| Zitat von Abso
Sag's doch wie es ist: Es gibt in diesem Zusammenhang eine Grundrechtseinschränkung, die m.E. durch (praktisch) keinen objektiven Nutzen gerechtfertigt ist, d.E. der Güterabwägung nicht standhält. Dazu ist es nicht erforderlich, von einer angeblichen "Durchsuchung" zu fabulieren, denn es ist keine. Weder von den rechtlichen Rahmenbedingungen her, noch von den Bedingungen unter denen der jeweilige Eingriff durchgeführt wird. Die einzige Parallele ist "Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung". Das einzige, was dein Festhalten an dieser vermeintlichen Gleichartigkeit bringt, ist Angreifbarkeit.
Und um deinen geliebten Autovergleich heranzuziehen: Beim Auto wird doch auch unterstellt, dass der Halter zu unfähig sein könnte, die Verkehrssicherheit selbst zu beurteilen/eigenständig prüfen zu lassen. Und mit der Pflicht, Plaketten und Kennzeichen sichtbar anzubringen wird ja auch der Halter verpflichtet, die Vorschriftsmäßigkeit seines Handelns zu beweisen.
¤: Und was Gonzo sagt. Es ist ein Privileg, kein Grundrecht.
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zumindest in der Schweiz geschieht dies auch hauptsächlich bei leuten mit sonderbewilligungen, also tragerlaubnis oder im besitz von vollautomaten und dergleichen und endet auch meist am Küchentisch bzw Bürotisch mit Kaffee und ein bisschen Geschwätz. man kennt sich nach ein paar Besuchen ja langsam und teilt dieselben Interessen.
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