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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?


Netforce.


Juristisch?
01.05.2019 22:25:00  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
Nein.
02.05.2019 7:49:00  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von smoo

 
Zitat von Rincewind

Herzlichen Glückwunsch! Ich hab letztes Jahr taggleich gekündigt Breites Grinsen


Mit deiner Beförderung? Breites Grinsen


Jepp.
02.05.2019 8:17:29  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von smoo

Ick wurde heute zum Counsel befördert. Hätte nicht gedacht, dass ich es in der GroKa so lange aushalte. Breites Grinsen


Gratulor!

/Davon gibt es auch noch eine Senior-Stufe?!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 04.05.2019 18:34]
04.05.2019 18:28:12  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, die Senior Stufe ist die Alternative zum Partner Track.
05.05.2019 13:44:45  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wie formuliert Ihr Eure Vertretungsanzeige?
"Wir zeigen an, dass wir [Name, Adresse] anwaltlich vertreten"
klingt irgendwie komisch, ist aber schön kurz, während ich
"Wir zeigen an, dass uns [Name, Adresse] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat"
ein bisschen zu schwulstig finde.
06.05.2019 9:25:10  Zum letzten Beitrag
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any

Arctic
...
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Arbeitet hier jemand im M&A-Bereich?


Netforce.


Juristisch?


Evtl. kann ich dir weiterhelfen.
06.05.2019 9:28:37  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Wie formuliert Ihr Eure Vertretungsanzeige?
"Wir zeigen an, dass wir [Name, Adresse] anwaltlich vertreten"
klingt irgendwie komisch, ist aber schön kurz, während ich
"Wir zeigen an, dass uns [Name, Adresse] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat"
ein bisschen zu schwulstig finde.


Ich empfinde beides als völlig normale Formulierungen.
06.05.2019 9:47:14  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Wir zeigen (hiermit) die Vertretung der rechtlichen Interessen des XYZ an. Eine auf uns lautende Originalvollmacht liegt anbei. Blablablubb.
06.05.2019 9:52:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ohne Relativsatz, "hiermit" oder Brimborium:

... wir vertreten die rechtlichen Interessen des/der ...

Vollmachten können Ihnen bei Bedarf vorgelegt werden.


(Außer man muss direkt eine vorlegen wegen Willenserklärung, dann natürlich mit Originalvollmacht)
06.05.2019 11:13:32  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Bei uns ist der Textbaustein mit hiermit.

Hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung von xx an.
Ggf. Mit Vollmacht, ggf anwaltlich versichern, dass sie vorliegt.

Mehr aber auch nicht
06.05.2019 11:26:15  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Danke schon mal für den Input

Ich bin da bei Rantanplan. Das Wort "hiermit" ist ein überflüssiges Füllwort.
06.05.2019 11:42:08  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Canada Border Services seizes lawyer's phone, laptop for not sharing passwords

Vielleicht für die zukünftige Urlaubsplanung interessant, selbst wenn man kein Jurist ist. Kann einem das woanders auch passieren?
06.05.2019 12:20:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ja, in den USA, China und Russland u.a.
06.05.2019 14:26:56  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Flashhead

Canada Border Services seizes lawyer's phone, laptop for not sharing passwords

Vielleicht für die zukünftige Urlaubsplanung interessant, selbst wenn man kein Jurist ist. Kann einem das woanders auch passieren?



Wobei man sich schon anstregend muss um die da an der Grenze zu ärgern.
06.05.2019 16:18:48  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Sachtmal wenn ein Ex-Arbeitnehmer Fotos für seinen nunmehr eingerichteten (und als solchen nicht verbotenen, gibt kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot) Konkurrenzbetrieb verwendet, die er noch als Arbeitnehmer geschossen hat (als Referenzen in seinem Internetauftritt und ohne Benennung des früheren Arbeitgebers), ist dafür das ArbG zuständig wenn ich ihm das untersagen lassen will? Mata halt...

¤dit: Never mind, ja. Sagt zumindest das LAG Hamm.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 08.05.2019 13:56]
08.05.2019 13:45:04  Zum letzten Beitrag
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PanTalk

Arctic
Mitbewohner studiert Lehramt, ist meiner Meinung nach aber Vorbestraft und somit von verbeamtung ausgeschlossen. Er sieht das anders, weil er da nicht volljährig war. Wurde nach Jugenstrafrecht auf Unterschlagung verurteilt (Sozialstunden). Steht sowas nicht für immer im erweiterten Führungszeugnis?
09.05.2019 14:00:53  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Reiner Sozialstundenscheiß steht schon gar nicht im Führungszeugnis und auch Einträge, die reinkommen, werden nach gewissen Fristen gelöscht.
Selbst eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht schließt eine Verbeamtung nicht aus, sondern muss eine gewisse Schwere aufweisen. Also stress den armen Jungen mal nicht so.
09.05.2019 14:05:03  Zum letzten Beitrag
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PanTalk

Arctic
 
Zitat von Armag3ddon

Reiner Sozialstundenscheiß steht schon gar nicht im Führungszeugnis und auch Einträge, die reinkommen, werden nach gewissen Fristen gelöscht.
Selbst eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht schließt eine Verbeamtung nicht aus, sondern muss eine gewisse Schwere aufweisen. Also stress den armen Jungen mal nicht so.


1. Müsste er sich um die Löschung nicht selber kümmern?
2. Wird für die Beamtung ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Bei dem wird nichts gelöscht.
09.05.2019 15:16:15  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
1. Nein
2. Trotzdem egal
09.05.2019 15:17:16  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ist das dein Problem?
09.05.2019 15:17:16  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
 
Zitat von Armag3ddon

1. Nein
2. Trotzdem egal


Ergänzend: auch im erweiterten Führungszeugnis gibt es Löschungsfristen.
09.05.2019 15:21:36  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von PanTalk

2. Wird für die Beamtung ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt. Bei dem wird nichts gelöscht.


Das stimmt so nicht.

 
Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB). Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.

09.05.2019 15:27:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Abteilung Homepages:

https://www.dreitor.de/

Den Webdesigner sollte man, wie ich finde, mit einem Gewicht an den Füßen in die Echaz werfen... oder findet ihr sowas ansprechend?
21.05.2019 9:48:15  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
In einen hüfttiefen Fluß, damit er lange was davon hat.
21.05.2019 9:49:35  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Abteilung Homepages:

https://www.dreitor.de/

Den Webdesigner sollte man, wie ich finde, mit einem Gewicht an den Füßen in die Echaz werfen... oder findet ihr sowas ansprechend?


Boah ist das schlimm
23.05.2019 9:13:03  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
In meinem Schulbuch steht, dass ein Vermieter einer Familie die Wohnung kündigen kann, wenn ein drei Monate altes Kind "Tag und Nacht" schreit. Die Familie könne dann widersprechen und der Vermieter dann vor dem Amtsgericht dagegen klagen und so die Kündigung durchsetzen.

Ist das echt so? Babygeschrei ist ein Kündigungsgrund?!

E: Da sind einige komische Beispiele. Jugendlicher steigt in einen Keller ein und klaut Würstchen und Bier. Das ist schwerer Diebstahl. Einem anderen Kind fällt das Handy eines Freundes runter und das ist Sachbeschädigung.

P0T to the rescue. Ich will meinen Klassen morgen nichts falsches sagen. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 27.05.2019 20:35]
27.05.2019 20:33:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich bin kein Mietrechtler, aber Babygeschrei ist m.E. kein Kündigungsgrund. Von wann ist dein Lehrbuch denn? 1980?
27.05.2019 21:24:24  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
Das Buch stammt aus dem Jahr 2015 und ist die Version für das Land Hessen.
27.05.2019 21:39:35  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Wie heißt der Herausgeber? Mielke?
27.05.2019 21:53:59  Zum letzten Beitrag
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