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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
Weil Werbung auch nur mit Cross Site Tracking funktioniert.

/Wenn Amazon trackt, welche Artikel ich anschaue ist das imo völlig okay. Wenn sich dagegen FB anschaut, welche Nachrichten ich lese ohne dass ich jemals FB besucht habe, finde ich es nicht mehr okay. Ich hatte eigentlich gedacht, dass mit der E-Privacy Verordnung gegen genau sowas vorgegangen werden soll, und da bin ich nicht der einzige.

Als ob es irgendeinen Unterschied machen würde, ob jemand vorher ne Cookie Warnung weg klicken muss oder nicht...
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 09.06.2018 15:27]
09.06.2018 15:10:27  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
verschmitzt lachen
 
Zitat von indifferent

 
Regierung lehnt Kopplungsverbot bei Werbetrackern ab

Die Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung gehen in die Schlussphase. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie die Einbußen für die Werbewirtschaft möglichst gering halten will.

Die Bundesregierung will das sogenannte Kopplungsverbot für die Nutzung personenbezogener Daten aufweichen. Demnach soll es künftig den Betreibern von Webseiten erlaubt sein, die Nutzung eines Dienstes vom Einsatz von Cookies oder Tracking-Tools abhängig zu machen. Deutschland halte dazu in der geplanten E-Privacy-Verordnung eine Regelung für erforderlich, "die sicherstellt, dass die Nutzung werbefinanzierter Onlinedienste davon abhängig gemacht werden kann, dass der Nutzer in das Setzen von Cookies für Werbezwecke einwilligt", sagte ein Vertreter der Bundesregierung am Freitag in Brüssel in einer öffentlichen Sitzung der EU-Mitgliedstaaten

Der Vorschlag der Regierung sei "nicht akzeptabel", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Sein Argument: "Damit unterläuft sie die Datenschutzgrundverordnung und spielt großen Unternehmen wie Google und Facebook in die Hände. Denn den Konzernen würde es aufgrund ihrer Marktmacht leichter als kleineren Anbietern fallen, ihren Nutzern eine solche Einwilligung abzuringen."


https://www.golem.de/news/e-privacy-verordnung-regierung-lehnt-kopplungsverbot-bei-werbetrackern-ab-1806-134859.html

mit den Augen rollend

Gah diese Pfeifen, ich hab schon geahnt dass es so kommt aber es regt mich trotzdem auf.


Da hat Facebook ja nochmal Glück gehabt
09.06.2018 15:29:07  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von FHiffi

 
Zitat von Skywalkerchen

Äh ne ganz doofe Frage:
Meine Mutter hat ne Heilpraktikerpx, und manche ihrer Patienten kommunizieren mit ihr über Whatsapp. Auch so Sachen wie "Beschwerden xy schlimmer, welches Mittel in welcher D-haumichtot-Verdünnung soll ich kaufen?". mit den Augen rollend (jaja, sparts euch, ich habs aufgegeben..)

Es gibt null nada keine Möglichkeit, das so weiterhin zu betreiben, oder? Auch nicht mit extra Einverständniserklärung oder so?
Ist Whatsapp generell haram auf dem Gerät, in dem Patientendaten (Name + Nummer) gespeichert sind?


Whatsapp schnorchelt halt immer alle Kontaktdaten aus dem Telefonbuch.

Das ist eine Weitergabe, die der vorherigen Einwilligung bedarf, sofern es keine privaten Kontakte sind.

Alternativen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/kein-whatsapp-zulaessige-messenger-auf-diensthandys-15626161.html

 
In Sachen Datenschutz könnte Signal also – wie Threema und Hoccer – auch mit der DSGVO kompatibel sein. Wer ganz sicher gehen will, nutzt Threema oder Hoccer und verzichtet auf den Adressbuch-Upload.



Wir nutzen jetzt wohl mattermost.


Wer ist wir? Wurde da ein entsprechendes US-Risk akzeptiert?
09.06.2018 23:09:55  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
don't ask, don't tell.

Abgesehen davon, dass da keine personenbezogenen Daten kommuniziert werden, geht das (wenn ich das richtig verstanden habe) wohl auf ner eigenen Wolke.
09.06.2018 23:16:25  Zum letzten Beitrag
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Wiesenherr

AUP Wiesenherr 18.01.2019
 
Zitat von FHiffi

Whatsapp schnorchelt halt immer alle Kontaktdaten aus dem Telefonbuch.

Das ist eine Weitergabe, die der vorherigen Einwilligung bedarf, sofern es keine privaten Kontakte sind.


Mh? Bei privaten Kontakten ist das wohl generell ok?

Ich fand es schon immer mies, dass meine Telefonnummer und Name und womöglich noch weitere Daten automatisch WhatsApp + Facebook bekannt sind, allein weil ich im Handy-Adressbuch meiner Bekannten stehe. Das ist nach der DSGVO weiterhin legitim?
09.06.2018 23:16:41  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Art. 2
Sachlicher Anwendungsbereich

[...]

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

[...]

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

09.06.2018 23:18:40  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von FHiffi

don't ask, don't tell.

Abgesehen davon, dass da keine personenbezogenen Daten kommuniziert werden, geht das (wenn ich das richtig verstanden habe) wohl auf ner eigenen Wolke.


Eigene Wolke heißt was genau?
Dediziertes Hosting oder private cloud?
09.06.2018 23:19:40  Zum letzten Beitrag
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Wiesenherr

AUP Wiesenherr 18.01.2019
 
Zitat von FHiffi

 
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,




Die Daten erhebt doch aber WhatsApp und nicht mein Bekannter. Glaube kaum, dass WhatsApp/Facebook meine Daten aus deren Adressbüchern entnimmt und speichert, um damit persönlichen oder familiären Tätigkeiten nachzukommen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Wiesenherr am 09.06.2018 23:23]
09.06.2018 23:23:28  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Wiesenherr

 
Zitat von FHiffi

 
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,




Die Daten erhebt doch aber WhatsApp und nicht mein Bekannter. Glaube kaum, dass WhatsApp/Facebook meine Daten aus deren Adressbüchern entnimmt und speichert, um damit persönlichen oder familiären Tätigkeiten nachzukommen.


Wer redet denn von Erhebung?

Du hast ja nicht Whatsapp deine Telefonnummer geben, damit die die auf dem Handy deines Bekannten speichern. Du hast deinem Bekannten die Nummer gegeben. Jeder User kann selbst entscheiden, ob er seine Kontakte mit Whatsapp teilt. Es geht ohne - es ist nur so unpraktisch, dass es niemand macht. Und wenn er das halt tut, kannst du nicht gegen ihn vorgehen, solange er sie zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeitet.

Whatsapp bezieht sich bei der Verarbeitung auf Art.6 Abs 1 lit b - ob das so Bestand hat, wird sich noch zeigen.
09.06.2018 23:51:51  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
11.06.2018 9:23:25  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit
http://www.spiegel.de/netzwelt/apps/spanische-liga-fussball-app-lokalisiert-pay-tv-betrueger-a-1212269.html

 
Die offizielle App der spanischen Fußball-Liga aktiviert während der Spiele das Mikrofon und die GPS-Ortung des Smartphones. So werden Kneipenbesitzer lokalisiert, die Fußball zeigen, aber nicht dafür zahlen.



Das verstößt doch sicher gegen die DSGVO, oder? peinlich/erstaunt
11.06.2018 14:17:13  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
verschmitzt lachen
Berechtigtes Interesse!
11.06.2018 14:50:55  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
verschmitzt lachen
 
Zitat von TheRealHawk

Berechtigtes Interesse!


Bestimmt pseudonymisierte Nutzerdaten!
11.06.2018 14:56:01  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von TheRealHawk

Berechtigtes Interesse!



Und im Stadion?
11.06.2018 15:43:52  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von da t0bi

 
Zitat von TheRealHawk

Berechtigtes Interesse!



Und im Stadion?


Da gehört alles der Liga.
11.06.2018 16:08:14  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von Tobit

http://www.spiegel.de/netzwelt/apps/spanische-liga-fussball-app-lokalisiert-pay-tv-betrueger-a-1212269.html

 
Die offizielle App der spanischen Fußball-Liga aktiviert während der Spiele das Mikrofon und die GPS-Ortung des Smartphones. So werden Kneipenbesitzer lokalisiert, die Fußball zeigen, aber nicht dafür zahlen.



Das verstößt doch sicher gegen die DSGVO, oder? peinlich/erstaunt


Laut Heise haben sie wirklich deswegen kalte Füße gekriegt.

 
Wie die Tageszeitung El País berichtet, kam die Praxis erst mit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ans Licht. Demnach haben die Verantwortlichen eingestanden, dass die App während der Ligaspiele das Mikro aktiviert, um herauszufinden, ob in der Umgebung des Smartphones eine öffentliche Übertragung läuft.


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spanien-App-der-Fussball-Liga-sucht-uebers-Mikro-unlizenzierte-Uebertragungen-4075636.html

10 Millionen Wanzen sind schon ne Hausnummer.
11.06.2018 18:06:47  Zum letzten Beitrag
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[ACPS]Turrican

[ACPS]Turrican
 
Zitat von TheRealHawk

Man wird am Anfang gefragt ob man der Verarbeitung zustimmt und wenn nicht nutzt man das Angebot halt nicht.



Ja, bei großen Plattformen wie FB, aber da gehts ja auch um normale Websites. Und die tracken schon, sobald man die Seite besucht. Und Hinweise gibts da nie.
11.06.2018 18:51:47  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Ich erarbeite gerade ein Einwilligungsformular für die Verarbeitung personenbezogener Daten. An dem Punkt des Widerrufs gibt's jetzt eine Frage. Da die Daten weitergegeben werden, frage ich mich, wer denn nun Adressat bzw. Adressaten des Widerrufs ist/sind.

Die Formulierung (Wortlaut) sagt "gegenüber den datenverarbeitenden Stellen", also im Prinzip gegenüber allen. Die müsste ich ja dann sogar alle noch in der Widerrufsbelehrung angeben... oder?

Nur ist die Frage, ob der Widerruf nun auch gegenüber einer Stelle oder allen Stellen erklärt werden muss. Letzteres halte ich für verbraucherfeindlich, wenn ich eine(!) Einwilligungserklärung abgebe, die Daten an z.B. drölf Stellen weitergegeben werden, so dass man dann insgesamt drölf Widerrufe formulieren muss. Da müsste doch dem Sinn und Zweck nach ein Widerruf (gegenüber der datenerhebenden Stelle oder jeder Stelle?) reichen, um alle Datenverarbeitungen zu widerrufen. Quasi Grundsatz: Eine Einwilligung, ein Widerruf.

Finde leider in den Erwägungsgründen zur DSGVO nichts dazu... hat irgendjemand da was parat?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 12.06.2018 10:37]
12.06.2018 10:26:45  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Die Formulierung (Wortlaut) sagt "gegenüber den datenverarbeitenden Stellen", also im Prinzip gegenüber allen.


Wo steht das? Im Gesetz steht "Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen", natürlich gegenüber der verantwortlichen Stelle.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 12.06.2018 10:59]
12.06.2018 10:59:06  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Frage
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Die Formulierung (Wortlaut) sagt "gegenüber den datenverarbeitenden Stellen", also im Prinzip gegenüber allen.


Wo steht das? Im Gesetz steht "Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen", natürlich gegenüber der verantwortlichen Stelle.


War jetztala der Wortlaut aus 'ner Mail vom Datenschutzbeauftragten. Und datenverantwortlich sind dann die jeweiligen datenverarbeitenden Stellen, richtig? Also auch alle.jpg schön in die Widerrufsbelehrung?! Oder kann ich wenigstens auf die verweisen ("unter Ziffer 2 genannten Stellen")?
12.06.2018 11:21:34  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
Da steht ausserdem "Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.", also ich verstehe da: eine Einwilligung => ein Widerruf und nicht drölf
12.06.2018 11:21:37  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Und datenverantwortlich sind dann die jeweiligen datenverarbeitenden Stellen, richtig?



Nein, siehe Art. 4 Abs. 7:

 
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.



Wer veranwortlich ist muss in der Einwilligung mitgeteilt werden, siehe Erwägungsgrund 42.

PS: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbedenken-Continental-verbietet-WhatsApp-und-Snapchat-auf-Dienst-Handys-4068318.html
https://www.datenschutz-notizen.de/whatsapp-im-unternehmen-erster-dax-konzern-spricht-verbot-aus-5120653/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 12.06.2018 11:31]
12.06.2018 11:28:29  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
...
Bedankt!
12.06.2018 11:50:30  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
War der Artikel hier schon?

Seltsame Blüten: Netzpolitik.org Edition, Teil 2 vom 8. Juni

https://netzpolitik.org/2018/datenschutz-grundverordnung-wie-sich-unternehmen-eine-erlaubnis-fuer-alles-holen/

Tumblr: Opt-Out, Regler für Regler (mittlerweile gefixt)



Das ganze Menü ist wirklich zu geil Breites Grinsen


EOn: Danke für Ihre Einverständnis, hier noch etwas Gewinnspielwerbung

[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 12.06.2018 12:01]
12.06.2018 11:53:52  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Dafür gab es schon vor der DSGVO zurecht Abmahnungen.
12.06.2018 12:06:35  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
http://www.sueddeutsche.de/bildung/dsgvo-wenn-lehrer-schueler-und-zwei-computer-haben-1.4011933

mit den Augen rollend

Hat wieder alle völlig überraschend getroffen fröhlich
12.06.2018 14:38:56  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Petersen ist Physiotherapeut, einige Lehrer hätten ihn schon nach Terminen gefragt, wegen möglicher Sehnenscheidenentzündungen.



Glaub ich sogar, Pussys mit den Augen rollend
12.06.2018 14:57:00  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Ohne Computer könne man nur das Mindestmaß an Rückmeldung erfüllen, zum Beispiel: X beteiligt sich mit großem Interesse am Religionsunterricht. Geschrieben wird mit der Hand, die Sätze kommen aus der Retorte.



Wat.
Wie haben die Lehrer das nur früher geschafft?
12.06.2018 20:00:51  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von M@buse

 
Ohne Computer könne man nur das Mindestmaß an Rückmeldung erfüllen, zum Beispiel: X beteiligt sich mit großem Interesse am Religionsunterricht. Geschrieben wird mit der Hand, die Sätze kommen aus der Retorte.



Wat.
Wie haben die Lehrer das nur früher geschafft?


Da hatten die noch dieses blaue Durchpauspapier Breites Grinsen
12.06.2018 21:02:44  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
In meinen Grundschulzeugnissen hat sich meine Lehrerin noch die Mühe gemacht und handschriftlich dargelegt, weshalb ich ein Arschloch bin.
12.06.2018 21:06:21  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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