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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Ab wann hemmt ein Mahnverfahren die Verjährung? Ab Antragseingang beim zuständigen Mahngericht oder ab Zugang beim Schuldner?
27.12.2019 18:29:39  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Peridan

Ab wann hemmt ein Mahnverfahren die Verjährung? Ab Antragseingang beim zuständigen Mahngericht oder ab Zugang beim Schuldner?


Eingang des Antrags. Hatte ich zumindest zuletzt in einer Akte.

§ 167 ZPO:
Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 27.12.2019 18:53]
27.12.2019 18:47:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die Stolperfalle dabei: Die "Demnächst-Zustellung". Jede Verzögerung, die nach Antragstellung noch bis zur Zustellung eintritt, gefährdet den Anspruch. Du kriegst eine Monierung vom Mahngericht? Pech gehabt u.U...

Ist mir mal vor ziemlich genau einem Jahr (fast) passiert, hat nur deshalb gehalten, weil wir noch eine Hemmung durch Verhandlungen und damit Puffer drin hatten:

Antragsgegnerin war eine UG (haftungsbeschränkt). Nun ist der Zusatz "haftungsbeschränkt" gesetzlich in dieser Form gar nicht vorgesehen (§ 5a GmbHG). Das Formular auf mahnantrag-online hat auch die von mir persönlich eingegebene Rechtsformbezeichnung "UG" nicht beanstandet.

Tja, kommt die Monierungsantwort, "bitte bezeichnen Sie die Rechtsform" oder so - Anruf beim RPfl am AG Stuttgart: Ja, weil gibt sonst immer Ärger in der Vollstreckung. Wir haben den Fall später unabhängig davon verglichen, aber das hätte echt ins Auge gehen können.

Streitwert bei der Angelegenheit: >30T¤, nur so macht's Spaß... der Mandantin haben wir das, äh, nicht im Detail erklärt... peinlich/erstaunt
27.12.2019 19:24:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Happy New Year.

Veganismus ist jetzt eine Religion.

Das ist ja nicht ganz falsch.
03.01.2020 17:03:17  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Pfeil
Ist philosophical belief denn mit Religion wirklich sauber übersetzt? peinlich/erstaunt
06.01.2020 13:25:56  Zum letzten Beitrag
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Arctic
06.01.2020 13:28:02  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von KarlsonvomDach

Moin,




Vllt interessant für dich.

Tips/Ratschläge für Rauchmelderinstallationsfirmen:

 

Hinweise zur Terminvereinbarung

Der Mieter kann aus triftigen Gründen wie Arbeitszeit, Arztbesuch, Urlaub, etc. Handwerkertermine absagen. Allerdings muss er schriftlich Ersatztermine benennen. In der Praxis haben sich drei Terminvorschläge durchgesetzt. Bestehen Sie auf eine verbindliche Zusage für einen der Termine. Bei Nichteinhaltung können Sie Schadenersatzleistungen (z.B. Verdienstausfall, Reisekosten) geltend machen. Das gilt natürlich auch umgekehrt für den Mieter.

Termine zu Geschäftszeiten müssen vom Mieter grundsätzlich akzeptiert werden. Eine pauschale Ablehnung wegen Berufstätigkeit ist nicht zulässig.



 


Wichtig: Der Mieter ist nicht verpflichtet, Termine direkt mit Dritten, zum Beispiel Schornsteinfeger oder Rauchmelder Service, abzustimmen. Der Weg ist zwar direkter, aber der Mieter kann berechtigterweise diese Vorgehensweise ablehnen.

Der Mieter ist ebenfalls nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. Ein normaler Urlaub muss nicht beim Vermieter angemeldet werden.

Da Vermieter keinen Zweitschlüssel besitzen dürfen, fordern sie oftmals den Mieter auf für Notfälle einen Zweitschlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen. Diese Forderung ist weder rechtlich haltbar noch aus versicherungstechnischen Gründen ratsam.



Quelle



Danke für die Infos. Dann habe ich mich ja korrekt verhalten.

Letztlich ließ sich das Problem lösen, indem ich einfach ein paar Überstunden abgebaut habe. Die Firma hat auf meine E-Mail übrigens gar nicht reagiert.
06.01.2020 13:35:06  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Rubrik Anwalts-Homepage:

https://www.g-h-j.de/

Mir erschließt sich nicht, warum man Besucher der Webseite sofort mit diesen zweigeteilten Fotos verstören will Vor allem das von Vater und Sohn (?) ist weird.
07.01.2020 12:21:28  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Spooky
07.01.2020 12:55:34  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
...
Ganz groß bei den Brillenträgern.
07.01.2020 20:58:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Steigerung: https://www.dreitor.de/

Da arbeitet ein alter Freund von mir peinlich/erstaunt
07.01.2020 21:12:56  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das ist ja nicht mal ästhetisch. Dieser viel zu hohe Grinsemund in der Mitte. D:
08.01.2020 9:34:41  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Uff.
08.01.2020 9:41:52  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wenn man mit dem neuesten Firefox eine beA-Nachricht versandt hat und dann, weil man ja nicht anders kann, auf "Nachrichtenentwurf schließen" klickt, schließt sich nicht nur die Nachricht, sondern man fliegt aus beA raus, ist das noch bei jemand anderem so? :wand:
09.01.2020 11:00:38  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
...
Um es mit einer typischen Antwort aus dem Frage-Bereich einer Amazon-Produktseite zu sagen:

Keine Ahnung, habe noch nie etwas damit versandt.
09.01.2020 19:59:05  Zum letzten Beitrag
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D3WD

tf2_spy.png
Moin zusammen,

dachte, im pOT kann man mir hier am ehesten weiterhelfen.
Es sieht wohl danach aus, dass ich bzw. der Vater meiner Freundin (die sich um den Vorgang kümmert, Vaddern braucht da Hilfe) demnächst einen Anwalt benötigt.

Hintergrund ist grob eine unterschiedliche Auffassung davon, wie der Arbeitgeber auf den nach überstandener Krankheit festgestellten Grad der Behinderung reagieren bzw. eingehen muss (Arbeitsstätten in zumutbarer Entfernung, zumutbare Aufgaben etc.), dies jedoch nicht macht.

Gibt es da abgesehen vom Integrationsamt noch weitere offizielle Stellen, an die man sich diesbezüglich wenden kann / sollte, bevor man einen Anwalt betraut?
Und: Wo / wie findet man am Besten einen kompetenten Anwalt? Suchmaschinen bringen hier im Hamburger Raum massig Kanzleien zu Tage peinlich/erstaunt

Vielleicht hat jemand eine persönliche Empfehlung?

Danke soweit
09.01.2020 21:13:27  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Wenn man mit dem neuesten Firefox eine beA-Nachricht versandt hat und dann, weil man ja nicht anders kann, auf "Nachrichtenentwurf schließen" klickt, schließt sich nicht nur die Nachricht, sondern man fliegt aus beA raus, ist das noch bei jemand anderem so? :wand:




Auf den Kanzleirechnern ist nur IE und Chrome installiert :x
10.01.2020 9:32:17  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

 
Zitat von Peridan

Ab wann hemmt ein Mahnverfahren die Verjährung? Ab Antragseingang beim zuständigen Mahngericht oder ab Zugang beim Schuldner?


Eingang des Antrags. Hatte ich zumindest zuletzt in einer Akte.

§ 167 ZPO:
Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.



Eingang 27.12. und Erlass am 6.1. dürfte dann ja sicher sein.

 
Zitat von D3WD

Moin zusammen,

dachte, im pOT kann man mir hier am ehesten weiterhelfen.
Es sieht wohl danach aus, dass ich bzw. der Vater meiner Freundin (die sich um den Vorgang kümmert, Vaddern braucht da Hilfe) demnächst einen Anwalt benötigt.

Hintergrund ist grob eine unterschiedliche Auffassung davon, wie der Arbeitgeber auf den nach überstandener Krankheit festgestellten Grad der Behinderung reagieren bzw. eingehen muss (Arbeitsstätten in zumutbarer Entfernung, zumutbare Aufgaben etc.), dies jedoch nicht macht.

Gibt es da abgesehen vom Integrationsamt noch weitere offizielle Stellen, an die man sich diesbezüglich wenden kann / sollte, bevor man einen Anwalt betraut?
Und: Wo / wie findet man am Besten einen kompetenten Anwalt? Suchmaschinen bringen hier im Hamburger Raum massig Kanzleien zu Tage peinlich/erstaunt

Vielleicht hat jemand eine persönliche Empfehlung?

Danke soweit



Mal jemanden von der ARGE SBV Hamburg fragen?
http://www.arge-vp.de/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peridan am 11.01.2020 19:25]
11.01.2020 19:23:47  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Wie würdet ihr folgenden fiktiven Sachverhalt beurteilen:
1. Betrüger kauft Gegenstand A von V auf eBay.
2. Betrüger bietet Gegenstand B bei eBay Kleinanzeigen an.
3. K kauft Gegenstand B, überweist Betrag auf Veranlassung des Betrügers an den
V, sagt aber nicht, dass das Konto jemand anderen gehört und gibt dem K auch den notwendigen Verwendungszweck an.
4. V verschickt Gegenstand A an eine vom Betrüger genannte Adresse.
5. K fordert von V Geld zurück aufgrund nicht erfolgter Lieferung von Gegenstand B seitens des Betrügers.

