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Ich habs mir natürlich ausgedacht, konnte ja keiner ahnen, dass wir hier Leute im Forum haben, die etwas mit Japan zu tun haben.
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Nur weil mann oder frau seinen Penis in was japanisches steckt, hat man noch lange nicht "etwas mit japan zu tun".
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Ich bin kein Japaner, aber habe einen Penis.
Daher unterstütze ich das alles.
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Tobit lügt generell sehr viel!
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| Zitat von Abtei*
Nur weil mann oder frau seinen Penis in was japanisches steckt, hat man noch lange nicht "etwas mit japan zu tun".
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Das hat in mir jetzt die Frage aufgeworfen, wo eigentlich die Kondome produziert werden, die der Rossmann um die Ecke verkauft
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was kümmert dich das?
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Mietärger:
Ich habe eine kleine Nebenwohnung in der Stadt in der ich Arbeite, aus der ich Ende April ausziehe.
Die Bestätigung meiner Kündigung kam zusammen mit der Aufforderung die Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen oder mittzuteilen, dass eine externe Firma beauftrag werden soll.
Problem ist aber: Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen. Im Übernahmeprotokoll sind "leichte Gebrauchsspuren an den Wänden bis ca. 1m Höhe" und Bohrlöcher dokumentiert.
Der einzige Unterschied zum Zustand meiner Anmietung sind gelbe Flecken in einem Eck, die durch Wasser im Mauerwerk entstanden sind, welches durch eine verstopfte Dachrinne kam. Diesen Schaden habe ich meinem Vermieter gemeldet, er wurde auch dokumentiert.
Weiß jemand wie es mit Schäden aussieht, die so entstanden sind?
Ansonsten würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass ich keine Wohnung bei Auszug renovieren muss, die ich unrenoviert übernommen habe. So verstehe ich auch meinen Mietvertrag.
Ich würde das ja normalerweise mit meinem Vermieter einfach klären, aber der ist leider ein 1a Anwalts-Huso, der nicht auf mails antwortet und bei Anruf nur genervt ist und sagt "das haben sie mir doch schon geschrieben".
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dumenikl am 25.02.2019 19:07]
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Man muss auch keine renovierte Wohnung in Originalzustand zurückgeben. Verbrauchsspuren sind absolut zulässig. Wenn du da jetzt nicht gerade mit nem Edding die Wand bemalt oder ein dickes Loch in die Wand geschlagen hast, kann dir das recht wurscht sein.
Vergleiche deinen Mietvertrag auch gerne mal mit geltendem Gesetz. Das steht oft rechtlich haltloser Müll drinnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 25.02.2019 19:10]
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Müsste eigentlich dem Mietvertrag zu entnehmen sein, wie die Übergabe stattfinden muss.
Hier hieß es bspw "streichfähig", also soll die Wand ohne grobe Beschädigungen und ohne massiv deckende, grelle Farben sein. Aber es gibt auch andere Klauseln iirc.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Müsste eigentlich dem Mietvertrag zu entnehmen sein, wie die Übergabe stattfinden muss.
Hier hieß es bspw "streichfähig", also soll die Wand ohne grobe Beschädigungen und ohne massiv deckende, grelle Farben sein. Aber es gibt auch andere Klauseln iirc.
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Aufpassen gibt genug Mietverträge die rechtsunwirksame Klauseln enthalten.
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| Zitat von Icefeldt
Alternativ kann er mit einer Packstationsnummer auch direkt an diverse Postfilialen senden lassen.
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Geht auch ohne Postnummer/Packstationsnummer. Unser Kiosk Typ hat noch nie meine DHL Karte sehen wollen, seitdem lasse ich die immer weg. Dachte am Anfang noch, der unflexible DHL Haufen sortiert es dann eben aus - nein. Bisher kam alles an.
Vorname Nachname
Postfilliale 666
Alte pOTgasse 2
12344 Internet
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Darf mich das Land Baden-Würstchenberg befristet beschäftigen, wenn ich schon sechs Jahre befristet im Freistaat Bayern angestellt war?
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Kommt drauf an!
Im Geltungsbereich des TzBfG grundsätzlich ja (weil anderer Arbeitgeber). Aber "sechs Jahre befristet" klingt nach Geltungsbereich WissZeitVG.
Da der Pimmel des WissZeitVG tendenziell größer und härter ist als der des TzBfG, würde ich mal ganz schwer auf "genauso ja" tippen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 27.02.2019 12:09]
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Äh, ja. Uni in Bayern, Hochschule in BaWü.
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-> Juristenthread. Oder mal unverbindlich den Personalrat fragen.
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von [Muh!]Shadow
Müsste eigentlich dem Mietvertrag zu entnehmen sein, wie die Übergabe stattfinden muss.
Hier hieß es bspw "streichfähig", also soll die Wand ohne grobe Beschädigungen und ohne massiv deckende, grelle Farben sein. Aber es gibt auch andere Klauseln iirc.
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Aufpassen gibt genug Mietverträge die rechtsunwirksame Klauseln enthalten.
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Die Frage ist vor allem der "Wasserschaden" für den ich eigentlich nichts kann und der die einzige gravierende "Abnutzungserscheinung" meiner 2-jährigen Mietzeit ist.
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War heute beim Arzt (neuer Hausarzt) und habe gerade zufällig auf nem Formular gesehen, dass da meine Adresse mit ner völlig falschen Hausnummer notiert wurde.
Morgen mal anrufen, sonst kommt die Rechnung ja gar nicht an (meine Telefonnummer haben sie, aber da werden sie wohl erst nach ner Mahnung mal anrufen).
Meine Frage: Ist es ein bekanntes Problem, dass Leute unter falschem Namen zum Arzt gehen, sagen dass sie privatversichert sind und ihn um die Rechnung prellen? Oder kommt sowas kaum vor wegen der Gesetzlichen Krankenversicherung?
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Du wirst dann halt nach allen Regeln der Inkassokunst anal gebims0rt; und ein Arzt hat i.d.R. lockerst genug Wissen über deine Person dass dich jeder verblödete Inkassosherlock in 5 Minuten gefunden hat.
Das ist aber nur meine Theorie!
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| Zitat von *Morphy*
Meine Frage: Ist es ein bekanntes Problem, dass Leute unter falschem Namen zum Arzt gehen, sagen dass sie privatversichert sind und ihn um die Rechnung prellen? Oder kommt sowas kaum vor wegen der Gesetzlichen Krankenversicherung?
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Werden ja Personalien festgestellt bzw. erstmal die Karte oder die Versicherung geklärt.
Wenn gesetzlich: ok.
Wenn nicht: allerlei Gedöns unterschreiben müssen und zu Not wird dir dann irgendeine Inkassobüro aufn Sack gehen.
Leistung muss man immer bezahlen, das ist in der Medizin wie sonst immer. Also so ganz versteh ich die Frage nicht
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Also so ganz versteh ich die Frage nicht
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Zum Arzt gehen und sagen, "Hans Müller, Musterstr. 123, 12345 Musterstadt" aber du bist eigentlich "Mans Hüller, Phantasieweg 567, 12345 Musterstadt"
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Man hat doch auch als Privat Patient ne Karte zur Ausweisung?
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Bevor die Frage kommt: hier hat’s Det0k erwischt.
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| Zitat von Bregor
Man hat doch auch als Privat Patient ne Karte zur Ausweisung?
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Nicht unbedingt.
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| Zitat von Bregor
Man hat doch auch als Privat Patient ne Karte zur Ausweisung?
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Ich hab k1
Scheint mit und ohne zu geben. Wie bei Hafennutten!
/Auch kein Perso. Nix. Einfach Formular ausfüllen, fertig.
//ich schau halt auch nicht aus als würde ich gleich tot wegen Hepatitis umfallen, Pregor
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Der Büßer am 28.02.2019 20:56]
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Ja eben. Bin seit ich umgezogen bin privatversichert und hab keine Karte. Musste bisher bei keinem Arzt einen Perso oder so etwas vorzeigen. Heute auch nichts unterschreiben, sondern nur kurz nach der Adresse gefragt worden, hab nichtmal gesehen ob sie richtig aufgeschrieben wurde.
Und habe mich neulich nach nem Zahnarztbesuch gefragt ob sie mich überhaupt nach meiner Adresse gefragt haben, konnte mich nicht erinnern. Rechnung kam dann aber trotzdem.
Also meine kleine Statistik:
3 Ärzte, nie Perso, zweimal nur nach der Adresse gefragt worden und einmal ein Formular selbst ausfüllen, inklusive DSGVO Kram.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 28.02.2019 21:14]
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| Zitat von Der Büßer
| Zitat von Bregor
Man hat doch auch als Privat Patient ne Karte zur Ausweisung?
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Ich hab k1
Scheint mit und ohne zu geben. Wie bei Hafennutten!
/Auch kein Perso. Nix. Einfach Formular ausfüllen, fertig.
//ich schau halt auch nicht aus als würde ich gleich tot wegen Hepatitis umfallen, Pregor
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Wollte ich dir auch nie anlasten, dafür kriegst du die Sprechstundenhilfe mit deiner eloquenten Art viel zu gut vom Gegenteil überzeugt.
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| Zitat von Chinakohl mit Reis
Bevor die Frage kommt: hier hat’s Det0k erwischt.
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Hier die Türklinke.
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Wie lange ist Futti eigentlich gesperrt? In manchen Threads vermisse ich seine Anwesenheit.
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Einfach nein.
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Thema: Erklärbär ( Wieso ist XXX verschwunden? ) |