|
|
|
|
Ähhh... Post vom Gericht:
|
in o. a. Rechtsstreit sind die Gerichts- sowie die Leistungsakte in Verlust geraten. Nachforschungen im Hause blieben leider erfolglos. Es wird gebeten, die bisherigen Schriftsätze/Verfügungen zur Rekonstruktion zu übersenden.
Um Erledigung innerhalb von drei Wochen wird gebeten.
| |
Ja nee, is klar.
¤: Cain bringt die Akte dann mit dem Königstiger vorbei...
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 21.03.2019 16:14]
|
|
|
|
|
|
Wehe dem, der Originale ans Gericht sendet.
|
|
|
|
|
|
|
Uns hat mal die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge einen Titel über 12T¤ verschlampt...
|
|
|
|
|
|
|
Aus dem Hassthread mal ohne Crosspost kurz und knapp:
Freundin (Anschlussinhaberin) hat eine Abmahnung wg. Filesharing (2 Serienfolgen) bekommen, 1100 Euro wollen die haben.
Jetzt ganz ohne auf den konkreten Fall einzugehen (ich weiß ja dass der Thread nicht dazu da ist), da das hier ja öfters mal auftaucht, gibt es schon feststehende Empfehlungen für Anwälte/Kanzleien an die man sich da am Besten wendet? Wohnort ist Freiburg, hatte bisher noch nie mit dem Thema zu tun deshalb keinerlei Erfahrungswerte mit den hiesigen Anwälten auf dem Gebiet.
|
|
|
|
|
|
|
Klingt nach einem Fall für Eiskrem-Kaiser. Der sitzt ja hier!
|
|
|
|
|
|
|
Ich könnte dir allenfalls Anwälte in Hamburg nennen. Das macht für Schreiben nichts aus, aber bei Gerichtsverfahren wären die nicht mehr kosteneffektiv!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -Delta-
Aus dem Hassthread mal ohne Crosspost kurz und knapp:
Freundin (Anschlussinhaberin) hat eine Abmahnung wg. Filesharing (2 Serienfolgen) bekommen, 1100 Euro wollen die haben.
Jetzt ganz ohne auf den konkreten Fall einzugehen (ich weiß ja dass der Thread nicht dazu da ist), da das hier ja öfters mal auftaucht, gibt es schon feststehende Empfehlungen für Anwälte/Kanzleien an die man sich da am Besten wendet? Wohnort ist Freiburg, hatte bisher noch nie mit dem Thema zu tun deshalb keinerlei Erfahrungswerte mit den hiesigen Anwälten auf dem Gebiet.
| |
Hier hat doch vor ein paar Wochen jemand einen Thread zu dem Thema aufgemacht, wenn ich mir richtig erinnere. Finde ihn gerade aber nicht.
|
|
|
|
|
|
|
Hat sich schon jemand gemeldet und mir einen Fachmann vor Ort empfohlen, dem hab ich einfach schonmal eine Email geschrieben und ruf da morgen mal an.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von RedAngel
Klingt nach einem Fall für Eiskrem-Kaiser. Der sitzt ja hier!
| |
Hehe, ja, aber das ist nicht wirklich mein Gebiet.
Ich war aber mal auf nem Vortrag/Fortbildung von nem Anwalt, der mir auf dem Gebiet recht kompetent erschien. Den Namen kann ich am Montag sicher mal noch raussuchen, falls ich ihn finde. Ist schon ein paar Jahre her.
e. Falls es sich nicht schon erledigt hat.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 21.03.2019 22:45]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hehe, ja, aber das ist nicht wirklich mein Gebiet.
| |
Kanzlei für höhere Streitwerte mbB?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Hehe, ja, aber das ist nicht wirklich mein Gebiet.
| |
Kanzlei für höhere Streitwerte mbB?
| |
Mischkalkulation
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wann ist's bei dir soweit, Arma?
|
|
|
|
|
|
|
Ja gut, komischerweise hört man vom zweiten Examen nie solche Meldungen. Also alles safe.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Türklinke
Wann ist's bei dir soweit, Arma?
| |
Erste beiden Aprilwochen. Erste Klausur 1. April und es ist kein Spaß.
|
|
|
|
|
|
|
Fak. Aber irgendwann muss es ja mal losgehen, damit es irgendwann mal vorbei ist.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von AngusG
¤: Cain bringt die Akte dann mit dem Königstiger vorbei...
| |
Cain hat mal eine Frage.
Ich möchte mich qualifiziert zum gesamten Thema Notwehr und Nothilfe informieren.
Wie mache ich also weiter, wenn ich den Paragraphen gelesen habe? Lese ich dann diese berühmten "Kommentare", von denen auch die Laien immer hören? Wenn ja, wo finde ich die? Gibt es noch weitere Literatur, die sich mit der Interpretation von Gesetzen befasst?
Und wie finde ich etwas über die Praxis der Rechtsprechung raus? Raten würde ich, dass ich da stumpf Fachjournale wälzen muss? Was sind denn die Standardwerke?
Ihr merkt, ich bin für jeden Tipp dankbar.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von AngusG
¤: Cain bringt die Akte dann mit dem Königstiger vorbei...
| |
Cain hat mal eine Frage.
Ich möchte mich qualifiziert zum gesamten Thema Notwehr und Nothilfe informieren.
Wie mache ich also weiter, wenn ich den Paragraphen gelesen habe? Lese ich dann diese berühmten "Kommentare", von denen auch die Laien immer hören? Wenn ja, wo finde ich die? Gibt es noch weitere Literatur, die sich mit der Interpretation von Gesetzen befasst?
| |
Vielleicht vorher dazu in der Bibliothek mal die Passagen lesen (bspw. im Wessels/Beulke/Satzger - Strafrecht AT), da sich nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen aus dem Wortlaut entnehmen lassen. Die stehen natürlich auch im Fischer (Standardkommentar für das StGB), aber es schadet nicht eventuell vorher schon mal gelesen zu haben, was das wichtige ist.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 26.03.2019 11:40]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
[...]
| |
| Lese ich dann diese berühmten "Kommentare", von denen auch die Laien immer hören? | |
Kannst du machen, aber ohne juristisches Basiswissen sind die recht schwer zu lesen (vor allem Handkommentare). Sowas wie der Münchner Kommentar zum StGB, d.h. ein Großkommentar, wird eine weniger gedrängte Darstellung enthalten, aber setzt letztlich auch Fachwissen voraus.
| Wenn ja, wo finde ich die? | |
In einer Bibliothek! Wenn keine rechtswissenschaftliche Fakultät in greifbarer Nähe ist, dann ggf. andere Uni-Bibliotheken oder Staatsbibliotheken. Teilweise haben größere Gerichte oder Verwaltungsgebäude auch öffentlich zugängliche Bibliotheken.
| Gibt es noch weitere Literatur, die sich mit der Interpretation von Gesetzen befasst? | |
Der praktischere Einstieg wären wohl juristische Lehrbücher, um die Grundlagen zu Rechtfertigungsgründen und deren Anwendung zu verstehen. D.h hier speziell zu Strafrecht AT (Allgemeiner Teil). Die findet man auch in den Bibliotheken der Rechtsfakultäten. Kaufen kann man die natürlich auch, aber da steht dann viel Zeugs drin, was dich wohl nicht interessiert.
| Und wie finde ich etwas über die Praxis der Rechtsprechung raus? Raten würde ich, dass ich da stumpf Fachjournale wälzen muss? | |
Zeitschriften wälzen wäre eine langwierige und ungemütliche Aufgabe. Hier bieten Kommentare den korrekten Ansatz, denn die geben eine Übersicht zur Rechtsprechungspraxis und liefern die Zeitschriftenfundstellen. Zugang zu elektronischen Datenbanken (beck-online.de) wirst du wohl nicht bekommen (kostet viel zu viel Geld für Laien).
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 26.03.2019 11:47]
|
|
|
|
|
|
Habt schon mal vielen Dank!
| Zitat von Armag3ddon
Der praktischere Einstieg wären wohl juristische Lehrbücher, um die Grundlagen zu Rechtfertigungsgründen und deren Anwendung zu verstehen. D.h hier speziell zu Strafrecht AT (Allgemeiner Teil). Die findet man auch in den Bibliotheken der Rechtsfakultäten.
| |
Das scheint mir der geeignete Einstieg zu sein, und als Bonus kann ich dann ja später noch gucken, was die verschiedenen Kommentare mir so sagen. Und wenn ich irgendwann mal ne Männergrippe hab, scanne ich die Fachzeitschriften - das kenn ich von der Geschichte.
Da ich die komplette Uni-Bib hier in Hannover zur Verfügung habe, komme ich an alles ran. Was sind denn empfehlenswerte Einstiegsbücher? Also jetzt nicht auf das Thema bezogen, sondern didaktisch gut und damit zugänglich. Dann spare ich mir ein paar Fehlschläge bei der Recherche.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 26.03.2019 12:01]
|
|
|
|
|
|
Ich habe neulich von // Audax' Freundin und Arma gelernt, dass der "Münchener Kommentar" für Laien halbwegs verständlich sein soll.
===
Der Juristenthread wird im Newsthread benötigt. Ich wiederhole: Juristenthread bitte im Newsthread vorbeischauen. Link kommt.
// http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=217683&PID=1248189281#reply_1248189281
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 26.03.2019 12:50]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
Also jetzt nicht auf das Thema bezogen, sondern didaktisch gut und damit zugänglich. Dann spare ich mir ein paar Fehlschläge bei der Recherche.
| |
Dazu äußern sich Juristen nie! Es heißt immer nur, man soll ein paar Lehrbücher anschauen und reinlesen, was einem gefällt.
Ich habe damals mit dem Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil gelernt. Hoffe, geholfen zu haben!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von AngusG
¤: Cain bringt die Akte dann mit dem Königstiger vorbei...
| |
Cain hat mal eine Frage.
Ich möchte mich qualifiziert zum gesamten Thema Notwehr und Nothilfe informieren.
Wie mache ich also weiter, wenn ich den Paragraphen gelesen habe? Lese ich dann diese berühmten "Kommentare", von denen auch die Laien immer hören? Wenn ja, wo finde ich die? Gibt es noch weitere Literatur, die sich mit der Interpretation von Gesetzen befasst?
Und wie finde ich etwas über die Praxis der Rechtsprechung raus? Raten würde ich, dass ich da stumpf Fachjournale wälzen muss? Was sind denn die Standardwerke?
Ihr merkt, ich bin für jeden Tipp dankbar.
| |
Die Kommentare sind für Laien nicht so tauglich, weil sie sich mit Details befassen, die du gar nicht richtig einordnen kannst.
Was du brauchst ist ein Anfängerlehrbuch - zum Einstieg: Das hier. Ernsthaft.
Bisschen spezieller auf deine Problematik passend: Das hier.
Und dann vertiefen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 26.03.2019 13:35]
|
|
|
|
|
|
Folgender Sachverhalt:
-Betrugsfall bei Cousine und mir 2016 mit Anzeige: 400¤ Schaden
-Mehrere Geschädigte mit ähnlicher Summe
-Betrüger konnte ausfindig gemacht werden
-Strafverfahren eingeleitet
-Ermittlungsverfahren nach §154 Abs.1 eingestellt: “Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“
Zivilrechtliche Ansprüche werden davon nicht berührt.
Kann man da irgendwie wirtschaftlich weiter machen oder die 400¤ gut sein lassen...?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Iceman3000
Zivilrechtliche Ansprüche werden davon nicht berührt.
| |
Da ist das Zauberwort.
|
|
|
|
|
|
|
Definiere "wirtschaftlich"
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Definiere "wirtschaftlich"
| |
Ob wir überhaupt eine Chance haben unser Geld wieder zu sehen, wenn das nur ein Nebenkriegsschauplatz war und es bei dem Betrüger nichts mehr zu holen gibt.
Mit was für Anwaltskosten muss man da rechnen? Gilt ja eigentlich nur ein Schreiben aufzusetzen "Mandat A und B fordern ihre 400¤. Beweismaterial 1, 2 und 3 belegen den Kauf und die Summe."...
|
|
|
|
|
|
|
Ja, dann hast du dem Anwalt Geld bezahlt (50-100¤) und wirst dafür nichts von deinem Betrüger sehen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Iceman3000
Gilt ja eigentlich nur ein Schreiben aufzusetzen
| |
Das sind nur immer die liebsten.
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |