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Naja, dass du den Namen nicht kennst, muss ja nicht verwunderlich sein. Wenn du nachts ne Schlägerei beobachtest und dann der Polizei sagst, welcher Honk wem wie die Flasche über den Kopf gezogen hat, weißt du den Namen ja auch nicht. Aber an den Honk erinnerst du dich eigentlich noch (wird nur aus der Ladung nicht deutlich).
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Das einzige was passen würde, wäre ein Vorfall im Frühling, aber dazu kamen vor 2, 3 Wochen schon zwei Briefe der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Aussage gegen Aussage eingestellt wurde.
Und da waren es auch andere Personen.
edit: Naja, jetzt erstmal guggn, ob ich überhaupt kommen muss, da ich an dem Tag eigentlich nicht im Land bin.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von krak0s am 09.10.2018 10:08]
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Die werden sich jetzt überlegen, ob du etwas wichtiges zu sagen hast und ggf. ohne dich weitermachen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indigo871 am 10.10.2018 0:36]
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Das klingt ganz theoretisch schon mal nach einem Fall, wo man sich, so ein ganz bisschen, darauf geeinigt hat, Steuern zu hinterziehen. Und bei Schwarzarbeit sind derlei Geschichte schwieriger.
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So leid es mir tut, indigo, aber - Startpost für so einen Fall...
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Hab hier auch so ne ekelhafte Sache, die jetzt vors OLG geht. Kauf von beweglichen Sachen. Schaden beim Käufer an anderen Sachen entstanden. LG weist die Klage etwas skurril ab. Das OLG gibt ne jedoch Haftung aus dem ProdHaftG zu verstehen. Beklagter/Mandant sagt er hat dem nix verkauft und geliefert. Das lief auch alles mit/über dessen Sohn, der für Vatern arbeitet. Naja... Aber Lieferung dann mit bar auf die Hand ohne Rechnung/Quittung, weil Umstände. Kläger sagt, er habe danach mehrfach nach Rechnung gefragt.
Unser Mandant ist auch son Schwieriger und hat jetzt zweimal Vergleichsvorschläge abgelehnt. Da muss ich mich jetzt über § 1 II Nr. 1 u. 2 ProdHaftG aus der Nummer rauswinden.
Stinkt für mich insgesamt nach Schwarzkauf, bei dem jetzt einfach nen Schaden entstanden ist. Ob der Beklagte davon wusste kann ich nur bestreiten und sagen, er wollte schon mangels Kaufvertrag kein Inverkehrbringen. So oder so muss ich jetzt den Sohn vor den Bus werfen... soll der haften und ggf. noch die Steuer mit dem ganzen Rattenschwanz auf den Hals bekommen.
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Ich hatte auf der Gegenseite mal einen Anwalt, der - wohl ohne groß nachzudenken - durch die Blume eine ohne-Rechnung-Abrede vorgetragen hat, aber mit Umsatzsteuer eingeklagt hat. Dem habe ich dann erklären dürfen, dass seine Klage wegen nichtigem Vertrag entweder unbegründet ist, oder er einen versuchten Prozessbetrug begeht - auch durch die Blume, versteht sich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 09.10.2018 22:57]
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| Zitat von -rantanplan-
So leid es mir tut, indigo, aber - Startpost für so einen Fall...
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Strenggenommen dürften aber einige hier mittlerweile Rechtsberatung leisten
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
| Zitat von -rantanplan-
So leid es mir tut, indigo, aber - Startpost für so einen Fall...
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Strenggenommen dürften aber einige hier mittlerweile Rechtsberatung leisten
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Strenggenommen dürften einige hier eine Erlaubnis dafür haben, aber adäquate Sachverhaltserfassung geht halt nicht immer so hopplahopp in einem Forum.
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Und für umme dürfen wir auch nicht immer, 49b BRAO.
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Mal eine Frage zu den 11h gesetzlicher Ruhezeit, wir kamen da gestern im Kollegenkreis auf keinen Konsens
AN war unterwegs und hat von 10-19 Uhr gearbeitet, reist dann bis bis 23 Uhr.
Wann darf der AN wieder regulär seine Tätigkeit aufnehmen?
Ab 06:00 Uhr am Folgetag oder ab 10:00 Uhr am Folgetag?
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Muss "reisen" da nicht noch definiert werden?
"Passive" Zugfahrt als Fahrgast oder "aktive" Autofahrt als Fahrer?
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Flugzeit sowie im Anschluss aktive Heimfahrt mit dem PKW.
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Dieser Link erklärt es ganz gut!
der hier ergänzt es ganz schön
Kurz 11h am Stück.
Reisezeit ist dann Arbeitszeit wenn Du im Zug z.B. Arbeit erledigst, oder Dich der AG anweist mit dem Auto zu fahren.
Wenn Du ein anderes Reisemittel als das Auto angeboten bekommen hast, z.B. Zug oder Flug, dann ist es nach Gesetz wie gesagt nur dann ArbZ wenn Du im Flieger oder Zug arbeitest, wohlgemerkt vom AG angewiesen! Das Arbeiten kann Dir Dein AG auch untersagen bzw. eben auf gut deutsch es nicht anweisen, damit dies dann auch schon auf die Ruhezeit einzahlt, weil Zug/Flug ja keine Aufmerksamkeit erfordert.
Immer wenn Du freiwillig arbeitest oder ein Auto lenkst, fällt das nicht unter Ruhezeit Unterbrechung. Dass sollte man immer beachten bei dem Thema.
Ich bin mir sicher ihr habt da in TV und BV auch mehr geregelt als das ArbZSchG, von daher würde ich da mal nachlesen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 12.10.2018 9:34]
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Nice. Ich gehe ab 01.11. für 6-12 Monate 2-3 Tage die Woche auf Secondment (d.h. ich arbeite als Inhouse-Jurist). Bin gespannt, wie die andere Seite ist.
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Mal 'ne Frage, weil das nicht so meine Baustelle ist: sittenwidriger Kreditvertrag.
Eine Ehefrau hat gemeinsame mit ihrem (mittlerweile) Ex-Mann, noch zu Ehezeiten, einen Kreditvertrag (Raten ca. 315¤/Monat) abgeschlossen. Dieser Kredit sollte einen anderen Kredit ablösen, der alleine auf ihren Mann lief. Sie hat da laut eigener Angabe nichts von gehabt. Der wurde quasi zur Wahrung des "ehelichen Friedes" abgeschlossen. In dem Vertrag war u.a. auch Lohnabtretung über der Pfändungsgrenze bei Nichtzahlung der Tilgungsraten bestimmt.
Wie es so kommen musste. Die beiden sind auseinander und sie soll anteilig weiterzahlen. Die Bank will sie nicht rauslassen bzw. verweigert, so dass Klage geboten ist. Sie verdient knapp 1500,-¤ netto und ihr werden damit derzeit knapp 160,-¤ im Monat mittlerweile durch "Pfändung" vom Lohn abgezogen, weil sie mal 'ne Rate nicht beglichen hat.
Sie möchte unbedingt aus dem Vertrag raus und das bisher bezahlte Geld zurück. Ist ja auch die Gefar, dass die Bank irgendwann die volle Rate von ihr will, wenn der Mann nicht zahlt.
Hab erstmal an eine überraschende Klausel (Lohnabtretung) aus den AGB gedacht - halte ich aber für übliches Vorgehen und hilft mir auch eigentlich nicht in der Sache groß weiter. Dann gibts halt 'nen PfÜb... also wahrscheinlich gar nicht erwähnen.
Es gibt aber Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen von Ehegatten, u.a. wenn einer damit finanziell überfordert ist. Hat jemand 'ne Ahnung, ob diese bei den genannten Beträgen einschlägig ist?
Dann wäre eine negative Feststellungsklage mit Leistungsklage auf Rückzahlung ja der zu gehende Weg?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 12.10.2018 11:39]
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An das Stichwort Übersicherung würde ich noch denken.
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| Zitat von -rantanplan-
An das Stichwort Übersicherung würde ich noch denken.
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Ich gehe mal davon aus, dass die Lohnabtretung betragsmäßig auf die Raten begrenzt ist. Wenn da nicht noch andere Sicherheiten bestellt wurden, sehe ich da jetzt nicht unbedingt eine sittenwidrige Übersicherung.
Quin meint vermutlich die Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages durch Knebelung des Kreditnehmers. Das sind aber schon sehr krasse Fälle, in denen jemandem durch die Sicherheit quasi die Luft zum Atmen genommen wird. Also etwa wenn bei einem Selbständigen der gesamte Warenbestand als Sicherheit gefordert wird oder ähnliches und er dadurch nicht mehr unternehmerisch handlungsfähig ist, wodurch sich seine finanziellen Probleme noch verstärken würden.
Bei 160 ¤/1500 ¤ sehe ich das nicht.
Dafür braucht es imho schon einiges mehr.
Im Prinzip ist es doch auch völlig legitim, dass die Bank sich absichert. Ihr kann es doch wurscht sein, was die Gesamtschuldner im Innenverhältnis vereinbart haben. Und mit etwaigen Eheproblemen wollen die sich auch nicht rumschlagen.
Ich sehe die Lösung eher im Innenverhältnis. Ggf. hat die Frau einen Anspruch gegen den Mann auf Freistellung. Wenn der nicht kann oder will, hat verwirklicht sich bei der Frau halt das Risiko, welches sie im Außenverhältnis gegenüber der Bank nunmal eingegangen ist.
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Andere Frage:
Es gibt ja die Fälle, in denen der im Kaufvertrag dokumentierte Kaufpreis nicht dem wirklich vereinbarten Kaufpreis entspricht. Etwa um Steuern oder Notarkosten zu sparen.
Aber welchen Grund gibt es, in einem privaten PKW-Kaufvertrag einen zu hohen Kaufpreis zu vereinbaren? Erschließt sich mir irgendwie nicht.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Andere Frage:
Es gibt ja die Fälle, in denen der im Kaufvertrag dokumentierte Kaufpreis nicht dem wirklich vereinbarten Kaufpreis entspricht. Etwa um Steuern oder Notarkosten zu sparen.
Aber welchen Grund gibt es, in einem privaten PKW-Kaufvertrag einen zu hohen Kaufpreis zu vereinbaren? Erschließt sich mir irgendwie nicht.
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Geldwäsche!!1!1
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Steuerhinterziehung
¤: Zur Erklärung: Entweder um die Einkommensteuer aus dem Weiterverkauf trotz Unterschreitung der Haltedauer zu umgehen, oder um einen höheren Anschaffungspreis für Abschreibungen zugrundelegen zu können, z.B. im Fall eines bilanzierenden Einzelunternehmers.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 12.10.2018 15:14]
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Hat der örtliche Kieshändler bei mir auch versucht.
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| Zitat von Absonoob
Steuerhinterziehung
¤: Zur Erklärung: Entweder um die Einkommensteuer aus dem Weiterverkauf trotz Unterschreitung der Haltedauer zu umgehen, oder um einen höheren Anschaffungspreis für Abschreibungen zugrundelegen zu können, z.B. im Fall eines bilanzierenden Einzelunternehmers.
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Hmm. Der Käufer hat aber nicht als Einzelunternehmer gekauft, sondern als Privatmann. Er müsste doch dann das Fahrzeug erstmal ins Betriebsvermögen einbringen, bzw. könnte dann dem Unternehmen Geld entnehmen, was, wenn der Gegenwert geringer ist, als die Entnahme, den zu versteuernden Gewinn entsprechend schmälert?
Jedenfalls wäre das ja was, was auf Käuferseite allenfalls relevant wäre. Dem Verkäufer wird man bei sowas ja kaum Beihilfe zum Steuerbetrug um mehrere Ecken vorwerfen können.
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Der Einzelunternehmer kann aber vergleichsweise einfach Privatvermögen ins Geschäft einbringen bzw. EK als Privatentnahme rausziehen. Ob der Verkäufer sich in der Konstellation mitschuldig macht, indem er wissentlich einen falschen Vertrag unterschreibt - who knows? Da wage ich keine Aussage zu
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Kurze Frage zum Erbrecht,
Im Testament von Person A steht:
Person B übernimmt ferner die Verpflichtung Sache X zu machen.
Nun hat der Erbe von Person B Kentniss über diese Verpflichtung. Muss der Erbe nun die Verpflichtung Sache X zu machen umsetzen?
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Gibt es irgendeinen klugen Tipp, wie ich die Bankverbindungsdaten eines Beklagten (nat. Person) herausfinde, um zu vollstrecken? Ne, oder?
Bleibt mir wohl nur die Vermögensauskunft durch den GV. Bin auf dem Gebiet leider relativ ahnungslos, da ich selten gegen nat. Personen vollstrecke.
Der Beklagte hier ist aber ein Betrüger und ich will jeden Cent vollstrecken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 15.10.2018 11:50]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich gehe mal davon aus, dass die Lohnabtretung betragsmäßig auf die Raten begrenzt ist. Wenn da nicht noch andere Sicherheiten bestellt wurden, sehe ich da jetzt nicht unbedingt eine sittenwidrige Übersicherung.
Quin meint vermutlich die Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages durch Knebelung des Kreditnehmers. Das sind aber schon sehr krasse Fälle, in denen jemandem durch die Sicherheit quasi die Luft zum Atmen genommen wird. Also etwa wenn bei einem Selbständigen der gesamte Warenbestand als Sicherheit gefordert wird oder ähnliches und er dadurch nicht mehr unternehmerisch handlungsfähig ist, wodurch sich seine finanziellen Probleme noch verstärken würden.
Bei 160 ¤/1500 ¤ sehe ich das nicht.
Dafür braucht es imho schon einiges mehr.
Im Prinzip ist es doch auch völlig legitim, dass die Bank sich absichert. Ihr kann es doch wurscht sein, was die Gesamtschuldner im Innenverhältnis vereinbart haben. Und mit etwaigen Eheproblemen wollen die sich auch nicht rumschlagen.
Ich sehe die Lösung eher im Innenverhältnis. Ggf. hat die Frau einen Anspruch gegen den Mann auf Freistellung. Wenn der nicht kann oder will, hat verwirklicht sich bei der Frau halt das Risiko, welches sie im Außenverhältnis gegenüber der Bank nunmal eingegangen ist.
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Da liegst du richtig. Die Abtretung war auf den pfändbaren Teil des Lohns beschränkt und dann nur eine Haftung auf die ausstehenden Raten.
Von der Sittenwidrigkeit bin ich eigentlich auch schon wieder runter. Die krasse finanzielle Überlastung muss ja kumulativ mit dem persönlichen Näheverhältnis bestehen. Und die Überlastung muss vor allem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen. Da hilft die mir aktuelle Verdienstlage ja auch nicht weiter.
Bin mittlerweile aber der Ansicht, dass die Ehefrau nicht gleichberechtigte Darlehensnehmerin war sondern eben bloß Bürgschafterin. Und zwar im Auftrag der Mannes (bei Eheleuten zu vermuten). Mit der Trennung hat sie konkludent den Auftrag gekündigt und ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Noch-Mann bzw. ihm gegenüber einen Erstattungsanspruch für bereits über den Lohnabzug gezahlte Raten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 15.10.2018 11:51]
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| Zitat von smoo
Gibt es irgendeinen klugen Tipp, wie ich die Bankverbindungsdaten eines Beklagten (nat. Person) herausfinde, um zu vollstrecken? Ne, oder?
Bleibt mir wohl nur die Vermögensauskunft durch den GV. Bin auf dem Gebiet leider relativ ahnungslos, da ich selten gegen nat. Personen vollstrecke.
Der Beklagte hier ist aber ein Betrüger und ich will jeden Cent vollstrecken.
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Der Gerichtsvollzieher kann unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO Drittauskünfte einholen, etwa beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort kann er (oder sie) ein Kontenabrufersuchen nach §§ 93, 93b AO stellen.
Das ist das Modul M im Vollstreckungsauftrag.
e. Ansonsten einfach mal bei den Gerichtsvollziehern anrufen. Die sind nach meiner Erfahrung alle sehr redselig
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 15.10.2018 11:56]
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |