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| Zitat von mformkles
Kann ich nun z.B. als der Autofahrer dem Fahrradfahrer einen Brief schreiben, wo ich ihn auffordere den Schaden an meinem Auto zu bezahlen (z.B. 200¤) und ihm eine Frist stellen, bis wann er es bezahlen soll?
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Klar können irgendwelche Leute irgendwelchen anderen Briefe schreiben und darin etwas fordern.
| Zitat von mformkles
Was tu ich da als Fahrradfahrer?
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Wenn ich das Geld tatsächlich schulde, dann wohl besser bezahlen. Wenn ich das Geld nicht schulde, würde ich persönlich das nicht bezahlen. Aber andere Leute sind da vielleicht spendabler.
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Wäre wohl besser, wenn der Fahrradfahrer eine Privathaftpflichtversicherung hätte...
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Aber wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, würde man doch sowas nie bezahlen?
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| Zitat von Armag3ddon
Wenn ich das Geld tatsächlich schulde, dann wohl besser bezahlen. Wenn ich das Geld nicht schulde, würde ich persönlich das nicht bezahlen.
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Worauf Arma anspielt: Der, der was haben will, muss für sein Habenwollen schon irgendeine Rechtsgrundlage vorbringen und beweisen, dass die Voraussetzungen derselben erfüllt sind. Einfach einen Brief zu schreiben, in dem steht "Gib Geld!" wäre zumindest mal unkonventionell.
In so einer Konstellation sollten die Schadensregulierung eigentlich die Kfz-Haftpflicht des Autofahrers und die Privathaftpflicht des Radfahrers ausfechten, zumal der Unfall ja offenbar polizeilich aufgenommen wurde. Welche Strafanzeigen da gestellt wurden kann nur gemutmaßt werden, insbesondere was für strafbares Verhalten ein Radfahrer in so einer Situation an den Tag gelegt haben soll. Aber das ist insofern zweitrangig, als eventuelle Strafverfahren unabhängig von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen laufen.
| Zitat von mformkles
Aber wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, würde man doch sowas nie bezahlen?
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Warum sollte man irgendwas bezahlen, was man nicht bezahlen muss? Wenn der A was vom B will weil As Auto kaputt ist, und unklar ist ob B eine Schuld daran trägt, und das in Klärung ist, warum sollte B dann jetzt schon blechen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 18.02.2020 13:43]
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Radfahrer hat keine Haftpflicht.
Er wird sich nun Hilfe mit einem Beratungsschein bei einem Anwalt holen müssen.
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Ohne Privathaftpflicht darf man echt nicht durchs Leben gehen und gleich zweimal nicht mit dem Fahrrad rumfahren, ganz ehrlich.
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Allein schon wegen sowas. Man kann ja selbst alles richtig machen, und hinterher hat man dann trotzdem Arschlochprobleme, weil jemand anderes verkackt und uneinsichtig ist.
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Mal ganz allgemein: Zahlt eine Privathaftpflicht denn bei nicht geklärter Schuldfrage?
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Ich würde behaupten: Nein.
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| Zitat von Tigerkatze
Mal ganz allgemein: Zahlt eine Privathaftpflicht denn bei nicht geklärter Schuldfrage?
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Nicht unbedingt, aber wenn die Klärung denn zu deinen Lasten ausfallen würde schon, und sie zahlen sogar die Kosten der Rechtsverteidigung. Wegen dieses Risikos zahlen sie bei plausiblen Schäden auch ohne vollen Nachweis, um nicht noch mehr ausgeben zu müssen...
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Der ibnr braucht eure Hilfe, ihr Winkeladvokaten.
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| Zitat von mformkles
Radfahrer hat keine Haftpflicht.
Er wird sich nun Hilfe mit einem Beratungsschein bei einem Anwalt holen müssen.
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Autofahrer rammt Radfahrer und verlangt dann Geld für die Reparatur seines Autos? Das wäre mir der Aufpreis für Gesicht verdellen aber wert.
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Und woraus liest du das genau?
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| Zitat von mformkles
bei der Ausfahrt nimmt man einen Fahrradfahrer mit.
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Deshalb ja die Frage.
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Ich glaube das war nur eine flapsige Formulierung, s. Angaben danach
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.02.2020 20:33]
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| Zitat von BlixaBargeld
| Zitat von mformkles
Radfahrer hat keine Haftpflicht.
Er wird sich nun Hilfe mit einem Beratungsschein bei einem Anwalt holen müssen.
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Autofahrer rammt Radfahrer und verlangt dann Geld für die Reparatur seines Autos? Das wäre mir der Aufpreis für Gesicht verdellen aber wert.
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Was wenn das Auto Vorfahrt hatte?
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Und wenn das Auto rückwärts durch den Kreisverkehr ist?
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Ein Urteil wird ja im Gericht veraktet und lässt sich mit Aktenzeichen recherchieren. Passiert das bei Vergleichen auch (mit Inhalt), oder geht aus den Akten nicht hervor wie verglichen wurde, sondern nur dass verglichen wurde?
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Vergleiche werden protolliert, aber nicht veröffentlicht.
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Der eine oder andere mag sich vielleicht an den Exectuive LLM an der LSE erinnern, den ich 2017 angefangen habe. Gestern habe ich die letzte Prüfungsarbeit eingereicht. Woohoo!
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Gratuliere! Den Namen finde ich immer noch schlimm.
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Auf dem Zeugnis steht dann nur LLM :-)
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"Exectuive" würde ich da auch nicht stehen haben wollen.
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Ey, der heisst halt so.es meint halt berufsbegleitend.
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Nach 3 Jahren solltest du ihn aber langsam schreiben können
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Ich zahl soviel, das muss ich nicht.
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Wofür ist der? Kompensation für den fehlenden Frontspolier? Oder Front- und Heckspoiler?
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Ihr seid gemein. Ihr müsst gratulieren und dann erst einen doofen Spruch ablassen!
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Gratuliere, exekutiv-master!
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Herzlichen Glückwunsch, Rincewind.exe!
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |