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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Wo finde ich denn den Antrag auf Zeugenentschädigung für Amtsgerichte in NRW?
08.12.2019 18:55:51  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Idr direkt am Ende der Zeugenvernehmung vom Richter.

Ggf auch an der Gerichtskasse
08.12.2019 19:38:01  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Von der richterin hab ich den Beleg für die Auszahlung von Zeugenentschädigung bekommen, und bei allen anderen amtsgerichten außer Detmold hab ich dazu noch ein Formular gefunden.
Dann schicke ich den Beleg mit den bahntickets einfach an die Sachbearbeiterin? Wieso erklärt einem das niemand traurig
08.12.2019 19:48:03  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Doofe Frage:

Eine GmbH ist insolvent und erhält einen Insolvenzverwalter. Wen würdet Ihr, wenn die GmbH in das Rubrum eines Vertrages kommt, als Vertragspartei aufnehmen:

a) GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Müller
b) Herr Müller, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH?

/edit: Es ist b) wegen Partei kraft Amtes.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.12.2019 11:45]
09.12.2019 10:44:29  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
missmutig gucken
 
Zitat von AngusG

Am Ende hat er dem Jobcenter-Vertreter die Entscheidung überlassen, entweder sofort ein Anerkenntnis abzugeben und "nur" 500,- ¤ Verschuldenkosten zahlen zu müssen, oder ein Urteil zu kassieren und 1000,- bis 1200,- ¤ Verschuldenskosten zu zahlen.


Ist ja nicht sein Geld.
10.12.2019 9:22:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
froehlich grinsen
Für diesen Adjektivartillerieschlag gehört Fischer geadelt:

In Augsburg ist ein Mann durch Gewalteinwirkung getötet worden; ein zweiter Mann wurde verletzt. Wenn man den seither anhaltenden Verlautbarungen und Berichten folgt, ist die Tat, vorab und auf jeden Fall, als entsetzlich, grauenhaft, fürchterlich, schockierend, zutiefst verstörend, unfassbar usw. zu bezeichnen. Alles andere wäre fast schon wieder selbst ahndungswürdig, da es "verharmlost", die Opfer missachtet, die Realität verkennt, Verbrechen entschuldigt, usw. Man kann sich also vermutlich, sofern man nicht alsbald, ungefragt und bedingungslos in das lautest mögliche Wehgeschrei einstimmt, nur unbeliebt machen, mindestens aber verdächtig der Förderung von Gewalt, Verrohung und Menschenverachtung.

¤: Hier
https://www.spiegel.de/panorama/totschlag-in-augsburg-ein-merkwuerdiges-verbrechen-a-1300794.html
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 11.12.2019 21:39]
11.12.2019 21:36:27  Zum letzten Beitrag
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Gecko

Deutscher BF
Sozialgericht
Ein Kläger werde um Antwort gebeten, ob der Rechtsstreit als erledigt gilt. Was passiert, so er dies bejahe?

Die beklagte Partei hat dem Wunsch eines Klägers entsprochen.

Muss ein Kläger mit Kosten rechnen?
12.12.2019 16:49:08  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Wie geschwollen kann man das formulieren? Erschrocken

Es geht nur um die Gerichtskosten nehme ich an?

Grds besteht iirc Kostenfreiheit beim Sozialgericht. Also fallen keine Gerichtskosten an. Die Gegenseite - als Behörde - hat idr ja auch keine Kosten
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 12.12.2019 18:37]
12.12.2019 18:36:50  Zum letzten Beitrag
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Conduit

Leet
Hallo zusammen, Ich habe mal folgenden fiktiven Fall:

A hat sich bei DHL für eine Postnummer registriert um die Packstation zu nutzen. Seit der Registrierung bekommt A in der DHL App Pakete angezeigt die nicht für ihn bestimmt sind. A hat nach diversen Telefonaten mit der Hotline herausgefunden, dass es eine Person B gibt die den gleichen Namen hat und in der gleichen Straße wohnt. Einzig die Hausnummer unterscheidet sich. A hat die Hausnummer 105 und B die Hausnummer 15. Die Zuordnung von DHL scheint hier also einen Fehler zu machen.
DHL hat schon mehrmals die Erledigung des Problems gemeldet, die Pakete für B werden jedoch weiterhin in der App von A angezeigt.
A würde das ganze gerne ein bisschen eskalieren lassen. Kann man hier DHL irgendwie ans Bein pissen. A dachte hier an eventuelle DSGVO oder Briefgeheimnis Verstöße durch DHL.
Alternativ würde A gerne wissen, was, außer einem wütendem B, passieren könnte, wenn er die Pakete für B an eine Postfiliale oder eine Packstation umleitet.
13.12.2019 8:45:07  Zum letzten Beitrag
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Q.

Q.
Schreib eine Mail oder Brief an den CEO von DHL-DE.
13.12.2019 8:55:46  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Leg Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes ein oder dort wo DHL sitzt (wenn du das selber ermitteln willst).
13.12.2019 9:27:35  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Moin,

ich habe ich gerade etwas Ärger mit einem Unternehmen, das sich für meinen Vermieter um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert. Habe vor einigen Monaten einen Ablesetermin von denen reingedrückt bekommen, an dem ich nicht konnte. Meine Bitte, mit dem Techniker einen passenden Termin zu vereinbaren, wurde abgeblockt.

Gestern kommt ein Schreiben von denen, in denen sie mir einen Zweittermin zwischen Weihnachten und Neujahr reindrücken, an dem ich auch nicht kann. Direkt verbunden mit dem Hinweis, dass gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn dieser Termin auch nicht zustande kommt.

Mir ist schon klar, dass ich als Mieter eine Mitwirkungspflicht habe, aber muss nicht auch das Unternehmen ein Stück weit entgegenkommend sein bei der Terminfindung?

Die haben mich letztes Mal komplett abgeblockt. Das aktuelle Schreiben ist vom 13.12, der Termin am 27.12. Habe denen nun per E-Mail den 23.12., den 30.12 als Alternativtermin vorgeschlagen oder den 27.12 bis zu einer bestimmten Uhrzeit (bevor ich zur Arbeit gehe quasi).

Außerdem habe ich meinen Vermieter angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich die Art und Weise des Unternehmens, wie es an die Mieter herantritt, ziemlich befremdlich finde. Vor allem, weil es damit wirbt, "persönlich" zu sein.

Habe ich rechtlich irgendwelchen Spielraum, oder bin ich denen wirklich derart ausgeliefert, dass sie mir einseitig Termine reindrücken dürfen und ich dann damit klarkommen muss?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 17.12.2019 9:54]
17.12.2019 9:53:40  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
So, hab ab April eine neue Arbeitsstelle (Kanzlei mit 10+ Anwälten, statt wie aktuell 2,5) und heute gekündigt. Vor der Kündigung hatte ich erst ein bisschen Bammel, aber die wurde letztlich gut aufgenommen, wenn auch mit großem Bedauern. Die Türen stünden weiterhin offen, auch wenn es im neuen Job nicht so gut klappe
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass ich für die gut 40 % Gehaltssteigerung (peinlich/erstaunt) nicht auch 40 % mehr arbeiten muss...

Weiß eigentlich schon wer, wie das bei einem Kanzleiwechsel mit dem beA läuft? Möglicherweise erhalte ich da ja auch künftig Nachrichten drauf, in Mandaten des Ex-Arbeitgebers.
19.12.2019 14:33:05  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
unglaeubig gucken
40%!?
What!?


E-Street... No retreat, no surrender
19.12.2019 14:34:56  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Jo. Wobei das eher daran liegt, dass ich aktuell nicht sonderlich gut bezahlt werde Breites Grinsen Sprich, ich bin dann immer noch weit weg von einem Fluglotsengehalt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 19.12.2019 14:49]
19.12.2019 14:49:05  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Nach dem Ref habe ich auch eine ganz tolle Gehaltssteigerung gehabt!
19.12.2019 14:50:53  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Habe das auch gerade hinter mir - nur bin ich jetzt Syndikus.

Zt Bea bei Wechsel:
So richtig tolle Lösungen hat auch die brak nicht parat. Grds besteht ja die Gefahr der Zustellung weiterer Schriftsätze usw, da mein Name ja auf den Briefköpfen (die schon verschickt worden sind) drauf steht.

Wir haben das jetzt so geregelt, dass ich alle Zugriffsrechte der Mitarbeiter der Kanzlei gelöscht habe. An alle Absender von eigehenden Schriftsätzen schicke ich n brief mit der Mitteilung, dass ich ausgeschieden bin und dass ich das Schreiben an die Kanzlei weiter leite. Was ich dann auch tue.
Gleichzeitig hat die Kanzlei in allein meinen Akten Gericht und Gegner angeschrieben und mitgeteilt, dass ich ausgeschieden bin.

Bisher habe ich seit nun fast 2 Monaten aber nur 2 schreiben bekommen. Scheint also soweit zu klappen
20.12.2019 10:39:06  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Komische Konstellation: Anbieter hatet fünf eGun-Auktionen (Auktionsplattform analog eBay) laufen, von denen mich eine interessiert. Während er etwas später an dreien davon gefrickelt hat, habe ich auf "meine" geboten. Die zwei anderen sind unmittelbar nach meinem Gebot weggewesen, eventuell auch schon kurz vorher. Bei "meiner" haben sich zwischen der WhatsApp-Nachricht "Hey, guck dir mal die Auktion (Link) an, das sieht fair aus, oder?" und meinem Gebot geändert:

1) Der Auktionstitel (dort war zuvor explizit auf einige Zubehörteile von verhältnismäßig erheblichem Gesamtwert hingewiesen worden).
2) Startpreis (ca. -10 %).
3) Bilder waren weg.

In der Auktionsbeschreibung wird explizit auf den Angebotsumfang "alles was in den Bildern zu sehen ist" hingewiesen. Spätestens durch die Gebotsabgabe kann diese Beschreibung auch nicht mehr geändert werden. Dass der Startpreis geändert war, war bei meiner Gebotsabgabe insofern "nicht ersichtlich", dass das Eingabefeld für Gebote mit dem Mindestgebot (hier =Startpreis) vorausgefüllt ist, und ich den Startpreis bieten wollte, also nicht nochmal hingesehen habe. Ich unterstelle jetzt, dass er die Zubehörteile nicht rausrücken wird.


Was will ich von euch?

1) Interessante Konstellation, oder völlig trivial?
2) Will ich mit der Situation ggf. zum Anwalt wackeln? Oder fällt das sowieso unter "Pech gehabt, du hast ein Angebot annehmen wollen, dass es zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr gab!"? Ich kann praktisch 100%ig nachvollziehen, wie das Angebot zuvor aussah:
a) Die ursprüngliche Beschreibung wäre wohl eGun-seitig problemlos nachzuvollziehen, inkl. Bilder.
b) Derjenige, dem ich die Auktion weitergeleitet habe, hat die ursprüngliche Beschreibung inkl. Bilder gesehen und einen Vergleichswarenkorb zusammengeklickt.
20.12.2019 12:46:16  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Poerger

Habe das auch gerade hinter mir - nur bin ich jetzt Syndikus.

Zt Bea bei Wechsel:
So richtig tolle Lösungen hat auch die brak nicht parat. Grds besteht ja die Gefahr der Zustellung weiterer Schriftsätze usw, da mein Name ja auf den Briefköpfen (die schon verschickt worden sind) drauf steht.

Wir haben das jetzt so geregelt, dass ich alle Zugriffsrechte der Mitarbeiter der Kanzlei gelöscht habe. An alle Absender von eigehenden Schriftsätzen schicke ich n brief mit der Mitteilung, dass ich ausgeschieden bin und dass ich das Schreiben an die Kanzlei weiter leite. Was ich dann auch tue.
Gleichzeitig hat die Kanzlei in allein meinen Akten Gericht und Gegner angeschrieben und mitgeteilt, dass ich ausgeschieden bin.

Bisher habe ich seit nun fast 2 Monaten aber nur 2 schreiben bekommen. Scheint also soweit zu klappen


Das beA ist so ein ätzendes System. Meine Güte.
20.12.2019 13:50:42  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Jap...

Viele der Probleme hätte man mmn durch eine Pflicht ein Bea Konto vorzuhalten - irgend eins, auch ein Kanzlei kto - umgehen können.

Aber so? Ich rege mich da im Grunde jedes Mal drüber auf, wie man das so machen konnte
20.12.2019 13:58:03  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das System wird immer ätzender, je mehr man damit arbeitet. Jede noch so dämliche Aktion dauert mehrere Sekunden und man kann derweil ni anderes machen, die Anpassbarkeit von Ansichten, die Adressverwaltung und die Menüführung sind ein schlechter Scherz, die Sendeberichte Verarschung, ständig muss man das Security Module neu laden, da ist so viel Hass drin Wütend
20.12.2019 14:12:50  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von KarlsonvomDach

Moin,

ich habe ich gerade etwas Ärger mit einem Unternehmen, das sich für meinen Vermieter um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert. Habe vor einigen Monaten einen Ablesetermin von denen reingedrückt bekommen, an dem ich nicht konnte. Meine Bitte, mit dem Techniker einen passenden Termin zu vereinbaren, wurde abgeblockt.

Gestern kommt ein Schreiben von denen, in denen sie mir einen Zweittermin zwischen Weihnachten und Neujahr reindrücken, an dem ich auch nicht kann. Direkt verbunden mit dem Hinweis, dass gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn dieser Termin auch nicht zustande kommt.

Mir ist schon klar, dass ich als Mieter eine Mitwirkungspflicht habe, aber muss nicht auch das Unternehmen ein Stück weit entgegenkommend sein bei der Terminfindung?

Die haben mich letztes Mal komplett abgeblockt. Das aktuelle Schreiben ist vom 13.12, der Termin am 27.12. Habe denen nun per E-Mail den 23.12., den 30.12 als Alternativtermin vorgeschlagen oder den 27.12 bis zu einer bestimmten Uhrzeit (bevor ich zur Arbeit gehe quasi).

Außerdem habe ich meinen Vermieter angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich die Art und Weise des Unternehmens, wie es an die Mieter herantritt, ziemlich befremdlich finde. Vor allem, weil es damit wirbt, "persönlich" zu sein.

Habe ich rechtlich irgendwelchen Spielraum, oder bin ich denen wirklich derart ausgeliefert, dass sie mir einseitig Termine reindrücken dürfen und ich dann damit klarkommen muss?



Lel was für gerichtliche Maßnahmen denn? Tür öffnen lassen? Imo können sie dir dann nur die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen,alsl wenn ihr keine Einigung erzielen könnt. Sollen sie das doch machen und sich hinfort ficken. Du wirkst ja aktiv mit an einer Problemlösung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 20.12.2019 14:23]
20.12.2019 14:20:45  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Das System wird immer ätzender, je mehr man damit arbeitet. Jede noch so dämliche Aktion dauert mehrere Sekunden und man kann derweil ni anderes machen, die Anpassbarkeit von Ansichten, die Adressverwaltung und die Menüführung sind ein schlechter Scherz, die Sendeberichte Verarschung, ständig muss man das Security Module neu laden, da ist so viel Hass drin Wütend


Am besten finde ich die Anleitung zur Überprüfung, ob ein Schriftsatz tatsächlich eingegangen ist.

https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2019/ausgabe-27-2019-v-882019/

1. Unterordner wechseln
2. Nachricht öffnen
3. Sonstige Funktion Klicken
4. Exportieren klicken
5. Datei speichern
6. Datei öffnen
7. Sendebericht öffnen
8. Prüfen ob im Feld zugegangen ein Datum ist (klingt logisch, ne?)
9. Aber eigentlich ist Schritt 8 egal, weil im Ermittlungsstatus muss "erfolgreich" bzw. "kein Fehler stehen" stehen, sonst ist auch das Eingangsdatum aus Schritt 8 egal.

Und dann noch kurz prüfen ob auch die Form gewahrt war:

1. Protokoll Datei aus ZIP öffnen
2. Grüne Markierung suchen
3. Kopfzeile nach Vermerk über beA Nutzung absuchen




W T F.
20.12.2019 14:42:02  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von KarlsonvomDach

Moin,




Vllt interessant für dich.

Tips/Ratschläge für Rauchmelderinstallationsfirmen:

 

Hinweise zur Terminvereinbarung

Der Mieter kann aus triftigen Gründen wie Arbeitszeit, Arztbesuch, Urlaub, etc. Handwerkertermine absagen. Allerdings muss er schriftlich Ersatztermine benennen. In der Praxis haben sich drei Terminvorschläge durchgesetzt. Bestehen Sie auf eine verbindliche Zusage für einen der Termine. Bei Nichteinhaltung können Sie Schadenersatzleistungen (z.B. Verdienstausfall, Reisekosten) geltend machen. Das gilt natürlich auch umgekehrt für den Mieter.

Termine zu Geschäftszeiten müssen vom Mieter grundsätzlich akzeptiert werden. Eine pauschale Ablehnung wegen Berufstätigkeit ist nicht zulässig.



 


Wichtig: Der Mieter ist nicht verpflichtet, Termine direkt mit Dritten, zum Beispiel Schornsteinfeger oder Rauchmelder Service, abzustimmen. Der Weg ist zwar direkter, aber der Mieter kann berechtigterweise diese Vorgehensweise ablehnen.

Der Mieter ist ebenfalls nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. Ein normaler Urlaub muss nicht beim Vermieter angemeldet werden.

Da Vermieter keinen Zweitschlüssel besitzen dürfen, fordern sie oftmals den Mieter auf für Notfälle einen Zweitschlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen. Diese Forderung ist weder rechtlich haltbar noch aus versicherungstechnischen Gründen ratsam.



Quelle
20.12.2019 14:42:51  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von smoo

W T F.

auf so vielen ebenen: jap.

Als ich die Mitarbeiter der alten Kanzlei aus Bea löschen wollte musste ich googeln wie das geht. Statt einfach da irgendwo eine passende Schaltfläche zu machen - neeeein. man muss jedes einzelne Recht deaktivieren und dann verschwindet 'magisch' der Eintrag des Mitarbeiters komplett.

Wer denkt sich sowas denn aus?

Das ganze ui ist grausam Wütend
Gut, dass ich das erstmal auf absehbare Zeit allenfalls passiv nutzen werde...
20.12.2019 19:11:33  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Das System wird immer ätzender, je mehr man damit arbeitet. Jede noch so dämliche Aktion dauert mehrere Sekunden und man kann derweil ni anderes machen, die Anpassbarkeit von Ansichten, die Adressverwaltung und die Menüführung sind ein schlechter Scherz, die Sendeberichte Verarschung, ständig muss man das Security Module neu laden, da ist so viel Hass drin Wütend




Ja, verstehe nicht, wie jemand gedacht haben kann, das sei, so wie es jetzt ist, irgendwie ok. Schon die Sichtbarkeit bei dem ganzen blau in blau. Und ja, jeder Schritt dauert gefühlt ewig.

Und der "Sendebericht"... Die Gerichte haben sowas doch sogar schon. Eine übersichtliche Seite, auf der alles Wesentliche drauf ist. Stattdessen bekommt man in der Druckansicht ein 7-seitiges Dokument, von dem ich jedes mal manuell einfach nur die erste Seite ausdrucke und meine zwei Häkchen bei Adressat und Zugangszeitpunkt mache... :/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 20.12.2019 23:24]
20.12.2019 23:24:26  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Poerger


Zt Bea bei Wechsel:
[...]
Wir haben das jetzt so geregelt, dass ich alle Zugriffsrechte der Mitarbeiter der Kanzlei gelöscht habe. An alle Absender von eigehenden Schriftsätzen schicke ich n brief mit der Mitteilung, dass ich ausgeschieden bin und dass ich das Schreiben an die Kanzlei weiter leite. Was ich dann auch tue.
Gleichzeitig hat die Kanzlei in allein meinen Akten Gericht und Gegner angeschrieben und mitgeteilt, dass ich ausgeschieden bin.




So in etwa hatte ich mir das auch vorgestellt. Wird auch nicht viele Akten betreffen. Aber streng genommen kommt man da halt evtl. mit dem Anwaltsgeheimnis in Konflikt.
20.12.2019 23:26:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
ein 7-seitiges Dokument, von dem ich jedes mal manuell einfach nur die erste Seite ausdrucke und meine zwei Häkchen bei Adressat und Zugangszeitpunkt mache... :/


So machen wir das auch fröhlich
20.12.2019 23:38:46  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ich beneide euch da wirklich nicht, bekomme die Zustände meist über eure Posts mit, unfassbar.

Für Steuerberater ist ja einzig die DE Mail Zugangsmöglichkeit zum elektronischen Verkehr mit Finanzgerichten.

Was bin ich froh dass wir den Quatsch grundsätzlich dann an Fachanwälte auslagern peinlich/erstaunt in der Regel ist sowieso kein Geld mit FG-Klageverfahren zu verdienen
21.12.2019 8:13:13  Zum letzten Beitrag
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[MKKC]Gunman

[MKKC]Gunman
Folgender Vorfall:

-Kunde bei Mobilfunkanbieter X und DSL Anbieter Y
-Mobilfunkanbieter X sendet Werbung in den Briefkasten: Wenn Kunde auch dSL Vertrag bei X abschließt, erhält Kunde 10¤ Rabatt im Monat und 10GB zusätzliches Datenvolumen auf den bestehenden Mobilfunkvertrag (aktuell 2GB).
-Kunde geht in Shop von Anbieter X und schließt Vertrag ab über DSL (Werbung mitgenommen in Shop), Verkäufer sagt, Vertrag bei Y wird ab sofort von X übernommen und Anschluss von X kommt direkt.
-Daraufhin passiert das nicht, erst 8 Monate später, nach Ende von Vertrag Y wird DSL von X aktiviert.

Soweit kein Problem, aber, die 10GB zusätzlich kame weder in de 8 Monate noch in de darauffolgenden 11 Monate.


Jetzt hat X dem Kunde seinen DSL Vertrag angedreht mit einer Versprechung (10GB zusätzliches
Datenvolumen) angedreht und das Datenvolumen gab es nie.
Zahlreiche Versuche an der Hotline oder im Shop brachten nichts, es wurde immer versproche es passiert was.

Ein Zeuge war bei allen Gesprächen, Vertragsabschlüssen etc dabei.

Was kann der Kunde machen? Steht ihm Schadenersatz zu?
24.12.2019 19:29:21  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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