt für übernächste Woche.
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Das geht idR sehr schnell wenn der Bescheid schon da ist und die Bankverbindung vorhanden und bekannt ist
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von Sealright
Jetzt muss das FA nur mal überweisen, dann ist die Urlaubskasse gefüllt für übernächste Woche.
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Das geht idR sehr schnell wenn der Bescheid schon da ist und die Bankverbindung vorhanden und bekannt ist
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Naja bis jetzt sind es nur die elektronischen Elsterdaten. Der schriftliche Bescheid ist noch nicht da. Ich gehe aber davon aus, dass dieser nächste Woche kommt.
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| Zitat von Sealright
Steuerbescheid ist da - 6¤ mehr als errechnet. \o/
Jetzt muss das FA nur mal überweisen, dann ist die Urlaubskasse gefüllt für übernächste Woche.
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Bei uns gibt’s einen Euro weniger.
I‘m okay with this
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Ich hab wiso Steuer Start.
Zusätzlich letztes Jahr ein Zertifikat erstellt und eingebunden.
Belegabruf ist ja quasi die Vorausgefüllte Steuererklärung, oder?
Jetzt brauch ich dafür noch eine zusätzliche Freischaltung vom FA? Richtig?
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Ich werde mich brav per AusweisApp2 gegenüber dem Finanzamt authentifizieren und dazu am Ostermontag die PIN des Ausweises frei rubbeln.
Der Brief liegt seit 6 Monaten im Schrank...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 23.04.2019 17:01]
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |