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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wie oben schon geschrieben: nimm dir Werte aus der 2018-er Jahressteuerbescheinigung deiner Bank, dort sind die thesaurierten Erträge bereits enthalten
27.08.2019 15:18:31  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
Zitat von Rufus

Schon. peinlich/erstaunt

Aber es läuft wie üblich alles nach dem Prinzip, dass ich in Prozessen, die schon Millionen Menschen durchlaufen haben, wieder mal der Erste bin, der ganz offensichtliche Fragezeichen ausformuliert und damit beliebig viel Verwirrung bei Verantwortlichen und Umstehenden anrichte. Das ist halt meine Superfähigkeit. Hat mir auch schon eine Privataudienz beim Chef eines kleinstädtischen Steueramts eingebracht, da eine geringfügige Rückfrage zur dortigen Zweitwohnsitzsteuer irgendwie den kompletten Apparat lahmgelegt hat.



Das ist fus wie ich ihn kenne und liebe <3
27.08.2019 16:32:43  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Switchie

Mal was anderes, Thema voraussichtlich dauerhafte Wertminderung und Teilwertabschreibung:

Meinungen dazu?



Hatte beim Durchlesen auch die Fehlmaßnahme im Kopf; das mit H 6.7 ist ja auch nur eine Teilwertvermutung. Also, warum nicht.

Aber inhaltlich wird wohl auch fraglich sein, ob das Gutachten so akzeptiert wird.
Fraglich ist halt auch, ob die Aufteilung damals einfach falsch war und man nicht entsprechend weniger dem GuB zuschlagen hätte müssen, dh den Rest dem Gebäude? Die MehrAfA wird die Teilwertabschreibung natürlich nicht erreichen (bzw zeitlich sehr gestreckt), aber vielleicht kann man sich ja damit und mit "ein bisschen" einer Teilwertabschreibung einigen.
27.08.2019 17:07:19  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Rufus

Ist "Einkünfte im Sinne des EStg" also am Ende nur eine eher schwammige Formulierung, die ein Formulardesigner dort hin gesetzt hat ohne zu ahnen, in welche Abgründe er mich damit stürzt? Mata halt...



Wenn schon Perfektionismus:

Einkünfte iSd EStG wird die "Summe der Einkünfte" nach Par. 2 Absätze 1, 3 und 5a EStG sein, dh die Summe aller Einkünfte nach dem EStG, insbesondere nach Par. 2 Absatz 1 Satz 1 EStG
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.

Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24 EStG, vgl. Par. 2 Absatz 1 Satz 2.

Dein weiterer "Baum" bei Kapital ist falsch. Ausschüttungen oder Thesaurierungen aus ETFs sind keine Erträge nach Par. 20 Absatz 1 Nummer 1 ("Dividenden"), sondern vorrangig und ausschließlich Investmenterträge nach Par. 20 Absatz 1 Nummer 3 EStG in Verbindung mit Par. 16, 18, 19 InvStG.
Eine Werterhöhung deiner ETF-Anteile durch Thesaurierung von Dividenden o.Ä. ist danach nicht steuerbar, außer über die Vorabpauschale oder den Verkauf.
Mad_Melone, der mE ohne zu übertreiben als Spezialist auf diesem Gebiet erachtet werden kann, hat das detailliert dargestellt.

Bezugnehmend auf ETFs/Fonds gilt also:
Wenn kein InvStG -> dann kein EStG wg Par. 20 Absatz 1 Nummer 3 EStG -> dann keine Erhöhung der "Summe der Einkünfte".

Hier nochmal:

 
Zitat von Rufus

Ergo, meine "Einkünfte im Sinne des EStG", die ich der Krankenkasse mitteilen muss, sind m.E. nun die Summe der roten Zahlen im "EStG-Baum". [...] Und das sagt mir, ich müsste analog zu den "3,50¤" eben auch pro Thesaurier-ETF das Fragezeichen ermitteln und zur Summe meiner Einkünfte rechnen.

(Zudem hilft mir die Steuerbescheinigung eh nicht, wenn ich das ganze für die letzten 3 Monate beispielsweise haben möchte.)



Dein Baum ist falsch und deine Vermutung ist auch falsch. Thesaurierte Erträge sind grundsätzlich nicht steuerbar und gehören daher nicht zur Summe der Einkünfte iSd EStG. Etwas anderes gilt nur falls (und wann) Vorabpauschale oder Verkauf.
Übrigens ggf Teilfreistellung nach Par. 20 InvStG beachten

Dass die zugrunde liegenden Dividenden/Kursgewinne der zugrunde liegenden Aktien ggf. die "Summe der Einkünfte" des ETF erhöht und dieser ggf in irgendeinem oder mehreren Ländern etwas versteuern muss, ist für deine Summe der Einkünfte völlig egal.

/ Ob das ein Formulardesigner war oder nicht, wird egal sein. Wenn es knapp wird und/oder man sich mit der Krankenkasse streiten muss, wird man schon sehen was der Richter draus macht.

Diese Abfrage der Krankenkasse ist ja wohl auch deswegen so, weil die daran anknüpfende Rechtsfolge in irgendeinem Gesetz geregelt ist.

Und wenn das wiederum an die Summe der Einkünfte anknüpft, wird ("muss") der Richter sich wohl Par. 2 Absätze 1, 3 und 5a EStG orientieren.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 27.08.2019 17:53]
27.08.2019 17:15:51  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
missmutig gucken
Ein dummer Froind von mir hat vergessen, sein Kind in der Steuererklärung anzugeben. Bescheid ist schon da. Kann er das einfach nachreichen oder ist der Zug abgefahren?

/e: ist 2 Monate her (der Bescheid), also eine schlichte Änderung ist wohl nicht möglich. Kann der Froind auf Kulanz hoffen?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 27.08.2019 20:45]
27.08.2019 20:31:20  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
...
 
Zitat von GLG|Assassin

Thesaurierte Erträge sind grundsätzlich nicht steuerbar und gehören daher nicht zur Summe der Einkünfte iSd EStG.


Wo warst du nur gestern abend? Breites Grinsen

Danke für den umfassenden Post! Auch an alle anderen.
28.08.2019 0:17:24  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
 
Zitat von Oli

Ein dummer Froind von mir hat vergessen, sein Kind in der Steuererklärung anzugeben. Bescheid ist schon da. Kann er das einfach nachreichen oder ist der Zug abgefahren?

/e: ist 2 Monate her (der Bescheid), also eine schlichte Änderung ist wohl nicht möglich. Kann der Froind auf Kulanz hoffen?


Wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist (steht dann direkt in den ersten Sätzen des Bescheides) sieht es wohl eher schlecht aus. Eine andere Änderungsvorschrift, die greifen könnte, fällt mir gerade nicht ein, sofern er nicht eben erst erfahren hat, dass er ein Kind hat..

Aber wie kann man bitte vergessen sein Kind vergessen? Breites Grinsen
28.08.2019 6:57:54  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Ach, er benutzt jedes Jahr Wiso Steuer und hat da die bisher irrelevanten Kategorien ausgeblendet. Das Kind war neu. Aber dumm ist es, ja, paar hundert Euro weg.
28.08.2019 7:43:11  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von GLG|Assassin

Wenn schon Perfektionismus:[]/b]



Bist du gerade in einer Prüfungsvorbereitung? Augenzwinkern Top runtergebrochen

 
Zitat von GLG|Assassin
[b]Thesaurierte Erträge sind grundsätzlich nicht steuerbar und gehören daher nicht zur Summe der Einkünfte iSd EStG.


Ich weiß, was du meinst und dass man immer diskutieren kann, wie "grundsätzlich" zu verstehen ist, aber "immer" gilt das nicht, vgl. Besteuerung von Spezial-Investmentfonds, Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG oder noch viel einfacher bei Mitunternehmerschaften.

Darüber hinaus wird die Vorabpauschale als thesaurierter Ertrag besteuert, sodass diese auch steuerbar ist.

Aber das sind nur Details
28.08.2019 8:00:56  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von csde_rats

 
Zitat von Rufus

Schon. peinlich/erstaunt

Aber es läuft wie üblich alles nach dem Prinzip, dass ich in Prozessen, die schon Millionen Menschen durchlaufen haben, wieder mal der Erste bin, der ganz offensichtliche Fragezeichen ausformuliert und damit beliebig viel Verwirrung bei Verantwortlichen und Umstehenden anrichte. Das ist halt meine Superfähigkeit. Hat mir auch schon eine Privataudienz beim Chef eines kleinstädtischen Steueramts eingebracht, da eine geringfügige Rückfrage zur dortigen Zweitwohnsitzsteuer irgendwie den kompletten Apparat lahmgelegt hat.



Das ist fus wie ich ihn kenne und liebe <3


Der fleischgewordene Passierschein A38!
12.09.2019 9:28:48  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
verschmitzt lachen
 
Zitat von horscht(i)

 
Zitat von csde_rats

 
Zitat von Rufus

Schon. peinlich/erstaunt

Aber es läuft wie üblich alles nach dem Prinzip, dass ich in Prozessen, die schon Millionen Menschen durchlaufen haben, wieder mal der Erste bin, der ganz offensichtliche Fragezeichen ausformuliert und damit beliebig viel Verwirrung bei Verantwortlichen und Umstehenden anrichte. Das ist halt meine Superfähigkeit. Hat mir auch schon eine Privataudienz beim Chef eines kleinstädtischen Steueramts eingebracht, da eine geringfügige Rückfrage zur dortigen Zweitwohnsitzsteuer irgendwie den kompletten Apparat lahmgelegt hat.



Das ist fus wie ich ihn kenne und liebe <3


Der fleischgewordene Passierschein A38!


an fus ist tatsächlich ordentlich Fleisch dran!
12.09.2019 16:36:41  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
Hey Leute,

gleich vorweg: Ich hasse Steuererklärungen, ergo hab ich mich nie weiter als Klickibunti-WISO entwickelt. Nun hab ich seit Beginn diesen Jahres ne neue Funktion in meinem Unternehmen und investiere deutlich mehr meiner Kohlen in Fortbildungen, Seminare, Bücher. Ich nehm an das fällt einfach unter Werbekosten (und lohnt erst, wenn ich den Pauschalbetrag sprenge?)? Zeug, welches im letzten Jahr gekauft wurde, ist schon abgegolten durch die letztjährige Steuererklärung und den dortigen Werbungskostenpauschalbetrag oder?
17.09.2019 9:09:59  Zum letzten Beitrag
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CombatWombat

Mr Crow
Meine Steuer ist auch endlich da. 1700 gab's, \o/
17.09.2019 10:15:28  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von Flitzpiepe42

Hey Leute,

gleich vorweg: Ich hasse Steuererklärungen, ergo hab ich mich nie weiter als Klickibunti-WISO entwickelt. Nun hab ich seit Beginn diesen Jahres ne neue Funktion in meinem Unternehmen und investiere deutlich mehr meiner Kohlen in Fortbildungen, Seminare, Bücher. Ich nehm an das fällt einfach unter Werbekosten (und lohnt erst, wenn ich den Pauschalbetrag sprenge?)? Zeug, welches im letzten Jahr gekauft wurde, ist schon abgegolten durch die letztjährige Steuererklärung und den dortigen Werbungskostenpauschalbetrag oder?



Alles beruflich veranlasste und nicht vom Arbeitgeber erstattete kannst du in der Tat als Werbungskosten geltend machen (Evtl. Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, etc. bei den Fortbildungen nicht vergessen).

Ausgaben sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem die Beträge geflossen sind. Was du in 2018 bezahlt hast, ist für 2019 daher nicht relevant.
17.09.2019 10:17:21  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
 
Zitat von CombatWombat

Meine Steuer ist auch endlich da. 1700 gab's, \o/


Ich warte immer noch auf meine. traurig
Dabei habe ich über WISO sowohl meine als auch die Steuererklärung meiner verlobten gleichzeitig abgeschickt. Ihre Rückmeldung kam bereits ein Monat später. Meiner ist bis heute noch nicht da.
Abgegeben hab ich die Erklärungen im Juni.
17.09.2019 10:24:18  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
 
Zitat von DJDeath

 
Zitat von Flitzpiepe42

Hey Leute,

gleich vorweg: Ich hasse Steuererklärungen, ergo hab ich mich nie weiter als Klickibunti-WISO entwickelt. Nun hab ich seit Beginn diesen Jahres ne neue Funktion in meinem Unternehmen und investiere deutlich mehr meiner Kohlen in Fortbildungen, Seminare, Bücher. Ich nehm an das fällt einfach unter Werbekosten (und lohnt erst, wenn ich den Pauschalbetrag sprenge?)? Zeug, welches im letzten Jahr gekauft wurde, ist schon abgegolten durch die letztjährige Steuererklärung und den dortigen Werbungskostenpauschalbetrag oder?



Alles beruflich veranlasste und nicht vom Arbeitgeber erstattete kannst du in der Tat als Werbungskosten geltend machen (Evtl. Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, etc. bei den Fortbildungen nicht vergessen).

Ausgaben sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem die Beträge geflossen sind. Was du in 2018 bezahlt hast, ist für 2019 daher nicht relevant.



Ok, alles klar. Das Thema Verpflegungsmehraufwand ist natürlich auch interessant. Das heißt, ich könnte Essen gehen (da abends beruflich im Hotel) als Mehraufwand beschreiben?
17.09.2019 10:43:51  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
Bekommst du kein Tagegeld von deinem Arbeitgeber für Dienstreisen, wenn du die abrechnest direkt bezahlt? Und wenn nicht, so kannst du auch nur die Pauschale für Tagegeld abzüglich der Pauschalen für die Mahlzeiten, die du vom Arbeitgeber bezahlt bekommen hast, angeben aber natürlich nicht die 30¤ für dein Steak.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 17.09.2019 10:55]
17.09.2019 10:55:00  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
 
Zitat von Lauchi

Bekommst du kein Tagegeld von deinem Arbeitgeber für Dienstreisen, wenn du die abrechnest direkt bezahlt? Und wenn nicht, so kannst du auch nur die Pauschale für Tagegeld abzüglich der Pauschalen für die Mahlzeiten, die du vom Arbeitgeber bezahlt bekommen hast, angeben aber natürlich nicht die 30¤ für dein Steak.



Mh, muss ich mal in die Abrechnungen schauen, alles klar, damit komm ich weiter. Glaub irgendwas gibt es da. vOv
17.09.2019 11:03:47  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Wie lange muss man denn bitte auf die Bearbeitung der Steuererklärung warten? Habe 2017 und 2018 Ende Juli eingereicht und bisher ist genau gar nichts passiert traurig

Gibt es da Fristen in denen das Finanzamt die Erklärungen bearbeitet haben muss? In meinem Antragseingang im Elster steht was von Zustimmungsfrist 25.10.2019. Ist das die Frist, bis wann es vom FA bearbeitet sein muss? Wahrscheinlich nicht, oder?
24.09.2019 11:16:35  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Kann schon ein halbes Jahr dauern sowas.

Ich habe Ende Juni zwei abgegeben. Von meiner verlobten und meine.
Von meiner verlobten kam die Rückmeldung nach einem Monat.
Auf meine warte ich bis heute noch.
24.09.2019 11:18:12  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
Ok, danke. Hab irgendwie schon die Befürchtung gehabt, da sei was schief gelaufen. Letztes Mal, also Abgabe 2017 ging innerhalb von 3 oder 4 Wochen durch. Hab diesmal aber auch durch Homeoffice einiges angegeben, also Möbel, Nebenkosten, Laptop anteilig, etc pp. Denke da hat keiner Bock drauf
24.09.2019 11:21:24  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von DVS2XLC

Wie lange muss man denn bitte auf die Bearbeitung der Steuererklärung warten? Habe 2017 und 2018 Ende Juli eingereicht und bisher ist genau gar nichts passiert traurig

Gibt es da Fristen in denen das Finanzamt die Erklärungen bearbeitet haben muss? In meinem Antragseingang im Elster steht was von Zustimmungsfrist 25.10.2019. Ist das die Frist, bis wann es vom FA bearbeitet sein muss? Wahrscheinlich nicht, oder?



Meine hat auch über 5 Monate gedauert dieses Jahr. Wobei ich schon derart früh abgegeben habe, da gingen die Programme wohl noch nicht

Nein, eine derartige Frist gibt es nicht. Kannst ja Untätigkeitseinspruch (und viel später Untätigkeitsklage) einlegen, dann wird sie jedenfalls sehr gewissenhaft bearbeitet

Die Zustimmungsfrist in elster bezieht sich m.W. auf den Belegabruf, dh du rufst für jemanden (oder umgekehrt?) Daten/Belege ab. Hierfür brauchst du deine (bzw. braucht er deine) Zustimmung. Das wäre eine völlig andere Baustelle.
24.09.2019 11:27:20  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von DVS2XLC

Ok, danke. Hab irgendwie schon die Befürchtung gehabt, da sei was schief gelaufen. Letztes Mal, also Abgabe 2017 ging innerhalb von 3 oder 4 Wochen durch. Hab diesmal aber auch durch Homeoffice einiges angegeben, also Möbel, Nebenkosten, Laptop anteilig, etc pp. Denke da hat keiner Bock drauf




3-4 Wochen hast du, wenn das Ding vollautomatisch durchläuft. Sobald sie an einen Sachbearbeiter geht, kannst im Regelfall mit min. 8 Wochen rechnen, je nach Saison und Amt.
24.09.2019 11:36:14  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
 
Zitat von DJDeath

 
Zitat von DVS2XLC

Ok, danke. Hab irgendwie schon die Befürchtung gehabt, da sei was schief gelaufen. Letztes Mal, also Abgabe 2017 ging innerhalb von 3 oder 4 Wochen durch. Hab diesmal aber auch durch Homeoffice einiges angegeben, also Möbel, Nebenkosten, Laptop anteilig, etc pp. Denke da hat keiner Bock drauf




3-4 Wochen hast du, wenn das Ding vollautomatisch durchläuft. Sobald sie an einen Sachbearbeiter geht, kannst im Regelfall mit min. 8 Wochen rechnen, je nach Saison und Amt.


Woran macht sich das fest, ob es vollautomatisch ist, oder an einen Sachbearbeiter geht?
24.09.2019 11:39:11  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Zufallsauswahl, höhere Aufwendungen als im Vorjahr, neue Lebenssachverhalte (z.B. Arbeitszimmer), etc..
24.09.2019 11:45:26  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
...
 
Zitat von DJDeath

 
Zitat von DVS2XLC

Ok, danke. Hab irgendwie schon die Befürchtung gehabt, da sei was schief gelaufen. Letztes Mal, also Abgabe 2017 ging innerhalb von 3 oder 4 Wochen durch. Hab diesmal aber auch durch Homeoffice einiges angegeben, also Möbel, Nebenkosten, Laptop anteilig, etc pp. Denke da hat keiner Bock drauf




3-4 Wochen hast du, wenn das Ding vollautomatisch durchläuft. Sobald sie an einen Sachbearbeiter geht, kannst im Regelfall mit min. 8 Wochen rechnen, je nach Saison und Amt.



Na toll. Ich will die Monies traurig Danke aber für die Aufklärung!
24.09.2019 11:45:53  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Hättest du mal eher abgegeben, hättest du vielleicht schon deine Erstattung.
24.09.2019 13:29:14  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
 
Zitat von Switchie

Hättest du mal eher abgegeben, hättest du vielleicht schon deine Erstattung.



Ich weiß Erst keine Lust gehabt, dann vergessen, dann keine Lust gehabt und Ende Juli dann mal aufgerafft.
24.09.2019 17:49:33  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
Frage
Anfängerfrage:

Wenn ich auf eine mehrtägige Fortbildung fahre, was kann ich dann alles absetzen?
Zugfahrt, Fortbildungskosten und Hotel oder?
26.09.2019 10:08:05  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Kommt drauf an, was davon vom Betrieb gezahlt wurde.
Aber Grundsätzlich kann man Fortbildungen absetzen.
26.09.2019 10:09:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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26.02.2020 12:17:58 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
03.05.2017 21:16:01 Rufus hat den Thread-Titel geändert (davor: "Steuerklärung(en)")

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