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| Zitat von webLOAD
Wofür ist der? Kompensation für den fehlenden Frontspolier? Oder Front- und Heckspoiler?
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Natürlich Kompensation.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 22.02.2020 12:18]
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Neuer Job in einer Sozietät ab 2.3. - Entscheidung nach dem Bauchgefühl. Bei einer anderen Kanzlei, die mit großer Kohle in 6-8 Jahren gewunken hat, war mir der Chef unsympathisch/unangenehm. Außerdem waren die rechtlich ziemlich einseitg unterwegs (ausschließlich Verkehrs- u. Versicherungsrecht). Erklärtes Ziel beim neuen AG ist jedenfalls mittelfristig die Aufnahme in die Sozietät. Mal gucken, wie's läuft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 23.02.2020 14:59]
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Hat hier jemand Zugriff auf nen Kommentar zur StVZO und könnte mir Mal Paragraph 19 Abs. 4 zukommen lassen?
Bspw. Aus Haus/krumm/quarch gesamtes Verkehrsrecht?
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Haben wir hier einen Anwalt - Thema Arbeitsrecht?
Ich habe nur eine kleine Frage
Bitte PN an mich - Danke
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Martina am 25.02.2020 18:29]
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Pff, nach Hilfe fragen und dann nicht die PMSs checken
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| Zitat von -rantanplan-
Pff, nach Hilfe fragen und dann nicht die PMSs checken
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Habe keine von dir bekommen
Schreibe dich aber mal an
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"Zum Ende des mit zahlreichen weiteren juristischen Argumenten gefüllten Verhandlungstages sorgte ein Einspruch des Angeklagten für Aufregung. Assange hat vor Gericht kein Rederecht, bemängelte aber, dass er von der verglasten Anklagebank aus nicht geschützt mit seinen Anwälten kommunizieren könne. Nach einer fünfminütigen Pause beantragte die Verteidigung, dass Assange bei den Anwälten sitzen kann. Gegen den Antrag hatte auch die Anklage nichts einzuwenden. Die vorsitzende Richterin hielt jedoch eine Kaution für erforderlich. Mit dieser offenen Frage vertagte sich das Gericht."
Sind die noch ganz bei Trost?
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Assange-Auslieferung-Ist-Wikileaks-politisch-4668923.html
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Wie kann man mit der Argumentation ernsthaft weiter Kreuze aufhängen?
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Bigotterie.
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Gute Überleidung!
| Frage: Ohne Zweifel gibt es aber Menschen, die – sei es durch Alter oder Krankheit – vor dem Ende ihres Lebens stehen und dieses Ende auch aus Angst vor einem möglicherweise schmerzhaften Sterbeprozess selbstbestimmt wählen wollen. Wie erklären sie diesen Menschen die kirchliche Ablehnung der Sterbehilfe?
Jüsten: Zunächst erkläre ich ihnen, dass wir für jede Begleitung und Unterstützung eintreten und damit Ängste und Leid auch nehmen können. Die Fixierung auf die Selbsttötung führt ja leider dazu, dass wir viel zu wenig über die vielen Möglichkeiten der Hilfe sprechen und viele Menschen gar nicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben, selbstbestimmt ihren letzten Weg zu gestalten. Wahr ist aber auch: Schweres Leid anzunehmen und auszuhalten ist sicher eine der schwierigsten Grenzerfahrungen, die wir Menschen früher oder später in unserem Leben machen müssen. Dies in irgendeiner Form zu bagatellisieren, hielte ich für grundfalsch. Insofern würde ich versuchen, Betroffenen im persönlichen Gespräch deutlich zu machen, dass auch ich in einer vergleichbaren Situation sicher massiv herausgefordert wäre – auch in meinem Glauben. Gleichzeitig sage ich als Christ aber auch: Das Leiden gehört zu unserem Menschsein dazu. Gott selbst ist in seinem Sohn Jesus Christus Mensch geworden und hat das Leid angenommen, das über ihn kam. Gott hat uns damit deutlich gemacht, dass das Leid im Dasein des Menschen angelegt ist und dazugehört. Insofern ist das Annehmen und Aushalten von Schmerzen für uns Menschen auch ein Weg der Christusnachfolge.
Frage: Das ist natürlich eine Antwort, die vor allem gläubigen Menschen hilft ...
Jüsten: Natürlich. Aber vielleicht kann auch derjenige, der nicht glaubt, aus der christlichen Perspektive zumindest ein wenig Hoffnung und Kraft schöpfen. Klar ist aber: Für uns als Kirche kann die Antwort auf die realen Sorgen und Nöte von schwerstkranken und sterbenden Menschen kein Todescocktail sein. Wir müssen und wollen vielmehr alles dafür tun, auch auf der letzten Wegstrecke die Liebe zum Leben in den Mittelpunkt zu stellen, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dass dies gelingen kann, zeigt sich etwa in unseren Hospizen, wo die Todeswünsche Betroffener nach wirklicher Zuwendung meist wieder schwinden.
[...]
Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber aber aktiv werden und auf Basis des Urteils ein neues Gesetz erlassen – das dann natürlich im besten Fall unserem kirchlichen Anspruch an den Lebensschutz möglichst nahekommt.
https://www.katholisch.de/artikel/24649-praelat-juesten-sterbehilfe-urteil-ist-zaesur-fuer-den-lebensschutz | |
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Weiß man eig ob das Foto da aus Bayern oder BaWü stammt? Ich kann mir Kreuze irgendwie nur dort vorstellen.
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In BaWü gibt's keine Kreuze an der Wand.
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Theoretischer Fall im Bereich Gewährleistung/Garantie.
Produkt hat einen Mangel während der durch den Hersteller freiwillig gegebenen zweijährigen Garantie.
Hersteller bzw. in diesem Fall auch Händler sagt: Selbst kaputt gemacht und widerspricht sich dabei aber mit seinen Begründungen. Eigenverschulden liegt auch definitiv nicht vor.
Hersteller bekommt Brief von einem RA mit dem Hinweis, dass der Hersteller durch seine Widersprüche selbst schon dargelegt hat, dass nicht zweifelsfrei auf Eigenverschulden geschlossen werden kann. Dementsprechend wäre anzunehmen dass bereits bei Übergabe ein Mangel vorlag.
Es wurde eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass auch nur ein Ton vom Hersteller kam.
Was wäre eine nächste Eskalationsstufe?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 02.03.2020 20:24]
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Und da klagt man dann auf Erfüllung der Garantieleistung? Am Amtsgericht?
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Frage an die gewerblichen Rechtsschutzgurus hier:
Wenn jemand eine Firma gründet und sich einen Firmennamen ausgedacht hat, geht um ziemlich professionelle Online-Videostreams von Musikevents und potentiell auch Fernsehen, wohin schickt man den zum zuverlässigen internationalen Markenrecht-usw.-abklopfen? Werbeagenturen? PM bitte von jemandem der sich berufen fühlt!
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| Zitat von Kung Schu
Und da klagt man dann auf Erfüllung der Garantieleistung? Am Amtsgericht?
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Kommt auf den Streitwert an, und das Klageziel hängt davon ab was du willst und ob Nachbesserungsrechte erledigt sind, sonst Schadenersatz.
Und Achtung, es gibt eine Beweislastumkehr nach Ablauf bestimmter Fristen. Aber ohne zu wissen um was für einen Gegenstand es sich handelt...
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Sagen wir es geht um einen Fahrradrahmen, an dem ein Riss aufgetreten ist. Und zwar innerhalb der freiwillig gewährten zweijährigen Garantie, die explizit Mängel oder Verarbeitungsfehler am Rahmen einschließt. Da wäre Beweislastumkehr doch kein Thema?
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Garantie != Gewährleistung
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Ja, wie? Es geht doch um eine explizit gewährte Garantie. Da spielt die gesetzliche Gewährleistung doch erstmal keine Rolle und der Händler muss beweisen, dass der Mangel eben nicht von Anfang an vorlag?!
/e: ja okay, war oben Quatsch mit "Garantie/Gewährleistung". Es ist ein Garantiefall.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 02.03.2020 22:42]
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |