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Ja gut
Gut zu wissen, dass das keine Alternative ist
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Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.
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Ist bei "versehentlichee Doppelüberweisung" die zweite Zahlung nicht ein klassischer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung beim Empfänger?
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Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.
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Ist bei "versehentlichee Doppelüberweisung" die zweite Zahlung nicht ein klassischer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung beim Empfänger?
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Schon, aber um eine Doppelüberweisung geht es doch überhaupt nicht, oder?
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| Zitat von Armag3ddon
Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.
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Der Richter taucht jedenfalls immer korrekt mit Stock im Arsch auf.
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Ich dachte sowas gibt es nur noch in Bayern, und da auch nur im Strafprozess.
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Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.
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Er muss danach halt wieder mit dem Bus nach hause fahren
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Eine schöne Vorstellung, die meinen Hass auf Berlin ein bisschen mindert.
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| Zitat von Armag3ddon
Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.
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Hab ich auch abbekommen Prost Mahlzeit.
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| Zitat von Gottes_Sohn666
Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.
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Ohne Robe als Richter geht echt nicht.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Gottes_Sohn666
Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.
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Ohne Robe als Richter geht echt nicht.
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Wat? Wenn nicht gerade die Kammer tagt oder die Verhandlung in einem großen Saal stattfindet, tragen die Richter hier am LG oft auch keine Robe. Find ich ok. Darauf, dass die Anwälte ihre Robe anziehen, hat hier auch noch keiner bestanden. Ist gerade im Sommer ziemlich nice.
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Ich war echt noch nie ohne Krawatte bei Gericht... aber deshalb gleich VU?
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Es ist Deutschland hier!
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Gottes_Sohn666
Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.
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Ohne Robe als Richter geht echt nicht.
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Wat? Wenn nicht gerade die Kammer tagt oder die Verhandlung in einem großen Saal stattfindet, tragen die Richter hier am LG oft auch keine Robe. Find ich ok. Darauf, dass die Anwälte ihre Robe anziehen, hat hier auch noch keiner bestanden. Ist gerade im Sommer ziemlich nice.
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Am LG auch noch, der Niedergang der Rechtskultur ist offenbar in der Abwärtsspirale! Früher(tm) wurde man noch contra legem am AG in Zivilsachen für fehlende Robe abschätzig über den heiligen richterlichen Brillenrand hinweg gemustert!
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Geile Mail um 08:00 Uhr: Wir brauchen bitte bis 11:00 Uhr eine rechtliche Einschätzung, ob wir <bekanntes Objekt X> im bundesweit ausgestrahlten TV-Werbespot benutzen dürfen. Der Videodreh soll um 13:00 Uhr beginnen. Die Marketingabteilung hat uns (=Rechtsabteilung) nicht vorher eingebunden.
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| Zitat von Absonoob
"Vielleicht!"
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"Kommt drauf an."
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danke.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 01.08.2018 10:11]
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Mein Kumpel hatte mir eine interessante Frage gestellt.
Sagen wir mein Kumpel fuhr mit dem Auto nach Hause und hatte hinter sich ein Spacko, der über 3km konsequent durchgängig am Handy getippt und gesprochen hat, und damit den Verkehr gefährdet. Dafür gäbe es natürlich keine Beweise. Dann möchte mein Kumpel Zuhause einparken und der Spacko fährt an ihm vorbei und guckt drohend. Da zeigt mein Kumpel ihm den Mittelfinger als er vorbei ist.
Der Spacko setzt zurück und fährt >20m rückwärts und steht neben dem erst halb geparkten Auto meines Kumpels. Fenster sind offen, also fragt der Spacko, warum mein Kumpel den Mittelfinger zeigt. Mein Kumpel erwieder darauf hin, dass Spacko nur am Handy war. Spacko fragt nochmal, was der Mittelfinger soll und gibt meinem Kumpel gleichzeitig eine Ohrfeige. Kumpel steigt aus und fragt geschockt, was das soll (ohne beleidigend oder laut zu werden) und dass er jetzt die Polizei rufe. Spacko wirft noch ein paar Beleidigungen umher und droht subtil. "Das war doch keine Ohfeige du Fotze, willste ne richtige sehen?" oder so ähnlich.
Kumpel ist zugeschockt um das im O-Ton wieder zugeben. Kumpel sagt nochmal, dass Spacko jetzt warten soll wegen der Polizei. Auf die Polizei möchte der Spacko nicht warten und fährt schnell weg. Zwischendrin fiel noch irgendwas von "Was geht dich das an mit Handy am steuer? Na und? Kein Grund für Mittelfinger"
Die Ohrfeige wurde vom Nachbar gesehen, die Beleidigungen von einem Familienangehörigen vom Kumpel.
Kumpel möchte nun gerne zur Polizei gehen, weil Ohrfeige und Drohung seiner meiner nach nicht klar ginge. Besonders nicht, wenn man sich danach noch unschuldig stellt "War doch nichts!" wie in der Schule.
Womit müsste mein Kumpel wegen des Mittelfingers rechnen (der wohl nur von Spacko gesehen wurde).
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfkarnickel am 02.08.2018 20:15]
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Rein theoretisch könnte man ja den Mittelfinger zu "fragende, erhobene Hand/was soll das Handbewegung" in der Schilderung ändern und ab mit der Anzeige
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Du hättest gerne Jura studiert, kann das sein?
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Vom Fahrersitz über den Beifahrersitz hinweg eine gezimmert? Im Sitzen? Respekt.
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| Zitat von Kampfkarnickel
Womit müsste mein Kumpel wegen des Mittelfingers rechnen (der wohl nur von Spacko gesehen wurde).
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Die Frage wäre, wie glaubhaft die Aussage von so einem Typ vor Gericht ist, wenn dein Kumpel bestreitet, der Nachbar keinen Finger gesehen hat und das Familienmitglied sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann... Davon mal abgesehen, Mittelfinger ist teuer und dabei auch nicht ganz den § 69 StGB außer Acht lassen.
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Und in dem Szenario hat Spacko nur aus Jux und Dollerei angehalten? Der Finger war ja Auslöser des Ganzen.
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Ich bin immer wieder erstaunt wer alles den Juristenthread liest.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |