Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
« erste « vorherige 1 ... 20 21 22 23 [24] 25 26 27 28 29 30 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Der Kindergarten hätte ja wohl 20 Eltern fragen können, ob sie 19 anderen Familien ein Fotoalbum geben können...

Und das private Fotografieren berührt die DSGVO doch überhaupt nicht?
01.08.2018 21:13:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von fantasio

Seit der neuen Verodnung habe auf meine 17 Jahre alte Domain nicht eine Spammail bekommen. Vorher so 5-10 Spammails pro Account pro Tag.

e: seid seit


Ich hätte gerne noch Zugriff auf meinen 14 Jahre alten GMX Account. Da lagen mal 3000 ungelesene Mails, darunter jede Spam-Mail die bis dahin geschrieben wurde, die meisten waren an meine Clanseiten-Namen adressiert.

Dann hat GMX mal wieder den "weiter zum Postfach" Button mit "weiter zum Postfach und hier klicken für XY-Abo" ersetzt und als sie dafür Geld haben wollten, hab ich ihnen eine lange Mail mit sehr vielen Beleidigungen zurückgeschickt.

Auf GMail kommt irgendwie nix von alleine, aber ich hab auch strikt getrennte Postfächer für Uni/Job/Familie und allen anderen Müll.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 01.08.2018 21:16]
01.08.2018 21:15:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
fantasio

Arctic
01.08.2018 21:35:24  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
 
Zitat von Devender

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/nordrhein-westfalen-kita-schwaerzt-gesichter-in-fotoalben-wegen-datenschutz-a-1221215.html

 
Wegen Datenschutz
Kita schwärzt Kindergesichter in Fotoalben
Eine Kita in Nordrhein-Westfalen hat Kindern als Erinnerung an ihre Zeit im Kindergarten Fotoalben geschenkt, in denen die Gesichter ihrer Freunde geschwärzt sind - damit der Datenschutz gewahrt bleibt. Eltern sind irritiert.



https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/grundschule-verbietet-eltern-fotos-bei-einschulungs-feier_aid-24152337

 
Grundschule verbietet Eltern Fotos bei Einschulungs-Feier
Cottbus/Annahütte. Ein einmaliger und feierlicher Moment: Das Kind kommt in die Schule. Eltern, Großeltern und Freunde möchten das per Foto und Video festhalten – und dürfen nicht. So hat es zumindest die Leiterin einer Grundschule in der Lausitz verfügt.




Erzieher sind halt echt nicht die hellsten Kerzen auf dem Kuchen.

Und die Schulleiterin hätte mir mal gepflegt den Buckel runter rutschen können.
01.08.2018 21:41:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von fantasio


BTT: im Fitnesstudio drehen sie gerade frei weil die Trainingskarten nicht mehr allgemein zugänglich sein dürfen. Die wearen immer in einem "Registerkartenschrank" schön nach Alphabet sortiert, und weil ich ja nicht sehen darf was Axel Schweiss so für nen Ruhepuls hat ....



Dafür haben wir jetzt eine App! Keine Ahnung was der Anbieter damit macht, aber das wohl Cloud oder so. Schlimmer als die Zettel, ey.
01.08.2018 21:44:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
jdo_O

Arctic
 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....



Ahja?
Die DSGVO ist inhaltlich gleich zum alten BDSG, der einzige große Unterschied ist die Rechenschaftspflicht.

Und das jetzt irgendwelche Lehrer plötzlich überreagieren, dafür kann die DSGVO nichts, sondern die sogenannten Journalisten, die viel Panik um nichts machen.
01.08.2018 21:46:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von jdo_O

 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....



Ahja?
Die DSGVO ist inhaltlich gleich zum alten BDSG, der einzige große Unterschied ist die Rechenschaftspflicht.

Und das jetzt irgendwelche Lehrer plötzlich überreagieren, dafür kann die DSGVO nichts, sondern die sogenannten Journalisten, die viel Panik um nichts machen.

Der zweite große Unterschied ist die angedrohte Strafe Breites Grinsen
01.08.2018 22:08:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Matatron*

droog
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Der Kindergarten hätte ja wohl 20 Eltern fragen können, ob sie 19 anderen Familien ein Fotoalbum geben können...

Und das private Fotografieren berührt die DSGVO doch überhaupt nicht?


