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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
verschmitzt lachen
https://www.stonewars.de/news/lego-vs-held-der-steine/

Smoo?
21.01.2019 18:19:58  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nein! Breites Grinsen

Das würde bei uns niemals passieren. Vor jeder Abmahnung machen wir einen (mentalen) PR-Check.
21.01.2019 18:51:54  Zum letzten Beitrag
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G@uner

Mods-Gorge
böse gucken
Hallo Leute,

ich hab hier einen Sachverhalt, den ich gerne schildern möchte. Ich tue dies natürlich als Laie, hoffe aber, dass ihr die Beschreibungen nachvollziehen könnt.

Es geht um meinen Cousin der an der HS Mainz Bauingenieurwesen im Bachelor studiert hat. Letztes Jahr hat er sich gegen Ende seines Bachelors (war die Thesis bereits am schreiben) für den Master an der selben Hochschule beworben. Er erhielt von der HS Mainz eine Zusage und konnte sich für das 1. Semester (WS 18/19) des Masters immatrikulieren. Er sollte nur das Bachelor Zeugnis nachreichen.

Als er das heute tat, teilte ihm das Studierenden-Büro mit, dass er exmatrikuliert werden wird. Auf dem Studiengang ist ein NC von 2.5, als er sich letztes Jahr beworben hat und er die Zusage für den Master erhielt, hatte er als Bachelordurchschnitt eine 2.7. Auf seinem abschließenden Zeugnis, das er heute einreichte, stand ebenfalls eine 2.7. Die Note blieb also unverändert.

Gestern schrieb er sogar bereits die erste Klausur des 1. Master Semesters.

Die Frage ist: Darf er exmatrikuliert werden und was sollte er jetzt am besten tun? Anwalt aufsuchen?

Danke schon Mal!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von G@uner am 22.01.2019 18:40]
22.01.2019 18:37:22  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Wenn er dort weiterstudieren möchte, dann ist es erst mal egal, ob er exmatrikuliert werden darf. Es wurde angekündigt und es besteht wohl kein Grund, diese Warnung nicht ernstzunehmen.

D.h. es bietet sich an, jetzt schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren. Dort wird dann geklärt, welche Chancen er hat. Wichtig: schnell!
22.01.2019 19:15:02  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von Che Guevara

Recht und Gesetz kann manchmal deprimierend sein. traurig
Darf/Muss bis Fr Widerspruch wegen Kündigung in der Probezeit schreiben mit dem Wissen es wird einfach kaum bis nichts bringen.
Jungem Mensch die Zukunft im Konzern verbaut, weil FüKr keinen Bock hatte Zeit zu investieren da er als nicht"technische" Nachwuchskraft (IT-Systemkaufmann) einfach den handwerklichen Job nicht so schnell erlernt hat wie ein Azubi aus diesem Umfeld (IT-Systemelektroniker). Traurig da die Kündigung morgen fristgerecht ausgestellt wird und dem Mitarbeiter am Mo das Thema erstmalig eröffnet wurde.

Nicht mal nach 2-3 Monaten mal Feedback oder Aufzeigen von Defiziten mit der klaren Botschaft was nach 6 Monaten passieren wird, wenn keine Besserung usw.

Aber Hauptsache fix noch in der Frist was hingekleistert. Ich hoffe auf ggf. Formfehler zusätzlich zum Widerspruch.

Sorry, musste mich iwo auskotzen, hier war naheliegend. :/


Hilf dem Kollegen, schick gut vor Fristablauf eine E-Mail an den Verantwortlichen Personaler und frage, ob es IRGENDWAS geben könnte, was ihn umstimmt.

Ziel: Ein Nein.
Warum: Macht die BR-Anhörung unwirksam und damit die Kündigung, weil dann der Kündigungsentschluss dokumentiert schon vor Anhörung gefasst war. Achtung: Funktioniert pro Personaler nur einmal Augenzwinkern




Danke Dir!



Wen es interessiert, Widerspruch nach §102 Abs3 Ziff. 3 und §102 Abs3 Ziff. 4 samt Erläuterung der grottenschlechten Darlegung wo die FüKr eine Verhaltensproblematik sehen und beweisen könnte, hat trotz einer rechtlich "einfachen" Probezeitkündigung den AG veranlasst, dem MA mit einem Änderungsvertrag eine andere Tätigkeit am sogar gleichen Arbeitsort anzubieten.

Freut mich, dass die investierte Zeit jemanden geholfen hat.
22.01.2019 20:05:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
Mich auch!
22.01.2019 22:09:31  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Frage
War heute (eigentlich) als Zeuge geladen. (fahrlässige Körperverletzunug einer Radfahrerin verursacht durch einen Autofahrer, den ich darauf angesprochen habe, der dann aber einfach weitergefahren ist)

Da ich ein Bild vom Kennzeichen/Auto (Geschäftswagen mit Werbung) machen konnte, war das Auffinden des KFZ/der Personen wohl auch klar/einfach.

Nun im Dezmeber 2018 nach knapp 1,5 Jahren eine Ladung für heute als Zeuge bekommen.

Kurz vor Verhandlungsbeginn dann die Info, dass am Montag ein Brief versendet wurde, dass ich nicht mehr erscheinen brauchem da die Verhandlung abgesagt wurde (der Brief lag dann im Briefkasten, als ich heute vom Gericht heimkam mit den Augen rollend)

Der Beschuldigte hat die Geldstrafe akzeptiert.
Sache somit gegessen.

Steckt da irgendwie eine Taktik/ein Plan hinter, wenn ein Einspruch erst wenige Tage vor Verhandlungsbeginn zurückgezogen wird?
Oder war das nun ein Einzelfall, dass es so kam?
23.01.2019 22:12:10  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Strafbefehl - zwei Wochen Einspruchsfrist. Wird also fristwahrend erstmal gemacht und erst dann Akteneinsicht genommen, wenn der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren nicht beraten war.

Davon abgesehen gibt es einen echten Grund, und zwar bei Fahrverboten. Die müssen selbst in OWi-Verfahren innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft angetreten werden, bei strafrechtlich angeordneten sofort mit Rechtskraft, d.h. mit dem Einspruch nebst Rücknahme kann man das beispielsweise in die Sommerferien oder jedenfalls eine günstigere Zeit verschieben.
23.01.2019 22:23:14  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Das ist sehr praktisch das Verschieben *hust*
23.01.2019 22:26:52  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
...
Alles klar,
danke rantanplan für die Erklärung.
23.01.2019 22:48:48  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Diese Mandate, wo man insgeheim hofft, dass der Mandant dem Vergleich nicht zustimmt, weil man so gerne die Urteilsbegründung lesen würde peinlich/erstaunt
24.01.2019 16:01:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ich bin ja seit 3 Monaten im Secondment als inhouse-Jurist. Macht auch Bock. Ganz andere Fragen, echt wenig juristisch zum Teil. Eher politisch. Aber auch spannend!
24.01.2019 18:58:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Diese Mandate, wo man insgeheim hofft, dass der Mandant dem Vergleich nicht zustimmt, weil man so gerne die Urteilsbegründung lesen würde peinlich/erstaunt


Oh ja!
24.01.2019 19:50:23  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
Ich hoffe das artet nicht in Rechtsberatung aus, aber ich finde das Gesetz bzw. die Vorschrift nicht sehr präzise.

Es geht um die Anzahl der Ersthelfer in einem fiktiven Betrieb mit 19 Beschäftigten (inkl. allem), der nur einen Betriebsort hat. Wie viele Ersthelfer müssen ausgebildet sein und in welchen Fällen muss mindestens ein Ersthelfer vor Ort sein.

 
§ 10 Erste Hilfe ArbSchG

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html

§ 26 DGUV Zahl und Ausbildung der Ersthelfer

(1)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer
mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdfhttps://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdf



Ich verstehe das so:
Bei einem anwesenden Versicherten muss dieser kein Ersthelfer sein. Sobald der zweite Versicherte eintrifft, müsste dieser ein Ersthelfer sein. Wenn abends zwei Beschäftige länger arbeiten, muss einer der beiden Ersthelfer sein.

Das ist doch relativ Realitätsfremd? Gibt es hierzu Urteile, bei denen die Geschäftsführung belangt wird?
25.01.2019 9:19:12  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich aktualisiere gerade meine Bewerbungsunterlagen und bin da leider nicht mehr ganz up-to-date.

Als Anwalt mit vier Jahren Berufserfahrung, gibt man da noch die einzelnen Referendar-Stationen an?
Und was ist mit der Schulausbildung? Gibt man das Gymnasium noch an?
Und erwähnt man beim Familienstand, dass man ein Kind hat?
26.01.2019 19:12:53  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Nein
Kommt drauf an
Ja
26.01.2019 19:54:15  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Warum erwähnt man Kinder überhaupt? Ist ja eigentlich nicht relevant für den Arbeitgeber, oder?
27.01.2019 13:09:53  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Würde das auch anders sehen.

Ref-Stationen mit starkem Fachbezug würde ich nach 2-3 Jahren PQE immernoch aufführen, zumindest wenn die Station über den Std hinausging. Gymnasium auf jedenfall in den Lebenslauf, Kinder und Familienstand kann man im Gespräch thematisieren, die haben für mich im Lebenslauf nichts zu suchen.
27.01.2019 13:58:26  Zum letzten Beitrag
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Rob_sen

Arctic
Habe eine Versicherungsfrage - vielleicht kann mir ja hier jemand helfen:
Ich miete mit Kollegen zusammen eine kleine Sporthalle für 2 Stunden in der Woche, um darin Fußball zu spielen.
Wir sind bislang über die ARAG Business Aktiv versichert, wollen aber ggf. wechseln.

Nach was für einer Art Versicherung müsste ich denn da eigentlich suchen? Also was für eine Art Versicherung deckt beschädigte Sachen, v.a. Fensterscheiben, ab?
27.01.2019 17:56:18  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Veranstalterhaftpflicht bzw. Vereinshaftpflicht mal gucken.
27.01.2019 18:48:44  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Klingt eher nach ganz normaler Privathaftpflicht, wenn die da privat n bissl kicken.
27.01.2019 18:51:34  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Klingt eher nach ganz normaler Privathaftpflicht, wenn die da privat n bissl kicken.



Wäre halt sinnvoll über Verein nachzudenken bei sowas. Vor allem das geficke wenn einer keine Privathaftpflicht hat. Sowas gibt's ja leider immer noch viel zu oft.
27.01.2019 18:56:18  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Es gibt Menschen ohne Privathaftpflicht? Oo
27.01.2019 19:00:13  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
ARAG Business Aktiv scheint ein Komplettpaket für Unternehmen zu sein und keine einzelne Police. Du müsstest mal schauen, was für ein Produkt da enthalten ist. Vermutlich eine Betriebshaftplicht.

Spontan würde ich sagen, dass die nicht leistet, weil ihr in dem Sinne kein Betrieb seid, aber das kommt wirklich auch auf das Vetragsverhältnis mit der Sporthalle drauf an. Ich würde grundsätzlich zu erst mal bei der Privathaftpflicht anfragen. Ches Einwand ist natürlich nicht ganz verkehrt...
27.01.2019 19:06:24  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Es gibt Menschen ohne Privathaftpflicht? Oo



Ja.
Das ist immer wieder erschreckend.
27.01.2019 19:31:00  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Es gibt Menschen ohne Privathaftpflicht? Oo



Ja.
Das ist immer wieder erschreckend.


Haftpflicht und Feuerversicherung. Diese beiden sollte jeder Mensch meines Erachtens nach verpflichtend haben.
27.01.2019 19:34:28  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Feuerversicherung, als Mieter? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.01.2019 20:39]
27.01.2019 20:39:28  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Hausrat, Haftpflicht und ne Rechtsschutz. Langt.
27.01.2019 20:56:42  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
verschmitzt lachen
 
Zitat von smoo

Feuerversicherung, als Mieter? Breites Grinsen


Hast du etwa kein Eigentum?
27.01.2019 21:52:13  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
ok, theoretischer Sachverhalt.

Person A ist Angestellter in einem Betrieb (10-12 leute), einige Leute mit denen A arbeiten muss und vor kurzen Umgang hatte erzählt anscheinend Scheisse bei seinem Boss wie schlecht A ihn in einem Gespräch behandelt hat (um ihn anzuschwärzen wird vermutet, womöglich sogar vom Chef dazu animiert). A war in diesem Gespräch nicht einmal aktiver Teilnehmer, A hatte nur Fragen zwischen dieser (anschwärzer) und einer anderen Person (kollege, kein anschwärzer) im selben Büro beantwortet, sich aber sonst seiner eigenen Arbeit gewidmet.

Die Anschwärzer sind auch privat mit dem Chef involviert (lebensgefährtin, "Freund", ebenfalls ist der Chef mit einem der Finanzpartner/Teilhaber privat befreundet, A ist das aber auch (mit dem Finanzier/Teilhaber).

A bemerkt das diese Art von verhalten zunehmen/überhaupt jetzt erst auftreten.

Nun weiss diese Person aktuell nicht weiter wie Sie hier weiterverfahren soll.

A ist in jedem Fall dabei sich nach einer anderen Stelle umzusehen, aber in der zwischenzeit muss trotzdem mit den möglichen Anschwärzern umgang und austausch gehalten werden.

Wie macht das A jetzt am besten? Immer den eigenen Chef/3te Person im Büro haben wenn mit den Anschwärzern gesprochen wird?
28.01.2019 21:24:55  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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