|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Die Frage doch, wen du vertrittst. Dann hast du deine Antwort
| |
Ja, aber ich soll Erfolgschancen in Aussicht stellen.
Aber da schwimmen jetzt so der persönliche Wunsch des Verstorbenen, das allgemeine Informationsinteresse der Allgemeinheit (nach BGH Klaus Kinski), historische und wissenschaftliche Fortbildung und was weiß ich noch in so einer Abwägungssuppe herum.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Und wer verwaltet das ideelle Erbe des Führers? Der Freistaat Bayern?
| |
Muss jemand anderes sein, der Freistaat wäre der Kandidat für den Bau des Führermuseums!
|
|
|
|
|
|
|
Von Reddit:
The Seven Habits of Highly Annoying Criminal Defense clients
1. Requesting court-appointed attorney but not contacting attorney before next court date. The half sheet of paper that gives the address and phone number and the words “CONTACT YOUR ATTORNEY RIGHT AWAY,” might as well be written in Sanskrit.
2. When asked why defendant did not contact attorney before court date, say with a straight face, “I don’t really understand how the court system works.” This is because “meeting with your attorney before court” is an arcane, obscure legal principle along the lines of “The Rule Against Perpetuties.”
3. All contact information in request for attorney is outdated within seconds of it being written on the form to request an attorney. If the cell number is live, it is never answered and voice mail is not set up. Client insists that a phone that is never answered and where it is impossible to leave a message is a “working phone.”
4. “Address” means place that he lived once, where mother or grandmother still resides, not the place where he keeps his stuff, receives mail and regularly stays overnight. Mail sent to this “address” is immediately thrown in the trash by the people who actually live there, especially when it is obvious it has been sent by the court system or a lawyer.
5. “I will be at your office at 2 p.m. on Tuesday,” actually means “Under no circumstances will I show up at your office at 2 p.m. on Tuesday.”
6. Wields the phrase, “I couldn’t get a ride,” as though it was a sword of invincibility. No defendant ever lives within five miles of any kind of public transportation, even in urban areas.
7. Shows up 20 minutes late for trial wearing a t-shirt that states “Only God Can Judge Me” and wants a continuance because, “we never really had a chance to talk about my case.” Note: sometimes the t-shirt will just have a large image of a marijuana leaf and he is only 15 minutes late.
|
|
|
|
|
|
|
Wie, noch kein Abgesang auf ausländische Kanzlei-Rechtsformen?
|
|
|
|
|
|
|
Ich bin nur froh, dass ich mir darüber jetzt keine Gedanken machen muss.
|
|
|
|
|
|
|
Nur ne Frage der Zeit bis die Staatsanwaltschaft klopft..
Post-Brexit.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 06.07.2018 19:50]
|
|
|
|
|
|
/edit: Habs
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.07.2018 11:47]
|
|
|
|
|
|
Komisch, Rantanplan schreibt gar nichts.
|
|
|
|
|
|
|
Bitte?
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
|
|
|
|
|
|
|
Das bezweifle ich. Unhöflich ist es aber allemal.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
| |
Verstoß gegen § 14 Abs. 3 VwVfG?
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.07.2018 13:56]
|
|
|
|
|
|
Soll ich es nochmal hier rein zitieren?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
| |
Verstoß gegen § 14 Abs. 3 VwVfG?
| |
Ja klar, aber das ist eben nur eine Sollvorschrift, wir haben nichtmal einen VwVfG-Kommentar, hoffte auf das geballte Wissen der Verwaltungsrechtler...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
| |
Verstoß gegen § 14 Abs. 3 VwVfG?
| |
Ja klar, aber das ist eben nur eine Sollvorschrift
| |
Mach halt Sozialrecht.
So wie ich das gelernt habe, darf man nur mit wichtigem Grund unmittelbar Kontakt aufnehmen oder redet sich mit § 10 Satz 2 VwVfG raus.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
| |
Verstoß gegen § 14 Abs. 3 VwVfG?
| |
Ja klar, aber das ist eben nur eine Sollvorschrift, wir haben nichtmal einen VwVfG-Kommentar, hoffte auf das geballte Wissen der Verwaltungsrechtler...
| |
Oh, ok. Ich dachte, wenigstens ein Kopp/Ramsauer liegt doch als Ref-Überbleibsel überall rum.
Das ist eine Soll-Vorschrift, die so sehr "soll" ist, dass nur bei wichtigen Gründen davon abgewichen werden darf. Verstöße dagegen sind nicht unbeachtlich (so sagt es mir BeckOK) und können sich (ungeklärt, wohl aber nur in Ausnahmen) auf die Rechtmäßigkeit eines VA auswirken. Mir würde das für eine Dienstaufsichtsbeschwerde reichen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 09.07.2018 14:46]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Andere Frage - wenn ich mich mit Vollmacht bei einer Behörde lgeitimiere, die aber trotzdem den Mandanten direkt anschreiben, und zwar auch nach weiterer Aufforderung, den Schriftverkehr ausschließlich über die Kanzlei zu führen, ist das eigentlich ein Dienstvergehen oder sowas?
| |
Verstoß gegen § 14 Abs. 3 VwVfG?
| |
Ja klar, aber das ist eben nur eine Sollvorschrift, wir haben nichtmal einen VwVfG-Kommentar, hoffte auf das geballte Wissen der Verwaltungsrechtler...
| |
Ich hab interessehalber mal eben in den BeckOK und Huck/Müller geguckt. Da steht (wie zu erwarten), dass die Behörde sich nur in Ausnahmefällen unmittelbar an den Vertretenen wenden darf. Über etwaige Folgen von Verstößen steht da nix.
Durch die Fassung als Soll-Vorschrift ist der Behörde nur ein eng begrenzter Raum für die Ausübung von Ermessen eingeräumt; nur wenn ein wichtiger Grund der vorgeschriebenen Handlung entgegensteht, also in atypischen Fällen, darf sie anders verfahren als im Gesetz vorgesehen ist (VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 432 (433); VG Berlin NVwZ 1984, 601 (601); BVerwGE 20, 117 f.
Huck/Müller, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Auflage 2016
Vielleicht findest du in den Urteilen ja etwas zur etwaigen Folge (z.B. dass die mit Zustellung beginnende Frist nicht läuft, oder so?)
Aber dieser Absatz geht wohl eher gegen dich:
Die Benachrichtigungspflicht dient neben dem öffentlichen Interesse an einer zweckmäßigen Verfahrensgestaltung dem subjektiven Interesse und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, nicht jedoch dem Schutz des Bevollmächtigten (BVerwG NJW 1985, 339 (340)). § 14 III gewährt dem Bevollmächtigen kein subjektives Recht auf Einhaltung der dort geregelten Verpflichtung der Behörde (BVerwG NJW 1985, 339 (340)). Durch die Soll-Vorschrift wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte im Regelfall den jeweiligen Verfahrensstand kennt und daher das Verfahren im Interesse des Beteiligten selbständig und sachgerecht durchführen kann (so, unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, VGH Kassel NVwZ 2000, 207 (208); BVerwG NJW 1985, 339 (340)). Huck/Müller, Verwaltungsverfahrensgesetz 2. Auflage 2016
/edit: MAN, Armageddon. Jetzt hab ich schon nachgeschaut!
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.07.2018 14:48]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von smoo
/edit: MAN, Armageddon. Jetzt hab ich schon nachgeschaut!
| |
Du kannst dafür doch wenigstens eine Rechnung schreiben!
|
|
|
|
|
|
|
Nee, ich brauche ja selber oft genug Hilfe.
|
|
|
|
|
|
|
Ich danke euch sehr für die Unterstützung.
Normalerweise würde ich ja sagen "was juckt's die Eiche", aber in diesem Fall haben wir ausdrücklich und sogar mit Angabe eines guten Grundes (häufige Abwesenheit des Md. auf Montagearbeit) um den Direktkontakt gebeten - interessiert die trotzdem nicht?
Ob mir das für eine Beschwerde reicht, hängt davon ab, wie meine Laune am Mittwoch ist glaube ich. Wie immer wenn ich mich mal ärgere (kommt nicht mehr so oft vor, die Altersmilde setzt ein) lege ich die Akte mal eben zur Seite, weil Ärger ein sehr schlechter Ratgeber ist...
|
|
|
|
|
|
|
Ja, das hab ich mir mittlerweile auch angewöhnt.
|
|
|
|
|
|
|
Vor allem musst du mit den Sachbearbeitern danach ja oft noch auskommen.
Ich habe (mit meinem Chef zusammen) in meiner jungen Karriere erst einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Da war der Auslöser (ein Schreiben) aber auch so krass, dass derjenige jetzt keine Anträge mehr von unserer Kanzlei bearbeiten darf und zudem intern noch versetzt wurde.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von smoo
der Auslöser (ein Schreiben)
| |
|
|
|
|
|
|
|
Ach, der Typ ist im Amt ohnehin schon als Querulant bekannt. Mein Chef war danach auf einer Veranstaltung, da war auch der Amtsleiter. Mein Chef dann so "Wir sind ja auch mal mit einem Ihrer Kollegen aneinander geraten...". Der Amtsleiter: "War es x oder y?" (und es war tatsächlich x).
In seinen Bescheiden an uns hat der so Sätze rausgehauen, in denen er uns als Anwälte immer in Anführungszeichen in Referenz genommen hat ("es ist ja wohl zu unterstellen, dass Sie als 'Anwalt' sowas wissen [...]") und noch auf andere Weise Bemerkungen über vermeintlich fehlende Qualifikationen gemacht. Inhaltlich waren seine Ausführungen immer falsch.
Als er dann einen unserer Anträge abgelehnt hat, weil nach seiner Meinung eigentlich der (von ihm erfundene und nicht existierende) andere Rechtsbehelf anzuwenden wäre, hat es uns gereicht.
Finde leider den SS gerade nicht mehr, aber das war echt krass.
|
|
|
|
|
|
|
Das klingt ja schon nach Reichsbürgerstyle.
|
|
|
|
|
|
|
Das klingt sehr unterhaltsam
|
|
|
|
|
|
|
Klingt von außen sehr unterhaltsam
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |