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Folgende Situation (gemeinsam veranlagt):
Ehepartnerin arbeitet 10-20 Stunden pro Woche im Büro an einer Uni. Diese erste Tätigkeitsstätte ist allerdings 150 km weit vom Hauptwohnsitz des Ehepaares entfernt. Sie ist für die zwei bis drei wöchentlichen Übernachtungen daher dort bei einer Freundin untergebracht, der sie dafür monatlich Geld überweist.
Kann man, obwohl die Unterkunftsmodalitäten hier recht formlos erfolgen (es gibt bis auf die monatlichen Überweisungen eigentlich keine Belege; ein Untermietvertrag liegt ebenfalls nicht vor), die Übernachtungskosten dennoch im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzen? Die Übernachtungskosten liegen deutlich unter den maximalen 1000,- Euro pro Monat.
/e: Wenn das grundsätzlich gehen sollte, gleich eine Folgefrage: Wie wird dann - bei WISO - die Fahrt von der zweiten Unterkunft zur Arbeitsstätte angegeben, also die Strecke, die zwei, drei Mal pro Woche zwischen Übernachtungsort und Büro zurückgelegt wird? Läuft das ganz normal über die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte (mit abweichender Startadresse)? Im Bereich doppelter Haushaltsführung finde ich nämlich nur Angaben zu den wöchentlichen Heimfahrten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 08.05.2019 1:29]
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Kann mir jemand aufzeigen, was steurlich bei der Nutzung eines "Jobrades" /Dienstrades zu beachten ist?
Angenommen ich nutze ein solches nur privat, fahre aber weiterhin mit dem Auto zur Arbeit, wie läuft die Versteuerung der Wegstrecke?
Was ich bisher dazu gefunden habe:
Pauschal 0,5% des Listenpreises / Monat vom brutto(also quasi Dienstwagenregelung) und 0,03¤ pro km Fahrtstrecke bei der Steuer abziehen(in meinem Fall 1,05¤ für einfache Strecke) -> also quasi die Pauschale auf 0,27¤/km reduzieren.
Richtig so?
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Ich habe zum 31.12.2018 meinen Arbeitgeber gewechselt und hatte zum Wechsel noch offene Urlaubstage und Überstunden.Die abgegoltenen Urlaubstage, Überstunden und ein anteiliger Bonus wurden mir im Januar ausbezahlt. Die Posten tauchen auf der Verdienstabrechnung 01.19 sowie dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019.
Wieso wurde das nicht mit der Abrechnung zum 31.12.2018 abgewickelt? Und in welcher Steuererklärung gebe ich diese Posten nun an? Bezahlt und ausgestellt ist das Ganze auf Januar, angefallen sind die Posten jedoch 2018?
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| Zitat von -=Charon=-
Folgende Situation (gemeinsam veranlagt):
Ehepartnerin arbeitet 10-20 Stunden pro Woche im Büro an einer Uni. Diese erste Tätigkeitsstätte ist allerdings 150 km weit vom Hauptwohnsitz des Ehepaares entfernt. Sie ist für die zwei bis drei wöchentlichen Übernachtungen daher dort bei einer Freundin untergebracht, der sie dafür monatlich Geld überweist.
Kann man, obwohl die Unterkunftsmodalitäten hier recht formlos erfolgen (es gibt bis auf die monatlichen Überweisungen eigentlich keine Belege; ein Untermietvertrag liegt ebenfalls nicht vor), die Übernachtungskosten dennoch im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzen? Die Übernachtungskosten liegen deutlich unter den maximalen 1000,- Euro pro Monat.
/e: Wenn das grundsätzlich gehen sollte, gleich eine Folgefrage: Wie wird dann - bei WISO - die Fahrt von der zweiten Unterkunft zur Arbeitsstätte angegeben, also die Strecke, die zwei, drei Mal pro Woche zwischen Übernachtungsort und Büro zurückgelegt wird? Läuft das ganz normal über die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte (mit abweichender Startadresse)? Im Bereich doppelter Haushaltsführung finde ich nämlich nur Angaben zu den wöchentlichen Heimfahrten.
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Ja, man kann die Übernachtungskosten absetzen. Im Regelfall würde ich empfehlen, einen kurzen Untermietvertrag mit der Freundin aufzusetzen, falls das Finanzamt Nachweise sehen will - kann man ja gegebenenfalls nachholen, aber bereits jetzt mit der Freundin besprechen.
Und ja, man kann zwischen Übernachtungsort und Büro die Entfernungspauschale ansetzen. Diese Angaben findest du im Zweifel nicht unter doppelter Haushaltsführung sondern einfach bei den Angaben der Entfernungspauschale eine zweite Wegstrecke eintragen
| Zitat von Orrin
Ich habe zum 31.12.2018 meinen Arbeitgeber gewechselt und hatte zum Wechsel noch offene Urlaubstage und Überstunden.Die abgegoltenen Urlaubstage, Überstunden und ein anteiliger Bonus wurden mir im Januar ausbezahlt. Die Posten tauchen auf der Verdienstabrechnung 01.19 sowie dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019.
Wieso wurde das nicht mit der Abrechnung zum 31.12.2018 abgewickelt? Und in welcher Steuererklärung gebe ich diese Posten nun an? Bezahlt und ausgestellt ist das Ganze auf Januar, angefallen sind die Posten jedoch 2018?
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Wegen Zufluss-/Abflussprinzip in 2019.
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| Zitat von Noxiller
Kann mir jemand aufzeigen, was steurlich bei der Nutzung eines "Jobrades" /Dienstrades zu beachten ist?
Angenommen ich nutze ein solches nur privat, fahre aber weiterhin mit dem Auto zur Arbeit, wie läuft die Versteuerung der Wegstrecke?
Was ich bisher dazu gefunden habe:
Pauschal 0,5% des Listenpreises / Monat vom brutto(also quasi Dienstwagenregelung) und 0,03¤ pro km Fahrtstrecke bei der Steuer abziehen(in meinem Fall 1,05¤ für einfache Strecke) -> also quasi die Pauschale auf 0,27¤/km reduzieren.
Richtig so?
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Keine Verrechnung mit der Entfernungspauschale, sondern einmal Angabe als Werbungskosten (30 Cent) und einmal als EansA
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Danke für den Hinweis mit Zufluss-/Abflussprinzip, Mad Melone.
Ich bin in der Beratung tätig, dabei vier Tage die Woche beim Kunden und Freitag im Home Office. Einen "festen Arbeitsplatz" stellt mir meine Firma in Form eines Büros, das allerdings 100 km entfernt von meinem Wohnort liegt. Dementsprechend bin ich da nie, was auch mit meinem AG so abgesprochen ist.
Kann ich so, abgesehen von den reinen Arbeitsmaterialen, irgendwelche Kosten für das Home Office oder eine Pauschale geltend machen?
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Du kannst versuchen (!) den gedeckelten Abzug für ein Arbeitszimmer (1.250 EUR) geltend zu machen - ich würde verstehen, wenn das Finanzamt dagegen entscheidet, aber ganz aussichtslos ist es auch nicht.
Ich selber setze das Arbeitszimmer nicht an, allerdings setze ich zB Internetkosten zu Hause wegen dem Homeoffice an
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Morgen sind es exakt 7 Wochen seit der Erklärung.
Und ich werde das Gefühl nicht los, dass die Software (die nur meldet "Jo verschickt", keine weitere Bestätigung) einen Fehler hat und nie was raus gegangen ist.
Ich will aber auch nicht anrufen und wirken wie jemand, der jetzt Druck machen will, 7 Wochen ist wohl die normale Mindestzeit in Berlin.
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Bis zu 6 Monaten kann es schon mal sein
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| Zitat von DopeFlash
Morgen sind es exakt 7 Wochen seit der Erklärung.
Und ich werde das Gefühl nicht los, dass die Software (die nur meldet "Jo verschickt", keine weitere Bestätigung) einen Fehler hat und nie was raus gegangen ist.
Ich will aber auch nicht anrufen und wirken wie jemand, der jetzt Druck machen will, 7 Wochen ist wohl die normale Mindestzeit in Berlin.
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Mit welchem Programm hast du es gemacht? Wiso Steuer:Start war bei mir in den Default Einstellungen auf irgendwie "nur test" eingestellt.
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Zählt die Überweisung auf das WEG*-Konto als Abfluss oder erst die Überweisung vom WEG-Konto auf das Handwerkerkonto? Geht um größere Summen zur Tiefgaragensanierung.
Ich sage zweiteres und will nur sichergehen, dass ich nicht nächstes Jahr vom Finanzamt gesagt bekomme, dass ich die Zahlungen 2018 absetzen hätte müssen.
*WEG - Wohnungseigentümergemeinschaft
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1.es geht ja um das persönliche zu und Abflussprinzip.
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ich hab mal eine frage zu dienstwagen:
ist bei der fahrtenbuchregelung nur das verhältnis zwischen dienstlichen und privaten km ausschlaggebend?
was ist der worst-case bei der fahrtenbuchregelung? können die abgaben maximal so hoch sein wie auch bei der 1% regelung?
albernes beispiel:
ich bewege die karre nur 100 km im jahr. das ganze auch noch rein privat. muss ich dann so viel zahlen wie bei der 1% regelung?
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Es gibt ein jährliches Wahlrecht zwischen Fahrtenbuch und 1% Methode. Ergo ist die 1% die Obergrenze.
Es kommt auf die jährlichen Kosten (je km) des Fahrzeugs an. Sind diese bestimmt, lässt sich der private Anteil berechnen.
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also wenn das fahrzeug im jahr nur 100 km bewegt wird, dann sind die kosten pro km 1/100 der gesamtkosten, richtig?
ich versuche das hier gerade durchzuspielen, aber das ist echt schwierig, da ich nicht weiß, wie oft ich die karre dienstlich bewegen werde. ich kann auch zug und flugzeug benutzen, wenn es schneller geht als das auto.
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Klingt nicht so, als wärst du der geeignete Kandidat für so eine Stelle. Man muss doch bestimmt rechnen und Gesetze lesen können?
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steuerrecht muss man jedenfalls nicht beherrschen.
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| Zitat von M@buse
also wenn das fahrzeug im jahr nur 100 km bewegt wird, dann sind die kosten pro km 1/100 der gesamtkosten, richtig?
ich versuche das hier gerade durchzuspielen, aber das ist echt schwierig, da ich nicht weiß, wie oft ich die karre dienstlich bewegen werde. ich kann auch zug und flugzeug benutzen, wenn es schneller geht als das auto.
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Ein PKW hat Kosten im Jahr von 5.000 Euro und wird lediglich 100km bewegt. Dann kostet jeder km 50 Euro. Ergo 100km privat x 50 Euro gleich 5.000 steuerpflichtiger Sachbezug.
Zum Vergleich hat die Kiste einen bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Macht dann über 1 Prozent 4.800 Euro Sachbezug.
Fahrtenbuch wäre also um einen bruttosachbezug von 200 Euro günstiger.
Mal Fahrten Wohnung Arbeit außen vor gelassen.
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| Zitat von Switchie
200 Euro günstiger.
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für wen?
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Natürlich für AG UND AN
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alles klar. danke switchie!
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Kurze Frage.
Habe heute von meiner Steuerberaterin die Rechnung für die Steuererklärung '18 bekommen.
Die Steuererklärung beinhaltet Einnahmen aus meiner freiberuflichen (umsatzsteuerpflichtigen) Tätigkeit sowie einer Beschäftigung als Angestellter und Einnahmen meiner Frau.
Kann ich die in der Rechnung enthaltende Umsatzsteuer vollständig (oder nut teilweise?) bei meiner Voranmeldung für QII '19 geltend machen?
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Ich würde sagen teilweise, so wie sie auf deine umsatzsteuerpflichtige freiberufliche Tätigkeit entfällt.
Auch wenn ich gerade nicht weiß, warum du deine Steuerberaterin nicht fragst...
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Dachte die Antwort ist vielleicht einfach und mit einem Einzeiler getan Dann werde ich mal nachfragen. Danke!
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Habe meine (erste) Steuererklärung mit WISO Steuer erstellt und innerhalb der Software per Elster verschickt. Würde gerne sicherstellen, dass sie auch erfolgreich übermittelt wurde
Bekomme ich noch eine Eingangsbestätigung des Finanzamts? Oder kann ich das nach Eingang sogar auf elster.de einsehen?
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Normalerweise sollte in WISO eine Log Datei o.ä. abgelegt sein, aus der hervor geht, dass die Übermittlung der Steuererklärung übermittelt wurde. Zumindest ist es bei meinem Programm. Sollte aber Standard sein, eben damit man einen Nachweis hat.
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Mein WISO erstellt da eine Sendebestätigung. Ich hab nur keine Ahnung, wie man da im Nachhinein ran kommt.
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| Zitat von Orrin
Habe meine (erste) Steuererklärung mit WISO Steuer erstellt und innerhalb der Software per Elster verschickt. Würde gerne sicherstellen, dass sie auch erfolgreich übermittelt wurde
Bekomme ich noch eine Eingangsbestätigung des Finanzamts? Oder kann ich das nach Eingang sogar auf elster.de einsehen?
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| Zitat von ABC-Schütze
Mein WISO erstellt da eine Sendebestätigung. Ich hab nur keine Ahnung, wie man da im Nachhinein ran kommt.
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Wiso erstellt einen Elster Sendebericht, in dem alle relevanten Daten drin stehen. Wenn die Übertragung nicht erfolgreich wäre, gäbe es eine Meldung.
Man muss letzlich gar nichts machen, das FA hat die Steuereklärung, sofern keine Fehlermeldung kommt.
Das schöne an der elektronischen Abgabe ist ja, das diese bevorzugt bearbeitet wird. Ich hatte meinen Bescheid immer nach 4 bis 6 Wochen.
Diese Jahr lasse ich mich allerdings wieder zur Abgabe auffordern. Und selbst wenn es nur 20-25 Euro sind, die ich nachzahlen muss.
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Wenn man in der Anlage N unter Punkt 15 "...Zuschuss zum Mutterschaftsgeld..." bereits den AG Anteil zum Mutterschaftsgeld hinterlegt hat.
Muss man dann im Hauptvordruck auf Seite 4 unter sonstige Angaben und Anträge Punkt 96 "Mutterschaftsgeld" noch einmal den Gesamtbetrag (AG-Zuschuss + Betrag der Krankenkasse) oder nur noch den Betrag der Krankenkasse eintragen?
Für mich macht nur der Betrag der KK mehr Sinn, aber da ich im Internet dazu nicht so richtig was gefunden habe und die Beschreibung im Elster sehr schwammig ist frage ich lieber noch mal nach.
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Mache grad zum ersten Mal meine Steuererklärung. Habe 2018 einen Monat Elternzeit gehabt und Elterngeld bekommen (unverheiratet, erstes Kind).
Bei der Steuerberechnung von Elster wird mir nun eine Nachzahlung von 2607¤ in Aussicht gestellt \o/.
Dass das Elterngeld geringer ausfällt, als das Gehalt ist ja ok, aber dass ich jetzt für den Monat Elternzeit im Nachhinein noch massiv draufzahlen muss fühlt sich irgendwie nicht richtig an.
Gibt es hier jemanden in ähnlicher Konstellation und kann seine Erfahrung teilen?
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |