|
|
|
|
Beck online
|
|
|
|
|
|
|
Scheitert wohl an "nicht-Studenten und nicht-Juristen". Falls du noch deinen LMU-Zugang haben solltest, reicht es mein ich im eduroam eingeloggt zu sein
|
|
|
|
|
|
|
Bin scho seit 4 Jahren raus, denk nicht das ich noch nen Hochschulzugang hab.
Aber grad gesehen, dass man sich bei der Stabi kostenlos nen Ausweis besorgen kann :-)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| A partner at CMS has been stripped of his management position after fondling a colleague in a public bar.
The partner – let’s call him John* – [...]
*Not his real name. Actually maybe his real name, but maybe not. On the balance of probabilities, not his real name. If you think you know him and his name is John, then definitely not his real name. If you think you know him and his name is Steve then actually its John, not Steve but this is not him and that's not his real name anyway. If you are him and your name is John then get a f*cking room next time thank you. | |
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 14.09.2018 10:45]
|
|
|
|
|
|
Da kommen echt so starke Meldungen jedesmal.
Die Thank you Geschichte fand ich toll
https://www.rollonfriday.com/node/98348
The firm failed to respond to a request for comment, but those who have enjoyed this story are invited to send a simple email to Mr Wysocki at pwysocki@sidley.com expressing their gratitude for his benevolent good humor. Two words should be sufficient, with the second being "you" and the first, please, starting with "th" not "f". Thank you.
|
|
|
|
|
|
|
Gibt es hier Erfahrungen mit dem Umgang mit Google?
Ein Mandant möchte gegen negative Bewertungen auf Google vorgehen. Damit ich keine fucking Online-Formulare verwenden oder mit der Zentrale in den USA korrespondieren muss, habe ich die Google Deutschland GmbH in Hamburg angeschrieben. Die schreiben mir jetzt aber zurück, dass sie weder ermächtigt sind, Erklärungen entgegenzunehmen, noch passivlegitimiert.
Da https://www.google.com/intl/de/about/locations/?region=europe aber Hamburg explizit als eigenen Standort ausweist, habe ich jetzt das selbe Schreiben an die selbe Faxnummer geschickt, nur eben als Adressaten die Google LLC eingesetzt. Bin mal gespannt, was darauf geantwortet wird.
Es nervt mich, dass die sich schon der außergerichtlichen Korrespondenz auf diese Art verweigern und sich damit herausreden, die Abteilungen in Deutschland seien nur "für den Vertrieb" zuständig.
Woanders habe ich gelesen, dass die deutschen Abteilungen, kommt es zum Rechtsstreit, hier dann aber mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt werden...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Klage kann ja von mir aus gegen Google LLC gehen, aber eben beim Gericht des Ortes, wo sich die Niederlassung befindet. Und meines Erachtens handelt es sich bei den aufgeführten "Standorten" um Niederlassungen. Den Rechtsschein erzeugt Google jedenfalls. Irrelevant für das Vorliegen einer Niederlassung ist zudem, ob diese als Tochtergesellschaft in separater Rechtsform geführt wird.
Und "nur Vertrieb" my Ass. Was wird denn vertrieben? Werbung auf Google. Dabei profitieren die natürlich auch von auf Google veröffentlichten Rezensionen, da dies natürlich zu mehr Besuchen und Seitenaufrufen führt.
Hinzu kommt vorliegend, dass zwei der beanstandeten Bewertungen eine Beleidigung darstellen dürften ("Rassist" ohne wirkliche Auseinandersetzung in der Sache), also auch eine Zustellungsbevollmächtigung nach NetzDG gegeben sein dürfte. (Es sind ja Google+ Bewertungen, daher handelt es sich m.E. auch um ein soziales Netzwerk)
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.09.2018 12:52]
|
|
|
|
|
|
Ich finds super, wenn du das durchdrückst. Aber dein Mandant braucht glaube ich einen langen Atem.
Google wird sowohl Passivlegitimation als auch Zustellungen an Google Deutschland verhindern wollen.
|
|
|
|
|
|
|
Ich würde ja gern. Aber eigentlich lieber mit einem anderen Fall, da man vorliegend schon noch über das Vorliegen einer Meinungsäußerung streiten kann.
Interessant wäre es aber auch wegen Folgendem: Mandant ist eine Kinderarztpraxis. Der Vater eines behandelten Kindes hat negative Bewertungen verfasst, sowohl in eigenem als auch im Namen seines 4-jährigen Kindes, und wirft dem Arzt vor, Rassist zu sein. Eine von beiden muss m.E. ohne Weiteres gelöscht werden. Entweder die des Vaters, weil er nicht behandelt wurde, oder die "des Sohnes", weil die vermutlich gegen die Google AGB verstößt.
Naja, mal sehen. Die Mandantschaft ist rechtsschutzversichert
e. Achja, hinzu kommen noch einige 2- und 3-Sterne-Bewertungen ohne jeglichen Kommentar. Als "negative" Bewertung dürfte man ja eigentlich alles unter 4 Sternen auffassen.
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.09.2018 13:03]
|
|
|
|
|
|
Als Praxistipp würde ich dir mitgeben:
Benutz die Onlineformulare von Google. Falls du die nicht findest, kann ich dir das entsprechende raussuchen, nach 3 Monaten beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten habe ich da Erfahrung!
In dem Antrag über das Formular schilderst du ganz sachlich deinen Vortrag und gehst dabei auf die einschlägige Rechtsprechung ein (Jameda). Du kannst sicher sein, dass die Rechtsabteilung bei Google Germany diese Urteile haargenau kennt (weiß ich aus der genannten Erfahrung) und dir sonst deren Anforderungen um die Ohren haut. Mit dem Formularantrag kommst du wesentlich weiter, da dir inhaltlich geantwortet wird. Die setzen diese Abwehrtaktiken (wir können nicht, wir sind nicht Google LLC etc.) überhaupt nur ein, wenn man ohne Onlineformular einfach einen typischen Anwaltsschriftsatz übersendet. Da machen die dicht.
Im Onlineformular ganz anders. Und dort wirkt es darüber hinaus Wunder, wenn du die anwaltstypische Arroganz aus dem Vortrag auch noch rauskürzt. Die erfolgreichen Fälle, die ich so mitbekommen habe, haben sich daran gehalten. Nett, freundlich, online. Dann geht es auch ohne Gericht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 14.09.2018 14:13]
|
|
|
|
|
|
Aber aber... ich will doch Recht haben. :/
Ich warte jetzt mal noch ab, was die in Hamburg antworten, dann versuche ich es vielleicht mal mit dem Formular. Den Link dazu haben die mir natürlich schon geschickt.
|
|
|
|
|
|
|
Prozesstaktik: Wie kann man einen gerichtlichen Räumungsrechtsstreit so lange wie möglich in die Länge ziehen? Immer her mit den kreativen Vorschlägen.
e. beklagtenseits
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 17.09.2018 13:08]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Prozesstaktik: Wie kann man einen gerichtlichen Räumungsrechtsstreit so lange wie möglich in die Länge ziehen? Immer her mit den kreativen Vorschlägen.
e. beklagtenseits
| |
Wohnraum? Rechtzeitiger und begründeter Widerspruch? Belehrung über Widerspruchsfrist ok? ¤: 574b II
Unabhängig davon - bei Wohnraum wird (sogar von Amts wegen, aber verlass dich nicht drauf) eine Räumungsfrist festgesetzt. 6 Monate sind hier normal, ich hab mal Gericht und Gegner damit geblufft, dass ich was davon fabuliert habe, pro minderjährigem Kind würde man ja als Faustformel von weiteren 3 Monaten ausgehen, woraufhin die alle heftig genickt haben, weil sie dachten, dass sie das nicht wissen und natürlich nicht zugeben wollten
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 17.09.2018 13:29]
|
|
|
|
|
|
Äh, Gewerberaum. Dachte eigentlich, ich hätte das dazugeschrieben. :/
|
|
|
|
|
|
|
Gewerbe wird deutlich schwieriger...
...drohende Insolvenz ist immer was, aber dafür muss es natürlich auch eine Grundlage geben.
|
|
|
|
|
|
|
Hmm, die Gefahr besteht vorliegend sogar. Die Wintermonate werden jedenfalls noch dringend benötigt.
Evtl. eine Widerklage im Prozess, die zwingend nur in Abhängigkeit mit dem Räumungsanspruch geklärt werden kann? (Irgendwas Kleines, was den Streitwert nicht erhöht, oder so)
e. Vielleicht probiere ich mal die Übersendung des Schriftsatzes via beA, in der Hoffnung, dass das dabei einen Fehler macht?
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 17.09.2018 13:41]
|
|
|
|
|
|
Ruf den Kollegen an.
Widerklagen, hm, du müsstest aus dem Streitgegenstand ein Zurückbehaltungsrecht ableiten können, das wiederum ausgeübt worden sein muss, und das einer Kündigung entgegen steht. Z.B. falsche NKA, Flächenberechnung... oder besser noch (wegen Rückwirkung) eine aufrechenbare Forderung - vorausgesetzt es steht überhaupt eine Kündigung wegen Zahlungsverzug als Beendigungstatbestand im Raum und nicht einfach nur eine Befristung.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
e. Vielleicht probiere ich mal die Übersendung des Schriftsatzes via beA, in der Hoffnung, dass das dabei einen Fehler macht?
| |
Ist der Kollege als voll aktiv gelistet?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Ruf den Kollegen an.
Widerklagen, hm, du müsstest aus dem Streitgegenstand ein Zurückbehaltungsrecht ableiten können, das wiederum ausgeübt worden sein muss, und das einer Kündigung entgegen steht. Z.B. falsche NKA, Flächenberechnung... oder besser noch (wegen Rückwirkung) eine aufrechenbare Forderung - vorausgesetzt es steht überhaupt eine Kündigung wegen Zahlungsverzug als Beendigungstatbestand im Raum und nicht einfach nur eine Befristung.
| |
Die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen sind gescheitert.
ZBR etc. wird vorliegend leider echt schwierig, da nichts "ausgeübt" worden ist. Man muss dazu sagen, dass der Mdt einfach auch Riesen-Depp ist.
Weiß irgendwer, wie man im beA einen Schriftsatz an ein Gericht schicken kann? Wenn ich eine Nachricht erstellen will, lässt es mich beim Empfänger nur nach Anwälten suchen.
Und das mit der Listung als aktiv haben sie wohl entfernt
|
|
|
|
|
|
|
Sagt mal, belasten Euch manche Fälle auch deutlich mehr als andere? Habe hier ein Mammutverfahren auf dem Tisch und ich merke wie ich mich über den anderen Anwalt ärgere, weil er einfach Dummfick vorträgt. Dabei macht er auch nur seinen Job (aka Verwirrungstaktik). MAAAD
|
|
|
|
|
|
|
Ja. Manchmal rage ich rum. Dann schreibe ich die üblichen subtilen Beleidigungen in einen Schriftsatz (sowas wie "die Sachwalter der Beklagten"), zeige den Sackgesichtern trotzdem wie strukturierter Vortrag aussieht und fühle mich vorübergehend besser.
|
|
|
|
|
|
|
Wann und wo beginnt eigentlich der Arbeitsweg? An der Wohnungstür? Haustür? Grenze zum öffentlichen Raum?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von smoo
Sagt mal, belasten Euch manche Fälle auch deutlich mehr als andere? Habe hier ein Mammutverfahren auf dem Tisch und ich merke wie ich mich über den anderen Anwalt ärgere, weil er einfach Dummfick vorträgt. Dabei macht er auch nur seinen Job (aka Verwirrungstaktik). MAAAD
| |
Ich war zum Glück noch nie in der Position, wo ich auf sowas antworten musste. Und wenn alles gut läuft, dann will ich auch in Zukunft nur in der Entscheiderrolle sein. Dann kann man Schmarrn lächelnd weglegen und aufschreiben, warum man leider keine Rose für diesen Anwalt heute hat.
|
|
|
|
|
|
|
Ich glaube die Richterin hasst den Fall. Dicke Gutachten, fast kein Jura, nur ingenieurwissenschaftliche und technische Details. Am Freitag ist früher erster Termin. Sie wird versuchen, eine Einigung zu erzielen, aber es wird keine geben.
Mein Ziel ist es also nur, derjenige zu sein, den sie am wenigsten hasst.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Ja. Manchmal rage ich rum. Dann schreibe ich die üblichen subtilen Beleidigungen in einen Schriftsatz (sowas wie "die Sachwalter der Beklagten"), zeige den Sackgesichtern trotzdem wie strukturierter Vortrag aussieht und fühle mich vorübergehend besser.
| |
Ich lass solche Schriftsätze mittlerweile aber noch mal 1-2 Tage liegen und kürze die mehr oder weniger subtilen Spitzen dann wieder raus.
Man muss sich wirklich vor Augen halten, dass der gegnerische Anwalt manchmal halt so vortragen muss, und sei es nur, um für den Mandanten Zeit zu schinden.
|
|
|
|
|
|
|
Und manche Anwälte sind auch einfach Kernasis.
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |