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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Waffenthread 70 ( viel Krach, nicht nur zu Silvester )
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kleiner blauer Schlumpf

AUP kleiner blauer Schlumpf 02.09.2011
 
Zitat von [nAc]Unicron

Also wenn ich ein Messer dabei hätte und an einer Kita vorbei laufen müsste auf meinem Hiemweg bin ich dran?

Davon abgesehen, dass ich schöne Messer gerne mag, brauche ich persönlich auch sehr selten eines, selbst im Schrebergarten.



Das Problem sind (für mich) nicht nur die Messer, sondern eben auch die Multitools. Ich brauch meines relativ oft, und hab in der Regel immer eines am Mann, wenn ich unterwegs bin. Nimmt ja in der Hosentasche keinen Platz weg, man muss es ja nicht 1337-cool am Gürtel tragen. Aber mein altes Skeletool musste ich - obwohl perfekt für meine Zwecke, und schön leicht - in Rente schicken. Und wenn es so weiter geht, ist als nächstes mein Swiss-Tool dran, und da wirds eben irgendwo langsam echt unheimlich lächerlich, und wir nähern uns immer mehr England an...

[¤dit]

Neue Seite, huch. Naja, damit es noch ein bisschen Inhalt hat:



Neue Schrot-Magazine für den Gürtel besorgt. Was dieses Plastik-Gerappel kann, wollte ich eigentlich Sonntag bei Carlos testen, hat aber leider aufgrund eines Problems nicht geklappt. Ich hoffe das ich die Teile irgendwann die nächsten 2 Wochen mal ausprobieren kann, dann kann ich euch erzählen ob das Zeug was taugt. Bzw ob man sich vielleicht die teurere Version davon zulegen sollte Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kleiner blauer Schlumpf am 20.05.2019 16:56]
20.05.2019 16:51:46  Zum letzten Beitrag
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Triton

Arctic
Die Freiheit der Bürger einschränken wird in Dtl./Europa all zu gerne gemacht mit der Begründung es würde mehr Sicherheit bringen. Ist in dem Falle allerdings Schwachsinn. Echte Kriminelle werden sich nicht davon abhalten lassen Unfug zu begehen, egal ob das Waffenrecht 6 cm Klingenlänge vorschreibt oder sonst was.

Statt dessen bekommen ganz normale Bürger wie Schlumpf mit seinem Multitool Probleme und werden ggf. kriminalisiert. Was fürn Schwachsinn.


Vielleicht bringts ja was:
https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019
20.05.2019 17:50:35  Zum letzten Beitrag
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Mountainbiker

AUP Mountainbiker 11.06.2012
Die aktuelle ApuZ der Bundeszentrale für politische Bildung behandelt das Thema Polizei. Für den einen oder die andere e eventuell ganz interessant.

Link zum Download:

http://m.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/291195/polizei
23.05.2019 11:18:22  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich komme endlich dazu, mich um den Wiederladeschein zu kümmern. Meine bisherige Korrespondenz mit der Behörde lässt den Verdacht bei mir keimen, dass die Dame mir das gerne auf Kaliber einschränken würde, für die ich auch einen Munerwerb habe. Mein Stand ist, dass das nicht statthaft wäre. Ich will natürlich nicht unvorbereitet in die Diskussion gehen, zumal ein wichtiger Punkt für mich ist, Munition für eine Vereinswaffe herstellen zu können. MES beantragen ist ja auch irgendwie keine Lösung dafür Breites Grinsen Außerdem habe ich keinen Bock, dann bei jedem neuen Munerwerb auch noch zu ihr zu müssen.

Also: Hat jemand "die" wasserdichte juristische Argumentation zu dem Thema zur Hand? Oder gab es eine Änderung, von der ich bisher nichts weiß?
24.05.2019 20:04:14  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
 
"§27 SprengG, (2): Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.



Das ist der Passus im SprengG, mit dem eine Beschränkung theoretisch möglich ist. Das würde aber eine Begründung erfordern, gegen die man selbstverständlich mittels Rechstbehelfs vorgehen kann. Da dürfte es dann seitens der Behörde mit einer Argumentation bzw. Begründung schwierig werden.
24.05.2019 20:27:41  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von Absonoob

MES beantragen ist ja auch irgendwie keine Lösung dafür Breites Grinsen Außerdem habe ich keinen Bock, dann bei jedem neuen Munerwerb auch noch zu ihr zu müssen.



Warum ist das keine Lösung? Das ist eigentlich sogar die Beste, wenn in dem Ding "Aller Art" oder "Jeder Art" steht.

Und wieso musst Du dann bei jedem neuen Munerwerb zu ihr?

 
Zitat von Absonoob

Mein Stand ist, dass das nicht statthaft wäre.




Bisher war das zumindest nicht üblich, wird aber immer üblicher und kommt immer häufiger vor.

 
Zitat von Absonoob

zumal ein wichtiger Punkt für mich ist, Munition für eine Vereinswaffe herstellen zu können.



Dann schreibe das in Deinen Antrag und liste die diesbezüglich in Frage kommenden zusätzlichen Kaliber auf. Verweise dabei auf die bessere sportliche Eignung mit höherer Genauigkeit selbstgeladener Munition im Vergleich zu Fabrikmunition.
Und hilfsweise kannst Du dabei dann halt eine MEB für diese Kaliber oder "Munition aller Art" beantragen.
24.05.2019 20:39:47  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Frage
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von Absonoob

MES beantragen ist ja auch irgendwie keine Lösung dafür Breites Grinsen Außerdem habe ich keinen Bock, dann bei jedem neuen Munerwerb auch noch zu ihr zu müssen.



Warum ist das keine Lösung? Das ist eigentlich sogar die Beste, wenn in dem Ding "Aller Art" oder "Jeder Art" steht.


Den rückt die Behörde, zumindest mit "aller/jeder Art", aber nicht einfach so raus, ohne Sammler o.ä. zu sein, oder?
24.05.2019 20:46:46  Zum letzten Beitrag
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Hetzenauer

Hetzenauer
So!
Der alte Mann braucht mal Eure Hilfe.
EWB für .223 HA liegt vor. Das ging irgendwie...einfach und zu schnell Breites Grinsen
Was kauft man da heute für ne Black Rifle?
Ansprüche:
- Qualität. Auf wackeln und wobbeln hab ich absolut keine Lust
- stabil, langlebig
- kompatibel zu vielen Anbauteilen, ich will Lego für Männer
- Lauflänge bin ich nicht so sicher, tendiere zu so kurz wie erlaubt.
- darf ruhig was wiegen. Wie de Herr, so´s Gescherr.
- VERFÜGBAR, keine Lust auf "kommt vielleicht dieses Jahr noch"

Irgendwas gescheites für die Zombiapokalypse halt, Ihr wisst schon.
24.05.2019 20:50:03  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
Bitte beachten
Es hat mal wieder jemand versucht, seine Meinung vor Gericht durchzusetzen. Hat nicht funktioniert, dafür gibt's jetzt eine wunderschöne Rechtssprechung aus zweiter Instanz, auf die sich eher früher als später sicherlich auch andere Waffenbehörden stürzen werden:


 
Der Kläger habe den Schießsport nicht regelmäßig in diesem Sinne betrieben, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den vorangegangenen 12 Monaten nur elfmal am Schießtraining teilgenommen habe. Aus dem von ihm vorgelegten Nachweis sei auch nicht ersichtlich,dass es sich bei diesen Trainingseinheiten um solche mit besonders intensivem Umfang
gehandelt habe.



 
Mit dem Verwaltungsgericht (sic!) ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nach-
gewiesen werden muss.



 
Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach dem Willen des Gesetzgebers eine zentrale Bedeutung im Waffenrecht zukommt.





 
Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 WaffG, wonach eine Erlaubnis nach diesem Gesetz zu widerrufen ist, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen, gilt grundsätzlich auch beim Wegfall des Bedürfnisses. Denn die Erteilungsvoraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis entsprechen den Fortdauervoraussetzungen (vgl. Gerlemann in Steindorf, a.a.O., § 45 WaffG Rdnr. 3).




https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22priceConfirmed%22%3Afalse%2C%22docPart%22%3A%22L%22%2C%22docId%22%3A%22LARE190035211%22%2C%22portalId%22%3A%22jurisw%22%7D&_=%2FHessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf

tl;dr:

Für jede Waffe auf der WBK muss im Zweifelsfall auf Nachfrage der Behörde ein regelmäßiges Training von mindestens 18 Terminen im Jahr oder 12 Trainingseinheiten von "intensivem Umfang" nachgewiesen können, ansonsten kann im Nachhinein die Erwerbs- und damit Besitzvoraussetzung wegfallen.

Das hat eine durchaus neue Qualität, hat bisher doch meist eine Verbandsbestätigung ausgereicht, dass der Schiesssport noch ausgeübt wird.
24.05.2019 20:53:55  Zum letzten Beitrag
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NetHunter80

Guerilla
 
Zitat von Carlos Hathcock

Es hat mal wieder jemand versucht, seine Meinung vor Gericht durchzusetzen. Hat nicht funktioniert, dafür gibt's jetzt eine wunderschöne Rechtssprechung aus zweiter Instanz, auf die sich eher früher als später sicherlich auch andere Waffenbehörden stürzen werden:


 
Der Kläger habe den Schießsport nicht regelmäßig in diesem Sinne betrieben, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den vorangegangenen 12 Monaten nur elfmal am Schießtraining teilgenommen habe. Aus dem von ihm vorgelegten Nachweis sei auch nicht ersichtlich,dass es sich bei diesen Trainingseinheiten um solche mit besonders intensivem Umfang
gehandelt habe.



 
Mit dem Verwaltungsgericht (sic!) ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nach-
gewiesen werden muss.



 
Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach dem Willen des Gesetzgebers eine zentrale Bedeutung im Waffenrecht zukommt.





 
Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 WaffG, wonach eine Erlaubnis nach diesem Gesetz zu widerrufen ist, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen, gilt grundsätzlich auch beim Wegfall des Bedürfnisses. Denn die Erteilungsvoraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis entsprechen den Fortdauervoraussetzungen (vgl. Gerlemann in Steindorf, a.a.O., § 45 WaffG Rdnr. 3).




https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22priceConfirmed%22%3Afalse%2C%22docPart%22%3A%22L%22%2C%22docId%22%3A%22LARE190035211%22%2C%22portalId%22%3A%22jurisw%22%7D&_=%2FHessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf

tl;dr:

Für jede Waffe auf der WBK muss im Zweifelsfall auf Nachfrage der Behörde ein regelmäßiges Training von mindestens 18 Terminen im Jahr oder 12 Trainingseinheiten von "intensivem Umfang" nachgewiesen können, ansonsten kann im Nachhinein die Erwerbs- und damit Besitzvoraussetzung wegfallen.

Das hat eine durchaus neue Qualität, hat bisher doch meist eine Verbandsbestätigung ausgereicht, dass der Schiesssport noch ausgeübt wird.


Das ist aber alles auf das Bedürfnis Sport ausgelegt, oder?

Ich nehme an, bei dem Bedürfnis Jagd könnte man das analog anwenden, oder?

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
24.05.2019 21:00:05  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
 
Das Verwaltungsgericht hat die vorgenannte Bestimmung des § 45 Abs. 3 WaffG geprüft und deren Anwendung verneint, weil der Kläger über mehrere Jahre hinweg neue Hinderungsgründe vorgetragen habe. Demzufolge sprächen der Zeitraum und auch die Variation der Gründe dafür, dass sich die Prioritäten des Klägers generell zu Lasten des Schießsports verschoben hätten mit der Folge, dass eine regelmäßige Ausübung des Schießsports auch zukünftig nicht zu erwarten sei und deshalb kein waffenrechtliches Bedürfnis mehr bestehe.



Der Absatz ist natürlich auch nicht zu vernachlässigen...

Vereinskollege trägt seit jeher bei jedem Training alle Waffen in seinen Schießnachweis ein, die er an dem Tag geschossen hat. Das werde ich ab morgen auch machen, sicher ist sicher.
24.05.2019 21:02:44  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von NetHunter80

 
Zitat von Carlos Hathcock

Es hat mal wieder jemand versucht, seine Meinung vor Gericht durchzusetzen. Hat nicht funktioniert, dafür gibt's jetzt eine wunderschöne Rechtssprechung aus zweiter Instanz, auf die sich eher früher als später sicherlich auch andere Waffenbehörden stürzen werden:


 
Der Kläger habe den Schießsport nicht regelmäßig in diesem Sinne betrieben, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den vorangegangenen 12 Monaten nur elfmal am Schießtraining teilgenommen habe. Aus dem von ihm vorgelegten Nachweis sei auch nicht ersichtlich,dass es sich bei diesen Trainingseinheiten um solche mit besonders intensivem Umfang
gehandelt habe.



 
Mit dem Verwaltungsgericht (sic!) ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nach-
gewiesen werden muss.



 
Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach dem Willen des Gesetzgebers eine zentrale Bedeutung im Waffenrecht zukommt.





 
Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 WaffG, wonach eine Erlaubnis nach diesem Gesetz zu widerrufen ist, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen, gilt grundsätzlich auch beim Wegfall des Bedürfnisses. Denn die Erteilungsvoraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis entsprechen den Fortdauervoraussetzungen (vgl. Gerlemann in Steindorf, a.a.O., § 45 WaffG Rdnr. 3).




https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22priceConfirmed%22%3Afalse%2C%22docPart%22%3A%22L%22%2C%22docId%22%3A%22LARE190035211%22%2C%22portalId%22%3A%22jurisw%22%7D&_=%2FHessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf

tl;dr:

Für jede Waffe auf der WBK muss im Zweifelsfall auf Nachfrage der Behörde ein regelmäßiges Training von mindestens 18 Terminen im Jahr oder 12 Trainingseinheiten von "intensivem Umfang" nachgewiesen können, ansonsten kann im Nachhinein die Erwerbs- und damit Besitzvoraussetzung wegfallen.

Das hat eine durchaus neue Qualität, hat bisher doch meist eine Verbandsbestätigung ausgereicht, dass der Schiesssport noch ausgeübt wird.


Das ist aber alles auf das Bedürfnis Sport ausgelegt, oder?

Ich nehme an, bei dem Bedürfnis Jagd könnte man das analog anwenden, oder?

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.


Bei Jagd begründet der Jagdschein das Bedürfnis.
24.05.2019 21:04:50  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von Hetzenauer

Was kauft man da heute für ne Black Rifle?



Da gibt's dutzende Optionen.

 
Zitat von Hetzenauer

- Qualität. Auf wackeln und wobbeln hab ich absolut keine Lust



Das hat mit Qualität nix zu tun. Das Wackeln lässt sich auch mit geeigneten Maßnahmen abstellen. Die, bei denen es wenig wackelt und wobbelt, gibt's meist andere Probleme.

 
Zitat von Hetzenauer

- stabil, langlebig



Da geben sich die Angebote meist nix. Grundsätzlich gilt, dass ein Lothar Walther Lauf meist weniger lange hält als ein gehämmerter, hartverchromter Lauf.

Damit sind die meisten deutschen/europäischen Fabrikate (von HK mal abgesehen) eigentlich raus. Und da so ein Voreintrag eigentlich nur ein Jahr hält, ist HK praktisch auch raus, ausser Du kaufst irgendwas, was noch irgendwo in einem Lager rumgammelt.

 
Zitat von Hetzenauer

- kompatibel zu vielen Anbauteilen, ich will Lego für Männer



Dann kein Hera, kein DAR (die momentan sowieso nicht, keine Ahnung, ob es die noch lange gibt), kein Savage. Alles, was nicht die Standardform hat sondern irgendwie kantig und individuell gefräst ist, hat in der einen oder anderen Form Einschränkungen bei Anbauteilen. Meist vollkommen unnötig.

 
Zitat von Hetzenauer

- Lauflänge bin ich nicht so sicher, tendiere zu so kurz wie erlaubt.



16,75" aktuell, ggf. nach Gesetzesänderung 16". Das ist ballistisch auch eine OKe Lauflänge.

Kürzeste "sinnvolle" Lauflänge sind IMHO 12.5", längste zweckmäßige Lauflänge sind 18". Für ZF-Disziplinen kann man sich dann mit 22"-26" Bullbarrels rumschlagen und bis an die Gewichtslimits der Sportordnung gehen. Wenn man mag. Ich bin bisher nicht über 16,75" hinausgekommen.

 
Zitat von Hetzenauer

- darf ruhig was wiegen. Wie de Herr, so's Gescherr.



Würde ich davon abraten. Jeder den ich kenne, der sich erstmal ein schweres AR zusammengebastelt hat, hat sich dann nochmal ein leichtes gebaut, weil schwer einfach Mist ist.
Wenn Du nur damit liegend schiessen willst, ist es wohl egaler.

YMMV.

 
Zitat von Hetzenauer

- VERFÜGBAR, keine Lust auf "kommt vielleicht dieses Jahr noch"



Je verfügbarer, umso weniger individuell.

Ich persönlich würde mir ein AR individuell aus Wunschkomponenten zusammenstellen und bei der Wahl der Anbauteile meine Präferenzen den Weg weisen lassen.

Aber auch da muss man manchmal auf die eine oder andere Komponente von über'm grossen Teich warten. Ist halt so.

Schienen am Vorderschaft? Wofür? Lieber drauf verzichten?
Freischwinger? Welche Visierung? Backup? Wenn ja, wie? Beidseitig bedienbar? Alles? Schaftlänge/Schubschaft? Griffwinkel? Anforderungen an den Abzug?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 24.05.2019 22:20]
24.05.2019 21:24:31  Zum letzten Beitrag
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NetHunter80

Guerilla
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von NetHunter80

 
Zitat von Carlos Hathcock

Es hat mal wieder jemand versucht, seine Meinung vor Gericht durchzusetzen. Hat nicht funktioniert, dafür gibt's jetzt eine wunderschöne Rechtssprechung aus zweiter Instanz, auf die sich eher früher als später sicherlich auch andere Waffenbehörden stürzen werden:


 
Der Kläger habe den Schießsport nicht regelmäßig in diesem Sinne betrieben, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung in den vorangegangenen 12 Monaten nur elfmal am Schießtraining teilgenommen habe. Aus dem von ihm vorgelegten Nachweis sei auch nicht ersichtlich,dass es sich bei diesen Trainingseinheiten um solche mit besonders intensivem Umfang
gehandelt habe.



 
Mit dem Verwaltungsgericht (sic!) ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nach-
gewiesen werden muss.



 
Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe. Dies ergibt sich bereits daraus, dass dem Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach dem Willen des Gesetzgebers eine zentrale Bedeutung im Waffenrecht zukommt.





 
Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 WaffG, wonach eine Erlaubnis nach diesem Gesetz zu widerrufen ist, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen, gilt grundsätzlich auch beim Wegfall des Bedürfnisses. Denn die Erteilungsvoraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis entsprechen den Fortdauervoraussetzungen (vgl. Gerlemann in Steindorf, a.a.O., § 45 WaffG Rdnr. 3).




https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/recherche3doc/Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22priceConfirmed%22%3Afalse%2C%22docPart%22%3A%22L%22%2C%22docId%22%3A%22LARE190035211%22%2C%22portalId%22%3A%22jurisw%22%7D&_=%2FHessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf

tl;dr:

Für jede Waffe auf der WBK muss im Zweifelsfall auf Nachfrage der Behörde ein regelmäßiges Training von mindestens 18 Terminen im Jahr oder 12 Trainingseinheiten von "intensivem Umfang" nachgewiesen können, ansonsten kann im Nachhinein die Erwerbs- und damit Besitzvoraussetzung wegfallen.

Das hat eine durchaus neue Qualität, hat bisher doch meist eine Verbandsbestätigung ausgereicht, dass der Schiesssport noch ausgeübt wird.


Das ist aber alles auf das Bedürfnis Sport ausgelegt, oder?

Ich nehme an, bei dem Bedürfnis Jagd könnte man das analog anwenden, oder?


Bei Jagd begründet der Jagdschein das Bedürfnis.


Also nicht die tatsächliche Ausübung derselben, oder auch nur das Training dafür? Vermutet hatte ich es, aber sicher war ich mir eben nicht.

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
24.05.2019 21:26:02  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von NetHunter80

Das ist aber alles auf das Bedürfnis Sport ausgelegt, oder?

Ich nehme an, bei dem Bedürfnis Jagd könnte man das analog anwenden, oder?




Ja, das zielt derzeit auf Sportschützen ab. Aber auf das Bedürfnis Jagd kann man das genauso analog anwenden.

 
Zitat von Absonoob

Bei Jagd begründet der Jagdschein das Bedürfnis.



Ja, wenn durch den Jäger "glaubhaft gemacht wird, dass [er] die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötig[t]" (§13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).

Beim zehnten Selbstlader mit militärischem Aussehen im nicht schalenwildtauglichen Kaliber oder der zehnten Repetierbüchse im gleichen Kaliber wird's halt auch da schwer, von "benötigt" zu sprechen.

Oder bei der dritten, oder zweiten, praktisch Gleichen...
24.05.2019 21:29:32  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Bisher ja. Wobei man zum Übungsschießen ja auch wieder eine Schießstätte braucht, und damit praktisch einen Verein.
24.05.2019 21:30:19  Zum letzten Beitrag
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NetHunter80

Guerilla
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von NetHunter80

Das ist aber alles auf das Bedürfnis Sport ausgelegt, oder?

Ich nehme an, bei dem Bedürfnis Jagd könnte man das analog anwenden, oder?




Ja, das zielt derzeit auf Sportschützen ab. Aber auf das Bedürfnis Jagd kann man das genauso analog anwenden.

 
Zitat von Absonoob

Bei Jagd begründet der Jagdschein das Bedürfnis.



Ja, wenn durch den Jäger "glaubhaft gemacht wird, dass [er] die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötig[t]" (§13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).

Beim zehnten Selbstlader mit militärischem Aussehen im nicht schalenwildtauglichen Kaliber oder der zehnten Repetierbüchse im gleichen Kaliber wird's halt auch da schwer, von "benötigt" zu sprechen.

Oder bei der dritten, oder zweiten, praktisch Gleichen...


Grazie mille.

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
24.05.2019 21:32:25  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von Hetzenauer

- kompatibel zu vielen Anbauteilen, ich will Lego für Männer



Dann kein Hera, kein DAR (die momentan sowieso nicht, keine Ahnung, ob es die noch lange gibt), kein Savage. Alles, was nicht die Standardform hat sondern irgendwie kantig und individuell gefräst ist, hat in der einen oder anderen Form Einschränktungen bei Anbauteilen. Meist vollkommen unnötig.


Keine SIG 516, weil für die gibt es genau einen alternativen Vorderschaft, und der ist aus Carbon.
24.05.2019 21:33:17  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von Hetzenauer

Was kauft man da heute für ne Black Rifle?



Da gibt's dutzende Optionen.

 
Zitat von Hetzenauer

- Qualität. Auf wackeln und wobbeln hab ich absolut keine Lust



Das hat mit Qualität nix zu tun. Das Wackeln lässt sich auch mit geeigneten Maßnahmen abstellen. Die, bei denen es wenig wackelt und wobbelt, gibt's meist andere Probleme.

 
Zitat von Hetzenauer

- stabil, langlebig



Da geben sich die Angebote meist nix. Grundsätzlich gilt, dass ein Lothar Walther Lauf meist weniger lange hält als ein gehämmerter, hartverchromter Lauf.

Damit sind die meisten deutschen/europäischen Fabrikate (von HK mal abgesehen) eigentlich raus. Und da so ein Voreintrag eigentlich nur ein Jahr hält, ist HK praktisch auch raus, ausser Du kaufst irgendwas, was noch irgendwo in einem Lager rumgammelt.

 
Zitat von Hetzenauer

- kompatibel zu vielen Anbauteilen, ich will Lego für Männer



Dann kein Hera, kein DAR (die momentan sowieso nicht, keine Ahnung, ob es die noch lange gibt), kein Savage. Alles, was nicht die Standardform hat sondern irgendwie kantig und individuell gefräst ist, hat in der einen oder anderen Form Einschränktungen bei Anbauteilen. Meist vollkommen unnötig.

 
Zitat von Hetzenauer

- Lauflänge bin ich nicht so sicher, tendiere zu so kurz wie erlaubt.



16,75" aktuell, ggf. nach Gesetzesänderung 16". Das ist ballistisch auch eine OKe Lauflänge.

Kürzeste "sinnvolle" Lauflänge sind IMHO 12.5", längste zweckmäßige Lauflänge sind 18". Für ZF-Disziplinen kann man sich dann mit 22"-26" Bullbarrels rumschlagen und bis an die Gewichtslimits der Sportordnung gehen. Wenn man mag. Ich bin bisher nicht über 16,75" hinausgekommen.

 
Zitat von Hetzenauer

- darf ruhig was wiegen. Wie de Herr, so's Gescherr.



Würde ich davon abraten. Jeder den ich kenne, der sich erstmal ein schweres AR zusammengebastelt hat, hat sich dann nochmal ein leichtes gebaut, weil schwer einfach Mist ist.
Wenn Du nur damit liegend schiessen willst, ist es wohl egaler.

YMMV.

 
Zitat von Hetzenauer

- VERFÜGBAR, keine Lust auf "kommt vielleicht dieses Jahr noch"



Je verfügbarer, umso weniger individuell.

Ich persönlich würde mir ein AR individuell aus Wunschkomponenten zusammenstellen und bei der Wahl der Anbauteile meine Präferenzen den Weg weisen lassen.

Aber auch da muss man manchmal auf die eine oder andere Komponente von über'm grossen Teich warten. Ist halt so.

Schienen am Vorderschaft? Wofür? Lieber drauf verzichten?
Freischwinger? Welche Visierung? Backup? Wenn ja, wie? Beidseitig bedienbar? Alles? Schaftlänge/Schubschaft? Griffwinkel? Anforderungen an den Abzug?


Sag mal was über die "Naked AR"s von Brownells.
24.05.2019 21:39:02  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Gun Jesus gefällt Brownell.
24.05.2019 21:40:18  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Gun Jesus mag auch transferrable machineguns. Nützt mir auch nix. Breites Grinsen
24.05.2019 21:44:36  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
Und ich halte aufgrund des Geschäftsgebahrens nix von Brownells. So unterscheiden sich die Gemüter.

Die Option "naked" ist sicher nett. Hatte Oberlandarms ja auch mal in der Art im Angebot. Aber auch von denen würde ich nichts kaufen, aus ähnlichen Gründen.

Jeder andere Händler, der US-Teile importiert und selber Waffen "herstellt", kann das aber genauso zu vergleichbaren Preisen oder mit (teils deutlich) besseren Komponenten. Bei Brownells kauft man halt von der Stange und hat nur Auswahl beim Zubehör.
24.05.2019 21:45:32  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von Kabelage

Keine SIG 516, weil für die gibt es genau einen alternativen Vorderschaft, und der ist aus Carbon.



