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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das, was Switchie sagt (ich surfe auf der Arbeit zu wenig im pOT, um mal vor ihm was sagen zu können :P)

Darüber hinaus: Kiddo, du bist dir sicher, dass das alles war? Keine Bücher, Fahrtkosten, mal ne Lerngruppe (dann auch Verpflegungsmehraufwand), Laptop/Bildschirm,...?
Sei mal kreativ
29.07.2019 10:10:44  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Gilt die Abgabepflicht nicht erst dann, wenn schon Mal ein Verlustabzug festgestellt wurde, oder lese ich da den Satz 2 falsch?
29.07.2019 11:04:10  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Lese ich auch so.
Also wenn bisher kein Verlust festgestellt wurde auch keine Pflichtveranlagung und somit keine verlängerte Antragsfrist.
29.07.2019 13:04:15  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Jdf. Verlustfeststellung 2012 geht aber selbst wenn Einkommensteuerbescheid für 2012 wegen Verjährung nicht erlassen werden kann.
Insbesondere steht $ 10d Abs. 4 S.4f EStG nicht entgegen.

BFH v. 13.01.2015 - IX R 22/14, BStBl 2015 II S. 829

Dann müsste es wg 56 EStDV zumindest für 2013 losgehen können Switchie to the rescue!

/Halt, das Studium ging ja eh bis 2015. Dann sehe ich kein Problem.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 29.07.2019 17:40]
29.07.2019 17:35:29  Zum letzten Beitrag
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MrWho

mrwho
Sehe ich das richtig, wenn ich mit der Wiso-Software noch Steuererklärungen für die Jahre vor 2018 machen möchte, dann bräuchte ich für jedes Jahr eine eigene Lizenz?
29.07.2019 18:53:33  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von DJDeath

Gilt die Abgabepflicht nicht erst dann, wenn schon Mal ein Verlustabzug festgestellt wurde, oder lese ich da den Satz 2 falsch?



Ich war ja letztes jahr überwiegend selbstständig tätig, darum musste ich erstmals für 2018 die Erklärung abgeben. Hätte wohl 1000euro nachzahlen müssen. Aber da ich 2015 ein recht von einer Rückerstattung von 3000euro habe, musste ich am ende noch auf ein Plus kommen. Mal sehn, ob ichs nicht doch vergeigt habe ;_;

Online ist alles noch mehr fürn Arsch, man sieht nicht, was die brauchen, ob das richtig so ist usw.


Und für die vorherigen Werbungskosten müsste ich mir was ausm Hut zaubern, dafür hab ich absolut keinen Nerv ehrlicherweise
29.07.2019 19:25:46  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von _Kiddo_
Und für die vorherigen Werbungskosten müsste ich mir was ausm Hut zaubern, dafür hab ich absolut keinen Nerv ehrlicherweise


? Fahrtkosten ansetzen ist doch jetzt kein Wunderding, aber wenn dein Stundensatz so hoch ist, dass du darauf nicht angewiesen bist...
29.07.2019 20:25:36  Zum letzten Beitrag
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FuSL

AUP FuSL 22.06.2012
Folgende (natürlich höchst hypothetische Situation):

Psychotherapeut in Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut, bei dem im Quartal eine gewisse Zahl an Pflichtstunden (75) unentgeltlich geleistet werden müssen. Über diese Pflichtstunden hinaus geleistete Stunden werden ausgezahlt. Es soll dafür eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden, im Beleg des Ausbildungsinstituts wird ein Gesamtbetrag all der geleisteten Stunden gelistet, davon dann die Pflichststunden abgezogen und nur das Endergebnis auch tatsächlich ausgezahlt.

Unklar ist nun, ob man den Gesamtbetrag anzugeben hat, und (wenn ja, wo?) die verrechneten/nicht ausgezahlten Stunden angibt, oder als Einkommen gleich mit dem tatsächlich erhaltenen Betrag arbeitet.

(Andere anfallende Posten wie Supervisionskosten o.ä. sind schon separat angegeben/verarbeitet).

So richtig eindeutige Informationen finde ich dazu nirgends, und das Ausbildungsinstitut selbst hat blöderweise auch keine Ahnung.
Einzig https://zap-lehrinstitut.de/files/theme_files/pdf/Info-Ausbildungskosten.pdf (anderes Institut) konnte ich finden, da heißt's:

Steuerlich relevant sind für das Finanzamt die realen Auszahlungen des Institutes auf die privaten Konten der betreffenden AusbildungskollegInnen, nachdem Sie uns die entsprechende Honorarrechnung für die Auszahlung von Vorschüssen oder Ihrer (zu erwartenden) Überschüsse gestellt und wir Ihnen dann dieses Honorar überwiesen haben: das sind Ihre Einkünfte und diese müssen Sie versteuern.

Das lese ich zumindest als "mit dem tatsächlich erhaltenen Betrag" arbeiten, aber vielleicht weiß das ja jemand besser :)
30.07.2019 15:37:04  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Im Rahmen einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) werden nur die tatsächlich erhaltenen Einnahmen angegeben
30.07.2019 17:12:27  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
Sonntags online weg geschickt, 7 werktage später den bescheid - wow und auf den cent genau den betrag von wiso steuer erhalten.
30.07.2019 17:49:05  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von FuSL

Psychotherapeut in Ausbildung an einem Ausbildungsinstitut, bei dem im Quartal eine gewisse Zahl an Pflichtstunden (75) unentgeltlich geleistet werden müssen. Über diese Pflichtstunden hinaus geleistete Stunden werden ausgezahlt.


Was ist das denn für eine Knechtschaft? Ich mein, abgesehen vom "normalen" PIA-Prekariat. Gibt's das häufig?
30.07.2019 21:29:42  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von MrWho

Sehe ich das richtig, wenn ich mit der Wiso-Software noch Steuererklärungen für die Jahre vor 2018 machen möchte, dann bräuchte ich für jedes Jahr eine eigene Lizenz?

Grundsätzlich ist das richtig, jedenfalls beim Konkurrenzprodukt "SteuerSparErklärung". Ich würde daher vermuten, dass das auch für Wiso gilt.

Elster (direkt) ist wohl die sinnvolle Alternative in diesen Fällen, es sei denn du brauchst dringend die Führung durch das Programm.
30.07.2019 22:33:31  Zum letzten Beitrag
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FuSL

AUP FuSL 22.06.2012
 
Zitat von Oli

Was ist das denn für eine Knechtschaft? Ich mein, abgesehen vom "normalen" PIA-Prekariat. Gibt's das häufig?



Das ist meines Wissens sogar mehr oder weniger Standard.

Die hypothetische Person hat's sogar noch ganz gut getroffen, weil aufgrund einer (etwas) ungewöhnlicheren Situation tatsächlich am Ende des Monats noch ausreichend ¤ bei rumkommen – häufig ist man als PiA wohl in der Situation, neben der Ausbildung und der Stunden noch zusätzlich irgendwo Geld herbekommen zu müssen (die Ausbildung selbst will ja auch bezahlt werden… ) – oder natürlich reiche Eltern zu haben oder sowas.

Danke übrigens @Melone.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FuSL am 30.07.2019 23:58]
30.07.2019 23:57:29  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Mastersea

Lese ich auch so.
Also wenn bisher kein Verlust festgestellt wurde auch keine Pflichtveranlagung und somit keine verlängerte Antragsfrist.




Die Verlustfeststellung ist grundsätzlich erst einmal getrennt von der Einkommensteuererklärung zu sehen.

Wenn bislang KEINE EStE abgegeben worden ist, dann beträgt die Festsetzungsfrist für die Verlustfeststellung 7 Jahre, siehe das o. g. BFH Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14 sowie § 10d (4) EStG. VOraussezung für die 7 Jahre ist also quasi, dass ESt-Bescheide für diese Zeiträume nicht mehr änderbar wären.

Falls allerdings doch schon welche ergangen sind, dann bleibts bei den 4 Jahren.
31.07.2019 10:35:15  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von MrWho

Sehe ich das richtig, wenn ich mit der Wiso-Software noch Steuererklärungen für die Jahre vor 2018 machen möchte, dann bräuchte ich für jedes Jahr eine eigene Lizenz?

Grundsätzlich ist das richtig, jedenfalls beim Konkurrenzprodukt "SteuerSparErklärung". Ich würde daher vermuten, dass das auch für Wiso gilt.

Elster (direkt) ist wohl die sinnvolle Alternative in diesen Fällen, es sei denn du brauchst dringend die Führung durch das Programm.


Man kann mit der 2018 Version auch ältere Steuererklärungen abgeben, denn es ist ja immer nur die aktuelle im Verkauf.
Das Geschäftsmodell zielt ja darauf ab, jedes Jahr die neuste Version zu verkaufen. Und wenn man immer nur die aktuelle zu kaufen bekommt, muss man trotzdem die Möglichkeit haben, 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung abzugeben
02.08.2019 16:48:16  Zum letzten Beitrag
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wiseacre

tf2_soldier.png
Ich weiß nicht, ob die Frage schon zu tief geht - wenn ja dann einfach ignorieren.

Angenommen ich führe eine Schulungstätigkeit für eine in der Schweiz ansässige Firma in einer polnischen Universität durch(Schulung in eine neue Schulungssoftware für die Physikstudenten).
Das erzielte "Honorar" für 2-3 Tage Schulung liegt hier nun bei <2000 Euro.
Kann man das über die Übungsleiterpauschale abrechnen oder fällt diese spezielle Tätigkeit nicht mehr unter diese Sparte?
Und müsste ich in diesem Fall dann noch extra Umsatzsteuer zahlen, oder fällt diese dann weg?

Möglicherweise kann mir ja jemand eine Antwort geben.
08.08.2019 7:37:23  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Fällt die Einrichtung denn unter 3 Nr 26 EStG?
08.08.2019 8:22:52  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich würde davon ausgehen, dass eine Schweizer Softwarebude kein sog. "Begünstigter Auftraggeber"ist und daher die Tätigkeit auch steuerpflichtig ist (vgl. Heuermann/Wagner, Lohnsteuerkommentar, E.II.10.d, Rz. 285).

Aber wie Switchie bereits geschrieben hat, ist dies die Kernfrage, an der sich die weiteren Konsequenzen ableiten.

Umsatzsteuer wird zumindest in Deutschland nicht anfallen: entweder bist du Arbeitnehmer der Schweizer Firma oder - und davon gehe ich aus - wenn du Dienstleister der Schweizer Firma bist, dann wir der Ort deiner Dienstleistung (Erbringen von Schulungen, sog. "sonstige Leistung") in der Schweiz liegen (§ 3a Abs. 2 S. 1 UStG), siehe auch das Beispiel unter https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/ort-der-sonstigen-leistung-21-leistungsempfaenger-ist-unternehmer_idesk_PI11525_HI2279492.html

Im Ergebnis wäre also die Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz zu prüfen, ggfs. gibt es dort ja eine der Kleinunternehmerregelung entsprechende Befreiungsregel
08.08.2019 9:23:08  Zum letzten Beitrag
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wiseacre

tf2_soldier.png
Danke schon mal für die Antworten. Ich vermute nicht, dass die Firma unter 3 Nr 26 EStG fällt. Sicher bin ich mir nicht.
Habe aber noch mal den Firmen-Chef angeschrieben.

Generell ist es auch keine wirkliche Software-Bude. Es ist eine Consulting-Bude die eine Software auch England und eine Software aus Deutschland im deutschsprachigen Raum der EU und in den Ostdeutschen EU-Staaten vertreibt und schult.

Mal sehen was er nun schreibt. Hoffe ich komm um einen riesen Aufwand herum, für die paar Kröten dies Jahr. Wenn es mehr werden sollte weiß ich zumindest schon mal Bescheid auf was ich mich dann da steuerlich einlasse.
08.08.2019 10:10:25  Zum letzten Beitrag
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wiseacre

tf2_soldier.png
Sorry für den Doppelpost:

Wie schon gedacht ist die Firma kein begünstigter Arbeitgeber.
Der Chef meint Umsatzsteuer ist keine da in der Schweiz, weil die Leistung in Polen erbracht wurde.

Das heisst ich müsste in der kommenden Steuererklärung nächstes Jahr dann Summe X mit angeben und das wird dann einfach mit einberechnet?
Das Problem ist, dass dies halt erstmal eine einmalige Sache wäre/war und dies deshalb nur Freiberuflich war und noch keinerlei Anstellung bedarf.

Bin da etwas überfragt - sonst muss ich im Zweifelsfall doch zu einem Steuerberater.
08.08.2019 11:53:40  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja, einfach angeben bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Du machst da eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, die aber nur eine sehr kleine Tabelle sein wird. Jedes normale Steuerprogramm macht sowas ganz einfach
08.08.2019 12:52:26  Zum letzten Beitrag
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wiseacre

tf2_soldier.png
 
Zitat von Mad_Melone

Ja, einfach angeben bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Du machst da eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, die aber nur eine sehr kleine Tabelle sein wird. Jedes normale Steuerprogramm macht sowas ganz einfach



Alles klar, vielen Dank. Das ist ja sehr simpel.
Das heisst - falls ich dieses Jahr noch ein weiteres mal(oder 2...) für die Firma tätig wäre, dann käme das auch einfach dann mit dazu?
Prinzipiell ist es ja das selbe wie bei der Übungsleiterpauschale, nur das ich leider keine 2400 Euro Steuerfrei bekomme. Schade. Breites Grinsen

Falls das jetzt dann größer werden würde und noch häufiger Termine kommen, dann wäre ein anderer Weg vermutlich schlüssiger, oder? Also über eine Anstellung oder ähnliches zu gehen.
08.08.2019 13:01:45  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Die Frage nach einer Anstellung oder freiberuflicher Tätigkeit wird deine Steuerlast nicht entscheidend verändern, hier würde ich außersteuerliche Überlegungen anstellen, ab einem bestimmten Grad auch zur Scheinselbstständigkeit
08.08.2019 13:38:25  Zum letzten Beitrag
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wiseacre

tf2_soldier.png
 
Zitat von Mad_Melone

Die Frage nach einer Anstellung oder freiberuflicher Tätigkeit wird deine Steuerlast nicht entscheidend verändern, hier würde ich außersteuerliche Überlegungen anstellen, ab einem bestimmten Grad auch zur Scheinselbstständigkeit



Ich gehe dann ab diese Moment davon aus, dass ein Gespräch mit einem Steuerberater Sinn machen würden?
Bisher ist ja alles noch recht offen, aber es kann schon sein, dass diese Konstellation deutlich größer wird und ich eher dort einen deutlich höheren Anteil meines Einkommens erwirtschaften werde.
08.08.2019 13:59:45  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Mad_Melone

Ja, einfach angeben bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.



?
08.08.2019 16:23:57  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Danke
08.08.2019 17:54:01  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Gerade mein Bescheid bekommen.
Was mir sofort aufgefallen ist: Stand da schon immer "Kultus-/Kirchensteuer"?
09.08.2019 20:17:15  Zum letzten Beitrag
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Murica

Arctic
gestern ebenfalls, heute warn die Kouln da
09.08.2019 20:34:28  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Heute den elektronischen Steuerbescheid bekommen: bäm, 4.400 EUR Erstattung, nur 100 weniger als eingereicht.

Papa ist dann mal Steak essen und mit Gold bestreuen

//edit: deutlicher, Danke
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 15.08.2019 19:02]
15.08.2019 18:59:51  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Mad_Melone

Heute den elektronischen Steuerbescheid bekommen: bäm, 4.400 EUR, nur 100 weniger als eingereicht.

Papa ist dann mal Steak essen und mit Gold bestreuen



Festgesetze Steuer nehme ich an?verschmitzt lachen
Deine Armut kotzt mich an!
15.08.2019 19:01:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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