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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Du hattest ja gefragt, wie du es dem Mandanten beibringen sollst. Ist das denn ein Problem? Zur Not einfach eine Terminskollision behaupten?
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Naja. "Ich will lieber saufen und rumhuren anstatt mich um deinen Fall zu kümmern" ist halt... ne?
Die Notlüge ist mir schon klar, aber es ist halt schon nicht koscher. Wenn ich meine eigene Kanzlei hätte - ok. Aber ich bin halt auch Angestellter...
Aber mein Chef findets vollkommen ok, deshalb zu verlegen. Ich spiel da lieber mit offenen Karten
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 16.01.2019 19:35]
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Terminsvertreter und gut ist.
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| Zitat von smoo
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Du hattest ja gefragt, wie du es dem Mandanten beibringen sollst. Ist das denn ein Problem? Zur Not einfach eine Terminskollision behaupten?
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Naja. "Ich will lieber saufen und rumhuren anstatt mich um deinen Fall zu kümmern" ist halt... ne?
Die Notlüge ist mir schon klar, aber es ist halt schon nicht koscher. Wenn ich meine eigene Kanzlei hätte - ok. Aber ich bin halt auch Angestellter...
Aber mein Chef findets vollkommen ok, deshalb zu verlegen. Ich spiel da lieber mit offenen Karten
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Kluge Haltung!
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Recht und Gesetz kann manchmal deprimierend sein.
Darf/Muss bis Fr Widerspruch wegen Kündigung in der Probezeit schreiben mit dem Wissen es wird einfach kaum bis nichts bringen.
Jungem Mensch die Zukunft im Konzern verbaut, weil FüKr keinen Bock hatte Zeit zu investieren da er als nicht"technische" Nachwuchskraft (IT-Systemkaufmann) einfach den handwerklichen Job nicht so schnell erlernt hat wie ein Azubi aus diesem Umfeld (IT-Systemelektroniker). Traurig da die Kündigung morgen fristgerecht ausgestellt wird und dem Mitarbeiter am Mo das Thema erstmalig eröffnet wurde.
Nicht mal nach 2-3 Monaten mal Feedback oder Aufzeigen von Defiziten mit der klaren Botschaft was nach 6 Monaten passieren wird, wenn keine Besserung usw.
Aber Hauptsache fix noch in der Frist was hingekleistert. Ich hoffe auf ggf. Formfehler zusätzlich zum Widerspruch.
Sorry, musste mich iwo auskotzen, hier war naheliegend. :/
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| Zitat von Che Guevara
Recht und Gesetz kann manchmal deprimierend sein.
Darf/Muss bis Fr Widerspruch wegen Kündigung in der Probezeit schreiben mit dem Wissen es wird einfach kaum bis nichts bringen.
Jungem Mensch die Zukunft im Konzern verbaut, weil FüKr keinen Bock hatte Zeit zu investieren da er als nicht"technische" Nachwuchskraft (IT-Systemkaufmann) einfach den handwerklichen Job nicht so schnell erlernt hat wie ein Azubi aus diesem Umfeld (IT-Systemelektroniker). Traurig da die Kündigung morgen fristgerecht ausgestellt wird und dem Mitarbeiter am Mo das Thema erstmalig eröffnet wurde.
Nicht mal nach 2-3 Monaten mal Feedback oder Aufzeigen von Defiziten mit der klaren Botschaft was nach 6 Monaten passieren wird, wenn keine Besserung usw.
Aber Hauptsache fix noch in der Frist was hingekleistert. Ich hoffe auf ggf. Formfehler zusätzlich zum Widerspruch.
Sorry, musste mich iwo auskotzen, hier war naheliegend. :/
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Hilf dem Kollegen, schick gut vor Fristablauf eine E-Mail an den Verantwortlichen Personaler und frage, ob es IRGENDWAS geben könnte, was ihn umstimmt.
Ziel: Ein Nein.
Warum: Macht die BR-Anhörung unwirksam und damit die Kündigung, weil dann der Kündigungsentschluss dokumentiert schon vor Anhörung gefasst war. Achtung: Funktioniert pro Personaler nur einmal
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 16.01.2019 22:48]
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Verstehe ich nicht. Der AG muss doch vor BR-Anhörung den Kündigungsentschluss gefasst haben.
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Herrschaftswissen , Quin
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| Zitat von webLOAD
Terminsvertreter und gut ist.
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Referendar!
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| https://www.cbsnews.com/news/26-year-secret-kept-innocent-man-in-prison/
The client who was already in prison confessed to his attorneys that he killed the security guard.
Prosecution tries and convicts someone who is totally innocent.
The attorneys meanwhile cannot come forward with their knowledge because 1. the confession would be deemed improper evidence and not be allowed, and 2. they would lose their licenses. They recorded the confession and locked it away until the client died at which point they were able to bring it forward and exonerate the innocent man who had been convicted. | |
Wäre das in Deutschland auch möglich?
Oder wird das hier anders gehandhabt?
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| Zitat von Icefeldt
| https://www.cbsnews.com/news/26-year-secret-kept-innocent-man-in-prison/
The client who was already in prison confessed to his attorneys that he killed the security guard.
Prosecution tries and convicts someone who is totally innocent.
The attorneys meanwhile cannot come forward with their knowledge because 1. the confession would be deemed improper evidence and not be allowed, and 2. they would lose their licenses. They recorded the confession and locked it away until the client died at which point they were able to bring it forward and exonerate the innocent man who had been convicted. | |
Wäre das in Deutschland auch möglich?
Oder wird das hier anders gehandhabt?
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Sowas wie improper evidence sieht die StPO nicht vor. Da wird (ob zurecht sei dahingestellt) davon ausgegangen, dass die Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig handeln. Sollten aber Beweise oder Indizien nicht rechtmäßig erlangt worden sein gelten sie trotzdem vor Gericht.
behauptet zumindest der ulf
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 17.01.2019 14:30]
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Eine Nichtverwertbarkeit gibts in eurer StPO schon, aber die wird sehr zurückhaltend angenommen, wie in der CH auch.
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Wenn das in dem Talk so dargestellt wird, ist das zu undifferenziert.
Beweisverwertungsverbote sind ein Feld aus vielen Einzelfallentscheidungen, deren Antwort nicht stets lautet "die StA handelte rechtmäßig".
In einem Verfahren gegen eine andere Person müsste aber viel passieren, damit ein derartiger Entlastungsbeweis nicht zugelassen werden würde (wie das dann vom Gericht bewertet würde, steht auf einem anderen Blatt). Das hängt auch nicht damit zusammen, ob das ein zulässiges Beweismittel im Verfahren gegen den geständigen Täter wäre. In der Anwendung von Beweisverwertungsverboten unterscheiden wir durchaus danach, gegen wen sich ein konkreter Prozess richtet.
Strafverteidiger stehen in solchen Momenten bei uns vor einer doppelten Strafdrohung. Wobei zunächst unstreitig ist, dass etwas wie Strafvereitelung nicht auf Verteidiger Anwendung finden kann (solange sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens des Mandats bewegen). So etwas offenlegen ist immer Parteiverrat. So etwas nicht offenlegen könnte gleichermaßen strafbar sein, hier denkbar: Freiheitsberaubung durch Unterlassen. Diese scheitert sehr wahrscheinlich daran, dass der Verteidiger (vermutlich) keine Garantenpflicht in Bezug auf die andere Person hat. Dann fällt das eine weg und der Anwalt könnte das nicht offenlegen. Daher: Ja, es könnte in Deutschland zumindest insoweit gleichlaufen, als dass der Anwalt so etwas nicht sagen darf.
D.h. aber nicht, dass Anwälte gar nichts sagen dürfen. In Deutschland gelten Anwälte als "Organ der Rechtspflege" und es werden ihnen dadurch Pflichten auferlegt. Nichtanzeige geplanter Straftaten wäre etwas, was noch auf Verteidiger Anwendung findet. Wenn der Mandant also ernsthaft offenlegt, dass er denmächst Zeugen X umbringen werde, dann darf man nicht einfach zusehen. Eine Bestrafung wegen Parteiverrat käme dann nicht in Betracht.
Strafverteidiger in der Praxis entziehen sich einer solchen Zwickmühle in der Regel dadurch, dass sie gar nicht erst den Mandanten befragen, was eigentlich wirklich passiert ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 17.01.2019 15:05]
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Che Guevara
Recht und Gesetz kann manchmal deprimierend sein.
Darf/Muss bis Fr Widerspruch wegen Kündigung in der Probezeit schreiben mit dem Wissen es wird einfach kaum bis nichts bringen.
Jungem Mensch die Zukunft im Konzern verbaut, weil FüKr keinen Bock hatte Zeit zu investieren da er als nicht"technische" Nachwuchskraft (IT-Systemkaufmann) einfach den handwerklichen Job nicht so schnell erlernt hat wie ein Azubi aus diesem Umfeld (IT-Systemelektroniker). Traurig da die Kündigung morgen fristgerecht ausgestellt wird und dem Mitarbeiter am Mo das Thema erstmalig eröffnet wurde.
Nicht mal nach 2-3 Monaten mal Feedback oder Aufzeigen von Defiziten mit der klaren Botschaft was nach 6 Monaten passieren wird, wenn keine Besserung usw.
Aber Hauptsache fix noch in der Frist was hingekleistert. Ich hoffe auf ggf. Formfehler zusätzlich zum Widerspruch.
Sorry, musste mich iwo auskotzen, hier war naheliegend. :/
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Hilf dem Kollegen, schick gut vor Fristablauf eine E-Mail an den Verantwortlichen Personaler und frage, ob es IRGENDWAS geben könnte, was ihn umstimmt.
Ziel: Ein Nein.
Warum: Macht die BR-Anhörung unwirksam und damit die Kündigung, weil dann der Kündigungsentschluss dokumentiert schon vor Anhörung gefasst war. Achtung: Funktioniert pro Personaler nur einmal
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Danke Dir!
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von webLOAD
Terminsvertreter und gut ist.
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Referendar!
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78 ZPO
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von webLOAD
Terminsvertreter und gut ist.
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Referendar!
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78 ZPO
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Merkt der olle Mandant doch nicht
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| Zitat von webLOAD
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von webLOAD
Terminsvertreter und gut ist.
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Referendar!
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78 ZPO
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53 BRAO
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von webLOAD
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von webLOAD
Terminsvertreter und gut ist.
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Referendar!
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78 ZPO
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53 BRAO
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Die Kammer wird dir was husten, wenn du das machst...
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Die sollen sich mal bitte ans Gesetz halten!!1
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Die Marke, aus der ich vorgehe, ist außerdem zu wichtig, als dass der Mandant einen Terminsvertreter akzeptieren würde. Zwar ist der Beklagte ein Verbrecher, aber wenn im Urteil irgendwas Dummes zur Marke steht, wäre das schlecht.
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| Zitat von smoo
Die Marke, aus der ich vorgehe, ist außerdem zu wichtig, als dass der Mandant einen Terminsvertreter akzeptieren würde.
| | denkt das nicht jeder Markeninhaber?
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Ja, aber die ist es wirklich mal. Kennt jeder, sieht jeder jeden Tag und sie ist rechtlich schwierig, weil sie absolute Schutzhindernisse "streift" . Aber mir soll es ja recht sein, ich finds lustig für eine Verhandlung nach Berlin zu fliegen. Wir haben so viele schriftliche Amtsverfahren, da ist der gelegentliche Ausflug zu Gericht ganz nett.
Mehr als 6x pro Jahr bin ich echt nicht bei Gericht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.01.2019 13:36]
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Ich hatte gestern eine mündliche Verhandlung in einer Sache, die in einigen Punkten rechtlich ganz interessant ist. Hatten sogar einen Zuschauer: den Präsidenten des Landgerichts Außerdem durfte die Referendarin des Richters mittels Flip-Chart in den Sach- und Streitstand einführen
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| Zitat von smoo
Ja, aber die ist es wirklich mal. Kennt jeder, sieht jeder jeden Tag und sie ist rechtlich schwierig, weil sie absolute Schutzhindernisse "streift" . Aber mir soll es ja recht sein, ich finds lustig für eine Verhandlung nach Berlin zu fliegen. Wir haben so viele schriftliche Amtsverfahren, da ist der gelegentliche Ausflug zu Gericht ganz nett.
Mehr als 6x pro Jahr bin ich echt nicht bei Gericht.
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Big Mac?
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Folgendes "Fallbeispiel":
Mitarbeiter A ist zur Zeit befristet angestellt und der Vertrag läuft in etwa 1,5 Monaten aus. A war nicht untätig und hatte schon paar Vorstellungsgespräche um nicht in Arbeitslosigkeit zu geraten. Dafür musste ihn seine aktuelle Firma (uHren und Söhne AG) freistellen (§ 629 BGB). Natürlich gefällt es der Firma nicht, dass der Mitarbeiter immer bezahlt frei bekommt und ihm wurde ein neuer befristeter 6-Monatsvertrag mündlich mitgeteilt. A hat weder mündlich noch schriftlich diesem zugestimmt. A hat nun ein weiteres Vorstellungsgespräch angeboten bekommen und fragt sich nun ob er für diesen auch bezahlt freigestellt werden kann oder ob er nun Urlaub nehmen muss da ihm der Arbeitgeber eine Verlängerung in Aussicht gestellt hat.
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Wer von euch ist nochmal in Düsseldorf angestellt?
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| Zitat von ~Friggs~
Folgendes "Fallbeispiel":
Mitarbeiter A ist zur Zeit befristet angestellt und der Vertrag läuft in etwa 1,5 Monaten aus. A war nicht untätig und hatte schon paar Vorstellungsgespräche um nicht in Arbeitslosigkeit zu geraten. Dafür musste ihn seine aktuelle Firma (uHren und Söhne AG) freistellen (§ 629 BGB). Natürlich gefällt es der Firma nicht, dass der Mitarbeiter immer bezahlt frei bekommt und ihm wurde ein neuer befristeter 6-Monatsvertrag mündlich mitgeteilt. A hat weder mündlich noch schriftlich diesem zugestimmt. A hat nun ein weiteres Vorstellungsgespräch angeboten bekommen und fragt sich nun ob er für diesen auch bezahlt freigestellt werden kann oder ob er nun Urlaub nehmen muss da ihm der Arbeitgeber eine Verlängerung in Aussicht gestellt hat.
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Ende des Arbeitsverhältnisses ist weiterhin absehbar. Dementsprechend sollte da auch weiterhin eine Freistellung möglich sein.
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
Wer von euch ist nochmal in Düsseldorf angestellt?
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Schmoo und Web
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Bin ja "nur" Steuerrechtler, trotzdem passt das hier besser: habe meine erste Veröffentlichung (nur kurze Urteilsbesprechung) und kaum bekomm ich den finalen Abzug, sehe ich einen kleinen Fehler...
War bei der Diplomarbeit aber auch nicht anders
Wer veröffentlicht hier denn auch halbwegs regelmäßig und falls ja, zu welchen Themen?
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |