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| Zitat von Mad_Melone
Nein, die Günstigerprüfung beantragt man, wenn sein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt - ich hoffe ehrlich für dich, dass das nicht der Fall ist
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Nein, leider knapp das Doppelte.
Also durch reine Angabe der Kapitalerträge unter Anlage KAP wird das Finanzamt meine Freibeträge entsprechend berücksichtigen? Ich muss nix weiter in der Lohnsteuererklärung ankreuzen?
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Ein Feld drunter:
Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
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Haben Leute hier Erfahrung mit wiso? Hatte mich vor paar Wochen erst für Elster registriert aber jetzt von verschiedenen Leuten gehört, dass wiso noch besser und einfacher sein soll
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WISO und Elster sind zwei vollkommen verschiedene Arten von Software...
Ich empfehle für den Einstieg WISO, das wird in 95% aller Fälle ausreichend sein und trotzdem bequemer als ELSTER. Und das bisschen Geld mehr hat man mit einer besseren Steuererklärung direkt wieder raus.
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Ich benutz WISO seit Jahren. Gibts ja regelmäßig für 15-20¤.
Einmal von Grund auf erstellen und die Jahre drauf paar Zahlen anpassen und die Standard-Steuererklärung ist in paar Minuten durch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 24.01.2018 8:41]
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Hm, vielleicht sollte ich auch mal WISO kaufen...Elster ist schon etwas umständlich in der Bedienung.
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| Zitat von Lucifer
Ich benutz WISO seit Jahren. Gibts ja regelmäßig für 15-20¤.
Einmal von Grund auf erstellen und die Jahre drauf paar Zahlen anpassen und die Standard-Steuererklärung ist in paar Minuten durch.
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Kann ich so sekundieren.
Für alle Arbeitnehmer, die sonst keinen anderen Krempel zusätzlich haben (Mieteinnahmen bspw.) einfach das einfachste und beste.
/e: wenn man dann noch einmal das elektronische Zertifikat beim FA angefordert hat, geht der ganze Kram rein elektronisch. Kein Papierwust mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 24.01.2018 10:12]
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Mit Elster geht das ja alles (naturgemäß) auch, inkl Datenübernahme aus dem/den Vorjahr(en) etc.
Man braucht aber wohl regelmäßig mehr Zeit und/oder mehr Sachverstand fürs gleiche Ergebnis
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Ok, alles klar. Wo kauft man das am besten günstig?
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Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert
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Für mehr Grundsatzdiskussionen!
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| Zitat von Startpost
Allgemeine Charakterisierung der Einkommensteuer nach Lang, in: Tipke/ Lang, § 9 Rn. 1,4,7:
| Idealiter hat die Einkommensteuer von allen Steuern die höchste Gerechtigkeitsqualität. Sie ist am besten geeignet, nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Leistungsfähigkeit [...] zu berücksichtigen. Der hohe Gerechtigkeitswert in Gestalt einer gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird allerdings nur erreicht, wenn ausnahmslos alle natürlichen Personen (Universalitätsprinzip) ihr gesamtes disponibles Einkommen versteuern müssen (Totalitätsprinzip).[...] Die Achillesferse der Einkommensteuer ist ihre formelle Rationalität.[...]
Der desolate Zustand des Einkommensteuerrechts veranlasst zur Reflexion.[...] Die einstige „Königin“ der Steuern ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie z.B. die Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.[...]
Daher hat sich der rechtliche Zustand [...] seit 1934 durch die Steueränderungsgesetzgebung kontinuierlich verschlechtert.
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Ich hab das einfach mal in den Startpost übernommen und möchte das mal Allgemein zur Diskussion stellen! Mad_Melone und Co., wollt ihr widersprechen?
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| Zitat von Mad_Melone
Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert
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Ok, hier gibts grad auch 17% Rabatt, gutes Timing
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Welch' Wunder, zu dieser Jahreszeit
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Naja, sollten die deswegen nicht eher den Preis hochtreiben, statt Rabatt raushauen? Was ist das für 1 Kapitalismus?
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| Zitat von Tiefkühlpizza
| Zitat von Mad_Melone
Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert
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Ok, hier gibts grad auch 17% Rabatt, gutes Timing
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Aber Sparbuch braucht man gar nicht, die Start Version für ca. 15¤ reicht dür den normalen Arbeitnehmer.
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Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key?
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| Zitat von Oli
Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key?
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Brauchst du mehr als Start?
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Auch gerade gesehen und lieber die Sparbuch Version genommen. Die 8¤ machen den Unterschied dann auch nicht aus.
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| Zitat von [Krasser]MadMax
| Zitat von Oli
Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key?
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Brauchst du mehr als Start?
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Ja freiberufliche Sachen sind da nicht bei. Oder?
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Sagt mal, wenn meine Frau in 2018 keinerlei Einkünfte hat (aufgrund der laufenden Elternzeit, auch kein Elterngeld mehr, lediglich Kindergeld), kann ich dann 2019 dennoch eine gemeinsame Veranlagung für 2018 auswählen? Steuerklassen III/V falls eine Rolle spielt.
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Bei 3/5 muss man das immer war ich der Meinung. Aber die Profis wissen das sicher besser.
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Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow
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| Zitat von Mad_Melone
Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow
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Sag lieber kurz ob ich recht hatte das man muss bei 3/5.
Bin gespannt wie es bei uns aussieht, jetzt wo Frau seit Anfanf 2017 nur noch Teilzeit gearbeitet hat.
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| Zitat von Mad_Melone
Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow
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Bei 3/5 bin ich verpflichtet, das weiss ich ja.
Aber wenn sie 0 Einkommen hat, geht dann eine gemeinsame Veranlagung überhaupt?
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Sie hat ja ggf. teotzdem absetzbare Ausgaben. So oder so ist es ja wie Mad sagt. Money incoming.
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| Zitat von Che Guevara
Sag lieber kurz ob ich recht hatte das man muss bei 3/5.
Bin gespannt wie es bei uns aussieht, jetzt wo Frau seit Anfanf 2017 nur noch Teilzeit gearbeitet hat.
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Ja, du hast Recht mit der Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III/V, vergleiche § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG
| Zitat von Klabusterbeere
Aber wenn sie 0 Einkommen hat, geht dann eine gemeinsame Veranlagung überhaupt?
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Ja, das geht und auch sehr gut.
Ihr macht eine gemeinsame Erklärung, in der dann quasi nur deine Einkünfte drin sind (aber ggfs. auch ihre Werbungskosten und Sonderausgaben) - gehen wir vereinfacht davon aus, dass euer gemeinsames sogeaanntes "zu versteuerndes Einkommen" deinem Einzlel-zvE entsprechen würde. Dann läge der Vorteil darin, dass du das Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG) voll nutzen kannst.
Kurze Erklärung: Die Steuer ist mathematisch gesehen die Multiplikation von zvE und Steuersatz. Der Steuersatz ist dabei bekanntermaßen progressiv aufgebaut (§ 32a Abs. 1 EStG), d.h. nicht nur muss man mehr Steuern bezahlen, wenn man mehr verdient, man muss auch prozentual mehr Zahlen, d.h. der Steuersatz steigt mit jedem Euro an (Nebenbemerkung: deshalb ist die Unterscheidung von Steuersatz und Grenzsteuersatz ein wichtiger).
Beim Splittingverfahren ändert sich das zvE nicht, d.h. das ist weiterhin die Summe aus den Einzel-zvE (in deinem Beispiel dann nur dein zvE, da Frau ein zvE von Null hat).
Der Steuertarif wird dann aber nicht anhand der Tabelle berechnet, sondern man halbiert das gemeinsame Einkommen und berechnet daran dann den Steuersatz. Dieser wird dann auf das gesamte Einkommen angewendet.
Beispiel: Du hast ein zvE von 60.000, deine Frau von 0. Dann wird auf das gemeinsame zvE von ebenfalls 60.000 der Steuersatz von 30.000 berechnet - der ist wegen der Progression aber geringer als bei 60.000. Das ist ein Extrembeispiel, ist aber historisch genau für den Fall der Hausfrau und Mutter (political correct: der Situation, dass ein Ehepartner sich aufgrund der Familienplanung aus der Lohnarbeit zurückzieht) so gewollt.
Mit anderen Worten: je kleiner der Unterschied in den Gehältern der Ehepartner, desto geringer der Vorteil des Splittingverfahrens. Und wenn man seeeeeehr viel Geld verdient, dann rentiert sich das Splittingverfahren gar nicht.
Hoffe, dass dies die steuerliche Systematik der Fragen etwas aufklärt.
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Danke für die Erläuterung. Mir ist die Thematik dahinter bekannt, dennoch danke
Ich bin mir eben nicht sicher, ob Madame nicht wenigstens 1¤ verdienen muss, damit man die gemeinsame Veranlagung ankreuzen kann. Aber da dieses ja nicht notwendig ist, umso besser
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Ne, früher(tm), als der Mann regelmäßig das Geld heimgebracht hat und die Frau ohne Einkünfte zuhause bei Kind und Küche war, war das ja auch nicht schädlich.
Ist dann aber ja technisch gesehen "nur III" und nicht III/V, weshalb in diesem Fall die von Pflichtveranlagung nicht eingreift (siehe Melones Link, gibt ja wie ausgeführt wenn dann Geld zurück, idR einiges).
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |