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Robe steht bei mir bald auch an. Denke mal JVA Celle klingt gut, wenn ich während der Lieferzeit eine Übergangrobe bekomme. Ansonsten weiße Fliege vor Gericht natürlich. <3
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Hab gehört es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren im Nachbarschaftsrecht. Ist die Grundlage für die Frist Rechtssprechung?
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Nein, das BGB, aber Vorsicht - im Nachbarrecht gibt es gerade zur Verjährung landesrechtliche Spezialregelungen.
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Das heißt, wenn ich im Nachbarschaftsgesetz nichts finde, dann gelten die Regelungen im BGB.
Danke.
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Ja, insbesondere § 924... sonst in der Tat § 195.
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Bezüglich der Buchbinder-Sache: Mein Anwalt hat mir empfohlen, erst einmal abzuklären, ob ich tatsächlich betroffen bin, also eine Selbstauskunft nach DSGVO zu stellen. Mit diesem Ergebnis wird er dann ggf. erst mal einen Schadensersatzanspruch anmelden, ohne direkt zu klagen.
Keine Ahnung ob das so üblich ist, sobald ich das Ergebnis der Selbstauskunft habe, leite ich das an ihn weiter und schaue, was dabei rumkommt. Als Hausnummer hat er gemeint, er würde eine niedrige vierstellige Summe nennen.
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Ich habe gerade im Anwaltsblatt mal den Artikel Haftungsfallen + beA gelesen. Wenn ich eine Einzelkämpfer-Kanzlei hätte wäre ich so aufgeschmissen.
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Wieso? Frage für einen Freund
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Naja, wenn man länger drüber nachdenkt, ist das alles kein Hexenwerk, aber ob man im Solo-Betrieb jeden Tag alles richtig macht?
Konkret ging es mir zB um NJW 2019, 3234:
1.Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.
2.Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen müssen so notiert werden, dass sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben.
Es gibt total Sinn, dass EB erst zu unterzeichnen, wenn die Fristen notiert sind. Aber ob ich das ad hoc solo richtig gemacht hätte? Bei uns in der Kanzlei passiert das automatisch, weil wir Leute haben, die sich mit sowas beschäftigen. Und "deutlich" abheben... was ist schon deutlich.
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Genauso die abstruse Kontrolle des Postausgangs beim beA (https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2019/ausgabe-27-2019-v-882019/) wo ich dann vor dem xxxxxx_VerificationReport.html sitze und mich frage, ob es richtig ist, dass bei Schritt 4 (s. Newsletter) für die Anlagen kein Grün sondern ein Grauer Balken ist. Es war im Ergebnis richtig, weil ich keine qeS benutzt habe, aber solo sitzt man dann da und fragt sich: Wtf?
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Oder die Prüfung, ob irgendein Bundesland die für den 01.01.2022 geplante Pflicht zur elektronischen Einreichung gem. § 130d ZPO schon vorverlegt hat (z.B. Arbeitsgerichte Schleswig-Holstein).
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.02.2020 17:44]
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Wir haben dafür die guten alten Haken und "not." auf den Ausdrucken mit Paraphe instrumentalisiert... es lebe die Papierakte. Und wer ein EB abgibt ohne sicher zu sein, dass alle Fristen korrekt notiert sind, dem ist eh nicht zu helfen. ¤: GANZ besonders in einem kleinen Büro!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 12.02.2020 17:53]
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Ja, das ist natürlich sinnvoll und sollte nur als ein Beispiel für die vielen kleinen Stolperfallen dienen (s. beA Postausgangskontrolle - wo ein eingeblendetes "Zugestellt" gar nicht stimmt, wenn ein Sonderzeichen im Dateinamen war). Und wie heben sich die Fristen bei Euch "deutlich" ab?
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FE:
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Nee, mal im Ernst, wichtige Fristen kontrolliere ich einfach selbst nach, geschultes Personal hin oder her. Ich kann sonst nicht schlafen. Musste vor vielen Jahren mal eine Refa dazu anstiften, eine Eidesstattliche abzugeben, um Wiedereinsetzung zu bekommen, das will ich NIE wieder erleben!
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Bei mir hat eine Sekretärin mal vergessen, beim nur per Fax verschickten Schreiben an ein Amt die notwendige Einzugsermächtigung beizulegen. Und mir ist auf dem Faxbericht nicht aufgefallen, dass es 8 von 8 Seiten war und nicht 9 von 9. Brrr. Zum Glück den Fall verglichen bevor es das Amt, der Gegner oder sonstwer mitbekommen hätte.
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Wie gut dass ich immer weniger prozessual tätig bin. Ich brauchte neulich eine Kopie meiner Zulassungsurkunde. Die hat die RAK per beA übersandt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 12.02.2020 19:42]
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Habt ihr das auch gelesen, dass 30.000 Anwälte sich immer noch nicht im beA freigeschaltet haben sollen? Was in der DAV-Depesche glaub ich - ich mein, das ist doch so, als würdest du deinen Briefkasten nicht leeren!? Okay, Karteileichen und hastenichtgesehen, aber trotzdem...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 12.02.2020 19:47]
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Sind halt auch viele Syndikusanwälte dabei, denke ich? Die kriegen ein beA, rufen es aber never ab.
Trotzdem, irre Zahl
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Joa, hatte neulich einer Syndicusrechtsanwältin eine Geltendmachung einer Entgeltforderung zugestellt - löst tarifliche Verfallfrist von 4 Wochen aus. Viel mehr Haftungsfall geht nicht.
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Zu den Eltern der Freundin ist ein normaler Brief von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, adressiert an die Freundin, die seit 7 Jahren nicht mehr da wohnt.
Angeblich offene Forderungen bei Bon Prix aus 07-2019, Rechnungsnummer oä wird natürlich nicht aufgeführt, selbstverständlich wurde auch niemals bei dem Laden bestellt oder sind irgendwelche Mahnungen bekannt.
Frage: drauf reagieren? Oder ist der o.g. Laden für so Scam bekannt?
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EOS ist ein hundsgewöhnlicher Inkassodienst, von denen hat sich noch niemals jemand die Frage gestellt, ob die Forderung auch existiert.
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| Zitat von Switchie
Zu den Eltern der Freundin ist ein normaler Brief von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, adressiert an die Freundin, die seit 7 Jahren nicht mehr da wohnt.
Angeblich offene Forderungen bei Bon Prix aus 07-2019, Rechnungsnummer oä wird natürlich nicht aufgeführt, selbstverständlich wurde auch niemals bei dem Laden bestellt oder sind irgendwelche Mahnungen bekannt.
Frage: drauf reagieren? Oder ist der o.g. Laden für so Scam bekannt?
| | Brief hin und Forderung widersprechen.
Dann begründen die das entweder und es stimmt - oder aber ab dann ignorieren
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Moin,
wie sieht das eigentlich aus.
Man ist mit dem Auto unterwegs, bei der Ausfahrt nimmt man einen Fahrradfahrer mit. Jetzt egal wer Schuld hat.
Die Polizei nimmt den Fall auf, beide Parteien erstatten Strafanzeige.
Kann ich nun z.B. als der Autofahrer dem Fahrradfahrer einen Brief schreiben, wo ich ihn auffordere den Schaden an meinem Auto zu bezahlen (z.B. 200¤) und ihm eine Frist stellen, bis wann er es bezahlen soll?
Was tu ich da als Fahrradfahrer?
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Ich musste gerade einmal laut lachen. Die Leute beim Jobcenter haben echt Humor.
Wir streiten vor dem SG um rund 2.500 ¤, entscheidend ist der Gesundheitszustand meiner Mandanten. Im Erörterungstermin schlägt der Richter einen Vergleich vor, Jobcenter soll 2/3 zahlen. Mandanten stimmen zu, Jobcenter lehnt ausdrücklich ab.
Richter lässt ärztliche Gutachten machen, die mit einem noch "besseren" (aus rechtlicher Sicht) Ergebnis für die Mandanten schließen, als wir erwartet hatten. Eindeutiger geht's echt nicht mehr.
Jetzt kommt das Jobcenter angekrochen und will doch den Vergleich...
Darf man dem Gericht schreiben "Netter Versuch" ?
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Lass die Schweine bluten!
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Bei sowas würde ich ganz offen schreiben, das ein Vergleich immer darauf fußt, dass beide Seiten wegen der Unwägbarkeiten eines Prozesses bereit sind, einen Vergleich abzuschließen. Da es jetzt keine Unwägbarkeiten mehr gibt, gibt es auch keine Grundlage für einen Kompromiss.
Damit hast du durch die Blume auch noch gesagt, dass die anderen keine Chance mehr haben.
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| Zitat von Che Guevara
Lass die Schweine bluten!
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Die Schweine vor Ort sind ja meist nicht mal befugt, die Entscheidung zu treffen. :/
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Ein einfaches Nein mit freundlichen Grüßen tut es doch auch
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Ich habe mal einen Mittelweg gewählt:
| Angesichts der eindeutigen Ergebnisse der ärztlichen Gutachten besteht seitens der Kläger jetzt selbstverständlich kein Interesse mehr am Abschluss des Vergleichs.
Der Beklagte mag den Klageanspruch anerkennen. Anderenfalls wird um Entscheidung des Gerichts gebeten. | |
Ich fänds lustig, wenn dem Jobcenter auch noch die Kosten für die Gutachten auferlegt würden. Die waren ziemlich umfangreich und sicher auch nicht günstig.
| Zitat von fiffi
| Zitat von Che Guevara
Lass die Schweine bluten!
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Die Schweine vor Ort sind ja meist nicht mal befugt, die Entscheidung zu treffen. :/
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Die Ablehnung des Vergleichs erfolgte schriftlich, einen Monat nach dem Termin, nachdem sie sich vom Gericht erst nochmal die Verwaltungsakte zwecks Prüfung haben schicken lassen.
Tatsächlich sind die Sitzungsvertreter nicht immer befugt, einen Vergleich abzuschließen. Hier hatten sie aber lange genug Zeit zum Nachdenken und zur Abklärung mit der Teamleitung der Rechtsstelle.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 18.02.2020 13:25]
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |