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Die Begründung ist schon heftig
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Wird ja immer besser.
"In der Bezeichnung „Pädophilen-Trulla“ kann eine Beleidigung nach § 185 StGB nicht erblickt werden."
Nicht!?
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Justizia ist anscheinend nicht nur blind, in Berlin musste sie auch Waage und Schwert verpfänden.
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Maaßen fängt in der Kanzlei Höcker an, die u.a. die AfD vertritt und auch gegen den Verfassungsschutz unter Maaßen vertreten hat.
Money quote:
"Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal, welche politische Gesinnung er hat. Ein Anwalt mit Berufsethos muss bereit sein, Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler zu vertreten, und zwar je nachdem, wer als Erster anruft."
Ah, Berufsethos, ja?
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
"Enemies of the People" - ein guter Untertitel für den nächsten Thread.
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Crosspost ausm DSGVO-Thread für Interessierte
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Habe mal eine arbeitsrechtliche Frage.
Person A hat einen mündlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen also Zusage vom Betrieb und wollte dort anfangen. Beginn wäre der 1.12.
Vertrag kam per Post, ist aber noch nicht unterschrieben.
Jetzt hat die Person zwei weitere Zusagen erhalten, aber aufgrund des ersten Falles nicht zugesagt, sondern Bedenkzeit erbeten, auch wenn eine der Zusagen in allen Belangen besser wäre als die bereits mündlich vereinbarte Stelle
Im Arbeitsvertrag der mündlich vereinbarten Stelle ist eine ordentliche Kündigung vor dem 1.12. ausgeschlossen.
Welchen Weg gäbe es jetzt aus dem mündlichen Vertrag auszusteigen? Schriftliche (ordentliche) Kündigung ab 1.12.? (mit zwei Wochen Kündigungsfrist aufgrund von Probezeit)
Oder gibt es dazu eine vernünftige Alternative, die beiden Seiten nicht mehr Ärger macht als notwendig.
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Wenn die Klausel, wonach die Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist, nicht vorher besprochen war, ist sie (noch) nicht Vertragsinhalt geworden, selbst wenn in der Zusage schon ein Vertrag liegen sollte(zweifelhaft, kommt drauf an). Dann kann A vorsorglich (mit max. 4 Wo. Frist zum 15. oder Monatsletzten, d.h. aktuell noch vor Arbeitsbeginn) kündigen.
Sinnvollerweise sagt A, dass er sich anders entschieden hat und bittet einfach um Bestätigung.
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An dem Sachverhalt ist noch vieles unklar, um das konkret beantworten zu können.
Soviel aber mal: Fraglich ist doch schon, ob die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Vertragsschluss darstellt. Hatten denn beide Seiten den objektiv erkennbaren Willen, bereits hiermit ein Arbeitsverhältis einzugehen? Der Umstand, dass erst hinterher der Vertrag zugeschickt wird, ist doch ein Indiz dafür, dass das nicht so war. Um das vollständig beurteilen zu können, müsste man aber wissen, was im Einzelnen genau besprochen wurde - fiel also etwa z.B. der Satz "Alles klar, das wird was mit uns, wir schicken Ihnen den Vertrag zu, dann können Sie am 01.12. anfangen", dann würde ich sagen, Vertragsschluss (-).
Letztlich aber für die vorliegende Frage wohl auch egal, denn jedenfalls wurde mündlich ja wahrscheinlich nicht ebenfalls bereits der Kündigungsausschluss vereinbart (again, man müsste natürlich wissen, was konkret vereinbart wurde). Und der schriftliche Vertrag, den man dann als Änderung des mündlichen Vertrages auffassen könnte, wurde noch nicht unterzeichnet.
Oder kam der Vertrag per Post und dann hat man sich auf dieser Grundlage mündlich geeinigt?