Kläger kannte Beklagten nicht bevor er über die Bank Informationen über den Kontoinhaber rausgefunden hat.

Kann der K von dem V über 812 den gezahlten Betrag zurückfordern? Zwischen K und V besteht kein Kaufvertrag und der K wollte auch nicht die Schuld des Betrpgers gegenüber dem V gemäss § 267 BGB tilgen. Ich finde dazu keine vergleichbaren Urteile
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 14.01.2020 19:07]
14.01.2020 19:01:43  Zum letzten Beitrag
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MadSpoon

madspoon
Den selben Fall hatte doch schon mal einer hier im Pot vor ein paar Jahren erlebt. Weiß grad nicht mehr genau, wie die Ansichten da waren. Glaube Tyler Durdan hatte dazu ein gutes Statement geschrieben.
14.01.2020 19:05:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Vorrang der Leistungskondiktion sage ich jetzt mal.
14.01.2020 19:13:01  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von -rantanplan-

Vorrang der Leistungskondiktion sage ich jetzt mal.


Geleistet hat doch tatsächlich der K an den V. Auch wenn er dachte, dass er an B leisten würde.
14.01.2020 19:33:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Nicht nur das. Er hat sich (auf Anweisung von B) von seiner Schuld aus dem KV mit B befreit. Genau das ist der Ansatzpunkt des Vorrangs - Bereicherungsvorgänge sind erst im jeweiligen, fehlerhaften Schuldverhältnis abzuwickeln.
14.01.2020 20:02:15  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Aber aus diesem Grund sollte er doch von dem V über § 812 I S. 1 BGB den gezahlten Betrag wiederholen können, oder?

1. Etwas erlangt (+): Auszahlungsanspruch des V gegen die Bank des V
2. durch Leistung (+): zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens (hier des V). Dass K glaubte an B zu leisten um seine Schuld aus dem KV zu erfüllen, ist doch irrelevant.
3. ohne Rechtsgrund (+): Zwischen K und V besteht kein Schuldverhältnis.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 14.01.2020 20:15]
14.01.2020 20:09:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ja. Absolut korrekt, aber zu formalistisch (oder zu kurz) gedacht.

Da schlägt die von der Lehre und Rspr begründete Begrenzung der daraus bei wortgetreuer Anwendung eigentlich folgenden Konsequenzen (Kumulierung aller Risiken, insbesondere Insolvenzrisiko, also hier zulasten von V) zu. Die zentrale Aussage: Jeder soll sich erst an dem Vertragspartner schadlos halten, den er sich ausgesucht hat.

Das führt dazu, dass zwar die Vermögensverschiebung direkt von K an V stattgefunden hat, er aber die ungerechtfertigte Bereicherung (Anfechtung unterstellt) nur vom Betrüger zurückfordern kann.

¤: Hier, III.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 14.01.2020 20:28]
14.01.2020 20:25:57  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Okay, sagen wir so: der Betrüger existiert auf keinem Papier. Sowohl der Ebay Kleinanzeigen als auch der eBay Account wurden mit falschen Daten erstellt.
Sprich: Sowohl K als auch V haben keinen Vertragspartner, der existiert.

K wurde von B vorgegaukelt, dass das Konto, was tatsächlich dem V gehörte, dem B gehört. B wollte dadurch erreichen, dass V denkt, dass B seine Verpflichtung aus dem "eBay-KV" beglichen hätte (deshalb auch die Vorgabe des exakten Verwendungszweckes der Überweisung. Das war zufällig der Name des B auf eBay). Dabei wollte K nur seine Verpflichtung gegenüber B erfüllen.
14.01.2020 20:29:48  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Solange nicht V gleich B ist... gibt es die Person, auch wenn sie nicht feststellbar ist.
14.01.2020 20:31:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Es tut mir leid, wenn du K sein solltest.
14.01.2020 20:33:33  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von -rantanplan-

Solange nicht V gleich B ist... gibt es die Person, auch wenn sie nicht feststellbar ist.


Das stimmt. Jedoch ist doch tatsächlich eine Leistung an den V geflossen. Gibt es in diesem Fall nicht eine ausnahmsweise gestatte Direktkondiktion K-V? Ich mein.. so hätte ich es bisher gelöst.
14.01.2020 20:37:16  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von -rantanplan-

Es tut mir leid, wenn du K sein solltest.



Ich nehme an er meint es so es sich gehört fiktiv. Augenzwinkern
Dreiecksbetrug. Erst vor kurzem meiner Frau erklärt. Die war fassungslos wie perfide man sowas durchziehen könnte.
14.01.2020 21:07:25  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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