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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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mavchen

mavchen
Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?

Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?
02.08.2018 11:24:41  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von honkbaer

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Aber als Patient mache ich doch einen Vertrag mit dem Arzt und sage dem er soll MEINEM Dienstleister - der KV - die Rechnung schicken. Die KV ist doch kein AV des Arztes?




Problem ist, dass da eine ganze Kette dranhängt, die eben nicht nur die KV umfasst.

Z. B. hat jeder Arzt zumeist einen Labordienstleister bzw. befindet sich in einer Laborgemeinschaft. D. h., es werden Patientendaten an praxisfremde Einrichtungen weitergegeben.
Dann gibt's den ganzen offiziellen Kram wie: BG, MDK, Rentenversicherung, sonstige Versicherungen, andere Ärzte/Krankenhäuser.

Und für die Datenweitergabe an einige davon braucht man eben die Zustimmung des Patienten.


Jaa sag ich ja auch nix gegen Breites Grinsen

Und @mavchen: Kein Problem.

--

Ich meinte ja nur, dass nen Einverständnisserklärung, dass der Arzt meine Daten hat nicht nötig ist und auch nicht gemacht wird (bei meinen Ärzten zumindest). Wenn dann dritte beteiligt sind (Zahlungsdienstliester; nicht KV) wird ne Einwilligung unterschrieben.
02.08.2018 17:34:22  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
 
Zitat von mavchen

Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?

Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?



Sämtliche Heilverordnungen müssen mit der Krankenkasse abgerechnet werden, dafür ist die Weitergabe der Daten notwendig.
02.08.2018 17:37:02  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
 
Zitat von Phiasm

 
Zitat von mavchen

Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?

Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?



Sämtliche Heilverordnungen müssen mit der Krankenkasse abgerechnet werden, dafür ist die Weitergabe der Daten notwendig.



Damit sind diese Weitergaben für die Erfüllung eines Vertrags DSGVO konform... wie das dann im Krankenkassenrecht aussieht, k.a....
02.08.2018 17:46:02  Zum letzten Beitrag
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mildcat

AUP mildcat 17.11.2013
Sind die Krankenkassen nicht per Gesetz ermächtigt und üben somit die Datenverarbeitung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags aus?
02.08.2018 17:48:20  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Das schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung; die werden das sich nicht selbst aus den Fingern gesaugt haben sondern wohl schon ein paar Juristen an Bord haben.

tl;dr:
Laut Kassenärztlicher Vereinigung müssen die Ärzte natürlich die Einwilligung des Patienten einholen für die Datenverarbeitung und -weitergabe. Nur wird die Unterschrift des Patienten nicht weitergeleitet an die KV. Bei der Ergotherapeutin muss der Patient auf dem Rezept für jede geleistete Behandlung unterschreiben und das Rezept muss natürlich an die KV geschickt werden. Aber keine Datenschutzerklärung.
02.08.2018 20:58:47  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Ich lese dort zum Thema:
"Das Erfassen, Bearbeiten, Speichern etc. von Patientendaten ist gesetzlich gestattet. Nur in besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass Patienten zustimmen müssen, zum Beispiel bei der Einbeziehung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle."

Aber wie immer gilt: 10 Juristen, 11 Meinungen Breites Grinsen
02.08.2018 22:29:38  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Folgendes, fast witziges Szenario von einem Kollegen:


- Patient ist mit Praxis unzufrieden, möchte seine Akte gelöscht haben.
- Datenschutzbeauftragter der Praxis ruft am nächsten Tag den Patienten an und fragt, ob das Löschgesuch korrekt ist und ausgeführt werden soll. Patient bejaht dies.
- Datenschutzbeauftragter dokumentiert das Gespräch und löscht die Patientenakte*
- Patient ruft eine Woche später in der Praxis an und verlangt die Herausgabe seiner Akte, da er zu einem anderen Arzt wechselt.
- lel

Was tun? Rückgängigmachen des Löschens in diesem Fall zulässig?




*Patientendaten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verlangt ein Patient die Löschung, dann werden diese Daten sozusagen nur löschmarkiert und man kommt nicht mehr über das reguläre System an diese Daten heran.
10.08.2018 11:03:49  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.
10.08.2018 11:57:10  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
 
Zitat von mavchen

Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.



Ja ach. Aber was bedeutet das jetzt für diesen Fall?
10.08.2018 13:27:17  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
Mal kurz ne Frage: Gilt der DSGVO-Informationszwang auch für Privatleute? Wenn ich z.B. ein Blog haben möchte, dort aber die Kommentarfunktion auf registrierte Benutzer einschränken möchte, dann müsste ich von den Benutzern ja zumindest die Email-Adresse speichern und ein Passwort abfragen. Unterliegt dann die Speicherung dieser Daten zu einem nicht-kommerziellen Zweck auch bereits der DSGVO? Muss ich also einen entsprechenden Disclaimer schalten und die entsprechenden Vorkehrungen treffen um Daten nicht länger als notwendig vorzuhalten?
10.08.2018 13:33:13  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
 
Zitat von honkbaer

 
Zitat von mavchen

Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.



Ja ach. Aber was bedeutet das jetzt für diesen Fall?



Das der Arzt die Daten rauszugeben hat, weil er dazu verpflichtet ist diese Aufzubewahren.

Richtige Antwort an erster Stelle wäre gewesen: Lieber Patient, danke für deine Mitteilung. Unsere Daten müssen wegen Gesetz XYZ mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Nach diesen 10 Jahren werden die Daten automatisiert gelöscht.
10.08.2018 14:05:47  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
 
Zitat von [WHE]MadMax

Mal kurz ne Frage: Gilt der DSGVO-Informationszwang auch für Privatleute? Wenn ich z.B. ein Blog haben möchte, dort aber die Kommentarfunktion auf registrierte Benutzer einschränken möchte, dann müsste ich von den Benutzern ja zumindest die Email-Adresse speichern und ein Passwort abfragen. Unterliegt dann die Speicherung dieser Daten zu einem nicht-kommerziellen Zweck auch bereits der DSGVO? Muss ich also einen entsprechenden Disclaimer schalten und die entsprechenden Vorkehrungen treffen um Daten nicht länger als notwendig vorzuhalten?



Solange du keinen Cent mit dem Blog verdienst (Werbung etc.) ist die DSGVO für dich nicht relevant.

Art. 2 Absatz 2 c) DSGVO
 
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,[...]

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jdo_O am 10.08.2018 16:27]
10.08.2018 16:07:36  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
Mein Arzt sagte heute morgen: setzen sie sich in Zimmer 4. Da saß ich dann 5 Minuten mit der fremden Patientenakte aufm Monitor.

Soviel zur Praxis Praxis
10.08.2018 18:31:20  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit
Eigene Regeln für Bayern, mal sehen, wie lang das Bestand hat.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergernaher-Datenschutz-Bayern-mit-Sonderweg-zur-DSGVO-Anwendung-4132726.html
10.08.2018 18:35:49  Zum letzten Beitrag
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jdo_O

Arctic
Das kassiert jedes Gericht, dass sich auch nur ansatzweise mit Europarecht auskennt.
11.08.2018 9:30:55  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
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Breites Grinsen
11.08.2018 23:35:50  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Mein Arzt sagte heute morgen: setzen sie sich in Zimmer 4. Da saß ich dann 5 Minuten mit der fremden Patientenakte aufm Monitor.

Soviel zur Praxis Praxis



Naja, ist halt ein Fehler welcher der Arzthelferin oder so passiert ist. Kann vorkommen. Mein Zahnarzt war schon vor der DSGVO sehr genau, da wurde dann immer gesagt "gehen sie nochmal kurz zu Herrn A in Raum 2 rüber zum röntgen" wenn die untereinander gesprochen haben.

Ich würde jetzt niemanden anfeinden wenn da mal noch eine Akte auf dem Monitor zu sehen ist. Kann man natürlich darauf hinweisen, aber Fehler passieren halt.
11.08.2018 23:55:02  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
 
Zitat von Tobit

Eigene Regeln für Bayern, mal sehen, wie lang das Bestand hat.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Buergernaher-Datenschutz-Bayern-mit-Sonderweg-zur-DSGVO-Anwendung-4132726.html


Veröffentlichung gemäß Ministerratsbeschluss
vom 5. Juni 2018
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Der Bayerische Weg zu einer bürgernahen
und mittelstandsfreundlichen Anwendung
Der Ministerrat beschließt nachfolgenden Bayerischen
Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen
Anwendung des Datenschutzrechts, die die Ziele
der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit
Augenmaß
verfolgt und damit auch ihre Akzeptanz in der
Bevölkerung fördert:
– Kein Amateursportverein, keine Musikkapelle oder
sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement
getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten
bestellen.
– Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln
drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung
haben Vorrang vor Sanktionen.
– Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben
bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße
rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu
können, nicht hinnehmen.
– Wir werden mit den Betroffenen weitere Bestimmungen
im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung
im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die
Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht
und mit Augenmaß verfolgt werden.
– Hierzu werden wir weitere Gespräche mit Vereinen und
Mittelständlern anbieten.


Mal ein verständlicher Beschluss.
13.08.2018 10:18:43  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-
11.09.2018 20:12:28  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-


wat? wem soll das denn sonst gehören? de.shop.asus.com ist letztlich eine unterseite von asus.com. Und wem Wird asus.com wohl gehören?

e: und was hat das alles mit der dsgvo zu tun?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nose am 12.09.2018 6:58]
12.09.2018 6:58:35  Zum letzten Beitrag
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Fragment

AUP Fragment 02.02.2014
...
denic veröffentlicht seitdem keine persönliche Daten über Domaininhaber.
12.09.2018 7:02:48  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von Nose

und was hat das alles mit der dsgvo zu tun?


denic hat whois Privacy seit dem 25. Mai 2018.

+
 
Zusammen mit der sogenannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.


Coincidence? You decide.

//Post neu formatiert gegen Augenkrebs
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 12.09.2018 7:12]
12.09.2018 7:03:35  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von Nose

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-


wat? wem soll das denn sonst gehören? de.shop.asus.com ist letztlich eine unterseite von asus.com. Und wem Wird asus.com wohl gehören? https://i.imgur.com/D6x3o52.png

e: und was hat das alles mit der dsgvo zu tun? https://i.imgur.com/dy5u7gm.gif

nur weil's ne Weiterleitung gibt heißt das erstmal gar nix. Und wie die anderen schon schrieben, früher hätte man bei Denic gucken können.
12.09.2018 8:00:57  Zum letzten Beitrag
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Traxer

Mod GSG9
 
Zitat von Fragment

denic veröffentlicht seitdem keine persönliche Daten über Domaininhaber.


das hat damit weniger zu tun, sondern einfach damit, dass generell das whois system reformiert werden soll(te). der hintergrund dafür wiederum ist gewesen, dass mit den dortigen daten zuviel schindluder getrieben wurde und sich in der ietf so ziemlich alle einig sind, dass die daten besser geschützt werden müssen.

die denic ist da einigen anderen stellen nur ein wenig vorraus. die ripe hat inzwischen auch angefangen diverse infos nur noch für mitglieder und leute mit db eintrag zugänglich zu machen. im prinzip braucht diese daten auch sonst keiner.

in deutschland ganz besonders nicht, weil du hier für gewerbetreibende eine impressumspflicht hast, dieses impressum muss korrekt sein und auch deine USt-IdNr. beinhalten, genau so wie, welches amtsgericht für dich zuständig ist.
12.09.2018 18:47:54  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p
12.09.2018 19:11:07  Zum letzten Beitrag
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Traxer

Mod GSG9
das ist exakt so gewollt, damit halt nicht jeder automatisiert hingehen kann und eben diese abmahnungen für irgendwelchen schwachsinn verschicken kann. genauso wie es verhindern soll, dass diese dort abrufbaren adressen und sonstige kontaktdaten für spam und co missbraucht werden können.

wenn du dich da erst an die nic wenden musst und das begründen musst, dann wird obig erwähntes nahezu unmöglich und genau das ist der sinn dahinter.
12.09.2018 20:19:32  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
traxer hat eigentlich alles schon zum thema gesagt.
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p


genau so siehts aus. und wenn du ein berechtigtes interesse hast, machst du das und hast in einer halben stunde eine antwort. wo ist das problem?

aber ich hab ja eher den verdacht dass dein interesse über "wüsste ich halt gerne" nicht hinausgeht und du kein "berechtigtes interesse" im sinne des gesetzes hast.
im übrigen würde ich mich doch etwas wundern wenn DU eine abmahnung schicken könntest die irgendwen interessiert. dazu bräuchtest du nämlich auch wieder "gute gründe" (ums mal etwas zu verkürzen), und wenn du die hättest würdest du nicht hier im thread antanzen, sondern einfach machen, weil du dann wüsstest was zu tun ist.

bekomm das jetzt bitte nich in den falschen hals, ich will dich mit dem post nicht angreifen, grundsätzlich bin ich da bei dir, die alte denic war super praktisch und wenn da irgendein marketingbüro im impressum aufgeführt ist, ist das alles erstmal wenig hilfreich.
13.09.2018 0:11:53  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p



Wo ist genau dein Problem?

http://asus-shop.de/ zeigt bei mir auf irgendeine leere deutsche Webhosting Seite. Das es keine offizielle Domain von Asus ist, sehe ich schon daran, was sonst noch so auf dem Server liegt. Und das Asus bestimmt nicht so eine leere Domain und vor allem nicht mit deutscher Nachricht stehen lässt.

Als Verbraucher kannst du irgendwie nicht betroffen sein, da ist kein Shop zu sehen. Und wo der offizielle Asus Shop zu finden ist, sollte auch selbst dann nicht so schwer sein. Nämlich hier: https://de.shop.asus.com/de

Und wenn du von Asus wärst, müsstest du sowieso wissen welche deine Domains sind und kannst dann halt immer noch die Denic mit nen Anwalt anschreiben. Was genau interessiert dich das also?
13.09.2018 0:35:47  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von Noch_ein_Kamel

Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p



Wo ist genau dein Problem?

http://asus-shop.de/ zeigt bei mir auf irgendeine leere deutsche Webhosting Seite. Das es keine offizielle Domain von Asus ist, sehe ich schon daran, was sonst noch so auf dem Server liegt. Und das Asus bestimmt nicht so eine leere Domain und vor allem nicht mit deutscher Nachricht stehen lässt.

Als Verbraucher kannst du irgendwie nicht betroffen sein, da ist kein Shop zu sehen. Und wo der offizielle Asus Shop zu finden ist, sollte auch selbst dann nicht so schwer sein. Nämlich hier: https://de.shop.asus.com/de

Und wenn du von Asus wärst, müsstest du sowieso wissen welche deine Domains sind und kannst dann halt immer noch die Denic mit nen Anwalt anschreiben. Was genau interessiert dich das also?

das "Problem" ist, dass der offizielle Asus Shop mit der Domäne als Absender Mails verschickt.
"Problem" und "ich" steht übrigens in Anführungszeichen weil's net wirklich Probleme sind und ich auch weiß dass ich keinen Abmahmungen schreiben darf.
13.09.2018 12:07:20  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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