/edit: zu langsam
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 08.10.2019 20:10]
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Mein Wissenststand ist: Die Stelle wurde einige Tage nach dem Bewerbungsgespräch zugesagt und ein Termin zur Vertragsunterschrift ausgemacht. Ob in dem telefonischen Gespräch auf Details eingegangen wurde, weiß ich nicht, kann ich aber morgen erfragen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Skeletor] am 08.10.2019 20:51]
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Ein Kommentar, an dem ich mitschreibe, hat ca. 1.700 EUR Autorengelder erbracht. Mein Anteil davon sind 8,92 EUR!
Dafür muss ich jetzt Anfang nächstes Jahr daran denken, dies bei der Steuer anzugeben... 8,92 EUR ist für mich gerade noch genug, um den Aufwand zu rechtfertigen, ist ja immerhin ein Mittagessen. Aber es ist knapp.
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Wie viel ist das pro Zeile?
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25% von 8¤ = 2¤ Betriebsausgabenpauschale nicht vergessen!
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20 Seiten, 7.785 Worte, 871 Zeilen!
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Also mehr als ein Cent pro Zeile. Kann sich sehen lassen!
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| Zitat von GLG|Assassin
25% von 8¤ = 2¤ Betriebsausgabenpauschale nicht vergessen!
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Läuft wohl eher unter Härteausgleich
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| Zitat von smoo
Ein Kommentar, an dem ich mitschreibe, hat ca. 1.700 EUR Autorengelder erbracht. Mein Anteil davon sind 8,92 EUR!
Dafür muss ich jetzt Anfang nächstes Jahr daran denken, dies bei der Steuer anzugeben... 8,92 EUR ist für mich gerade noch genug, um den Aufwand zu rechtfertigen, ist ja immerhin ein Mittagessen. Aber es ist knapp.
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Ein Mittagessen für 8,92 EUR? Werdet ihr so schlecht bezahlt in der GroKa?
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8,92¤ kauft mir eine vorzügliche türkische Pizza mit Getränk und Trinkgeld!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 11.10.2019 17:58]
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8,92 wären für mich auch 2 Cent über meinem Maximalbudget für Mittag.
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Augen auf bei der Berufswahl!
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Arbeitsrecht Frage
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Nehmen wir mal an ein Angestellter hat bezüglich seinem variablen Gehaltsanteil folgende Formulierung im Vertrag:
Der Angestellte bezieht in Abhängigkeit von der Erfüllung festgelegter Ziele neben seinem Grundgehalt zusätzlich ein erfolgsabhängiges Einkommen.
Grundlage für die Berechnung ist die regelmäßige Festlegung von Zielen im Aufgabenbereich des Angestellten. Die Ziele und Prüfkriterien werden gemeinsam mit dem Angestellten und der Geschäftsleitung erarbeitet und festgelegt.
Jetzt wurden bis zum heutigen Tag, trotz (mündlichem) Nachfragen des Angestellten, keine Ziele festgelegt. Was passier wenn der Angestellte auf Ende November kündigt? Hat er Anrecht auf einen Teil des Bonuses oder ist das ein „Pech gehabt“?
Danke für euer Feedback
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Unqualifiziertes Feedback:
Es ist Arbeitsrecht. Einfach klagen und auf dem Bazar gut verhandeln.
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Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre ich es schon dran...aber ohne
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LOL, BR
Wenn es einen gäbe, würde ich hier wohl nicht schreiben müssen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von punkd am 17.10.2019 10:03]
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Mal einen BR gründen.
Alternativ fiffis Ansatz, bzw. 200 ¤ für eine Erstberatung in die Hand nehmen.
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Danke für das Feedback.
Evtl suche ich wirklich mal einen Anwalt für ein Erstgespräch auf, das wäre es mir dann doch wert
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Hi, hier gibt es doch bestimmt Leute mit Zugriff auf die juris-Datenbank. Ich bräuchte beruflich einmal das Urteil vom OLG Hamm NZV 1995, 402 (Urteil v. 27.10.1994 - 6 U 88/94) im Volltext. Wäre nice, wenn mir das jemand besorgen könnte
/e
pOT & Söhne liefern immer schnell!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tiefkühlpizza am 17.10.2019 16:50]
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |