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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Schönes Wochenende Thread ( Vorsilvester Edition )
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
verschmitzt lachen
Die Frage ist eher, ob du das nach jahrelangem Trüffelbuttermissbrauch überhaupt kannst und nicht, ob du das darfst
01.01.2019 22:33:41  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
...
Immo mit den harten Wahrheiten.
01.01.2019 22:34:14  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Pfeffern war schon wörtlich gemeint. Ein Knöpfchen zu drücken, das schaffe ich noch.
01.01.2019 22:36:25  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
 
Zitat von hödyr

Ach, die Strafen für Körperverletzung sind doch lächerlich. Musst nur sicherstellen, dass sich die Opfer länger dran erinnern wie dein Geldbeutel. Sollte ja nicht all zu schwierig sein.


Was bist du denn für ne Wurst geworden?
01.01.2019 22:37:29  Zum letzten Beitrag
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CombatWombat

Mr Crow
...
Ein Pfefferbeisser.
01.01.2019 22:40:04  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Naja, so ein bisschen recht hat er ja schon. Gibt wohl nicht viele Länder, in denen man mit weniger Folgen Körper verletzen kann.
Ich hingegen bin aber ein lieb-Grüßer, nicht ein körper-Verletzer B-)
01.01.2019 22:41:23  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von CombatWombat

Ein Pfefferbeisser.



Verunglimpfe bitte nicht leckere Pfefferbeißer!
01.01.2019 22:41:23  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
 
Zitat von SirHenry

Pfeffern war schon wörtlich gemeint. Ein Knöpfchen zu drücken, das schaffe ich noch.


Automatisch machen lassen.

01.01.2019 22:41:36  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Passenderweise fängt gerade “Logan - the Wolverine” auf Pro7 an. Der tötet in der Anfangssequenz direkt mal fünf Leute, weil die seine Felgen klauen wollen und dabei seinen Wagen beschädigen. Breites Grinsen

Und nein, man will doch niemandem bleibende Schäden zufügen.
01.01.2019 22:42:24  Zum letzten Beitrag
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akaTulpe

Guerilla
 
Zitat von hödyr

Wäre mir in dem Fall egal.


Hartkor
Gehst du bei Schlägereien auch dazwischen?
01.01.2019 22:42:33  Zum letzten Beitrag
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hödyr

hödyr
Warum sollte ich.
01.01.2019 22:44:41  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Insgesamt alles irgendwie doof gelaufen. Naja, was soll’s. Wenn die Schmauchspuren im Lack nicht weggehen, wäre das halt mies.

Exakt 135¤ an Sprit verfahren, eine nicht brennende Cohiba erwischt und dann noch das Auto verschandelt bekommen. Das hat sich ja gelohnt.
01.01.2019 22:47:31  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Die Schmerzensgeldtabelle, die ich gefunden habe, klingt wie ein schlechter Scherz:
 
Code:
Totalerblindung	ca. 260.000 Euro

Totallähmung	ca. 150.000 Euro

Oberarmamputation	75.000 Euro	

Unterschenkelamputation	40.000 Euro	

Totaltaubheit	ca. 26.000 Euro	

Hodenverlust	10.000 Euro


Hätte da bei jedem Punkt eine Null mehr erwartet. Uff
01.01.2019 22:50:14  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Das ist tatsächlich wenig.
01.01.2019 22:51:34  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
Was kostet eine Watschn? Kann dann ja nicht so teuer sein.
01.01.2019 22:52:25  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Immortalized

Die Schmerzensgeldtabelle, die ich gefunden habe, klingt wie ein schlechter Scherz:
 
Code:
Totalerblindung	ca. 260.000 Euro

Totallähmung	ca. 150.000 Euro

Oberarmamputation	75.000 Euro	

Unterschenkelamputation	40.000 Euro	

Totaltaubheit	ca. 26.000 Euro	

Hodenverlust	10.000 Euro


Hätte da bei jedem Punkt eine Null mehr erwartet. Uff



Ist Deutschland hier. Wobei ich selbst für paar Kratzer im Gesicht (nichts bleibendes) und HWS-Disortation auch schon 2,5k¤ bekommen habe. Wobei das ja "nur" Einmalzahlungen sein werden. Folgekosten usw. ist da nochmal ein ganz anderes Thema.
01.01.2019 22:58:09  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Gestern noch über Statixxs Watschenkommentar sich echauffiert und jetzt:"öh der hat mein Auto berührt, direkt mal Lochen den Hurensohn, die Strafe zahl ich aus der Portokasse!"
Samma seid ihr irgendwie bescheuert?
01.01.2019 22:59:07  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Warum redest du von "ihr", wenn doch nur hödyr das vorgeschlagen hat?

Und warum siehst du da eine Parallele zu Statixx persönlicher Gewaltandrohung?

