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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hmm, ok. :/


---------------

In other News:
In einer Sache, in die ich viel Arbeit gesteckt habe (Mdt wurde auf Rückzahlung nicht ins Verdienen gebrachter Provisionen aus einer Bürgschaft verklagt, im Urkundenprozess ) und die zunächst auch recht aussichtslos erschien, konnte ich erstinstanzlich ein obsiegendes Urteil erringen. Der Gegner hat natürlich prompt Berufung eingelegt. Soeben war der Beschluss des OLG in der Post: Der Senat hält die Berufung einstimmig für offensichtlich unbegründet Breites Grinsen

Achja: Ich halte das erstinstanzliche Urteil nicht unbedingt für richtig peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 26.11.2019 14:38]
26.11.2019 14:37:41  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pfeil
"... An diesen Maßstäben gemessen hält das angefochtene Urteil den Angriffen der Berufung im Ergebnis stand..."
26.11.2019 14:41:13  Zum letzten Beitrag
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Komparse

X-Mas Arctic
Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.
26.11.2019 14:51:22  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
http://anonymouslawyer.blogspot.com/
26.11.2019 15:06:04  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Komparse

Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.



Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.
26.11.2019 19:46:08  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss ein GmbH-Geschäftsführer ja rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Wenn nun eine Forderung geltend gemacht wird, deren Bestehen der Geschäftsführer mit guten Gründen bestreitet, die der Höhe nach aber nicht aufgebracht werden könnte, ab welchem Zeitpunkt muss der Geschäftsführer dann den Antrag stellen? Mir scheint es völlig logisch, dass das nicht vor Erlass eines etwaigen erstinstanzlichen Urteils sein kann. Denn sonst könnte der Gläubiger mit der bloßen Geltendmachung einer hohen Forderung die GmbH in den InsO-Antrag zwingen (wodurch er selbst dann ja möglicherweise seine Verfügungsbefugnis verlieren würde). Andererseits wird auch nicht jedes unplausible Bestreiten der Forderung genügen können.
Aber irgendwie finde ich dazu nichts.



Mal aus der Praxis: KMU reichen solche Rechnungen gar nicht erst ein Breites Grinsen erst wenn da wirklich was in Richtung Streit geht.
26.11.2019 20:21:08  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Komparse

Ab wann darf man den Dienst beim ersten juristischen AG quittieren, ohne sich zu blamieren? GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.



Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.


Jo. Wenn du in eine andere GK willst, sollteste noch bleiben.

Willst du Staat/Unternehmen, kannst du jederzeit.

Willst du mittelständische Kanzlei, wirst du merken, dass die auch sau viel arbeiten und du solltest nur wechseln, wenn du dann beim nächsten lange bleibst.
26.11.2019 20:49:45  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Komparse

GK-Sklave hier, gebe dem Ganzen seit 7 Monaten eine Chance und es wird nicht besser.



Hängt mE maßgeblich davon ab, was Du danach machen willst.


Jo. Wenn du in eine andere GK willst, sollteste noch bleiben.


Das ist ein elementarer Teil der Sklavereimaschinerie...
26.11.2019 20:53:44  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.
26.11.2019 21:21:52  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-084.html

 
Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst festgestellt, dass die anwendbaren Regelungen unionsrechtlich vollständig vereinheitlicht und deshalb die Grundrechte des Grundgesetzes nicht anwendbar sind. Soweit jedoch die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte, so dass keine Schutzlücken entstehen. Es nimmt hierdurch seine Integrationsverantwortung im Rahmen des Art. 23 GG wahr.



Hammer. Die schaffen sich einfach selbst eine Kompetenz.
27.11.2019 13:49:00  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
 
Zitat von smoo

Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.


Von was reden wir da eigentlich? 9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?
27.11.2019 15:04:57  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Q.

9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?


Ja? Stehen 50h im Vertrag? Hässlon
27.11.2019 15:10:16  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Armag3ddon

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-084.html

 
Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17 - Recht auf Vergessen II

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst festgestellt, dass die anwendbaren Regelungen unionsrechtlich vollständig vereinheitlicht und deshalb die Grundrechte des Grundgesetzes nicht anwendbar sind. Soweit jedoch die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte, so dass keine Schutzlücken entstehen. Es nimmt hierdurch seine Integrationsverantwortung im Rahmen des Art. 23 GG wahr.



Hammer. Die schaffen sich einfach selbst eine Kompetenz.


Die berühmte Kompetenz-Kompetenz! *duckundweglauf*
27.11.2019 16:13:30  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Q.

 
Zitat von smoo

Gilt aber auch für Boutiquen und Mittelständler. Da wird auch nicht deutlich weniger gearbeitet als in unteren(!) GK. In den oberen GK ist es natürlich krank.


Von was reden wir da eigentlich? 9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?


9-19 ist denke ich normal für GK-light, Boutique und Mittelstand. Das ist was ich habe.

Kenne aber auch einige in GK und Boutique die 9-21 haben. Das würde ich nicht lange machen. Breites Grinsen
27.11.2019 16:56:51  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Q.

9-19 ist ja jetzt nicht wirklich Exzessiv?


Ja? Stehen 50h im Vertrag? Hässlon


Dass gibt halt 10h ohne Mittag pro Tag. Das finde ich als Schweizer jetzt nicht wirklich exzessiv. Hier sind 42h +/- Standard für sämtliche Berufe. Das gibt 8h 23' pro Tag, da find ich die 37 Minuten Aufschlag für einen Anwalt echt nicht exzessiv. peinlich/erstaunt
27.11.2019 17:17:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich hab jahrelang 9 - 21 plus WE gemacht (Boutique, okay meine eigene, aber trotzdem). Das ist ernsthaft gesundheitsschädlich (und beziehungsschädlich). Vor ein paar Jahren hab ich dann angefangen, einfach um 5 den Rechner runterzufahren und am Freitagnachmittag auch abzuhauen, jeweils wenn es keine Termine gibt. Das steigert die Lebensqualität exponentiell sag ich euch...


And now to something completely different:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-freshfields-anwalt-u-haft-verhaftung-1.4700226
27.11.2019 18:26:17  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Vor 6 Tagen wurde auch erst über seinen heimlichen Abgang von Freshfields berichtet (https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2019/11/heimlicher-abgang-freshfields-steuerchef-beugt-sich-cum-ex-druck).

Sucht man ihn bei Freshfields, kommt Lawyer not found. Breites Grinsen
27.11.2019 18:34:34  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Hat schon einen Grund, warum ich direkt in den ÖD gegangen bin. Breites Grinsen
27.11.2019 18:34:40  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich habe wirklich 0 Mitleid für alle, die beim cum-ex beteiligt waren. Die "Legalität" mal außen vor gelassen, war das moralisch gesehen für alle ein offensichtlicher Betrug zu Lasten der Solidargemeinschaft.
27.11.2019 18:37:31  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Als jemand, der das Thema aus allernächster Nähe (wenn auch aus der steuerlichen Seite) mitbekommen hat und immer noch mitbekommt, stimme ich smoo hier 100% zu - null Mitleid und gerne würde ich Freshfields in die Haftung genommen sehen durch die Finanzbehörden.

Und das Thema geht mit cum-fake ja noch weiter...
27.11.2019 18:54:06  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Mit was? peinlich/erstaunt
27.11.2019 20:15:55  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Mit "cum/fake" bezeichnet man die ungerechtfertigte Erstattung von Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden, die über sogenannte Depository Receipts (zertifikatähnliche Wertpapiere) vermittelt wird. Die Struktur ist anders als bei cum/ex, aber die Wirkung die selbe.

In ganz grob passiert folgendes:

Ein Depository Receipt (meist American Depository Receipt, ADR) ist ein Zertifikat, das anstelle einer Aktie eines Unternehmens gehandelt wird und dessen Wertbewegung (also Kurs) als auch laufende Zahlungen (idR Dividenden) 1:1 abbildet. Zweck eines solchen DR ist es Beteiligungen an ausländischen börsengehandelten Gesellschaften an Inlandsbörsen zu handeln, wenn etwa die Zugangsbeschränkungen oder die formalen Anforderungen an den Handel in einem Land sehr hoch sind. Deshalb auch häufig ADRs wegen der hohen Anforderungen der SEC in den USA. Wichtig: solche (A)DRs müssen tatsächlcih mit der eigentlichen Aktie unterlegt sein, sodass, jedes DR auch direkt mit einer Aktie verknüpft ist. Das ist der Unterschied zu anderen Zertifikatsarten, die ja meist Kurs & Erträge nur derivativ abbilden.

Soweit, so unspektakulär: wenn da alles richtig abläuft, dann bekommt der Emittent des DR die Nettodividende und eine Steuerbescheinigung aus der hinterlegten deutschen Aktie und leitet beides 1:1 an den Inhaber des DR weiter.

Wie bei cum/ex, bei dem die Gestaltung nicht nur über Leergeschäfte, sondern auch über absichtliche failed trades funktioniert hat, haben sich jetzt diverse Emittenten folgendes überlegt: es gibt eine Periode (meist 30 Tage) die der Emittent Zeit hat, um sich für neu ausgegebene DRs mit der entsprechenden Aktie einzudecken. Auch das ist sinnvoll, weil Real-Time wird nur schwer möglich sein, da Börsenlieferung idR ja t+3. Man verspricht aber hoch und heilig, dass man sich entsprechend eindeckt. Solche DRs, die noch nicht unterlegt sind, heißen "pre-released (A)DR", ohne die Klammern () ist das auch ein guter Suchbegriff, wenn man sich weiter informieren will.

Und diese diversen Emittenten haben nun pre-released ADRs kurz vor ex-Tag ausgegeben und einfach eine Steuerbescheinigung ausgestellt, ohne dass es eine Dividendenzahlung gab. Vor Ablauf der 30 Tage hat man dann entweder das ADR-Programm eingestellt oder die (eingeweihten) Anleger haben die ADRs wieder zurückgegeben, sodass es de facto nie zu einer inländischen Dividendenzahlung unter Steuerabzug an den ADR-Emittenten kam.

Hier hat die Finanzverwaltung ein bisschen schneller reagiert und hat bereits etwa 1 Monat nach Bekanntwerden (also in verwaltungstechnischer Lichtgeschwindigkeit) verfügt, dass aus DRs bezogene inländische Dividenden nur angerechnet werden können, wenn man nachweisen kann, dass das ADR voll unterlegt war und eben kein "pre-released ADR" war. Macht Erstattungen momentan brutal aufwendig, da hierfür auch kein digitales Massenverfahren, sondern der gute alte tote Baum verwendet werden muss.

Ganz nette (wenn auch oberflächliche) Zusammenfassung in Weber/Krauß, ADRs, Pre-Release ADRs und „Phantom-Aktien“: Zivil- und steuerrechtliche Konsequenzen der (unterbliebenen) Aktienhinterlegung, DStR 2019, 960 oder durch einen ehemaligen Kollegen Cum/Fake-Transaktionen durch Helios/Gieffers, "Phantomaktien" - Dividenden-Arbitrage "enhanced"?, LSK 2019, 263


Bei Fragen immer gerne Augenzwinkern
28.11.2019 7:45:55  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
Oh wow.

Da bin ich echt überrascht über die hiesige Steuerverwaltung, die haben das sehr rasch gepeilt und dem einen Riegel geschoben. Hier gibts sonst auch etwas Hintergrundinfos:
https://www.republik.ch/2018/10/18/cum-ex-files
28.11.2019 7:55:40  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Danke für die schöne Erklärung!

Für mich als unbedarftem Zivilrechtler klingt das Konzept nach einem offensichtlichen Steuerbetrug, mit der falschen Bescheinigung? Wie kann man sowas für legal halten? verwirrt
28.11.2019 8:03:14  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Ich glaube keiner hielt das für legal, sondern die Gier hat abwägen lassen was man sich traut und wie die Konsequenzen aussehen könnten.
28.11.2019 8:13:49  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von -rantanplan-

Für mich als unbedarftem Zivilrechtler klingt das Konzept nach einem offensichtlichen Steuerbetrug, mit der falschen Bescheinigung? Wie kann man sowas für legal halten? verwirrt


Beim cum/ex ja ähnlich:

Nach Darstellung des Zeugen waren die Akteure skrupellos. Um aufkommende Bedenken zu unterdrücken, habe einer seiner Geschäftspartner bei einer Beratung gesagt: "Wer ein Problem damit hat, dass wegen unserer Arbeit weniger Kindergärten gebaut werden - da ist die Tür."
28.11.2019 13:57:54  Zum letzten Beitrag
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[MKKC]Gunman

[MKKC]Gunman
Fiktive Situation:

Unter welchen Umständen kann jemand ausgewiesen/abgeschoben werden aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese Person:

-Eine Frau geheiratet hat, die in Deutschland geboren ist, aber irgendwann als ausländische Staatsbürgerin eingebürgert wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat
-Und diese beiden ein in Deutschland geborenes Kind haben.

Fügen wir dem Szenario noch hinzu, dass dieser Mann, nun einen vorläufigen Aufenthalt von einem Jahr erhalten hat durch Antrag auf „Familienzusamenführung“.

Welche Umstände könnten zu einer Ausweisung dieser männlichen Person führen? Ist er absolut immun gegen eine Ausweisung oder muss er irgendwie „vorsichtig“ sein, weil er noch nicht „sicher“ in Deutschland Fuß gefasst hat?

Wir haben das gestern in einer Runde diskutiert und einige meinten bei gewissen Straftaten würde diese Person anders behandelt werden als jemand der zb eingebürgert ist.
01.12.2019 22:38:13  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von [MKKC]Gunman

Fiktive Situation:

Unter welchen Umständen kann jemand ausgewiesen/abgeschoben werden aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese Person:

-Eine Frau geheiratet hat, die in Deutschland geboren ist, aber irgendwann als ausländische Staatsbürgerin eingebürgert wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat
-Und diese beiden ein in Deutschland geborenes Kind haben.

Fügen wir dem Szenario noch hinzu, dass dieser Mann, nun einen vorläufigen Aufenthalt von einem Jahr erhalten hat durch Antrag auf „Familienzusamenführung“.

Welche Umstände könnten zu einer Ausweisung dieser männlichen Person führen? Ist er absolut immun gegen eine Ausweisung oder muss er irgendwie „vorsichtig“ sein, weil er noch nicht „sicher“ in Deutschland Fuß gefasst hat?

Wir haben das gestern in einer Runde diskutiert und einige meinten bei gewissen Straftaten würde diese Person anders behandelt werden als jemand der zb eingebürgert ist.


Da sind ziemlich viele Eventualitäten drin, klingt aber nach Familiennachzug. Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend*. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn [...]

2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,[...]
"Ausweisungsinteresse" findest du in §§53, 54

Unabhängig von der NE sollte aber auch eine Einbürgerung möglich sein (Ehegatten mit einem deutschen Partner können den Antrag auf Einbürgerung nach drei Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft stellen).

Vor der Aushändigung [der Urkunde] ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
03.12.2019 13:37:35  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
 
Zitat von fiffi

Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:




Ha Breites Grinsen

Der ist gut.
03.12.2019 16:51:30  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
betruebt gucken
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von fiffi

Da erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:




Ha Breites Grinsen

Der ist gut.


Kommt drauf an...

Spoiler - markieren, um zu lesen:
Alle anderen Juristenphrasen finden auf Latein statt.
03.12.2019 16:54:47  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
« erste « vorherige 1 ... 38 39 40 41 [42] 43 44 45 46 ... 50 nächste » letzte »

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