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/Raths abbinden!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 29.05.2018 19:51]
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Wunderschön.
/Eingebettet:
| Zitat von Hetzenauer
Kwallitätsausbildung!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 29.05.2018 20:22]
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Nur überflogen, weil ich gerade bei der Arbeit bin: Geht es da thematisch ausschließlich um den Block "privater Waffenverkauf nur mit zwischengeschaltetem Handelslizenzinhaber"?
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Heute fleißig gewesen und die WL-Ecke eingerichtet.
In der Standbohrmaschine steckt der Trim-It, ich hab das vorhin mal ausprobiert und schaffe es, dass die Hülsen einheitlich lang werden und entgratet sind.
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Viel zu aufgeräumt!
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Noch. Bzw. steht der Rest auf der Seite, die ich nicht fotografiert habe.
Morgen kommt der Pulverfüller, dann bin ich für .223 immerhin startklar. Wenn das jetzt mit dem 100m-Stand in gut 5min Entfernung noch klappt, wäre das genial. Kurze Wege zum Ausprobieren. :>
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Auf ein Neues: Anlassgesetzgebung ftw?
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/nach-t%c3%b6dlichem-schuss-bka-pr%c3%bcft-waffenscheinfreien-bezug-von-pfefferpistolen/ar-AAy1XT4?li=BBqfP3p&srcref=rss
| Nach tödlichem Schuss: BKA prüft waffenscheinfreien Bezug von Pfefferpistolen
Vor zwei Monaten wurde Bilal A. bei einem Streit unter Nachbarn in Bergisch Gladbach getötet. Erschossen durch den Sohn eines Anwohners mit einer scheinbar harmlosen Pfefferpistole vom Typ Jet Protector JPX. Der Schütze, Alexander B., sitzt seither in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Gottfried Reims spricht von Notwehr, „da das Opfer meinen Mandanten zuvor mehrfach geschlagen hatte“. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht derzeit von Totschlag aus. Demnach soll der 24-Jährige den Tod seines Widersachers billigend in Kauf genommen haben.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ nun erfuhr, hat die politische Abteilung im Justizzentrum die Nachforschungen übernommen. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Tat ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde lag“, sagt Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Offenbar wurden auf dem Handy des Beschuldigten WhatsApp-Nachrichten mit entsprechenden Inhalten gefunden.
Bundesweit einzigartig
Der Fall sucht bundesweit seinesgleichen. Bisher sind hierzulande keine tödlichen Attacken auf Menschen mit einer gasbetriebenen Pfefferpistole aktenkundig. Der Streit nimmt am 27. März gegen 11.20 Uhr seinen Lauf. Alexander B. richtet gerade bei seinen Eltern die Alarmanlage ein. In den Tagen zuvor hatte ein Unbekannter in der Nachbarschaft die Reifen von fast 20 Autos zerstochen, den Lack zerkratzt und in einem Fall ein Hakenkreuz eingeritzt.
Als Bilal A. auftaucht, entspinnt sich ein heftiger Wortwechsel. B. vermutet, dass der Mann mit den marokkanischen Wurzeln der Täter ist, der die Autos in der Nachbarschaft beschädigt hat. Der Streit eskaliert, Alexander B. hastet zu seinem Wagen, sein Widersacher folgt ihm und schlägt durch das offene Fenster auf ihn ein. B. greift zu seiner Pfefferpistole und schießt dem Angreifer einen Strahl Chili-Reizstoff gegen die Brust. Der Getroffene taumelt zurück. Alexander B. steigt aus seinem Wagen, erneut geraten die Kontrahenten aneinander. Aus nächster Nähe zielt B. auf das Gesicht seines Gegners und drückt ab. Der Schuss zerfetzt dessen Auge. Das Opfer stirbt fünf Tage später an schweren Hirnverletzungen.
Augenzeugen wie dessen Schwester werden später von einer gezielten Attacke auf Bilal A. sprechen. Der Schütze beteuert indes, er habe geglaubt, sein Gegenüber würde ein Messer zücken. Seit Wochen kursierten in der Straße Gerüchte darüber, dass A. womöglich bewaffnet sei. Eine nächtliche Polizeistreife hatte den 30-Jährigen mit zwei Messern angetroffen.
Wirksamer als Spray
Seit gut einem Jahrzehnt werben Hersteller wie Piexon mit Modellen wie dem Jet Protector JPX als effizientem Schutz gegen Angreifer und vor allem gegen aggressive Hunde. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 430 Stundenkilometern feuert „das Home Defense Einsatzmittel der Spitzenklasse“ (Werbeslogan Piexon) seinen Reizstoff ab. In Sicherheitskreisen gelten die Modelle im Vergleich zu Pfefferspraydosen als das weit wirksamere Abwehrmittel.
So empfiehlt auch der Produzent auf seiner Webseite, mit dem Jet Protector JPX „immer direkt auf das Gesicht des Angreifers zu zielen“. Dadurch wirke der Reizstoff „über die Schleimhäute, (Augen, Nase, Mund) und über die Atemorgane. Durch die offene Visierung mit Kimme und Korn wird das Zielen mit dem Jet Protector JPX auch für ungeübte Benutzer vereinfacht und treffsicher.“
Im Jahr 2007 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) das Modell als Tierabwehrgerät genehmigt. Seither sind diese gasbetriebenen Pfefferpistolen frei erhältlich. Ein Waffenschein ist nicht nötig. Das BKA hat nach Angaben gegenüber dieser Zeitung in seiner damaligen Genehmigung auch keinen Mindestabstand empfohlen. Der Produzent fordert hingegen 1,5 Meter als Minimum und betont ausdrücklich, dass diese Waffe auch in Notwehrsituationen gegen Menschen verwendet werden dürfe.
Alexander B. hat die Pfefferpistole laut Staatsanwaltschaft aus einer Distanz von 30 bis 40 Zentimetern gegen den Kopf seines Widersachers gerichtet. Macht ihn das zum Totschläger? „Diese Frage läuft an dem entscheidenden Punkt in dem Fall vorbei“, sagt B.s Strafverteidiger Reims. „Denn eigentlich geht es darum, dass mein Mandant durch die Produktbeschreibung der Pfefferpistole nie auf die Idee gekommen ist, dass diese Waffe tödlich wirken könnte.“ Etwaige Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch des Jet Protectors jedenfalls seien nicht nötig gewesen seien.
Genehmigung wird überdacht
„Mein Klient wollte sich nur gegen die Attacken des Angreifers verteidigen, der laut Aktenlage auch noch für die vorangegangenen Reifenstechereien verantwortlich gewesen sein soll.“ Die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben den Fall auch unter diesen Gesichtspunkten untersuchen.
Das BKA will nach dem tödlichen Ausgang in Bergisch Gladbach offenbar seine Genehmigung nochmals überdenken, Pfefferpistolen vom Typ Jet Protector JPX waffenscheinfrei zuzulassen. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ kündigte eine Sprecherin an, man werde „die zum Sachverhalt vorliegenden Erkenntnisse beiziehen“ und eingehend prüfen. | |
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Von der SigPi auf dem ersten Bild steht gar nichts im Artikel. Die fällt dann wohl unter die "Kurzwaffen"?
-Trennung-
Nice, deutlich gefälliger als der "Enhanced"-Quadrail-Trümmer.
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Kann mir mal jemand erklären warum das Totschlag sein soll? Selbst wenn er wusste das die Waffe tödlich wirken kann?
Ich kapiere Notwehr scheinbar immer noch nicht.
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| Zitat von ghostbear
Ich kapiere Notwehr scheinbar immer noch nicht.
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Das Problem haben wohl auch einige Staatsanwälte und der eine und andere Richter offensichtlich auch...
Wobei die Begleitumstände im hiesigen Fall wohl ein bisschen fraglich sind, insofern kann es durchaus Hinweise auf einen bedingten Vorsatz geben, oder wie das auch immer heisst.
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Was hat die Staatsanwalt da bitte geraucht?
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Wie gesagt kennen wir (noch) keine Details. Es mag' durchaus in der derzeit veröffentlichten Schilderung Fehler geben und die Aussagen der beiden Seiten mögen Widersprüche enthalten. Insofern ist es durchaus richtig und wichtig, das sauber aufzuarbeiten. Wenn es sich aber in der gegebenen Situation tatsächlich um Notwehr mit allen gegebenen notwendigen Voraussetzungen gehandelt hat, wäre auch das billigende Inkaufnehmen des Todes des Angreifers rechtlich korrekt.
