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Kurze Frage(n):
Wie gebe ich denn die Wohnnebenkosten (Gärtner, Hausmeister, Fahrstuhlinstandhaltung etc) als Mieter an? Bin Angestellter, nebenbei noch inner Uni eingeschrieben für den Studentenstatus.
1) Meines Wissens nach kann ich alle kosten der Wohnung (Strom, NK, Internet) auf die QM des Arbeitszimmers ansetzen und dann auch angeben. Wo gebe ich das an? Werbekosten?
2) Wie setze ich den Hausmeister, Gärtner usw an? 1. bekomm ich die Nebenkostenabrechnung meistens im Laufe des Jahres, die Frist der Steuererklärung ist aber der 31.05. - Nehme ich dann ältere Nebenkostenabrechnungen?
3) auch hier: Wo gebe ich dies an?
Danke!
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Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
Außerdem kann man die Frist verlängern, wenn man das z.B. als Grund angibt.
Vor Oktober geb ich meine nie ab.
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Von 2018 die habe ich vor einer Woche bekommen :-D
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| Zitat von RageQuit
Von 2018 die habe ich vor einer Woche bekommen :-D
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Also ggf. außerhalb der Frist!?
Lies Dir das mal durch.
Und wie gesagt Termin zur Abgabe kann man mit Nachfrage verschieben lassen.
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Ja, das trifft zwar auf mich zu, zum Glück(für den Vermieter) bekomme ich aber eh ne saftige Rückzahlung ;-)
Danke schonmal. Aber wo gebe ich denn diese ganzen Kosten an? Das Arbeitszimmer würde ich in den Werbekosten fürs Studium mitaufnehmen. Aber die normalen Nebenkosten?
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Die Frage des korrekten Wo überlass ich den Profis hier.
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| Zitat von Che Guevara
Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
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Mein Vermieter wirft die mir immer pünktlich zum 31.12. des Folgejahres manuell in den Briefkasten. Also jeweils Minuten vor Fristende. Ich glaube nicht, dass er davon irgendwas hat. Aber darf halt nicht sein, dass ich Posten daraus absetzen oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte. Würde den bis dato makellosen Huso-Score dieses Typen angreifen oder was weiß ich, ich verstehs echt nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 17.01.2020 13:00]
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Die meisten Finanzämter nehmen auch noch ohne Probleme die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr, also z.B. 2017 in 2018, eben weil das Finanzamt auch weiß, dass die oft zu spät kommen. Dann setzt man die danach immer um ein Jahr versetzt an.
Arbeitszimmer hast du richtig erkannt, gehört zu den Werbungskosten. Wenn du das Arbeitszimmer erstmalig angibst, möchte das Finanzamt noch eine Wohnungsskizze mit ausgewiesenen Arbeitszimmer und ggf. den Mietvertrag. Dann wird alles anteilig angesetzt. Läuft das Studium noch nebenbei zur Arbeit?
In der Nebenkostenabrechnung sind oft schon die Aufwendungen nach §35a ausgewiesen (Handwerk, haushaltsnahe Diesntleistungen). Die setzt du dann wie andere Handwerkerrechnungen an.
Wenn die nicht extra ausgewiesen sind, dann musst du die möglichen Aufwendungen (grds. alles mit Arbeitslohn, z.B. Hauswart, Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gärtner, etc.) selbst raussuchen.
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| Zitat von Rufus
| Zitat von Che Guevara
Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
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Mein Vermieter wirft die mir immer pünktlich zum 31.12. des Folgejahres manuell in den Briefkasten. Also jeweils Minuten vor Fristende. Ich glaube nicht, dass er davon irgendwas hat. Aber darf halt nicht sein, dass ich Posten daraus absetzen oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte. Würde den bis dato makellosen Huso-Score dieses Typen angreifen oder was weiß ich, ich verstehs echt nicht.
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Was ein Arschloch Move vom Vermieter.
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Sollte das nicht egal sein, da man nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip die Kosten eben einfach für das Steuerjahr geltend machen kann, in dem sie entstanden sind?
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Entstanden ungleich Abfluss.
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Zudem hat Otto Normal mit seiner Steuer-Software vom Grabbeltisch auch nicht unbedingt die Möglichkeit, Sachen vom Vorvorjahr kenntlich zu machen.
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| Zitat von DJDeath
Entstanden ungleich Abfluss.
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Sorry, meinte eher: "... in dem die Nebenkostenabrechnung beglichen wurde."
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Bei Nebenkostenabrechnungen ist es halt bisschen schwierig, da Vorauszahlungen, Erstattungen und Nachzahlungen vorhanden sein können. Insofern macht es sich da auch die Finanzverwaltung einfacher, aktzeptiert die Nebenkostenabrechnung als Ganzes, bleibt auch was das Jahr der Nebenkostenabrechnung angeht flexibel und nimmt den §11 EStG da nicht ganz so genau.
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| Zitat von Rufus
Zudem hat Otto Normal mit seiner Steuer-Software vom Grabbeltisch auch nicht unbedingt die Möglichkeit, Sachen vom Vorvorjahr kenntlich zu machen.
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Zum einen kann er das in der "Beschreibung" der Kosten ohne weiteres erwähnen und zum anderen obliegt es dem Amt, bei zweifelhaften Ansätzen ggf. genauer nachzufragen.
(Natürlich darf der Otto Normal trotzdem nicht irgendwelche Angaben erfinden)
Aber wenn eine abweichende Verfahrensweise gebilligt wird, ja mei.
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Ich krieg meine Nebenkostenabrechnung mittlerweile auch erst Mitte des Folgejahres.
Als ich noch Belege einreichen musste, hab ich die ja mitgeschickt, und es hat sich keiner beschwert.
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Ich hab (weil ich eine Nebenkostenpauschale gezahlt habe) nur einmal eine Aufstellung von der Vermieterin bekommen und habe einfach die jedes Jahr eingereicht und ins Kommentarfeld geschrieben, dass ich die aktuelle einreiche, wenn sie da ist. Und das ist nie passiert und trotzdem sind die Bescheide jetzt teilweise festsetzungsverjährt und weder ich noch das FA haben Interesse an einer Änderung
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| Zitat von Rufus
Aber darf halt nicht sein, ... oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte.
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| Der Mieter hat grundsätzlich nach dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung seinerseits 12 Monate Zeit, die vorliegende Rechnung zu beanstanden. | |
Also mit "kurz vor Jahreswechsel einwerfen" kann er etwaige Einwände deinerseits schonmal nicht verhindern.
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| Zitat von Rufus
| Zitat von Che Guevara
Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
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Mein Vermieter wirft die mir immer pünktlich zum 31.12. des Folgejahres manuell in den Briefkasten. Also jeweils Minuten vor Fristende. Ich glaube nicht, dass er davon irgendwas hat. Aber darf halt nicht sein, dass ich Posten daraus absetzen oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte. Würde den bis dato makellosen Huso-Score dieses Typen angreifen oder was weiß ich, ich verstehs echt nicht.
| | Das macht alles keinen Sinn. Auch hinsichtlich des Absetzens nicht (zur Beanstandung haben ja andere schon etwas gesagt) - https://www.test.de/Nebenkostenabrechnung-Wenn-die-Abrechnung-fuer-die-Steuer-fehlt-5015573-0/
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von Rufus
| Zitat von Che Guevara
Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
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Mein Vermieter wirft die mir immer pünktlich zum 31.12. des Folgejahres manuell in den Briefkasten. Also jeweils Minuten vor Fristende. Ich glaube nicht, dass er davon irgendwas hat. Aber darf halt nicht sein, dass ich Posten daraus absetzen oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte. Würde den bis dato makellosen Huso-Score dieses Typen angreifen oder was weiß ich, ich verstehs echt nicht.
| | Das macht alles keinen Sinn. Auch hinsichtlich des Absetzens nicht (zur Beanstandung haben ja andere schon etwas gesagt) - https://www.test.de/Nebenkostenabrechnung-Wenn-die-Abrechnung-fuer-die-Steuer-fehlt-5015573-0/
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Hm, interessant. Aber laut Grabbeltischsoftware hätten jegliche möglichen Posten der Abrechnung ohnehin keinen Einfluss auf die Erstattung. Von daher setze ich mich mit dieser grenzkriminellen* Scheiße auch gar nicht weiter auseinander.
* wenn der Versorger in seinen FAQ schonmal vorsorglich klarstellt, dass gewisse Praktiken nicht illegal sind, sagt das doch schon genug über die Branche aus
Und mit den Korrekturen von abgelesenen Werten haben mir die 12 Monate ab Erhalt auch nichts geholfen. Als ich die Abrechnung vom betreffenden Jahr bekam, welche zwei physikalisch unmögliche Thermostatwerte aufwies (die dann eine Nachzahlung verursacht haben), war auf den Thermostaten schon nur noch das laufende Jahr und Vorjahr abzulesen, aber nicht mehr das in Frage stehende. Arschkarte für mich, hätte sich easy ausräumen lassen wenn Monsieur Vermieter nicht aus reiner Barrierefreiheit bis zur letzten Minute auf dem Wisch gesessen hätte. Aber das ist hier nun OT.
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Weiss jemand, ob man eine Chance hat, freiwillige Unterstützung bei Pflegeheimkosten eines Elternteils von der Steuer abzusetzen, wenn die keine "Hilfe zur Pflege" beziehen? Scheint mir aussichtlos.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [UFP]Sobrek am 18.01.2020 18:31]
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| Zitat von Rufus
Zudem hat Otto Normal mit seiner Steuer-Software vom Grabbeltisch auch nicht unbedingt die Möglichkeit, Sachen vom Vorvorjahr kenntlich zu machen.
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ähm, also ich setze auch erst im folgejahr die haushaltsnahen dienstleistungen ab, war bisher kein problem gewesen...
sprich erklärung 2019 die haushaltsnahen dienstleistungen von 2018.
Bin ja mal gespannt, werde dieses jahr meinen zahnersatz von 2018 (ausergewöhnliche belastung) mit angeben.
Kann ich eigentlich eigens veranstlasste renovierungen als MIETER absetzen? Glaube wohl nicht, oder?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 18.01.2020 18:40]
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Die Lohnkosten sind als Haushaltnahe Dienstleistungen steuerlich teilweise zu berücksichtigen.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Rufus
| Zitat von Che Guevara
Wie spät erhälst Du bitte die Abrechnung?
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Mein Vermieter wirft die mir immer pünktlich zum 31.12. des Folgejahres manuell in den Briefkasten. Also jeweils Minuten vor Fristende. Ich glaube nicht, dass er davon irgendwas hat. Aber darf halt nicht sein, dass ich Posten daraus absetzen oder auch nur falsche Ablesungen reklamieren könnte. Würde den bis dato makellosen Huso-Score dieses Typen angreifen oder was weiß ich, ich verstehs echt nicht.
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Was ein Arschloch Move vom Vermieter.
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Da hat er nichts von. Vermutlich ist er einfach ein fauler Sack mit Aufschieberitis. Wie ich. Meiner Mieterin habe ich die Abrechnung auch am 29.12. in den Briefkasten geworfen. Ich hatte die sogar vorher fertig, aber sie musste nachzahlen. Und da ich weiß, dass sie im Moment nicht viel Geld hat, wollte ich ihr das nicht kurz vor Weihnachten drücken.
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| Zitat von Switchie
Die Lohnkosten sind als Haushaltnahe Dienstleistungen steuerlich teilweise zu berücksichtigen.
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auch als MIETER? Cool, dann werd ich versuchen die mit ab zu setzen, danke! Dachte das geht nur als Vermieter.
Sollte oben natürlich 2019 heissen, was meine zähne angeht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 19.01.2020 18:32]
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| Zitat von RushHour
Wie bitte soll die ab 2020 kommende Verpflichtung des Einzelhandels, bei *jedem* Verkauf einen Papier-Bon für den Kunden auszudrucken, denn Steuerhinterziehung der Gewerbe verringern??? Ich verstehe es schlicht nicht.
Entscheidend ist doch wohl, dass die Kasse verkäuferseits manipulationssicher alle Vorgänge bucht - oder? Ob dann ein Bon für den Käufer gedruckt (oder der Vorgang quasi nur intern/elektronisch gespeichert wird, weil der Käufer einen Bon gar nicht will) tut doch nichts zur Sache? Oder?
Oder ist die Erwartung dass die Käufer sich künftig weigern ihre Brötchen, Kaugummi oder Döner ohne Bon entgegenzunehmen, und dann jedesmal schwer protestieren, wenn anscheinend vom Verkäufer bar aus der Portokasse mit ihnen abgerechnet wird, was sie schlau wie ein Fuchs ja daran merken, dass man ihnen keinen Bon gibt? Lölchen, das kanns ja wohl nicht sein, Kunden sind doch keine Agenten der Steuerbehörde.
Wer kann mir das bitte mal erläutern, wie das eigentlich gedacht ist???
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Das Bundesfinanzministerium hat da mittlerweile eine sagenhafte FAQ aufgelegt
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-01-08-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
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Finanzamt kann eine .rar Datei nicht öffnen. Prüfer setzt sich daher morgen ins Auto und fährt 50 km, um die Daten abzuholen.
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Vorbildlich!
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |