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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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mavchen

mavchen
 
Zitat von [derChirurg]

 
Zitat von Richter1k

 
Zitat von [derChirurg]

Mein Chef kam heute auf die Idee, dass wir uns doch von jeglicher Verantwortung frei waschen könnten, indem wir einfach alle Firmenhandys und Mobilfunkverträge komplett auf die Mitarbeiter umschreiben, so dass das alles nur noch Privatgeräte sind. Er glaubt, damit wäre dann der Mitarbeiter für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verantwortlich und der Firma könnte es egal sein.

Dass wir damit eine unkontrollierbare Schimäre aus BYOD, nötigen Schulungen und trotzdem nötigen Einschränkungen erzeugen, ist ihm egal.

Wie soll ich gegen sowas argumentieren? traurig



moment, dein chef möchte, dass zukünftige Privatgeräte der Mitarbeiter für dienstliche zwecke verwendet werden?
damit wäre dann auch wieder der AG verantwortlich da die Geräte ja dienstlich verwendet werden.

für die DSGVO spielt es keine Rolle woher die Geräte kommen, sondern für was diese verwendet werden. Dienstlich? > AG




Aber es ist dann doch nicht mehr unser Handy. Und wenn der User das für dienstliche Zwecke nutzt, kann es uns doch egal sein. Ist ja dann das Problem des Users.

Aber weil er schon wieder gesehen hat, das mir das persönlich nicht schmeckt, will er das von unserem externen Datenschutzbeauftragten geklärt haben.

Ich werde diese Schwachsinns-Mail einfach kommentarlos an ihn weiterleiten. Das ist mir echt zu dämlich...



Euer System ist so offen, das man einfach ohne Probleme von Privat auf Firmendaten zugreifen kann?

Da ist dann schon das Unternehmen für angreifbar, Schutzmaßnahmen wie das verhindert wird, sollte auch in den TOMs dokumentiert werden.

Vgl. Art. 32 (2)
Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung – insbesondere durch Vernichtung, Verlust oder Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden – verbunden sind.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mavchen am 06.06.2018 12:19]
06.06.2018 12:16:57  Zum letzten Beitrag
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[derChirurg]

derChirurg
Wer den Servernamen hat, kann problemlos sein Postfach auf jedem Mobiltelefon einrichten. Aber das geht ja auch eigentlich schon mit Exchange-Webmail auf jedem Gerät.

Seit zwei Jahren predige ich, dass keine privaten Daten auf Firmengeräte gehören. Und umgekehrt gilt das erst recht. Ich dachte eigentlich, das wäre mal was hängen geblieben. Dummer Chirurg. Hässlon
06.06.2018 12:23:38  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
Ihr habt einen externen Datenschutzbeauftragten? Warum machst du dir überhaupt noch Gedanken? peinlich/erstaunt

Falls der beim Initialaudit nicht mitgeteilt hat, das so etwas zu unterlassen ist, und die Idee vom Chef auch ziemlich blöde ist, haftet er entsprechend.
06.06.2018 12:31:11  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von [derChirurg]

Seit zwei Jahren predige ich, dass keine privaten Daten auf Firmengeräte gehören. Und umgekehrt gilt das erst recht. Ich dachte eigentlich, das wäre mal was hängen geblieben. Dummer Chirurg. Hässlon


Das wird bestimmt besser, wenn erstmal alle Firmenhandys formal zu Privathandys umdeklariert wurden. Breites Grinsen
06.06.2018 12:35:23  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Die Schnittstelle, über die aus dem UWG abgemahnt werden kann, hat jedem deutschen Verbraucher schon so viele Vorteile verschafft, das könnt ihr euch nicht vorstellen. Es hat einen Grund, warum bei uns viele ätzende & irreführende Geschäftspraktiken, die in anderen Ländern existieren, kaum vorkommen. Weil Wettbewerber eben sehr genau auf Wettbewerber aufpassen.

Ich sehe echt keinen Grund, die Abmahnfähigkeit dauerhaft abzuschaffen. Klar, für Pipifax-Verstöße kann man sicherlich die Gebühren reduzieren. Aber nach Einführung der DSGVO (+12 Monate) muss man sich halt einfach mal an den Scheiß halten. Und wenn hier dann Leute von ihren Chefs berichten ("Gesetze sind eher Richtlinien" oder "lass uns alle Handys privat machen!"), dann wisst ihr auch warum es sowas braucht.



Muss man ja auch nicht abschaffen, aber es muss erst einen kostenfreien Hinweis geben.
06.06.2018 12:43:06  Zum letzten Beitrag
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BlixaBargeld

Blixa Osterbender
 
Zitat von smoo

Ich sehe echt keinen Grund, die Abmahnfähigkeit dauerhaft abzuschaffen.



Wie überraschend.
06.06.2018 12:48:16  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
Ok, wie wäre es mit dem Abschaffen des Konstrukts der Abmahngebühren? Sollte jemand auf eine berechtigte Abmahnung nicht nachkommen kannst ihn ja immernoch verzeigen.
06.06.2018 12:51:59  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden

Für mich klingt das so nach "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, außer bei der DSGVO"
06.06.2018 13:44:16  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von [2XS]Nighthawk

Ok, wie wäre es mit dem Abschaffen des Konstrukts der Abmahngebühren? Sollte jemand auf eine berechtigte Abmahnung nicht nachkommen kannst ihn ja immernoch verzeigen.


Es gibt sicherlich einige Möglichkeiten (z.B. kostenlose Erstabmahnung mit Fristsetzung, nur kleinste Gebühren für "Nichtigkeiten"). Aber wenn du gar keinen Kostendruck hast, dann machen die Leute auch nichts. Siehe die Chefs hier: "Ach, die verklagen uns eh nicht, die drohen nur, kostet mich ja bisher nix."

@Blixa: Brauch ich nicht kommentieren, oder? Habe hier ja schon mehrfach gesagt, dass man Änderungen vornehmen kann. Dein Post scheint jetzt nicht sonderlich über Anwaltsdresche hinaus zu gehen.
06.06.2018 13:56:08  Zum letzten Beitrag
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Richter1k

UT Malcom
 
Zitat von [derChirurg]

 
Zitat von Richter1k

 
Zitat von [derChirurg]

Mein Chef kam heute auf die Idee, dass wir uns doch von jeglicher Verantwortung frei waschen könnten, indem wir einfach alle Firmenhandys und Mobilfunkverträge komplett auf die Mitarbeiter umschreiben, so dass das alles nur noch Privatgeräte sind. Er glaubt, damit wäre dann der Mitarbeiter für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verantwortlich und der Firma könnte es egal sein.

Dass wir damit eine unkontrollierbare Schimäre aus BYOD, nötigen Schulungen und trotzdem nötigen Einschränkungen erzeugen, ist ihm egal.

Wie soll ich gegen sowas argumentieren? traurig



moment, dein chef möchte, dass zukünftige Privatgeräte der Mitarbeiter für dienstliche zwecke verwendet werden?
damit wäre dann auch wieder der AG verantwortlich da die Geräte ja dienstlich verwendet werden.

für die DSGVO spielt es keine Rolle woher die Geräte kommen, sondern für was diese verwendet werden. Dienstlich? > AG




Aber es ist dann doch nicht mehr unser Handy. Und wenn der User das für dienstliche Zwecke nutzt, kann es uns doch egal sein. Ist ja dann das Problem des Users.

Aber weil er schon wieder gesehen hat, das mir das persönlich nicht schmeckt, will er das von unserem externen Datenschutzbeauftragten geklärt haben.

Ich werde diese Schwachsinns-Mail einfach kommentarlos an ihn weiterleiten. Das ist mir echt zu dämlich...



es ist nicht mehr euer Handy aber es sind Eure Daten bzw. es sind Daten auf euren Servern die da zugänglich gemacht werden.

Ob dieser zugriff nun von einem "terminal" verortet auf dem Firmengelände oder einem Gerät am privaten Wohnort von mitarbeiter x, welches eigentum von mitarbeiter x ist, stattfindet spielt keine rolle. Du als AG hast dafür sorge zu tragen, dass die Daten nur für befugte zugänglich ist und hier an der stelle greift dann auch schon die dsgvo, von welchem gerät aus diese daten abgefragt werden, ist irrelevant.
06.06.2018 14:15:02  Zum letzten Beitrag
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[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von Richter1k

 
Zitat von [derChirurg]

 
Zitat von Richter1k

 
Zitat von [derChirurg]

Mein Chef kam heute auf die Idee, dass wir uns doch von jeglicher Verantwortung frei waschen könnten, indem wir einfach alle Firmenhandys und Mobilfunkverträge komplett auf die Mitarbeiter umschreiben, so dass das alles nur noch Privatgeräte sind. Er glaubt, damit wäre dann der Mitarbeiter für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verantwortlich und der Firma könnte es egal sein.

Dass wir damit eine unkontrollierbare Schimäre aus BYOD, nötigen Schulungen und trotzdem nötigen Einschränkungen erzeugen, ist ihm egal.

Wie soll ich gegen sowas argumentieren? traurig



moment, dein chef möchte, dass zukünftige Privatgeräte der Mitarbeiter für dienstliche zwecke verwendet werden?
damit wäre dann auch wieder der AG verantwortlich da die Geräte ja dienstlich verwendet werden.

für die DSGVO spielt es keine Rolle woher die Geräte kommen, sondern für was diese verwendet werden. Dienstlich? > AG




Aber es ist dann doch nicht mehr unser Handy. Und wenn der User das für dienstliche Zwecke nutzt, kann es uns doch egal sein. Ist ja dann das Problem des Users.

Aber weil er schon wieder gesehen hat, das mir das persönlich nicht schmeckt, will er das von unserem externen Datenschutzbeauftragten geklärt haben.

Ich werde diese Schwachsinns-Mail einfach kommentarlos an ihn weiterleiten. Das ist mir echt zu dämlich...



es ist nicht mehr euer Handy aber es sind Eure Daten bzw. es sind Daten auf euren Servern die da zugänglich gemacht werden.

Ob dieser zugriff nun von einem "terminal" verortet auf dem Firmengelände oder einem Gerät am privaten Wohnort von mitarbeiter x, welches eigentum von mitarbeiter x ist, stattfindet spielt keine rolle. Du als AG hast dafür sorge zu tragen, dass die Daten nur für befugte zugänglich ist und hier an der stelle greift dann auch schon die dsgvo, von welchem gerät aus diese daten abgefragt werden, ist irrelevant.



Ist mir bewusst. Das oben ja ja nur ein BLABLABLA, das was mein Chef gesagt hat.
06.06.2018 14:21:51  Zum letzten Beitrag
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Richter1k

UT Malcom
oh, so schiebe er dem chef den ausgstreckten mittelfinger in die verdauungsaustrittsluke
06.06.2018 14:24:07  Zum letzten Beitrag
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[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von mavchen

Ihr habt einen externen Datenschutzbeauftragten? Warum machst du dir überhaupt noch Gedanken? peinlich/erstaunt

Falls der beim Initialaudit nicht mitgeteilt hat, das so etwas zu unterlassen ist, und die Idee vom Chef auch ziemlich blöde ist, haftet er entsprechend.



Grundsätzlich ist ja im Datenschutz erstmal alles zu unterlassen, was nicht explizit erlaubt ist.

"Aber man wird ja wohl nochmal drüber nachdenken dürfen! Was wäre denn wenn...? Wäre es nicht billiger, wenn wir vielleicht...?"

Am besten wir outsourcen einfach alle unsere Geschäftsprozesse. Dann brauchen wir nur noch einen einzigen Auftragsverarbeitungsvertrag und gut is.
06.06.2018 14:27:50  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von smoo

 
Zitat von [2XS]Nighthawk

Ok, wie wäre es mit dem Abschaffen des Konstrukts der Abmahngebühren? Sollte jemand auf eine berechtigte Abmahnung nicht nachkommen kannst ihn ja immernoch verzeigen.


Es gibt sicherlich einige Möglichkeiten (z.B. kostenlose Erstabmahnung mit Fristsetzung, nur kleinste Gebühren für "Nichtigkeiten"). Aber wenn du gar keinen Kostendruck hast, dann machen die Leute auch nichts. Siehe die Chefs hier: "Ach, die verklagen uns eh nicht, die drohen nur, kostet mich ja bisher nix."

@Blixa: Brauch ich nicht kommentieren, oder? Habe hier ja schon mehrfach gesagt, dass man Änderungen vornehmen kann. Dein Post scheint jetzt nicht sonderlich über Anwaltsdresche hinaus zu gehen.


Ich finde die "Warnschusslösung" eigentlich auch ziemlich sinnvoll.

Ist halt schwierig, dass privatrechtlich die kostendeckenden Gebühren gefordert werden (obwohl man die Notwendigkeit eines Jurastudiums für diese Abmahnserienbriefe wirklich infrage stellen kann), während Verwarngelder und Geldbußen (und teilweise sogar Zwangsgelder) weit unter diesen Gebührensätzen liegen.
06.06.2018 14:53:06  Zum letzten Beitrag
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[ACPS]Turrican

[ACPS]Turrican
verschmitzt lachen
07.06.2018 20:16:10  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DFK) hat sich mit einer Entschließung vom 06.06.2018 zur EuGH-Entscheidung vom 05.06.2017 - C-210/16 (siehe dazu EuGH: Betreiber einer Facebook-Seite / Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich) geäußert. Nach Ansicht der DSK ist ein rechtskonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage bzw. Facebook-Seite derzeit nicht möglich, da die Nutzer ohne Mitwirkung von Facebook keine datenschutzkonforme Seite vorhalten können
https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/publikationen/DSK/2018/2018-DSK-Fanpages_EuGH_Urteil.pdf

(Auszug aus dem Newsletter von Prof. Hoeren)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.06.2018 10:14]
08.06.2018 10:14:25  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
Äh ne ganz doofe Frage:
Meine Mutter hat ne Heilpraktikerpx, und manche ihrer Patienten kommunizieren mit ihr über Whatsapp. Auch so Sachen wie "Beschwerden xy schlimmer, welches Mittel in welcher D-haumichtot-Verdünnung soll ich kaufen?". mit den Augen rollend (jaja, sparts euch, ich habs aufgegeben..)

Es gibt null nada keine Möglichkeit, das so weiterhin zu betreiben, oder? Auch nicht mit extra Einverständniserklärung oder so?
Ist Whatsapp generell haram auf dem Gerät, in dem Patientendaten (Name + Nummer) gespeichert sind?
08.06.2018 10:19:53  Zum letzten Beitrag
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luke_skywalker

Leet
 
Zitat von Skywalkerchen

Ist Whatsapp generell haram auf dem Gerät, in dem Patientendaten (Name + Nummer) gespeichert sind?


Ja ich denke schon, meine Apotheke hatte bis zum 25. Mai einen Dienst, mit dem man via WhatsApp Vorbestellungen von Arzneimitteln machen konnte.
Durch die DSGVO mussten die das einstellen, bieten jetzt aber mit Hilfe eines weiteren Diensts diese Funktionalität wieder an. Allerdings muss man sich jetzt bei diesem neuen Dienst registrieren, irgendeine App herunterladen und dann geht das wieder.

Ich mache alles wie gehabt via E-Mail, daher interessiert mich das mit WA & co nicht so, es ist mir aber aufgefallen.
08.06.2018 10:34:22  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Skywalkerchen

Äh ne ganz doofe Frage:
Meine Mutter hat ne Heilpraktikerpx, und manche ihrer Patienten kommunizieren mit ihr über Whatsapp. Auch so Sachen wie "Beschwerden xy schlimmer, welches Mittel in welcher D-haumichtot-Verdünnung soll ich kaufen?". mit den Augen rollend (jaja, sparts euch, ich habs aufgegeben..)

Es gibt null nada keine Möglichkeit, das so weiterhin zu betreiben, oder? Auch nicht mit extra Einverständniserklärung oder so?
Ist Whatsapp generell haram auf dem Gerät, in dem Patientendaten (Name + Nummer) gespeichert sind?


Whatsapp schnorchelt halt immer alle Kontaktdaten aus dem Telefonbuch.

Das ist eine Weitergabe, die der vorherigen Einwilligung bedarf, sofern es keine privaten Kontakte sind.

Alternativen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/kein-whatsapp-zulaessige-messenger-auf-diensthandys-15626161.html

 
In Sachen Datenschutz könnte Signal also – wie Threema und Hoccer – auch mit der DSGVO kompatibel sein. Wer ganz sicher gehen will, nutzt Threema oder Hoccer und verzichtet auf den Adressbuch-Upload.



Wir nutzen jetzt wohl mattermost.
08.06.2018 10:41:39  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
 
Zitat von FHiffi

Das ist eine Weitergabe, die der vorherigen Einwilligung bedarf, sofern es keine privaten Kontakte sind.




Wenn also diese Patienten einen Wisch unterschreiben, der darauf hinweist ist das ok? peinlich/erstaunt
Und jemand der das nicht möchte, muss auf einem anderen Gerät ohne WA gespeichert sein?
08.06.2018 10:44:15  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Skywalkerchen

 
Zitat von FHiffi

Das ist eine Weitergabe, die der vorherigen Einwilligung bedarf, sofern es keine privaten Kontakte sind.




Wenn also diese Patienten einen Wisch unterschreiben, der darauf hinweist ist das ok? peinlich/erstaunt
Und jemand der das nicht möchte, muss auf einem anderen Gerät ohne WA gespeichert sein?


Die müssten alle vorher eingewilligt haben, dann könnte das theoretisch funktionieren.

Kann sie ja mal ausprobieren...
08.06.2018 10:48:34  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
Ok. Also kein WA mehr.
Danke.
08.06.2018 10:50:13  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Und wenn derjenige dann sein Recht auf Löschung in Anspruch nehmen möchte das mit der Einwilligung besteht?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 08.06.2018 11:19]
08.06.2018 11:19:02  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Guter Punkt.

Generell kannste ja fast alles machen, sofern die Leute zustimmen.
Bei WhatsApp kannste das aber aus von TRH genannten Gründen prinzipiell schon knicken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von honkbaer am 08.06.2018 11:21]
08.06.2018 11:21:09  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
http://mbergmann-sh.de
mit den Augen rollend
08.06.2018 11:24:23  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
SNS plis
08.06.2018 11:34:51  Zum letzten Beitrag
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-hi7.eM.hiGh-

-hi7.eM.hiGh-
Formatierung, -1/F
08.06.2018 12:21:57  Zum letzten Beitrag
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Swot

swot
Paar US seiten machens auch bzw. spielen mit dem Gedanken einfach europäische User komplett zu blockieren.

 

http://www.chicagotribune.com/
https://www.instapaper.com/
http://www.latimes.com/



https://www.youtube.com/watch?v=kt1VD9gP2Ko

Pardon falls es schon war.
08.06.2018 12:38:14  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Regierung lehnt Kopplungsverbot bei Werbetrackern ab

Die Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung gehen in die Schlussphase. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie die Einbußen für die Werbewirtschaft möglichst gering halten will.

Die Bundesregierung will das sogenannte Kopplungsverbot für die Nutzung personenbezogener Daten aufweichen. Demnach soll es künftig den Betreibern von Webseiten erlaubt sein, die Nutzung eines Dienstes vom Einsatz von Cookies oder Tracking-Tools abhängig zu machen. Deutschland halte dazu in der geplanten E-Privacy-Verordnung eine Regelung für erforderlich, "die sicherstellt, dass die Nutzung werbefinanzierter Onlinedienste davon abhängig gemacht werden kann, dass der Nutzer in das Setzen von Cookies für Werbezwecke einwilligt", sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Freitag in Brüssel in einer öffentlichen Sitzung der EU-Mitgliedstaaten

Der Vorschlag der Regierung sei "nicht akzeptabel", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Sein Argument: "Damit unterläuft sie die Datenschutzgrundverordnung und spielt großen Unternehmen wie Google und Facebook in die Hände. Denn den Konzernen würde es aufgrund ihrer Marktmacht leichter als kleineren Anbietern fallen, ihren Nutzern eine solche Einwilligung abzuringen."


https://www.golem.de/news/e-privacy-verordnung-regierung-lehnt-kopplungsverbot-bei-werbetrackern-ab-1806-134859.html

mit den Augen rollend

Gah diese Pfeifen, ich hab schon geahnt dass es so kommt aber es regt mich trotzdem auf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 09.06.2018 14:27]
09.06.2018 14:20:50  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Naja, wie sollen sich kostenlose Angebote denn sonst finanzieren? Man wird am Anfang gefragt ob man der Verarbeitung zustimmt und wenn nicht nutzt man das Angebot halt nicht. Ist ja nicht so als ginge es um Kitaplätze, medizinische Versorgung oder den Zugang zu Trinkwasser.
09.06.2018 14:43:12  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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