Ähnliches dürfte ja vermutlich auch für das PAR gelten, oder? Hab' mich mit deren Kram nie wirklich beschäftigt, weil das für mich ebenfalls nicht in Frage kommt.

Bezüglich Langlebigkeit(, Funktionssicherheit) und recht guter Fertigungsqualität ist ein MR223 in 16,75" zwar recht weit vorne, aber so wirklich alle Legoklötzchen passen da auch nicht dran. Deswegen steht das bei mir auch ganz am Ende meiner Liste.
24.05.2019 21:47:51  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von Kabelage

Keine SIG 516, weil für die gibt es genau einen alternativen Vorderschaft, und der ist aus Carbon.



Ähnliches dürfte ja vermutlich auch für das PAR gelten, oder? Hab' mich mit deren Kram nie wirklich beschäftigt, weil das für mich ebenfalls nicht in Frage kommt.

Bezüglich Langlebigkeit(, Funktionssicherheit) und recht guter Fertigungsqualität ist ein MR223 in 16,75" zwar recht weit vorne, aber so wirklich alle Legoklötzchen passen da auch nicht dran. Deswegen steht das bei mir auch ganz am Ende meiner Liste.


PAR? Meinst du das von ProArms?

Und an deiner Stelle würde ich das MR223 schon mal bestellen, auch wenn es am Ende der Liste steht - du hast die Gründe ja oben schon genannt. Breites Grinsen
24.05.2019 21:51:48  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
verschmitzt lachen
 
Zitat von Kabelage

Und an deiner Stelle würde ich das MR223 schon mal bestellen, auch wenn es am Ende der Liste steht - du hast die Gründe ja oben schon genannt. Breites Grinsen



Ach, sooo eilig ist das echt nicht. Ich hatte in letzter Zeit ein bissel mit der Geschäftsführung von HK zu tun und so wie die sich benommen haben, ist mein Anschaffungsenthusiasmus ein klein wenig gedämpft. Meine Bekannten, die da vor 'ner Weile Bereichsleiter geworden sind, haben den Laden auch wieder in kurzer Zeit verlassen. Und wenn ich keins von den Dingern hab', geht die Welt auch nicht unter. Jetzt ist erstmal 'n ACR dran, wenn ich endlich mal einen neuen Schrank und damit wieder ein bisschen Platz habe. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 24.05.2019 22:08]
24.05.2019 22:02:27  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
And by "neuen Schrank" you mean...? Breites Grinsen

¤: Bei mir zieht demnächst ne HK45 ein...ob ich mich drauf freue, weiß ich noch nicht. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kabelage am 24.05.2019 22:56]
24.05.2019 22:56:16  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
Hässlon

Warum?
24.05.2019 23:01:27  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Pflegekind für ein paar Monate...und dann auch noch in sempfgelp!
24.05.2019 23:02:05  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
Zitat von Absonoob

Gun Jesus mag auch transferrable machineguns. Nützt mir auch nix. Breites Grinsen



"This 40 mm dual Bofors cannon in perfect working condition is registered as a destructive device and if you want to own it, you can buy it at the upcoming Morphy's Premier Firearms Auction!"
25.05.2019 3:19:18  Zum letzten Beitrag
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Hetzenauer

Hetzenauer
HMpf. Es gibt einfach zu viel von diesem BR Zeug.
Haut doch mal ein paar Links raus, damit ich guggen kann.
Oberland Arms hatte ich als nicht so prickelnd in Erinnerung.
Was ist denn mit Schmeisser?
Bei HERA passen doch vorne und hinten auch andere Schäfte drauf?
Wenn mal irgend n Hebelchen nicht standart ist, das sollte nicht so schlimm sein, oder? Magazine und Abzüge werden doch überall tauschbar sein?

Mal ab davon, was ist von dem Bushmaster zu halten? das ist auch Sexy.
25.05.2019 8:32:54  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Waffenthread 70 ( viel Krach, nicht nur zu Silvester )
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