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Habe jetzt auch mal den eigentlichen Text gelesen (fefe gebe ich mir nicht).
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Boah, der Versand über das beA ist so unglaublich langsam und umständlich (wenn's denn überhaupt mal funktioniert). Da bin ich per Fax und E-Mail mindestens dreimal so schnell Dabei würde ich doch so gerne.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 23.09.2019 13:32]
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Die beA-Programmierer gehören standrechtlich erschossen.
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| Zitat von -rantanplan-
Die beA-Programmierer gehören standrechtlich erschossen.
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Wäre das für euch Juristen dann eigentlich Notwehr?
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Steht hier nur analog in der Bib.
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| Zitat von Abso
Folgende Konstellation: A und B (beides Deutsche mit deutschem Führerschein) parken As in Deutschland zugelassenen PKW in Spanien neben dem vor Ort gemieteten PKW des C. Während C am "eigenen" Kofferraum zugange ist, haut B seine Tür gegen Cs PKW und verursacht einen typischen Schaden. Von C angesprochen ignorieren A und B zunächst und entfernen sich. Von C konfrontiert leugnen sie. Als C die Polizei hinzuruft, kehren sie zunächst zurück, leugnen weiter und entfernen sich endgültig, noch vor dem Eintreffen der Polizei. Diese nimmt Unfall als Bagetelle auf und händigt dem C ein entsprechendes Kurzprotokoll aus.
Welche Folgen (wenn überhaupt) drohen A als Halter und B als Schädiger von Seiten der deutschen Behörden?
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Kommt schon. Hass oder Anti-Hass, Wettgewinn oder Gesichtsverlust. Was sagt ihr?
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Jetzt wird es richtig frech, aber ich schwöre, dass ich danach euer Internet wieder für längere Zeit verlasse: ZESAR-Artikel
Anyone? Es wäre so schön.
Ich bräuchte mal einen deutschen Unizugang oder sowas.
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In welcher Kanzlei sitzt du eigentlich?
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
In keiner. Bin das, was unsere Nachbarn den Justiziar nennen. Bist du auch Jurist?
/Der og Artikel fehlt mir immer noch, sollte jemand doch noch digitalen Zugang dazu haben. Falls nicht, werde ich mir irgendwann die drei Seiten um acht Euro kaufen müssen.
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Ah, kenn mich aus. Ja, auch auf der bösen Seite des Toasts aka Jurist,, aber bin auch nicht in ner Kanzlei gelandet
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Aus Anlass einer aktuellen Vollstreckungssache:
Wie handhabt ihr das mit entwerteten Titeln? Ich habe auf Schuldnerseite bislang immer um Übersendung entwerteter Titel gebeten, und diese auf Gläubigerseite (meist auf Anfrage) per Post an den Schuldner übermittelt.
Jetzt habe ich hier (https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/titelherausgabe-herausgabe-des-vollstreckungstitels-ist-holschuld-des-schuldners-f103890) aber gelesen, dass es sich da um eine Holschuld handelt und man sich im Falle eines Verlustes auf dem Postwege ggf. Probleme einhandeln kann. Andererseits hab ich ja auch wenig Lust, sämtliche Titel beim Gegner abzuholen. Und der Vollständigkeit halber sowie zur Dokumentation hab ich es eigentlich ganz gern, den entwerteten Titel in der Akte zu haben.
Was tun?
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"Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren. [...] Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung ist nicht feststellbar." (Rn. 16)
... Bitte was?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 27.09.2019 12:42]
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Dumme Frage, auf welcher Grundlage? Rechtsbeugung?
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Aus Anlass einer aktuellen Vollstreckungssache:
Wie handhabt ihr das mit entwerteten Titeln? Ich habe auf Schuldnerseite bislang immer um Übersendung entwerteter Titel gebeten, und diese auf Gläubigerseite (meist auf Anfrage) per Post an den Schuldner übermittelt.
Jetzt habe ich hier (https://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/titelherausgabe-herausgabe-des-vollstreckungstitels-ist-holschuld-des-schuldners-f103890) aber gelesen, dass es sich da um eine Holschuld handelt und man sich im Falle eines Verlustes auf dem Postwege ggf. Probleme einhandeln kann. Andererseits hab ich ja auch wenig Lust, sämtliche Titel beim Gegner abzuholen. Und der Vollständigkeit halber sowie zur Dokumentation hab ich es eigentlich ganz gern, den entwerteten Titel in der Akte zu haben.
Was tun?
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Wenn ein Schuldner den Titel haben möchte, kriegt er ihn, fertig. Nur nicht mit Unsinn aufhalten.
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Puh. Hm. Vielleicht haben die Anwälte ja besondere Infos zur Gesinnung der Richter oder so. Ansonsten sehe ich da keinen Ansatzpunkt. Aber generiert natürlich Presse.
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| Zitat von Armag3ddon
Puh. Hm. Vielleicht haben die Anwälte ja besondere Infos zur Gesinnung der Richter oder so. Ansonsten sehe ich da keinen Ansatzpunkt. Aber generiert natürlich Presse.
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Haben sie, die Richterin (Einzelrichterin) ist die Schwiegertochter des AfD-Gründers Albrecht Glaser. Und diese Richterin hat kürzlich einen Antifa-Aktivisten wegen Beleidigung verurteilt - er soll einen Polizisten "Würstchen" genannt haben. 50 (!) Tagessätze. Hätte er mal liebe "Stück Scheisse" gesagt...
Und schon früher mal, dieselbe Richterin wegen Landfriedensbruchs aufgrund Störung einer AfD-Veranstaltung.
Oh und ach so, allein "Drecks Fotze" nicht als Formalbeleidigung anzusehen, egal in welchem Kontext, sagt mir persönlich genug über die Gesinnung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 27.09.2019 15:47]
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Alter, was ist denn das für eine Drecksfotze. War das jetzt sachliche Kritik?
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Ne, wenns gegen die eigenen Reihen geht natürlich nicht.
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| Zitat von -rantanplan-
Haben sie, die Richterin (Einzelrichterin) ist die Schwiegertochter des AfD-Gründers Albrecht Glaser. Und diese Richterin hat kürzlich einen Antifa-Aktivisten wegen Beleidigung verurteilt - er soll einen Polizisten "Würstchen" genannt haben. 50 (!) Tagessätze. Hätte er mal liebe "Stück Scheisse" gesagt...
Und schon früher mal, dieselbe Richterin wegen Landfriedensbruchs aufgrund Störung einer AfD-Veranstaltung.
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Ok. Das deckte sich bisher nicht mit dem, was ich dazu gelesen hatte. Namentlich, dass der veröffentlichte Beschluss drei Richternamen enthält und dass bei der 27. Zivilkammer im LG Berlin keine Richterin Glaser im Geschäftsverteilungsplan steht (es ist aber noch ein N.N. drin - ist sie das geworden?).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 27.09.2019 17:09]
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Hm, das mit der Einzelrichterin war nur meine Vermutung, ich kenn die Beschlüsse bzw. Urteile nicht im Original.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |