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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Der_Major

tf2_soldier.png
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Der_Major

Weil zum Beispiel 78% der amerikanischen Vollzeitarbeiter angegegeben haben von ihrem Gehalt abhängig zu sein.
Und das ist das Land mit dem höchsten BIP, generell Top 15 der reichsten Länder laut diversen Quellen.

Die Mittelschicht in Deutschland wird da nicht großartig anders sein.

Die korrekte Vermutung lautet wie folgt: Der finanziell ungebildete Bürger wird um sein Geld betrogen.
Aber ist sicher alles nur Zufall



Spätestens seit der Frage nach den "Schichten" ist ja klar, dass deine Fragen politisch aufgeladen sind und du wohl nur noch nach Bestätigung deines Weltbilds suchst.

Dennoch ein paar Hinweise von mir:

1) "live from paycheck to paycheck" hat eine ganz andere Bedeutung als deine Übersetzung "von seinem Gehalt abhängig sein". Ich bin auch von meinem Gehalt abhängig und ich würde fast wetten, dass die Zahl derer, die es ebenfalls sind, eher >90% sind.
2) Welche Bedeutung soll in diesem Zusammenhang der Verweis auf die Tatsache, dass die USA ja ein so hohes BIP haben, darstellen? Alleine der Versuch, die USA im Bereich von finanzieller Absicherung mit Deutschland (oder anderen europäischen Ländern) zu vergleichen ist gelinde gesagt semioptimal.
3) Die Mittelschicht in Deutschland wird m.E. zu >95% auf ihr Gehalt angewiesen sein, wenn sie ihren Lebensstandard halten will. Aber was sagt mir die Zahl jetzt?
4) Der finanziell ungebildete Bürger wird mit Sicherheit teilweise um sein Geld betrogen, aber doch nicht durch den Staat, sondern durch diverse, von ihm nicht verstandene "Kapitalprodukte". Somit sollte die These doch eher sein: "Der finanziell ungebildete Bürger bringt sich selber in finanzielle Nachteile, da er einerseits leichter ausgenutzt werden kann und andererseits aber auch nicht über die aktive Fähigkeit der Geldanlage verfügt." Warum der Staat hieran ein Interesse haben soll, darfst du gerne erläutern - bitte aber ein bisschen mehr Inhalt als "Die oberen 1% benötigen die 99% für ihre Profite!!!!"
5) Ich halte finanzielle Bildung für sehr wichtig. ich halte aber noch viele weitere Dinge für sehr wichtig, die nicht in der Schule unterrichtet werden, dennoch würde ich die Lehrpläne nicht ändern. Wenn sich - wie in dem verlinkten Artikel - eine Schülerin darüber aufregt, dass sie eine Gedichtsanalyse (sic!) in vier Sprachen schreiben kann, aber keine Ahnung von Steuern oder Versicherungen hat, dann hat sie in der Schule aber zumindest lesen gelernt, das Internet kann sie offensichtlich auch bedienen, da hat man ja alles (bis natürlich auf die Überwindung, auch selber etwas nachzuforschen), was man braucht. Warum soll der Staat daran Schuld sein, wenn jemand offensichtlich nur zu faul ist, um sich eine minimale Zeit mit einem Thema zu beschäftigen, das offensichtlich lebenszentral ist?


Und nur um das klarzustellen: ich halte es für eines der obersten Versagen der deutschen, wie auch aller weiteren entwickelten Gesellschaften, dass es in einem Umfeld eines großen (absoluten) Reichtums auch Fälle von großer (relativer) Armut gibt. Dass in Saarbrücken (um mal ein Beispiel aus meiner Heimat zu nennen) die Kinderarmutsquote bei knapp einem Drittel liegt, ist eine Schande! Dass (auch außerhalb von halb-belustigenden Fernsehshows mit "Reality"-Charakter auf RTL2 Sozialkaufhäuser, die Tafeln und Kleiderbanken einen fast nie gekannten Zulauf kennen - auch nichts, womit sich das Sozialministerium einen Fleißstern ins Heft schreiben kann. Dass die ganze Diskussion um Geldsparen und überhaupt in die Verlegenheit zu kommen, eine Steuererklärung abgeben zu können (!), für einen Teil er Bevölkerung eine absolute Scheindisukussin ist, ist auch irrwitzig.

Was das aber mit der Steuererklärung zu tun hat, ist mir ein Rätsel - ich lerne hier aber ehrlich gerne dazu





Im Jahr 2015 waren es 40 393 185 Einkommenssteuerpflichtige
Die durschnittliche Steuerrückerstattung lag bei 1007 ¤
Laut deiner Quelle kommen wir auf eine Fehlquote von 32%.

40.393.185:100x32 = 12.925.819,2 ;
12.925.819,2 x 1007 ¤ = 13.016.299.934,4 ¤

Selbst wenn du ein paar Milliarden aufgrund von Betrug abziehst ist das immernoch eine riesen Summe. Geringes Einkommen und geringer Bildungsstand sind nachweislich zusammenhängend also kannst du drei mal raten, wer den Großteil dieser 32% ausmacht.

Ich muss sagen deine Antwort gefällt mir sehr, Mad_Melone und ich kann dich gut verstehen. Ich kann dir bei vielen Dingen zustimmen und muss dir auch bei einigen recht geben, ich werde jedoch nicht tiefer darauf eingehen, da ich vor habe mich aus der Diskussion zurück zu ziehen und mich anderweitig zu beschäftigen.
Mit der polititschen Aufladung hast du Recht: Für mich ist der Traum der Mittelschicht ein Alptraum.
Wer glaubt der Sozialstaat fängt ihn im Alter und Krankheit sicher auf, wer denkt ein Haus sei eine gute Investition und wer sich sicher ist, Geld sei böse, hat meiner Meinung nach noch nicht das Ausmaß seiner Position in der Gesellschaft verstanden.

 
Zitat von Switchie

Betrogen Breites Grinsen lk

Ah und ein Focus link...



Und das ändert an der Tatsache, dass unser Schulsystem seine Bürger nicht auf seine Finanzwelt vorbereitet genau was?
 
68 Prozent der Einkommensteuererklärungen der im allgemei-nen Veranlagungsbereich geführten Steuerpflichtigen vor, wobei die Quote der steuerlich Beratenen bei lediglich 58 Prozent lag


Also haben 29% der Steuerpflichtigen ihre Steuer selbst ohne Hilfe gemacht.


 
Zitat von Flashhead

Was hat denn eine (nicht) abgegebene Steuererklärung mit den nicht vorhandenen Rücklagen zu tun?



Kein vorhandenes finanzielles Wissen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der_Major am 16.12.2019 17:02]
16.12.2019 17:01:34  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Du vergisst aber, dass die knapp 1.000 EUR Erstattung der Durchschnitt sind. Ich habe letztes Jahr knapp 6.000 EUR Erstattung (Zusammenveranlagung) zurückbekommen - da bekommen schon mal fünf Leute nix zurück.

Das Steuersystem ist ja schon so aufgebaut, dass der Großteil der Steuerpflichtigen keine Steuererklärung machen muss, Stichwort verschiedene Pauschbeträge bzw. automatische Abzüge.

Ich halte die 1.000 EUR als Durchschnittserstattung für die 32% "Fehlquote" für massiv zu hoch.

Letztlich bleibt die Frage, warum du davon ausgehst, dass der Staat die Aufgabe hätte, seine Bürger finanziell zu erziehen? Unabhängig davon, dass sich auch jeder Steuerpflichtige beim Ausfüllend der Steuererklärung direkt auf dem Finanzamt helfen lassen kann und zwar vollends kostenlos.
16.12.2019 17:18:16  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
In eigener Sache peinlich/erstaunt

Umsatzsteuer: Niederländisches Unternehmen, dort auch steuerlich registriert. Hat jedoch eine Großbaustelle in Deutschland, deshalb mit dieser Baustelle im Inland Ust-pflichtig inkl. Baustellenmeldung sowie monatlicher USt-Voranmeldung.

Ich schreibe jetzt meine Rechnung über USt-Erklärung 2018 sowie Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang.

Frage: Mit oder ohne USt? Grundsätzlich würde ich ja sagen B2B und nach §3a (2) UStG Ort der sonstigen Leistung Sitz des Unternehmens, also Niederlande und somit nicht steuerbar.
Aber irgendwie gefällt mir das nicht...allerdings ist der "deutsche Bereich" ja auch keine Betriebsstätte iSd UStAE:


 
(3) 1Betriebsstätte im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient. 2Eine solche Einrichtung oder Anlage kann aber nur dann als Betriebsstätte angesehen werden, wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich ist. 3Außerdem muss die Einrichtung oder Anlage einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweisen, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen ermöglicht (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 4. 7. 1985, C-168/84, Berkholz, vom 2. 5. 1996, C-231/94, Faaborg-Gelting Linien, vom 17. 7. 1997, C-190/95, ARO Lease, und vom 20. 2. 1997, C-260/95, DFDS, und Artikel 11 der MwStVO). 4Eine solche beständige Struktur liegt z.B. vor, wenn die Einrichtung über eine Anzahl von Beschäftigten verfügt, von hier aus Verträge abgeschlossen werden können, Rechnungslegung und Aufzeichnungen dort erfolgen und Entscheidungen getroffen werden, z.B. über den Wareneinkauf.





Vermutlich wird es niemanden jemals interessieren...
17.12.2019 15:49:08  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich habe im Hinterkopf, dass bei Montage- oder Baubetriebsstätten im Regelfall nur eine ertragsteuerliche, nicht aber eine umsatzsteuerliche Betriebstätte vorliegt.

Machs dir einfach und argumentiere, dass deine Dienstleistung an die Steuerabteilung im Mutterhaus erbracht wird Augenzwinkern

Ohne Beleg würde ich mich mit Knarre am Kopf wohl für NL und damit nicht steuerbar entscheiden.
17.12.2019 17:08:46  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 
Zitat von Mad_Melone

Radikale Idee: Ich geh als Steuerprüfer in einer Woche jeweils morgens und mittags zum Brötchenkaufen in eine Bäckerei und prüfe im Rahmen der offiziellen Steuerprüfung, ob die mir übergebenen Bons auch im System genauso abgelegt wurden. Da brauch ich keine 100.000 Bons prüfen, um eine erste Einschätzung der Steuerehrlichkeit zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass bei einem solch kleinen Test schon genug Betriebe auffällig werden.

Das mache ich jeweils für 10 Betriebe einer Branche in einem Landkreis und dann habe ich auch gleich eine gute Übersicht über risikobehaftete Branchen, die ich mir im Folgejahr genauer anschaue.




Und warum kann die Kasse keine digitale Schnittstelle haben, wo Du einen Steuerbehörden-USB-Stick einsteckst, der die Daten *rein elektronischer Bons* ausliest? Warum muß ich als Kunde da einen Papierwisch bekommen?

Ich bin ganz ehrlich zu blöd zu verstehen, wo da die zusätzliche Sicherheit ist, wenn *Kassenvorgang beendet?->goto Printer* statt "Kassenvorgang beendet->goto elektronischesSpeichermedium* in der Kasse angeordnet wird, zumal 99% der materiell erzeugten Papierbelege nie für eine Prüfung zur Verfügung stehen werden.


Wie betrügt denn der bisherige Bäcker so die Steuerbehörde? Vielleicht muss ich das erst verstehen, um es zu begreifen.

In der Kneipe von einem Kumpel ist es m.E. so, dass meist einfach eine Barkasse geführt wird, aus der geht dann abends der Lohn raus, eventuell noch der Einkauf für den nächsten Vormittag, und nur der Rest kommt in die (nicht elektronische) Registrierkasse. Also scheint der Umsatz deutlich geringer als er ist, klar. Beim Vietnamesen hier ist es auch so - von Stammkunden kassiert man bar, Abrechnung auf Thekenzettel, da wird die (durchaus vorhandene) elektronische Kasse einfach nicht angefasst. Ich nehme an das Bargeld wird auch für Wareneinkauf verwendet.

Wie manipuliert man also mit Kassenbenutzung, aber ohne Bonausdruck?
17.12.2019 17:39:13  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
Der Vietnamese hat eine Schwarzkasse, dein Bekannter entweder auch oder eine offene Ladenkasse, lässt sich nicht ganz aus deiner Schilderung folgern. Letztere ist weiterhin erlaubt, allerdings gelten höhere Anforderungen an die Buchführung.

Eine nachträgliche Manipulation der Registrierkassenbuchungen ist möglich und gängig. Dies ist durch einen Bonvergleich im nachhinein aufdeckbar. Registrierkassen müssen in Zukunft auch registriert werden beim Finanzamt. D.h. wenn es einen manipulierbaren Typ gibt, kann man sich weitere Betriebe mit diesem Typ genauer anschauen.
17.12.2019 18:15:36  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
RH du hast schon richtig erfasst, die Z Bons laufen im internen Speicher durch und es gibt keinen plausiblen Grund für eine Belegausgabepflicht. Ich habe bislang auch noch keine Verlautbarungen dazu vom BMF gelesen.

Dank der Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe wird das alles gerade auch heißer gekocht als es später gegessen wird.

Fakt ist aber auch, dass aktuell kein hersteller von Kassen verbriefen kann/will, dass ihre Kassen den neuen ab 2020 geltenden Bestimmungen entspricht.

Wichtig zu unterscheiden ist wie Almi schon schrob, dass es einen großen Unterschied zwischen offener Ladenkasse und elektronischer Registrierkasse gibt. Es gibt ja noch diese ganz alten grauen Kassenklopper, die vielfach noch genutzt werden. Davon würde ich dringend abraten, weil völlig veraltet und in keiner Weise rechtssicher. Das abendliche eintippen der tagesumsatze ist völliger Humbug und öffnet in einer Betriebsprüfung dem FA Tür und Tor für Hinzuschätzungen. Dann doch lieber handschriftliche Tagesaufzeichnungen.

E: es gibt auch noch Menschen, die sich darauf freuen https://www.der-postillon.com/2019/12/bongpflicht.html?fbclid=IwAR0Uzs7tqCWTr5nPxCnPxMx1p_uQOedQDGa6R55dslahsDWQKQ_lSNmB0bg&m=1
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 18.12.2019 13:23]
18.12.2019 9:28:55  Zum letzten Beitrag
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Monsieur Chrono

Arctic
 
Zitat von csde_rats

Kassen sind bereits manipulationssicher. Bon = Beleg, dass die Transaktion manipulationssicher erfasst wurde.



https://www.heise.de/newsticker/meldung/Manipulierte-Kassen-in-Chinarestaurants-Test-Esser-deckten-Betrug-auf-4351521.html

/¤: Wäre auch gern Ermittler in Steuerstrafsachen und würde mich durch kriminelle China-Buden durchessen Breites Grinsen
Was ein ulkiger Job.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Monsieur Chrono am 18.12.2019 15:20]
18.12.2019 15:14:09  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Gerade den Bescheid für 2018 bekommen (jaja, etwas spät) und mir wurden 900¤ private Rentenversicherung nicht anerkannt obwohl meine Altersvorsorgebeiträge unter dem Höchstbetrag von 23.712 EUR liegt. Das ist ein Fehler, oder sehe ich da etwas falsch?

WISO hat angegeben, dass das geht und ich dadurch ne Rückzahlung bekommen würde. Finanzamt fordert jetzt aber noch Kohle. Sind ca. 350¤ Unterschied
18.12.2019 19:31:31  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Was für eine Private Rentenversicherung? Da ist nicht alles begünstigt.
18.12.2019 19:39:07  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
"Aufgeschobene Rentenversicherung" von 2005 (cosmosdirekt)
18.12.2019 19:42:36  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
Hallo Buben

Bin 2019 Kleinunternehmer, werde 2020 USt ausweisen.

Was tun, wenn ich jetzt im Dezember noch eine Rechnung ausstelle, und nicht weiß ob sie dieses oder nächstes Jahr bezahlt wird (vermutlich nächstes Jahr?)
18.12.2019 19:46:31  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von shibby

"Aufgeschobene Rentenversicherung" von 2005 (cosmosdirekt)



Ich hab nochmal nachgeschlagen, damit ich hier keinen Schmarrn erzähle, aber Rentenbeiträge mit denen man den Höchstebetrag ausreizen kann sind grundsätzlich Einzahlungen in die gesetzliche, oder in eine Basis-Rente (= Rürup). Andere private Versicherungen werden in der Regel nur im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Und die wirken sich nur dann aus, wenn man aufgrund von fehlenden Zahlungen in die gewöhnlichen Sozialversicherungen noch Luft nach oben hat.
18.12.2019 19:49:47  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Eh ja gut, das ist bei mir nicht der Fall. Danke
18.12.2019 19:52:51  Zum letzten Beitrag
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|DCD|PHIL

Deutscher BF
 
Zitat von Der Büßer

Hallo Buben

Bin 2019 Kleinunternehmer, werde 2020 USt ausweisen.

Was tun, wenn ich jetzt im Dezember noch eine Rechnung ausstelle, und nicht weiß ob sie dieses oder nächstes Jahr bezahlt wird (vermutlich nächstes Jahr?)



Stichwort PRAP? peinlich/erstaunt
18.12.2019 20:00:06  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
Pfeil
Alter hau mir ab, was ist das denn für ein hochkomplexer Hotshit Haare zu Berge stehen


Gibt's da keine einfache Regel? Ich verkaufe ja keine Abos. Ich hab einfach Auftragsdatum, Rechnungsdatum, Leistungserbringungsdatum auf den Rechnungen, und dann gibt's n Datum des Zahlungseingangs.

Danke aber für den Hinweis!



/e
 
Beispiel bei einem Wechsel der Besteuerung 2019/2020:
Eine Ware/Dienstleistung wird noch in 2019 geliefert/erbracht, die Rechnung in 2019 oder 2020 geschrieben, und die Zahlung erfolgt irgendwann in 2020.
Die Rechnung darf in diesem Fall keine Umsatzsteuer enthalten/ausweisen, weil die Ware/Dienstleistung in 2019 geliefert/erbracht als der Unternehmer noch die Kleinunternehmer-Regelung nutzte.



von hier

Das wäre ja sehr einfach und angenehm. Kann das jemand bestätigen, der keinen GdB von 120% in Steuerdingen hat?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Büßer am 18.12.2019 20:31]
18.12.2019 20:24:29  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von RushHour

In der Kneipe von einem Kumpel ist es m.E. so, dass meist einfach eine Barkasse geführt wird, aus der geht dann abends der Lohn raus, eventuell noch der Einkauf für den nächsten Vormittag, und nur der Rest kommt in die (nicht elektronische) Registrierkasse. Also scheint der Umsatz deutlich geringer als er ist, klar. Beim Vietnamesen hier ist es auch so - von Stammkunden kassiert man bar, Abrechnung auf Thekenzettel, da wird die (durchaus vorhandene) elektronische Kasse einfach nicht angefasst. Ich nehme an das Bargeld wird auch für Wareneinkauf verwendet.




Meine Fresse, ist das kriminell. Breites Grinsen Aber gut, irgendwo müssen die 50 Milliarden Euro Steuerhinterziehung ja herkommen.

Mein Metzger, in 5. Generation, musste letztes Jahr Insolvenz anmelden, weil er sich mit dem FA um eine Umsatzschätzung gestritten hat und Beträge in sechsstelliger Höhe nachzahlen musste. Wahrscheinlich hat der was ähnliches abgezogen, obwohl es mir nie aufgefallen ist.
18.12.2019 20:37:13  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
Grundsätzlich ist doch Lieferdatum = In welchem Jahr man die Rechnung abheftet...?
18.12.2019 21:26:22  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
verschmitzt lachen
Ich hasse euch. Weil ihr Merz den Hurensohn und seine Bierdeckelsteuererklärung nicht ausreichend ermächtigt habt einst.
18.12.2019 21:36:39  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von |DCD|PHIL

 
Zitat von Der Büßer

Hallo Buben

Bin 2019 Kleinunternehmer, werde 2020 USt ausweisen.

Was tun, wenn ich jetzt im Dezember noch eine Rechnung ausstelle, und nicht weiß ob sie dieses oder nächstes Jahr bezahlt wird (vermutlich nächstes Jahr?)



Stichwort PRAP? peinlich/erstaunt



Bei Rechnungsabgrenzungsposten befinden wir uns im Ertragsteuerrecht und zudem Personen, die ihren Gewinn nach §4 (1), § 5 EStG ermitteln. Beides trifft auf die Frage bzw. den Fall des Büßers nicht zu. Also macht ihn doch nicht verrückt mit falsch reingeworfenen Vokabeln.

-------

Es ist ganz einfach: Alle Rechnungen, die du jetzt als Kleinunternehmer noch bis zum 31.12. schreibst sind unabhängig vom Zahlungseingang ohne USt zu behandeln.
19.12.2019 8:14:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Man Switchie, warum bist du immer schneller als ich, genau das wollte ich auch schreiben
19.12.2019 8:52:55  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Weil ich dieses Jahr keine Lust mehr habe zu arbeiten fröhlichfröhlich
19.12.2019 10:01:04  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von RushHour

In der Kneipe von einem Kumpel ...


Meine Fresse, ist das kriminell. ...



Also mal realistisch: Ich weiß, dass das Steuerbetrug ist, aber das machen alle Kneipen/Gastrobetriebe so. Alle. Zumindest hier in Berlin. Quelle: Die vielen Freunde, die mal Gastro-Jobs gemacht haben; ich, der auch mal welche gemacht hat; die vielen Kneipen, wo nur Barkasse gemacht wird und ich als Kunde über Jahre oder Jahrzehnte nie irgendeinen Beleg gesehen habe. Diverse Aushilfsjobs auch im Handel, bei Kleinunternehmern usw, wo immer für Ausgaben aus der Registrierkasse genommen wurde.

Das kennt man ja auch andersrum: Ich kenne ein, zwei Inhaber von Kneipen/Restaurants ... wenn die mal nicht im Laden präsent sind haben sie an den Tagen immer nur 2/3 des Umsatzes, komisch, aber in d r Warenwirtschaft fehlt beim Einkauf doch eher so viel wie an einem Tag mit Regelumsatz... Hm, was die Angestellten da wohl machen? Etwa an der Kasse vorbei verkaufen und den Chef bescheißen? Gotcha!

Man weiß zu 90% durch Erfahrung vorher welcher Gast einen Boeleg haben will, bzw. welcher nicht. Und falls man sich irrt kann man ja auch alles beim Bezahlvorgang (nicht beim Bestellen) eintippen. Kein Problem.

Du wunderst Dich darüber? Ich würde sagen das ist alles eher die Regel als die Ausnahme.
19.12.2019 15:08:12  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
Ja, so ist es und deshalb dürfen sich die wenigsten jetzt beschweren. Warum die offene Ladenkasse noch zulässig ist, verstehe ich daher um so weniger. Meinetwegen kann man ja Ausnahmen für Marktstände oder Umsatzgrenzen festlegen, damit ganz kleine Läden nicht unter der Anschaffung einer Registrierkasse leiden müssen.
19.12.2019 15:28:43  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Einfach Bargeld abschaffen! Ich wäre wirklich dafür
19.12.2019 15:37:05  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
...
Danke Switchie und Mettmelone!! <3
19.12.2019 16:06:26  Zum letzten Beitrag
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|DCD|PHIL

Deutscher BF
Sorrryyyy Kopf gegen die Wand schlagen
19.12.2019 20:03:53  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
 
Zitat von Switchie


Es gibt ja noch diese ganz alten grauen Kassenklopper, die vielfach noch genutzt werden. Davon würde ich dringend abraten, weil völlig veraltet und in keiner Weise rechtssicher.



Nicht nur nicht rechtssicher, mit den Kassen ist einfach keine formell ordnungsgemäße Kassenführung mehr möglich, da mittlerweile bei elektronischen Registrierkassen zwingend die Einzeldaten in elektronischer Form vorzuhalten sind. Sprich ein Datenexport aus dem sämtliche Einzelumsätze (also ja, jedes eingetippte Brötchen) erkennbar ist.
Fehlen diese beim Nutzen einer elektronischen Registrierkasse ist die Kassenführung und somit die gesamte Buchführung zu verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
20.12.2019 7:02:19  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich habe eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung 2017 erhalten. (Danke für nichts, Bank).

Jetzt muss ich beim Finanzamt die 2017er Erklärung anfordern und zur Bank schicken und mit der neuen Erklärung irgendwie meine Steuererklärung 2017 neu machen.

Kann ich mich einfach dumm stellen und dem Finanzamt die neue Erklärung schicken und sagen "keine Ahnung was ich jetzt machen soll, sagt mir bitte was das mit den Steuern macht und schickt mir bitte die falsche alte Erklärung zurück"?
21.12.2019 11:22:03  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Warum hat die Bank keine Delta-Korrektur gemacht? Worauf basiert die Änderung?

Ich würde die Steuererklärung nicht zurückfordern, sondern nur die neue JSTB an das Finanzamt schicken und sagen, dass sie das entsprechend berücksichtigen sollen. Ob das Auswirkungen hat, kann man noch gar nicht sagen - hast du mehr als 801 ¤ Kapitalerträge?

Was die Bank zurückfordert ist ggfs die alte Steuerbescheinigung (nicht Erklärung). Schreib denen, dass dir das Original nicht mehr vorliegt, weil bereits eingereicht. Das sollte der gesetzlichen Anforderung genügen. Falls nicht: PM mit Name der Bank, vielleicht kann ich das für dich auf anderem Weg klären
21.12.2019 12:31:04  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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