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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Shooter

Aber Babys sollte man ja grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt lassen, oder nicht?



Natürlich nicht. Aber es geht mir tatsächlich darum, dass man halt nicht jede Sekunde der Interaktion von Baby und Haustier überwachen kann. Wenn in Bruchteilen von Sekunden eine Katze zulangt oder ein Hund zuschnappt, kannst du das - selbst unter Aufsicht - so schnell gar nicht verhindern. Wozu ein Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 10.04.2018 12:12]
10.04.2018 12:06:30  Zum letzten Beitrag
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Radde

[F-RAT]PadMad
 
Zitat von Smoking44*

 
Zitat von Absonoob

Ich stelle mir da so eine Art Donnerkuppel vor.



Wer zahlt die Polizeieinsätze zur Sicherung der Donnerultras?!


Ich glaube Donnerkuppel-Ultras sind die, die brav hinten sitzen und nur zu schauen.
10.04.2018 12:07:35  Zum letzten Beitrag
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catch fire

AUP catch fire 17.12.2013
 
Zitat von smoo

Bundesgerichtshof erlaubt - anders als Vorinstanzen - Veröffentlichung von geheimen Videoaufnahmen aus Bio-Hühnerställen:

 
Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. Mai und 12./13. Mai 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Klägerin zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Beklagten, die sie am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote Hühner oder solche, die ein unvollständiges Federkleid haben, eine umzäunte Auslauffläche und die Innenaufnahme eines Hühnerstalls zeigen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zwar sind die Filmaufnahmen - die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen - geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren. [...]

(Quelle)


Gibt es irgendwo eine ausführlichere Urteilsbegründung?
10.04.2018 12:08:00  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
 
Zitat von Shooter

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Shooter


Für eine tödliche Verletzung? Das bezweifle ich doch stark...



Muss ja nicht tödlich sein. Bleibender Schaden ist auch scheiße.


Was stellst du dir darunter vor? Dass einem Baby der Arm abfällt nur weil der Hund mal zuschnappt? Selbst der Schäferhund meines Nachbarn hat nichtmal so stark zugeschnappt dass da auch nur ein kleiner Abdruck der Schneidezähne auf meinem Arm sichtbar war.



Die Beiss-Hemmschwelle eines Bullterrier ist zwar höher als die so ziemlich aller anderer Hunde (gilt für nicht-scharfgemachte, nicht kupierte Tiere die nun wirklich absolut süüüüüüüß und knuddelig sind, die Viecher können so drollig-doof dreingucken fröhlich ).
Aber wenn der dann mal beisst dann lässt der auch nicht mehr los. Dazu muss erstmal viel passieren, ja. Aber dumme Kinder gibts überall.
Wenn ein dummes Kind Dich mit Steinen bewirft dann versohlst Du ihm den Hintern und machst ihm klar dass das ne doofe Idee ist. Wenn ein dummes Kind so einen Hund mit Steinen bewirft, und er nicht ausweichen kann, wird er sich irgendwann wehren. Und das geht dann kacke für das dumme Kind aus.

Ist aber mal grob betrachtet eigentlich dasselbe was so gut wie jeder machen würde der in eine ausweglose Situation getrieben wird. Irgendwann machts knack und der Ausraster ist da.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [WHE]MadMax am 10.04.2018 12:16]
10.04.2018 12:10:45  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Shooter


Was stellst du dir darunter vor? Dass einem Baby der Arm abfällt nur weil der Hund mal zuschnappt? Selbst der Schäferhund meines Nachbarn hat nichtmal so stark zugeschnappt dass da auch nur ein kleiner Abdruck der Schneidezähne auf meinem Arm sichtbar war.



So wenig Fantasie?

Wenn ein Hund einem Baby ins Gesicht beißt/schnappt, muss es nicht gleich davon sterben, aber Auge/Nase können da ggf. bleibende Schäden davontragen.
10.04.2018 12:11:06  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
unglaeubig gucken
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Shooter

Aber Babys sollte man ja grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt lassen, oder nicht?



Natürlich nicht. Aber es geht mir tatsächlich darum, dass man halt nicht jede Sekunde der Interaktion von Baby und Haustier überwachen kann. Wenn in Bruchteilen von Sekunden eine Katze zulangt oder ein Hund zuschnappt, kannst du das - selbst unter Aufsicht - so schnell gar nicht verhindern. Wozu das Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?



Wenn du die Liste konsequent fortführst, solltest du es am Ende im Knackfolie einwickeln und im Keller einsperren... oder besser gleich keine Kinder kriegen, stirbt ja gleich instant weg.
10.04.2018 12:12:41  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von KarlsonvomDach

Wozu das Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?


Keine Ahnung, ich habe keine Kinder, und ich halte meine Hunde grundsätzlich an der Leine wenn Kinder in der Nähe sind und weise die Kinder dann auch darauf hin wie sie mit den Hunden umzugehen haben wenn sie sie streicheln wollen.
Aber bei den Leuten die ich kenne die sowohl als auch haben anerkennt der Hund die Kinder als normale "Familienmitglieder" die eher verteidigt und nicht angegriffen werden. Wie gesagt, wenn man den Hund richtig sozialisiert und erzieht dann geht ein Hund mit Kindern nicht anders um als mit den Erwachsenen. Nochmals, normal soazialisierte Hunde beissen nicht einfach so zu und schnappen in der Regel auch nicht.
10.04.2018 12:14:01  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Atani

 
Zitat von Oli

Deswegen würde ich Kinder auch auf jeden Fall nicht aus dem Haus lassen, die Risiken, die im Verkehr und so lauern, sind statistisch noch viel größer als tödliche Hundebisse.


Ich setze da schon wesentlich früher an.





Ich lasse erst gar keine Kinder in's Haus. So einfach ist das.
10.04.2018 12:14:17  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Keine Kinder kriegen wäre für die meisten Menschen halt schon die beste Variante.
10.04.2018 12:14:27  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von [WHE]MadMax

Wenn ein dummes Kind Dich mit Steinen bewirft dann versohlst Du ihm den Hintern und machst ihm klar dass das ne doofe Idee ist. Wenn ein dummes Kind so einen Hund mit Steinen bewirft, und er nicht ausweichen kann, wird er sich irgendwann wehren. Und das geht dann kacke für das dumme Kind aus.


Ja, klar, aber es geht doch hier darum den Hund in ner Familie zu halten. Und wenn dein Kind deinen Hund mit Steinen bewirft dann hast du grundsätzlich einiges falsch gemacht davor D:
10.04.2018 12:15:22  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von catch fire

 
Zitat von smoo

Bundesgerichtshof erlaubt - anders als Vorinstanzen - Veröffentlichung von geheimen Videoaufnahmen aus Bio-Hühnerställen:

 
Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. Mai und 12./13. Mai 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Klägerin zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Beklagten, die sie am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote Hühner oder solche, die ein unvollständiges Federkleid haben, eine umzäunte Auslauffläche und die Innenaufnahme eines Hühnerstalls zeigen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zwar sind die Filmaufnahmen - die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen - geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren. [...]

(Quelle)


Gibt es irgendwo eine ausführlichere Urteilsbegründung?


Nein, weil das Urteil heute gefällt wurde und die Urteilsbegründung erst in einigen Wochen veröffentlicht wird.
10.04.2018 12:15:31  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von catch fire

 
Zitat von smoo

Bundesgerichtshof erlaubt - anders als Vorinstanzen - Veröffentlichung von geheimen Videoaufnahmen aus Bio-Hühnerställen:

 
Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. Mai und 12./13. Mai 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Klägerin zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Beklagten, die sie am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote Hühner oder solche, die ein unvollständiges Federkleid haben, eine umzäunte Auslauffläche und die Innenaufnahme eines Hühnerstalls zeigen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zwar sind die Filmaufnahmen - die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen - geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren. [...]

(Quelle)


Gibt es irgendwo eine ausführlichere Urteilsbegründung?


Noch nicht, aber bald.
10.04.2018 12:16:24  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von smoo

 
Zitat von catch fire

 
Zitat von smoo

Bundesgerichtshof erlaubt - anders als Vorinstanzen - Veröffentlichung von geheimen Videoaufnahmen aus Bio-Hühnerställen:

 
Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. Mai und 12./13. Mai 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Klägerin zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Beklagten, die sie am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote Hühner oder solche, die ein unvollständiges Federkleid haben, eine umzäunte Auslauffläche und die Innenaufnahme eines Hühnerstalls zeigen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zwar sind die Filmaufnahmen - die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen - geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren. [...]

(Quelle)


Gibt es irgendwo eine ausführlichere Urteilsbegründung?


Nein, weil das Urteil heute gefällt wurde und die Urteilsbegründung erst in einigen Wochen veröffentlicht wird.


Ich hoffe ja schwer, dass das eine grossangelegte Untersuchung der Bio-Betrieben zu sich ziehen wird. Vermutlich aber eher nicht.
10.04.2018 12:17:03  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von wuSel

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Shooter

Aber Babys sollte man ja grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt lassen, oder nicht?



Natürlich nicht. Aber es geht mir tatsächlich darum, dass man halt nicht jede Sekunde der Interaktion von Baby und Haustier überwachen kann. Wenn in Bruchteilen von Sekunden eine Katze zulangt oder ein Hund zuschnappt, kannst du das - selbst unter Aufsicht - so schnell gar nicht verhindern. Wozu das Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?



Wenn du die Liste konsequent fortführst, solltest du es am Ende im Knackfolie einwickeln und im Keller einsperren... oder besser gleich keine Kinder kriegen, stirbt ja gleich instant weg.



Zwischen Kindern unbeaufsichtigt mit einem Hund lassen und Full helicopter gibt es noch einen feinen Grat.
10.04.2018 12:17:57  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
betruebt gucken
 
Zitat von KarlsonvomDach

Sehe das so wie Sky. Letztlich sind Hunde halt unberechenbar. Wir hatten zwar auch einen. War ein total liebes Schaf, wirklich ein toller Hund. Gutes Gemüt und es gab nie einen Vorfall in der Hinsicht. Aber trotzdem halte ich Hunde und Babys/Kleinkinder für keine gute Kombination, weil eben ein paar Sekunden ausreichen. Bei einem Baby kann es schon reichen, wenn der Hund nur mal schnappt.


Ich halte Babys/Kleinkinder und Eltern, die diese "ein paar Sekunden" allein lassen grundsätzlich für eine fatale Kombination, ganz egal ob es in der Familie einen Hund gibt oder nicht. Schaf trifft es bei uns auch sehr gut:



Auch wenn sie schon bevor die Zwillinge dazukamen bewiesen hat, wie toll sie mit Kindern kann. Auch wenn sie ausgebildeter Therapiehund ist. Auch wenn sie noch sehr nah am hochdifferenzierten Sozialverhalten von Wölfen ist und die Eskalationsstufen Wegdrehen, Weggehen, Knurren, Knurren mit Fletschen und Schnappen andeuten bestens beherrscht und anwendet. Sie ist ein Tier, ein Hund, ein Raubtier was mit einem Biss Kaninchen killt.

Ich würde die nun vierjährigen Kinder nienienie mit ihr unbeaufsichtigt lassen. Die Kinder hingegen haben inzwischen ihre nicht unmittelbar beaufsichtigte Spielzone, und da kommt sie nicht hin, weil die obligatorische Treppentür halt auch dafür gut ist (und die Burschen mich in der Küche oder im Büro in Frieden arbeiten lassen).

Tl;dr: Es sind die Halter. Immer. Gerade als Hundehalter merkt man ziemlich gut, wie unglaublich DUMM viele Hundehalter sind - angefangen schon beim Thema Scheißewegmachen, bei dem es exakt NULL Gründe gibt, warum man das nicht hinkriegen könnte.
10.04.2018 12:19:47  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Shooter

Aber Babys sollte man ja grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt lassen, oder nicht?



Natürlich nicht. Aber es geht mir tatsächlich darum, dass man halt nicht jede Sekunde der Interaktion von Baby und Haustier überwachen kann. Wenn in Bruchteilen von Sekunden eine Katze zulangt oder ein Hund zuschnappt, kannst du das - selbst unter Aufsicht - so schnell gar nicht verhindern. Wozu ein Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?


Katze fände ich da übrigens noch schlimmer. Im Gegensatz zum Hund kann die ja als Beispiel auch easy in das Kinderbettchen springen, was für die meisten Hunde bereits eine nicht zu überwindende Hürde darstellen dürfte.
10.04.2018 12:20:31  Zum letzten Beitrag
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Drosselmeyer

AUP Drosselmeyer 04.08.2018
verschmitzt lachen
Hunderhalter abschaffen.


oder einen Wesenstest für den Besitzer einführen

Mein Nachbar ist Jäger und der Hund ist wohlerzogen und obwohl ich ihm oft begegne habe ich seinen Hund noch nie kötteln gesehen. Super.

Im Unionviertel hingegen lassen die Leute ihre Hunde in Hauseingänge kacken. Das ist nicht so toll wenn man Slalomlaufen muss um da nicht reinzutreten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drosselmeyer am 10.04.2018 12:42]
10.04.2018 12:22:09  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Shooter

Aber Babys sollte man ja grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt lassen, oder nicht?



Natürlich nicht. Aber es geht mir tatsächlich darum, dass man halt nicht jede Sekunde der Interaktion von Baby und Haustier überwachen kann. Wenn in Bruchteilen von Sekunden eine Katze zulangt oder ein Hund zuschnappt, kannst du das - selbst unter Aufsicht - so schnell gar nicht verhindern. Wozu ein Baby diesem zusätzlichem Risiko aussetzen?


Ein Hund langt aber nicht in Sekundenbruchteilen zu. Ein sozialisierter Hund warnt relativ eindeutig und ausgiebig vor. Und dann kommt wieder die Aufsicht ins Spiel, eventuell muss man dann (siehe Obi) Kind und Hund in irgendeiner Weise trennen.

Am Ende ist es doch immer das selbe Thema: $ding erhöht das Maß an Schadenspotenzial und somit Verantwortung für denjenigen, der sich $ding zulegt. Und deswegen gibt es bei vielen $dings umfassende Voraussetzungen (Führerschein, Versicherungspflichten, weitere Auflagen wie z.B. Kenntnisnachweise), und bei anderen $dings gibt es sie (teilweise ohne nachvollziehbare Gründe) nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 10.04.2018 12:50]
10.04.2018 12:48:27  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
 
Zitat von Absonoob

Ein sozialisierter Hund warnt relativ eindeutig und ausgiebig vor.


Jein. Es gibt Rassen, die dazu tatsächlich nicht (mehr) in der Lage sind. Insgesamt, so zeigt die Forschung, ist die Differenziertheit im "sozialen Ausdrucksverhalten" umso stärker zurückgebildet, je weiter und intensiver die entsprechende Rasse vom Wolf weggezüchtet wurde. So Viecher wie Shar-Peis haben ja nicht von ungefähr massive Probleme mit anderen Hunden, weil sie für diese überhaupt nicht "lesbar" sind - so können die sich kaum richtig sozialisieren.
10.04.2018 12:59:54  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Und dann sind wir wieder bei Hunden, die einfach nicht sinnvoll als Familienhund sind. Und damit wieder bei sowas wie einer Mindestqualifikation, die man als Hundehalter vielleicht doch haben sollte, auch um einen für die eigene Situation geeigneten Hund auszuwählen.
10.04.2018 13:02:16  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
böse gucken
ABER MEINE BÜRGERRECHTE!</immo>
10.04.2018 13:04:18  Zum letzten Beitrag
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black_velvet

AUP black_velvet 01.07.2011
 
Zitat von [k44] Obi Wahn

Tl;dr: Es sind die Halter. Immer. Gerade als Hundehalter merkt man ziemlich gut, wie unglaublich DUMM viele Hundehalter sind - angefangen schon beim Thema Scheißewegmachen, bei dem es exakt NULL Gründe gibt, warum man das nicht hinkriegen könnte.


Dies.

Ich ziehe ernsthaft in Erwägung mich mit einem Baseballschläger und einem Löffel vor die Haustür zu stellen, nur damit ich beim Wegmachen der "eigenen" Hundescheiße nicht in die Haufen latsche, die die anderen Deppen nicht weggemacht haben.
10.04.2018 13:09:10  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
https://www.golem.de/news/vor-anhoerungen-zuckerberg-nimmt-alle-schuld-auf-sich-1804-133749.html

Ich sag doch diesmal kommen die da nicht so einfach raus.

/e: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/auch-staedte-wollen-mit-daten-geld-verdienen-aid-1.7502021

Gutes Timing ausgerechnet jetzt mit so einem Vorschlag um die Ecke zu kommen Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 10.04.2018 13:15]
10.04.2018 13:14:12  Zum letzten Beitrag
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[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
 
Zitat von [k44] Obi Wahn

ABER MEINE BÜRGERRECHTE!</immo>



Gebt den Hunden halt Fahrräder. Breites Grinsen
10.04.2018 13:16:49  Zum letzten Beitrag
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Painface

AUP Painface 10.03.2014
 
Zitat von DeathCobra

 
Zitat von smoo

 
Zitat von catch fire

 
Zitat von smoo

Bundesgerichtshof erlaubt - anders als Vorinstanzen - Veröffentlichung von geheimen Videoaufnahmen aus Bio-Hühnerställen:

 
Die Klägerin ist ein auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierter Erzeugerzusammenschluss von elf ökologisch arbeitenden Betrieben, die Ackerbau und Hühnerhaltung betreiben. In den Nächten vom 11./12. Mai und 12./13. Mai 2012 drang F., der sich für den Tierschutz engagiert, in die Hühnerställe von zwei der in der Klägerin zusammengeschlossenen Betriebe ein und fertigte dort Filmaufnahmen. Die Aufnahmen zeigen u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner. F. überließ die Aufnahmen der Beklagten, die sie am 3. September 2012 in der Reihe ARD Exklusiv unter dem Titel "Wie billig kann Bio sein?" bzw. am 18. September 2012 im Rahmen der Sendung "FAKT" unter dem Titel "Biologische Tierhaltung und ihre Schattenseiten" ausstrahlte. Die Beiträge befassen sich u.a. mit den Auswirkungen, die die Aufnahme von Bio-Erzeugnissen in das Sortiment der Supermärkte und Discounter zur Folge hat, und werfen die Frage auf, wie preisgünstig Bio-Erzeugnisse sein können.

Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, es zu unterlassen, im Einzelnen näher bezeichnete Bildaufnahmen zu verbreiten, die verpackte Waren, tote Hühner oder solche, die ein unvollständiges Federkleid haben, eine umzäunte Auslauffläche und die Innenaufnahme eines Hühnerstalls zeigen. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Die Entscheidung des Senats:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Verbreitung der Filmaufnahmen verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin noch ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zwar sind die Filmaufnahmen - die eine Massentierhaltung dokumentieren und tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner zeigen - geeignet, das Ansehen und den wirtschaftlichen Ruf der Klägerin in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Der Senat ist auch davon ausgegangen, dass die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Diese Beeinträchtigungen sind aber nicht rechtswidrig. Das von der Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen. Dies gilt trotz des Umstands, dass die veröffentlichten Filmaufnahmen von F. rechtswidrig hergestellt worden waren. [...]

(Quelle)


Gibt es irgendwo eine ausführlichere Urteilsbegründung?


Nein, weil das Urteil heute gefällt wurde und die Urteilsbegründung erst in einigen Wochen veröffentlicht wird.


Ich hoffe ja schwer, dass das eine grossangelegte Untersuchung der Bio-Betrieben zu sich ziehen wird. Vermutlich aber eher nicht.



Vermutlich ist auf den Videos eher nur Toppi zu sehen
10.04.2018 13:17:33  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von KarlsonvomDach

Sehe das so wie Sky. Letztlich sind Hunde halt unberechenbar. Wir hatten zwar auch einen. War ein total liebes Schaf, wirklich ein toller Hund. Gutes Gemüt und es gab nie einen Vorfall in der Hinsicht. Aber trotzdem halte ich Hunde und Babys/Kleinkinder für keine gute Kombination, weil eben ein paar Sekunden ausreichen. Bei einem Baby kann es schon reichen, wenn der Hund nur mal schnappt.



Eine klassenkameradin hat damals in der Schule einen Vortrag über Köter gehalten und wie toll man die Viecher doch erziehen kann.
Als ich dann trocken nachgefragt habe, warum der Rottweiler ihres Vaters meinen Vater beim Joggen angefallen hat kam "JA WAS TRÄGT DER AUCH EINE ROTE JACKE"
10.04.2018 13:22:27  Zum letzten Beitrag
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kleiner blauer Schlumpf

AUP kleiner blauer Schlumpf 02.09.2011
 
Zitat von Absonoob

Kann mir jemand mal in Kürze sagen, welchen Vorteil die Abschaltung des analogen Rundfunks hat? Also, außer dass (sobald dann wirklich allesalles abgeschaltet ist) die Infrastruktur nicht mehr betrieben werden muss.




Alles neue ist besser!

Klar gibt es auch immer ewig Gestrige, die das anders sehen ->

http://www.radioszene.de/89153/ukw-vs-dab-digitalradio-hornsteiner.html

Spaß beiseite: DAB ist halt eher was für Gleichwellen-Sendernetze, während UKW von zentralen Stationen ausgeht. Ich (persönlich) halte UKW für sinnvoller, vor allem wenn man damit eine etwaige Notfall-Kommunikation managen will.

1.) hat man nur eine zentrale Station, die einen weiten Bereich abdeckt und nur an einem Ort Energie und Wartung benötigt
2.) Sind UKW-Radios super-billig zu haben, einfach zu betreiben und breit verfügbar
3.) Ist ein analoges Signal eben auch "schlecht" rein zu kriegen. Es rauscht, aber man hört was. Digital geht eben, oder es geht nicht.

Klar gibt es für alles auch Lösungen, aber ich mag UKW. Nützt nur nix, bei uns es das bald nicht mehr geben. Zum Glück gibts noch über Kurzwelle einiges, wenn einem das Thema analoger Radioempfang interessiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzwellenrundfunk#Kurzwellenrundfunk_heute
10.04.2018 13:27:02  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von kleiner blauer Schlumpf

Spaß beiseite: DAB ist halt eher was für Gleichwellen-Sendernetze, während UKW von zentralen Stationen ausgeht. Ich (persönlich) halte UKW für sinnvoller, vor allem wenn man damit eine etwaige Notfall-Kommunikation managen will.

...

3.) Ist ein analoges Signal eben auch "schlecht" rein zu kriegen. Es rauscht, aber man hört was. Digital geht eben, oder es geht nicht.


Genau diese beiden Punkte, erst recht in Kombination.

DAB ist ne super Sache für Consumer, die einfach Radio hören wollen. Darüber hinaus allerdings mit den oben genannten Nachteilen behaftet, welche mMn die Vorteile nahezu überwiegen. Oder man muss fürs Digitale eine vergleichbare Infrastruktur aufbauen und darin sind die Deutschen ja richtig gut wie wir wissen.
Oh, und die Tunnel.
10.04.2018 13:35:00  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von M@buse

 
Zitat von KarlsonvomDach

Sehe das so wie Sky. Letztlich sind Hunde halt unberechenbar. Wir hatten zwar auch einen. War ein total liebes Schaf, wirklich ein toller Hund. Gutes Gemüt und es gab nie einen Vorfall in der Hinsicht. Aber trotzdem halte ich Hunde und Babys/Kleinkinder für keine gute Kombination, weil eben ein paar Sekunden ausreichen. Bei einem Baby kann es schon reichen, wenn der Hund nur mal schnappt.



Eine klassenkameradin hat damals in der Schule einen Vortrag über Köter gehalten und wie toll man die Viecher doch erziehen kann.
Als ich dann trocken nachgefragt habe, warum der Rottweiler ihres Vaters meinen Vater beim Joggen angefallen hat kam "JA WAS TRÄGT DER AUCH EINE ROTE JACKE"




RIP peinlich/erstaunt
10.04.2018 13:43:09  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Und dann klingt DAB auch noch regelmäßig scheiße.
http://www.radioszene.de/97745/dab-digitalradio-sound-processing.html
10.04.2018 13:48:57  Zum letzten Beitrag
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