Das meinte ich damit nicht. Das Gesetz ist wie das alte total schwammig. Durch die medienpräsenz dann noch zusätzlich auf dem Radar und alle lsufen Amok.

Das ich beim Arzt eine datenschutzerklärung ausfüllen muss Pillepalle
01.08.2018 22:24:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....



Ich finds ehrlich gesagt gar nicht so mies derzeit. Denic rückt wegen der DSGVO nicht mehr so einfach die Daten raus, alleine das erspart mir schon jede Menge Spam. Und Abmahnungen for the lulz, lohnen sich damit auch nicht. Da muss man sich jetzt schon mehr anstrengen um an die Daten zu kommen. Auch sind die ganzen Seiten aus den Google Index verschwunden, die von der Denic die Daten illegal gesammelt und damit so lustige Datenbanken erstellt haben. So nach den Motto: Der Herr Darkness wohnt da und da, hat die Domains und da kann man den anrufen und seine Mailaccounts zuspammen.

Und während die Datenschutzgesetze vorher ignoriert wurden, machen die Leute sich jetzt zumindest mal Gedanken darüber. Ja sowas wie da im Kindergarten mag übertrieben sein, wie hier aber schon geschrieben, wäre es wohl kein Problem gewesen die Eltern um Erlaubnis zu fragen. Wir leben nunmal in Zeiten, wo solche Dinge nicht irgendwo bei 10 Leuten dann in der Schublade liegen, sondern im Zweifelsfall auch schön in Social Media Account hochgeladen und da die nächsten 100 Jahre dann stehen bleiben.

Sicherlich, das Gesetz muss sich erstmal richtig einspielen bevor da wirkliche Rechtssicherheit da ist. Bis auf ein paar wenige Einzelfälle die man da auf Heise und Co lesen konnte, ist da aber nun auch nicht die riesige Abmahnwelle losgegangen.

Wer natürlich seinen Online-Shop abgemahnt bekommt weil er kein SSL verwendet, der hats echt nicht besser verdient.
01.08.2018 22:50:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
jdo_O

Arctic
 
Zitat von Matatron*

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Der Kindergarten hätte ja wohl 20 Eltern fragen können, ob sie 19 anderen Familien ein Fotoalbum geben können...

Und das private Fotografieren berührt die DSGVO doch überhaupt nicht?


Das meinte ich damit nicht. Das Gesetz ist wie das alte total schwammig. Durch die medienpräsenz dann noch zusätzlich auf dem Radar und alle lsufen Amok.

Das ich beim Arzt eine datenschutzerklärung ausfüllen muss Pillepalle



Was? Du meinst eine Einwilligung? Das würde er nicht brauchen, wenn er nicht danach betteln würde. Er verarbeitet deine Daten aus berechtigten Interesse, da bräuchte er keine Einwilligung.
So hat er sogar mehr Arbeit, weil er nachweisen muss, dass du die Einwilligung abgegeben hast.

Bezüglich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte gibt es schon länger Gesetze und die werden auch nicht von der DSGVO verdrängt. Das steht auch relativ weit hinten im Gesetzestext der DSGVO.
Da zählt nämlich immer noch das KunstUrhG. Es gab oder gibt ja leider genug Spezialisten die meinten, dass beim Fotografieren jetzt eine Einwilligung (nach DSGVO) erteilt werden muss...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jdo_O am 02.08.2018 0:02]
02.08.2018 0:01:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phiasm

Gorge NaSe
 
Zitat von jdo_O

 
Zitat von Matatron*

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Der Kindergarten hätte ja wohl 20 Eltern fragen können, ob sie 19 anderen Familien ein Fotoalbum geben können...

Und das private Fotografieren berührt die DSGVO doch überhaupt nicht?


Das meinte ich damit nicht. Das Gesetz ist wie das alte total schwammig. Durch die medienpräsenz dann noch zusätzlich auf dem Radar und alle lsufen Amok.

Das ich beim Arzt eine datenschutzerklärung ausfüllen muss Pillepalle



Was? Du meinst eine Einwilligung? Das würde er nicht brauchen, wenn er nicht danach betteln würde. Er verarbeitet deine Daten aus berechtigten Interesse, da bräuchte er keine Einwilligung.
So hat er sogar mehr Arbeit, weil er nachweisen muss, dass du die Einwilligung abgegeben hast.



Schwachsinn, wenn der Patient die Einwilligung nicht unterschreibt, kann der Arzt nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
02.08.2018 0:06:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Yup. Man kann sich als Patient der ganzen Sache entziehen. Und wird dann halt nicht mehr behandelt. Höchstens privat ohne Mittelsmann, wenn der Arzt das mitmacht.
02.08.2018 0:34:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
jdo_O

Arctic
 
Zitat von Phiasm

 
Zitat von jdo_O

 
Zitat von Matatron*

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

 
Zitat von Matatron*

Ich finde das gut. Soll sich die dsgvo hurengruppe den kack mal überlegen, den sie sich da ausgedacht haben.

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Der Kindergarten hätte ja wohl 20 Eltern fragen können, ob sie 19 anderen Familien ein Fotoalbum geben können...

Und das private Fotografieren berührt die DSGVO doch überhaupt nicht?


Das meinte ich damit nicht. Das Gesetz ist wie das alte total schwammig. Durch die medienpräsenz dann noch zusätzlich auf dem Radar und alle lsufen Amok.

Das ich beim Arzt eine datenschutzerklärung ausfüllen muss Pillepalle



Was? Du meinst eine Einwilligung? Das würde er nicht brauchen, wenn er nicht danach betteln würde. Er verarbeitet deine Daten aus berechtigten Interesse, da bräuchte er keine Einwilligung.
So hat er sogar mehr Arbeit, weil er nachweisen muss, dass du die Einwilligung abgegeben hast.



Schwachsinn, wenn der Patient die Einwilligung nicht unterschreibt, kann der Arzt nicht mit der Krankenkasse abrechnen.



Na dann erkläre er sich mal.
Wer fragt und nicht fragen muss, ist selber Schuld.
Mehr habe ich nicht geschrieben.

Artikel 6 DSGVO hat nämlich mehr zu bieten als nur den Absatz 1 a).
Beim Arzt würde vermutlich sogar Artikel 9 zutreffend sein und selbst da gibt es die Ausnahmen bei denen es keine Einwilligung braucht (Absatz 2 h))
02.08.2018 1:03:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phiasm

Gorge NaSe
Ich habe keine Ahnung, was du mitteilen möchtest.

Ich weiß jedenfalls von meiner Mutter (Ergotherapeutin) aus erster Hand, dass sie ihre Patienten die Einwilligung unterschreiben lassen muss, da sie sonst nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann (dabei müssen nämlich logischerweise die Patientendaten übermittelt werden).
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 02.08.2018 2:45]
02.08.2018 1:07:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von jdo_O

Na dann erkläre er sich mal.
Wer fragt und nicht fragen muss, ist selber Schuld.
Mehr habe ich nicht geschrieben.

Artikel 6 DSGVO hat nämlich mehr zu bieten als nur den Absatz 1 a).
Beim Arzt würde vermutlich sogar Artikel 9 zutreffend sein und selbst da gibt es die Ausnahmen bei denen es keine Einwilligung braucht (Absatz 2 h))


Dann kannste den ganzen Scheiss halt selber zahlen, wenn es überhaupt funktioniert und der Arzt sich darauf einlässt.
02.08.2018 1:34:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mc.smurf

tf2_soldier.png
Bin kein Arzt, aber mal schnell ne Seite ausm Internet dazu gesucht: https://www.aerzteblatt.de/archiv/196629/Datenschutz-Check-2018-Was-muessen-Arztpraxen-angesichts-der-neuen-Vorschriften-zum-Datenschutz-tun
"Im Rahmen der routinemäßigen Behandlung von Patienten beruht die Datenverarbeitung meist auf einer gesetzlichen Grundlage,12 sodass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Regel nicht einzuholen ist. Soweit ausnahmsweise Einwilligungserklärungen13 für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge (z. B. Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle) erforderlich sind und noch nicht eingeholt worden sind, ist dieses nachzuholen. Das Vorliegen von Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung muss durch den Praxisinhaber nachgewiesen werden."

Also z.B. müssen (wie bisher auch) nur die PKV-Patienten was unterschreiben.
02.08.2018 1:52:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Phiasm

Gorge NaSe
"Routinemäßige Behandlungen", merkst du eventuell selber.
02.08.2018 2:52:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mc.smurf

tf2_soldier.png
Ne, erleuchte mich verstehe wirklich das Problem nicht, wenns ne gesetzliche Grundlage gibt, brauchts keine extra Einwilligung. Aber eigentlich ist es mir auch egal wer jetz wie Recht hat Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 02.08.2018 3:25]
02.08.2018 3:21:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
Also bei meinem Hausarzt müsste ich bisher nie was unterschreiben... Beim Zahnarzt, der Zusatzkosten über nen externen Zahlungsdienstleiter verarbeitet müsste ich auch schon vor 3 Jahren nen Wisch unterschreiben.
02.08.2018 7:24:37  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Zunge rausstrecken
 
Zitat von Matatron*

Aber statt mal Interpretationsfest zu formulieren, wurde wieder Auslegungskacke verschriftlicht....


Du liest nicht oft Gesetztestexte, oder?
02.08.2018 8:01:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mavchen

mavchen
 
Zitat von mc.smurf

Bin kein Arzt, aber mal schnell ne Seite ausm Internet dazu gesucht: https://www.aerzteblatt.de/archiv/196629/Datenschutz-Check-2018-Was-muessen-Arztpraxen-angesichts-der-neuen-Vorschriften-zum-Datenschutz-tun
"Im Rahmen der routinemäßigen Behandlung von Patienten beruht die Datenverarbeitung meist auf einer gesetzlichen Grundlage,12 sodass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Regel nicht einzuholen ist. Soweit ausnahmsweise Einwilligungserklärungen13 für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge (z. B. Einbeziehung einer privaten Verrechnungsstelle) erforderlich sind und noch nicht eingeholt worden sind, ist dieses nachzuholen. Das Vorliegen von Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung muss durch den Praxisinhaber nachgewiesen werden."

Also z.B. müssen (wie bisher auch) nur die PKV-Patienten was unterschreiben.



¤:\ Voredit: Ich habe das "nicht" im ersten Abschnitt überlesen... der unten stehende Text beruht auf der Annahme das immer eine Einwilligung eingeholt werden muss.

Wo steht das denn im Gesetz?

Ggf irre ich mich da, aber meiner Meinung nach stellt es sich wie folgt dar:

Patient A macht "Vertrag" mit Praxis B. Somit bei einer Gesundheitsversorgung 9 2(h) DSGVO abgedeckt, bei einer "Dienstleistung" 6 1(b) DSGVO Praxis B hat mit Factoring Unternehmen oder Krankenkasse C einen AV Vertrag geschlossen der hinreichende Garantien zum Schutz der Daten bietet.

In dieser Kette wird keine Einwilligung gefordert. Will man natürlich etwas anderes mit den Daten machen, was über die reine Vertragserfüllung bzw. Gesundheitsversorgung hinausgeht, klar da muss man sich dann eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 02.08.2018 9:37]
02.08.2018 9:35:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
Aber als Patient mache ich doch einen Vertrag mit dem Arzt und sage dem er soll MEINEM Dienstleister - der KV - die Rechnung schicken. Die KV ist doch kein AV des Arztes?
02.08.2018 9:45:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mavchen

mavchen
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

Arzt nimmt personenbezogene Daten auf, sendet diese zu Abrechnungszwecken an die KV -> KV = AV.

¤:\ äh, sprichst du jetzt von der PKV oder GKV?
¤2:\ sollte aber keinen unterschied machen. Rechnung bezahlen fällt ja unter 6 1(b)
¤3:\ Du machst auch keinen Vertrag, sondern unterschreibst, wenn überhaupt, nur eine Einwilligungserklärung.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 02.08.2018 9:52]
02.08.2018 9:48:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mavchen

mavchen
Ggf. noch interessant hierfür, der Erwägungsgrund 47 bzgl. berechtigten Interessen:

 
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung kann durch die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen, auch eines Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, oder eines Dritten begründet sein, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen; dabei sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen. 2Ein berechtigtes Interesse könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, z. B. wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist oder in seinen Diensten steht. 3Auf jeden Fall wäre das Bestehen eines berechtigten Interesses besonders sorgfältig abzuwägen, wobei auch zu prüfen ist, ob eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten und angesichts der Umstände, unter denen sie erfolgt, vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird. 4Insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten in Situationen verarbeitet werden, in denen eine betroffene Person vernünftigerweise nicht mit einer weiteren Verarbeitung rechnen muss, könnten die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen überwiegen. 5Da es dem Gesetzgeber obliegt, per Rechtsvorschrift die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden zu schaffen, sollte diese Rechtsgrundlage nicht für Verarbeitungen durch Behörden gelten, die diese in Erfüllung ihrer Aufgaben vornehmen. 6Die Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlichen Umfang stellt ebenfalls ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar. 7Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.

02.08.2018 10:05:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von mavchen

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

Arzt nimmt personenbezogene Daten auf, sendet diese zu Abrechnungszwecken an die KV -> KV = AV.

¤:\ äh, sprichst du jetzt von der PKV oder GKV?
¤2:\ sollte aber keinen unterschied machen. Rechnung bezahlen fällt ja unter 6 1(b)
¤3:\ Du machst auch keinen Vertrag, sondern unterschreibst, wenn überhaupt, nur eine Einwilligungserklärung.

PKV oder GKV ist egal. Ich habe die ausgewählt, ich sage dem Arzt wer in meinem Auftrag bezahlt?
Mündlicher Vertrag, wenn ich zur Untersuchung beim Arzt gehe.
02.08.2018 10:37:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mavchen

mavchen
Kannst du vielleicht einfach noch mal dein Problem vollständig schildern?

Ich komme da gerade nicht mehr mit.
02.08.2018 10:46:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
jdo_O

Arctic
 
Zitat von Phiasm

Ich habe keine Ahnung, was du mitteilen möchtest.

Ich weiß jedenfalls von meiner Mutter (Ergotherapeutin) aus erster Hand, dass sie ihre Patienten die Einwilligung unterschreiben lassen muss, da sie sonst nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann (dabei müssen nämlich logischerweise die Patientendaten übermittelt werden).



Das war gestern noch schnell am Tablett getippt, deswegen habe ich nur schnell die entsprechenden Artikel hingeschrieben.

mavchen hat es im Grunde schon ausführlich dargestellt. Eine Einwilligung ist in den meisten Fällen überflüssiger Bürokratismus. Das wollte ich damit sagen, denn Artikel 6 besteht nicht nur aus Absatz 1 a) (Einwilligung) sondern hat noch folgende Absätze die alle die Rechtmäßigkeit betreffen:

b) Erfüllung eines Vertrages
c) Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
d) lebenswichtige Interessen
e) Ausübung öffentlicher Gewalt
f) Wahrung der berechtigten Interessen

Dabei sollte b), c) und f) erste Wahl sein und erst wenn die Absätze nicht zutreffen, dann sollte die Einwilligung eingeholt werden.

In Folge von Absatz 1 a) muss dann nämlich noch Art. 7 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung) und Art. 8 DSGVO (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) beachtet werden.


@indifferent, der Arzt oder die Krankenkassen müssen gar nicht nachfragen. Deren großer Fehler ist ja schließlich, dass sie nachfragen.

Folgendes Beispiel aus einem anderen Feld.
Eine Studentin schreibt ihre Abschlussarbeit und möchte die Marke von BMW in ihrer Präsentation nutzen. Sie fragt also bei BMW nach, ob sie die Marke nutzen darf. BMW antwortet mit Nein.
An das Nein muss sich die Studentin nun leider halten und irgendwie damit zurecht kommen.
Hätte sie erst gar nicht gefragt und die Marke benutzt, wäre alles völlig legal gewesen.
02.08.2018 11:00:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Aber als Patient mache ich doch einen Vertrag mit dem Arzt und sage dem er soll MEINEM Dienstleister - der KV - die Rechnung schicken. Die KV ist doch kein AV des Arztes?




Problem ist, dass da eine ganze Kette dranhängt, die eben nicht nur die KV umfasst.

Z. B. hat jeder Arzt zumeist einen Labordienstleister bzw. befindet sich in einer Laborgemeinschaft. D. h., es werden Patientendaten an praxisfremde Einrichtungen weitergegeben.
Dann gibt's den ganzen offiziellen Kram wie: BG, MDK, Rentenversicherung, sonstige Versicherungen, andere Ärzte/Krankenhäuser.

Und für die Datenweitergabe an einige davon braucht man eben die Zustimmung des Patienten.
02.08.2018 11:07:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
mavchen

mavchen
Werde bloß nicht konkret. Für welche denn, die in Zusammenhang mit der Behandlung steht?
02.08.2018 11:10:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Andere Ärzte z. B.
02.08.2018 11:13:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
« erste « vorherige 1 ... 20 21 22 23 [24] 25 26 27 28 29 30 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

| tech | impressum