Ob Staatsanwaltschaft und Gericht in der Lage sein werden, das sauber rauszuarbeiten? Keine Ahnung.
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| Zitat von ghostbear
Kann mir mal jemand erklären warum das Totschlag sein soll? Selbst wenn er wusste das die Waffe tödlich wirken kann?
Ich kapiere Notwehr scheinbar immer noch nicht.
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| § 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. | |
So, was sagt uns das? Die Tat an sich (z.B. Körperverletzung, Totschlag...), die im Rahmen der Notwehr begangen ist, steht grundsätzlich weiter im Raum. Der, der im Rahmen der Notwehr gehandelt hat, hat die Tat schlicht begangen, aber sie ist ausnahmsweise nicht rechtswidrig gewesen. Aber der Totschlag (oder was auch immer) "verschwindet" dadurch nicht.
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Also die Frage die mich am meisten beschäftigt ist tatsächlich ob danach noch Autos beschädigt wurden.
MfG
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| Zitat von [Amateur]Cain
Für die südlichen Forenkollegen: Heute und morgen Stahl auf dem Alpenrand:
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| Zitat von ghostbear
Kann mir mal jemand erklären warum das Totschlag sein soll? Selbst wenn er wusste das die Waffe tödlich wirken kann?
Ich kapiere Notwehr scheinbar immer noch nicht.
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Typ A ist auf der Straße unterwegs. Typ B greift Typ A an, A verteidigt sich und deshalb darf B ihn erschießen weil Notwehr? Hä?
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| Zitat von BlixaBargeld
Typ A ist auf der Straße unterwegs. Typ B greift Typ A an, A verteidigt sich und deshalb darf B ihn erschießen weil Notwehr? Hä?
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Hast Du einen anderen Artikel gelesen, kennst Du mehr Details oder dichtest Du Dir da etwas dazu?
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| Als Bilal A. auftaucht, entspinnt sich ein heftiger Wortwechsel. B. vermutet, dass der Mann mit den marokkanischen Wurzeln der Täter ist, der die Autos in der Nachbarschaft beschädigt hat. | |
B. labert A. an, da er Ausländer sei, habe er die Reifen zerstochen. So lese ich das. Klar interpretiere ich, trotzdem verstehe ich die Notwehr nicht. Knarre ins Gesicht drücken finde ich persönlich bei einem Faustkampf ziemlich heftig und nicht als Notwehr angebracht.
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Was Du empfindest, ist recht egal.
Was Du interpretierst steht so auch nicht im Artikel, der momentan die einzige Quelle ist. Wenn man rein von dem, was da geschrieben wurde ausgeht und eben nichts hinzuinterpretiert und dichtet, sieht die Geschichte etwas anders aus.
Dass es einen qualitativen Unterschied zwischen...
| Zitat von BlixaBargeld
B. labert A. an, da er Ausländer sei, habe er die Reifen zerstochen.
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...und...
| Zitat von BlixaBargeld Typ B greift Typ A an
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...gibt, merkst Du hoffentlich noch.
| Zitat von BlixaBargeld
Knarre ins Gesicht drücken finde ich persönlich bei einem Faustkampf ziemlich heftig und nicht als Notwehr angebracht.
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Wo steht denn, dass er die "Knarre ins Gesicht gedrückt" hat?
| Alexander B. hat die Pfefferpistole laut Staatsanwaltschaft aus einer Distanz von 30 bis 40 Zentimetern gegen den Kopf seines Widersachers gerichtet. | |
Tatsächlich findet sich die erste Beschreibung eines gewalttätigen Angriffs hier:
| Der Streit eskaliert, Alexander B. hastet zu seinem Wagen, sein Widersacher [A] folgt ihm und schlägt durch das offene Fenster auf ihn ein. | |
Im Übrigen musste man bei der Beschreibung aus dem Artikel davon ausgehen, dass es nicht nur "bei einem Faustkampf" bleibt.
| Seit Wochen kursierten in der Straße Gerüchte darüber, dass A. womöglich bewaffnet sei. Eine nächtliche Polizeistreife hatte den 30-Jährigen mit zwei Messern angetroffen. | |
Ich weiss, bei der Konstellation greift natürlich ein bisschen der Reflex, aber rein aus der Beschreibung des Vorfalls aus dem Artikel kann sich B durchaus in einer gerechtfertigten Notwehrsituation befunden haben.
Mit dem Tod des Angreifers war hier grundsätzlich auch nicht zu rechnen. Aber selbst wenn das der Fall gewesen wäre und die Notwehr hier greift, wäre das gerechtfertigt.
Geht die Aggression jedoch nachweisbar von A. aus - was sich dem Artikel allerdings nicht entnehmen lässt, jemanden zur Rede zu stellen und ggf. zu beschuldigen rechtfertigt zumindest keinen körperlichen Angriff - würde es sich unter Umständen um eine Notwehrprovokation handeln. Gegen so ein geplantes Vorgehen spricht jedoch, dass er sich das Hilfsmittel erst aus dem Auto holen musste, im Auto sitzend von A. angegriffen wurde und dessen Angriff auch nach dem ersten Einsatz des JPX nicht beendet war und offensichtlich fortgesetzt wurde.
Wenn dann noch damit gerechnet werden muss, dass A. ein Messer hat und der JPX nur zwei Versuche bietet, einen Angriff zu beenden und die Angriffe ununterbrochen fortgesetzt werden, muss auch das bei der rechtlichen Würdigung betrachtet werden, Stichwort "Erforderlichkeit" und eben nicht "Verhältnismäßigkeit".
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 02.06.2018 14:16]
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| Zitat von BlixaBargeld
finde ich persönlich [...] ziemlich heftig und nicht als Notwehr angebracht.
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"Notwehr" geht im deutschen Recht sehr weit. Wer einen anderen rechtswidrig angreift, verwirkt in dem Moment allen Schutz. Es ist völlig egal, was jemand angemessen findet und was verhältnismäßig wäre - Verhältnismäßigkeit muss ggf. der Polizist wahren, aber in der Notwehr hat der Begriff nichts zu suchen.
Und dann ist eben nur die Frage, ob es
1) erforderlich
2) geeignet
ist.
Erforderlich: Den Schubser des übermütigen, aber lauchigen 14Jährigen muss ich nicht mit der Schusswaffe beantworten, ich kann den Angriff auch mit milderen Mitteln abwenden. Der ebenso lauchige 18Jährige Jungjäger, der im Revier seine (fertiggeladene) Kurzwaffe dabei hat und von militanten Jagdgegnern attackiert wird, könnte den Einsatz wiederum rechtfertigen.
Geeignet: Beleidigungen sind regelmäßig ungeeignet, einen Angriff abzuwenden, gezielte Stockschläge sind regelmäßig ziemlich gut dazu geeignet.
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Wieso lässt der Angreifer nach der ersten Ladung Pfeffer gegen die Brust nicht vom Angriff ab?
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weil das zeug gegen die brust nicht instant auf die atemwege wirkt? schmerzempfinden kann ebenso unterdrückt werden.
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Die Wirkung von OC wird eh massiv überschätzt.
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Nachdem ich gestern die ersten selbstgeladenen Patronen verfeuert habe, ist mir aufgefallen, dass sich die Hülsen verfärben:
Jemand ne Erklärung dafür, vor allem warum das dann nicht durchgängig passiert? Pulver war N140 mit nem 55gr-Geschoss.
¤: Bestes Ergebnis der Ladeleiter:
100m, sitzend aufgelegt, Aimpoint ohne Vergrößerung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kabelage am 07.06.2018 11:58]
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Zum warum kann ich nix sagen, aber so als Faustregel: wenn eine Hülse oxidiert und das mit Stahlwolle nicht ab geht, würde ich die betroffenen Hülsen sicherheitshalber nicht mehr laden.
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Ich hab sie bislang nur mit Spüli und Wasser ne Stunde im Tumbler gehabt, um den groben Dreck vorm Kalibrieren abzuwaschen. Wie die aussehen, wenn sie mit den Edelstahlstiften zusammen da drin waren, weiß ich noch nicht.
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Thema: Waffenthread 69 ( SSG 69 ) |