Und wie lieb grüße ich?
01.01.2019 23:00:46  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
...
Frage natürlich nur für einen Freund.
01.01.2019 23:01:13  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Ich frage für Nighthawk, wurde mir gesagt
01.01.2019 23:01:42  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
 
Zitat von Immortalized

Warum redest du von "ihr", wenn doch nur hödyr das vorgeschlagen hat?

Und warum siehst du da eine Parallele zu Statixx persönlicher Gewaltandrohung?

Und wie lieb grüße ich?


Ach komm halt dochmal die Kuchenluke.
01.01.2019 23:01:42  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
Keine Antwort, das hab ich mir gedacht, Penisfreund B-)
01.01.2019 23:02:10  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 17.12.2015
Was ist denn hier schon wieder los?
01.01.2019 23:03:31  Zum letzten Beitrag
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derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
Die üblichen Vollidioten versuchen Threads zu derailen, um sich danach in ihr kleines Fäustchen zu lachen.
01.01.2019 23:04:14  Zum letzten Beitrag
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Immortalized

AUP Immopimmel 07.06.2018
PQ lag halt mit allem daneben, was er gesagt. Da lache ich in keine Fäustchen, Sennfreund
01.01.2019 23:05:25  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
 
Zitat von Peniskuh

Gestern noch über Statixxs Watschenkommentar sich echauffiert und jetzt:"öh der hat mein Auto berührt, direkt mal Lochen den Hurensohn, die Strafe zahl ich aus der Portokasse!"
Samma seid ihr irgendwie bescheuert?


Ich würde das nie machen, aber Pfefferspray wäre ja nur unangenehm. Prinzipiell darf ich ja in einer Notwehrsituation jedes mir zur Verfügung stehende Mittel wählen, ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und das Notwehrrecht sieht ja auch vor, dass ich mein Eigentum gegen einen rechtswidrigen Angriff schützen darf. Aber mich hätte dann doch mal interessiert, wie das ein Richter sieht, wenn man das macht. In Deutschland gab es schon viele Fälle, in denen das Opfer zum Täter gemacht wurde. peinlich/erstaunt
01.01.2019 23:05:38  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Das Ganze ist ein Gedankenkonstrukt. Aber eigentlich muss das Recht dem Unrecht nicht weichen. Nur hödyr übertreibt da gerade.
01.01.2019 23:08:17  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 17.12.2015
Aus sowas wird ganz schnell mal ein Racheakt. Und überhaupt, was für Notwehr? Da wirft einer Böller auf dein Auto, der hält dir kein Messer an die Kehle.
01.01.2019 23:10:03  Zum letzten Beitrag
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Ed_Von_Schleck69

AUP Ed_Von_Schleck69 06.06.2019
Frohes neues Jahr, ihr kleinen Vandalen.
Um mich vor Henrys zu schützen trage ich lieber Kontaktlinsen ohne Sehstärke und grüße ganz lieb.
01.01.2019 23:12:20  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
 
Zitat von FattyCPK

Aus sowas wird ganz schnell mal ein Racheakt. Und überhaupt, was für Notwehr? Da wirft einer Böller auf dein Auto, der hält dir kein Messer an die Kehle.


Dum?

Bei der Notwehr handelt es sich im deutschen Straf- und Privatrecht um die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Er ist geregelt in § 32 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum. Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewährungsprinzip zugrunde. Es gestattet die Verletzung von Rechtsgütern des Angreifers und verpflichtet diesen zu dessen Duldung. Daher stellt eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht dar. Das Notwehrrecht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen dadurch aus, dass es dem Handelnden besonders weitreichende Eingriffsbefugnisse vermittelt.


https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Aber tatsächlich scheint das niemand mehr zu wissen. Knackpunkt ist aber:

Die Gebotenheit der Notwehr kann entfallen, wenn zwischen dem angegriffenen und dem verletzten Gut ein deutliches Missverhältnis besteht. Dies folgt daraus, dass eine deutlich unverhältnismäßige Reaktion den grundlegenden Geboten der Rechtsordnung widerspricht, insbesondere dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Ein extremes Missverhältnis kann beispielsweise bei der Drohung mit dem Tod zum Schutz eines Wegerechts vorliegen.[74] Es liegt ebenfalls vor, wenn der Täter eine geringwertige Sache stiehlt (§ 242 StGB) und dies mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt wird.[75] Die Schwelle zur Geringwertigkeit ist in der Rechtswissenschaft umstritten, einige Stimmen gehen in Anlehnung an § 243 Absatz 2, § 248a StGB von 50 ¤ aus[76], andere von 100 ¤ bis 200 ¤[77]. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch auch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[60][61] Das generelle Verbot zur Tötung von Menschen zum Schutz von Sachwerten, das in Art. 2 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention normiert ist, setzt der Gebotenheit der Notwehr nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft keine Grenzen, da sich die Vorschrift lediglich an Hoheitsträger richtet.[78][79]
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 01.01.2019 23:15]
01.01.2019 23:14:36  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Schönes Wochenende Thread ( Vorsilvester Edition )
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