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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
 
Zitat von Mad_Melone

Nein, die Günstigerprüfung beantragt man, wenn sein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt - ich hoffe ehrlich für dich, dass das nicht der Fall ist


Nein, leider knapp das Doppelte.
Also durch reine Angabe der Kapitalerträge unter Anlage KAP wird das Finanzamt meine Freibeträge entsprechend berücksichtigen? Ich muss nix weiter in der Lohnsteuererklärung ankreuzen?
23.01.2018 16:45:16  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ein Feld drunter:

Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
23.01.2018 16:52:19  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
Haben Leute hier Erfahrung mit wiso? Hatte mich vor paar Wochen erst für Elster registriert aber jetzt von verschiedenen Leuten gehört, dass wiso noch besser und einfacher sein soll peinlich/erstaunt
23.01.2018 21:30:08  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
WISO und Elster sind zwei vollkommen verschiedene Arten von Software...

Ich empfehle für den Einstieg WISO, das wird in 95% aller Fälle ausreichend sein und trotzdem bequemer als ELSTER. Und das bisschen Geld mehr hat man mit einer besseren Steuererklärung direkt wieder raus.
24.01.2018 8:15:08  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Ich benutz WISO seit Jahren. Gibts ja regelmäßig für 15-20¤.
Einmal von Grund auf erstellen und die Jahre drauf paar Zahlen anpassen und die Standard-Steuererklärung ist in paar Minuten durch.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 24.01.2018 8:41]
24.01.2018 8:41:33  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Hm, vielleicht sollte ich auch mal WISO kaufen...Elster ist schon etwas umständlich in der Bedienung.
24.01.2018 9:58:26  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
...
 
Zitat von Lucifer

Ich benutz WISO seit Jahren. Gibts ja regelmäßig für 15-20¤.
Einmal von Grund auf erstellen und die Jahre drauf paar Zahlen anpassen und die Standard-Steuererklärung ist in paar Minuten durch.


Kann ich so sekundieren.
Für alle Arbeitnehmer, die sonst keinen anderen Krempel zusätzlich haben (Mieteinnahmen bspw.) einfach das einfachste und beste.
/e: wenn man dann noch einmal das elektronische Zertifikat beim FA angefordert hat, geht der ganze Kram rein elektronisch. Kein Papierwust mehr.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 24.01.2018 10:12]
24.01.2018 10:11:23  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Mit Elster geht das ja alles (naturgemäß) auch, inkl Datenübernahme aus dem/den Vorjahr(en) etc.
Man braucht aber wohl regelmäßig mehr Zeit und/oder mehr Sachverstand fürs gleiche Ergebnis
24.01.2018 17:49:14  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
Ok, alles klar. Wo kauft man das am besten günstig? Breites Grinsen
24.01.2018 20:53:50  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert
24.01.2018 20:58:25  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Für mehr Grundsatzdiskussionen!
 
Zitat von Startpost

Allgemeine Charakterisierung der Einkommensteuer nach Lang, in: Tipke/ Lang, § 9 Rn. 1,4,7:
 
Idealiter hat die Einkommensteuer von allen Steuern die höchste Gerechtigkeitsqualität. Sie ist am besten geeignet, nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Leistungsfähigkeit [...] zu berücksichtigen. Der hohe Gerechtigkeitswert in Gestalt einer gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird allerdings nur erreicht, wenn ausnahmslos alle natürlichen Personen (Universalitätsprinzip) ihr gesamtes disponibles Einkommen versteuern müssen (Totalitätsprinzip).[...] Die Achillesferse der Einkommensteuer ist ihre formelle Rationalität.[...]

Der desolate Zustand des Einkommensteuerrechts veranlasst zur Reflexion.[...] Die einstige „Königin“ der Steuern ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie z.B. die Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.[...]
Daher hat sich der rechtliche Zustand [...] seit 1934 durch die Steueränderungsgesetzgebung kontinuierlich verschlechtert.





Ich hab das einfach mal in den Startpost übernommen und möchte das mal Allgemein zur Diskussion stellen! Mad_Melone und Co., wollt ihr widersprechen?
24.01.2018 21:16:44  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
 
Zitat von Mad_Melone

Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert



Ok, hier gibts grad auch 17% Rabatt, gutes Timing peinlich/erstaunt
24.01.2018 21:32:24  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
verschmitzt lachen
Welch' Wunder, zu dieser Jahreszeit Breites Grinsen
24.01.2018 21:34:18  Zum letzten Beitrag
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Tiefkühlpizza

Tiefkühlpizza 09.02.2022
verschmitzt lachen
Naja, sollten die deswegen nicht eher den Preis hochtreiben, statt Rabatt raushauen? Was ist das für 1 Kapitalismus?
24.01.2018 22:14:57  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Tiefkühlpizza

 
Zitat von Mad_Melone

Da gibt es Unterschiede von 2¤, das wäre mir das Suchen nicht wert



Ok, hier gibts grad auch 17% Rabatt, gutes Timing peinlich/erstaunt


Aber Sparbuch braucht man gar nicht, die Start Version für ca. 15¤ reicht dür den normalen Arbeitnehmer.
25.01.2018 6:04:05  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
https://www.mydealz.de/deals/wiso-steuerstart-2018-fur-steuerjahr-2017-pc-1120089?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=position_1_button&utm_campaign=27-01-2018
27.01.2018 13:11:45  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key? traurig
27.01.2018 18:49:12  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
 
Zitat von Oli

Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key? traurig


Brauchst du mehr als Start?
27.01.2018 20:30:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Wer Kapitalerträger über Freibetrag hat kann das mit Start jedenfalls net machen: http://www.wiso-steuer-sparbuch.de/Leistungsuebersicht_Steuerprogramme_2015.pdf
27.01.2018 21:22:03  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Auch gerade gesehen und lieber die Sparbuch Version genommen. Die 8¤ machen den Unterschied dann auch nicht aus.
27.01.2018 22:12:50  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von [Krasser]MadMax

 
Zitat von Oli

Oh fuck, habe mich gefreut und es sofort gekauft, aber das ist ja gar nicht Sparpuch sondern Start. Will jemand den Key? traurig


Brauchst du mehr als Start?


Ja freiberufliche Sachen sind da nicht bei. Oder?
28.01.2018 0:18:30  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Sagt mal, wenn meine Frau in 2018 keinerlei Einkünfte hat (aufgrund der laufenden Elternzeit, auch kein Elterngeld mehr, lediglich Kindergeld), kann ich dann 2019 dennoch eine gemeinsame Veranlagung für 2018 auswählen? Steuerklassen III/V falls eine Rolle spielt.
28.01.2018 11:46:38  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Bei 3/5 muss man das immer war ich der Meinung. Aber die Profis wissen das sicher besser.
28.01.2018 12:27:44  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow
28.01.2018 12:35:56  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Mad_Melone

Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow



Sag lieber kurz ob ich recht hatte das man muss bei 3/5.

Bin gespannt wie es bei uns aussieht, jetzt wo Frau seit Anfanf 2017 nur noch Teilzeit gearbeitet hat.
28.01.2018 12:37:20  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Mad_Melone

Das solltest du sogar tun, Rückzahlung much, so wow


Bei 3/5 bin ich verpflichtet, das weiss ich ja.
Aber wenn sie 0 Einkommen hat, geht dann eine gemeinsame Veranlagung überhaupt?
28.01.2018 12:46:08  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Sie hat ja ggf. teotzdem absetzbare Ausgaben. So oder so ist es ja wie Mad sagt. Money incoming. Augenzwinkern
28.01.2018 13:19:05  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Che Guevara


Sag lieber kurz ob ich recht hatte das man muss bei 3/5.

Bin gespannt wie es bei uns aussieht, jetzt wo Frau seit Anfanf 2017 nur noch Teilzeit gearbeitet hat.



Ja, du hast Recht mit der Pflichtveranlagung bei Steuerklasse III/V, vergleiche § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG


 
Zitat von Klabusterbeere

Aber wenn sie 0 Einkommen hat, geht dann eine gemeinsame Veranlagung überhaupt?


Ja, das geht und auch sehr gut.

Ihr macht eine gemeinsame Erklärung, in der dann quasi nur deine Einkünfte drin sind (aber ggfs. auch ihre Werbungskosten und Sonderausgaben) - gehen wir vereinfacht davon aus, dass euer gemeinsames sogeaanntes "zu versteuerndes Einkommen" deinem Einzlel-zvE entsprechen würde. Dann läge der Vorteil darin, dass du das Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 EStG) voll nutzen kannst.

Kurze Erklärung: Die Steuer ist mathematisch gesehen die Multiplikation von zvE und Steuersatz. Der Steuersatz ist dabei bekanntermaßen progressiv aufgebaut (§ 32a Abs. 1 EStG), d.h. nicht nur muss man mehr Steuern bezahlen, wenn man mehr verdient, man muss auch prozentual mehr Zahlen, d.h. der Steuersatz steigt mit jedem Euro an (Nebenbemerkung: deshalb ist die Unterscheidung von Steuersatz und Grenzsteuersatz ein wichtiger).

Beim Splittingverfahren ändert sich das zvE nicht, d.h. das ist weiterhin die Summe aus den Einzel-zvE (in deinem Beispiel dann nur dein zvE, da Frau ein zvE von Null hat).

Der Steuertarif wird dann aber nicht anhand der Tabelle berechnet, sondern man halbiert das gemeinsame Einkommen und berechnet daran dann den Steuersatz. Dieser wird dann auf das gesamte Einkommen angewendet.

Beispiel: Du hast ein zvE von 60.000, deine Frau von 0. Dann wird auf das gemeinsame zvE von ebenfalls 60.000 der Steuersatz von 30.000 berechnet - der ist wegen der Progression aber geringer als bei 60.000. Das ist ein Extrembeispiel, ist aber historisch genau für den Fall der Hausfrau und Mutter (political correct: der Situation, dass ein Ehepartner sich aufgrund der Familienplanung aus der Lohnarbeit zurückzieht) so gewollt.

Mit anderen Worten: je kleiner der Unterschied in den Gehältern der Ehepartner, desto geringer der Vorteil des Splittingverfahrens. Und wenn man seeeeeehr viel Geld verdient, dann rentiert sich das Splittingverfahren gar nicht.

Hoffe, dass dies die steuerliche Systematik der Fragen etwas aufklärt.
28.01.2018 13:21:26  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Danke für die Erläuterung. Mir ist die Thematik dahinter bekannt, dennoch danke Breites Grinsen
Ich bin mir eben nicht sicher, ob Madame nicht wenigstens 1¤ verdienen muss, damit man die gemeinsame Veranlagung ankreuzen kann. Aber da dieses ja nicht notwendig ist, umso besser
28.01.2018 13:39:50  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Ne, früher(tm), als der Mann regelmäßig das Geld heimgebracht hat und die Frau ohne Einkünfte zuhause bei Kind und Küche war, war das ja auch nicht schädlich.

Ist dann aber ja technisch gesehen "nur III" und nicht III/V, weshalb in diesem Fall die von Pflichtveranlagung nicht eingreift (siehe Melones Link, gibt ja wie ausgeführt wenn dann Geld zurück, idR einiges).
28.01.2018 14:56:09  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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