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Wenn die Polizei heimlich Internet-Accounts übernimmt
| Polizei und Geheimdienste ermitteln im Netz auch verdeckt mit Accounts unter falschen Namen. In einigen Fällen übernehmen Behörden dabei Accounts, die zuvor von Dritten betrieben wurden. Wie oft das in der Praxis geschieht, möchte die Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht wissen lassen. | |
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Spätestens als "Joggle" sich mit seiner Schrumpelfingerphobie geoutet hat, war mir das klar, dass da ein Staatsdiener am PC sitzt.
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D.h. wenn ich demnächst L33TPenisbert23 auf Twitter beleidige könnte das der Staat sein?
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| Zitat von Aspe
Kla, das doch lwis!
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DESWEGEN TRÄGT DER AUCH IMMER SEINE HANDSCHUHE!!"!1
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| Zitat von Poliadversum
So soll das ja auch sein?! Genau deswegen kann man ja gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben (kA ob das jetzt richtiges Juristendeutsch ist, wahrscheinlich nicht, sorry Arma).
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Einspruch ist korrekt!
| Zitat von Lwis
https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
| (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
[...]
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist | |
Daher der besonders schwere Diebstahl.
Ich denke das "aufbrechen", ist eine Formulierung der Presse.
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Hierüber wäre dann nur noch streitig zu verhandeln. Dass da ein einfacher Diebstahl vorliegt, ist eindeutig. Aber ob ein Vierkant-"Schloss" eine "Schutzvorrichtung gegen Wegnahme", die "besonders sichert", ist, das müsste man dann diskutieren. Das ist nicht so eindeutig. Das Fahrradschloss, zu dem es dann nur einen korrekt passenden Schlüssel gibt und ohne den muss man tricksen (bspw. seine Dietriche auspacken), das ist eine besondere Schutzvorrichtung. Aber eine Schließvorrichtung, die die Qualität "wie eine Kreuzschlitzschraube" aufweist und durch jedes passende Werkzeuge in gleicher Weise zu öffnen ist, da ist es nicht mehr so eindeutig. Der Strafbefehl wird das einfach mal forsch angenommen haben (weil man den genauen Sachverhalt nicht nachforscht und der Edeka vielleicht nur sowas wie "die Tonnen waren abgeschlossen" zur Akte gebracht hat).
Die Strafe wird dann wohl aufgrund eines einfachen Diebstahls (also kein besonders schwerer Fall) ausgesprochen worden sein, sie ist nämlich enorm milde. Das ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ("Geldstrafe auf Bewährung"), die müssen also nichts zahlen. Die Zusatzauflage der Sozialstunden wurde wohl dazugegeben, damit es nicht ganz straflos rausgeht. Weniger als diese Verwarnung kennt das Strafgesetzbuch als Strafe nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 31.01.2019 20:49]
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F-35 ist raus, F/A-18 aber ggf. okay?
Was soll denn Trump direkt damit zu tun haben.
Wie du sagst: ach SPD
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 31.01.2019 20:58]
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Beim kurzen Drüberschauen erklären sich dann auch 1.200,- ¤ aus dem Strafbefehl recht simpel:
Diebstahl im besonders schweren Fall sind mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Kurze Freiheitsstrafen unter 6 Monaten werden nur in besonderen Fällen verhängt (was bei "keine Vorstrafen" wohl nicht gegeben ist), ansonsten in Geldstrafen umgewandelt.
Bei 15,- ¤ Tagessätzen (geschätztes monatliches Einkommen also 450,- ¤ - bei Studenten wohl niedrig gegriffen) liegt man bei einer Strafe von drei Monaten (120 Tagessätze) schon bei 1.350,- ¤ Gesamtsumme. Der Strafbefehl wird also den Tagessatz noch niedriger angesetzt haben (und die Summe wurde vielleicht in der Berichterstattung gerundet). Damit hat schon beim Strafbefehl jemand versucht, besonders milde zu agieren, fühlte sich aber durch die Mindeststrafe von drei Monaten gebunden.
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| Zitat von Aspe
F-35 ist raus, F/A-18 aber ggf. okay?
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Geht da wohl um die Nukularbestückung. Die ist bei der F35 bisher nur in Planung, die F/A-18 kann das schon (muss allerdings erst neu dafür zertifizert werden).
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Und beim Eurofighter ist die Zertifizierung in noch weiterer Zukunft. Die SPD betreibt halt a weng Populismus.
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Sind ja bald Wahlen. Da gilt es Prozente zu machen
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| Zitat von Sentinel2150
Sind ja bald Wahlen. Da gilt es Prozente zu machen
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Was für Prozente sollen das denn sein? Pazifisten wählen doch eher grün, Anti-Trump dürften sich bei den Linken zu Hause finden.
Alles bezogen auf mögliche SPD Wähler, nicht auf die Gesamtbevölkerung
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Anti-Trump sein gibt immer +3 in den Umfragen. It's the law!
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Nicht nur Studentinnen, welche abgelaufe Lebensmittel aus Mülltonnen holen, bekommen Bewährungsstrafen, sondern auch alte perverse Kirchenvertreter, die Kinder vergewaltigen... Er in Freiheit, das Opfer in der Psychiatrie ans Bett fixiert...
https://sz.de/1.4311261
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| Zitat von [oMD]psychodaddy
Nicht nur Studentinnen, welche abgelaufe Lebensmittel aus Mülltonnen holen, bekommen Bewährungsstrafen, sondern auch alte perverse Kirchenvertreter, die Kinder vergewaltigen... Er in Freiheit, das Opfer in der Psychiatrie ans Bett fixiert...
https://sz.de/1.4311261
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Da wird ja hoffentlich eine neue Verhandlung folgen und eine entsprechende Zivilklage mit Schmerzendgeld und allem.
e: na super. Ein Deal mit dem Angeklagzen und ein lächerlicher 15.000 Euro Ausgleich mit der Geschädigten. Lachhaft. Ich hoffe jede Kirchengemeinde wo er reinwill, wirft ihn raus
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 31.01.2019 22:35]
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Poliadversum
So soll das ja auch sein?! Genau deswegen kann man ja gegen einen Strafbefehl Einspruch erheben (kA ob das jetzt richtiges Juristendeutsch ist, wahrscheinlich nicht, sorry Arma).
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Einspruch ist korrekt!
| Zitat von Lwis
https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
| (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
[...]
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist | |
Daher der besonders schwere Diebstahl.
Ich denke das "aufbrechen", ist eine Formulierung der Presse.
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Hierüber wäre dann nur noch streitig zu verhandeln. Dass da ein einfacher Diebstahl vorliegt, ist eindeutig. Aber ob ein Vierkant-"Schloss" eine "Schutzvorrichtung gegen Wegnahme", die "besonders sichert", ist, das müsste man dann diskutieren. Das ist nicht so eindeutig. Das Fahrradschloss, zu dem es dann nur einen korrekt passenden Schlüssel gibt und ohne den muss man tricksen (bspw. seine Dietriche auspacken), das ist eine besondere Schutzvorrichtung. Aber eine Schließvorrichtung, die die Qualität "wie eine Kreuzschlitzschraube" aufweist und durch jedes passende Werkzeuge in gleicher Weise zu öffnen ist, da ist es nicht mehr so eindeutig. Der Strafbefehl wird das einfach mal forsch angenommen haben (weil man den genauen Sachverhalt nicht nachforscht und der Edeka vielleicht nur sowas wie "die Tonnen waren abgeschlossen" zur Akte gebracht hat).
Die Strafe wird dann wohl aufgrund eines einfachen Diebstahls (also kein besonders schwerer Fall) ausgesprochen worden sein, sie ist nämlich enorm milde. Das ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ("Geldstrafe auf Bewährung"), die müssen also nichts zahlen. Die Zusatzauflage der Sozialstunden wurde wohl dazugegeben, damit es nicht ganz straflos rausgeht. Weniger als diese Verwarnung kennt das Strafgesetzbuch als Strafe nicht.
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| Zitat von Armag3ddon
Beim kurzen Drüberschauen erklären sich dann auch 1.200,- ¤ aus dem Strafbefehl recht simpel:
Diebstahl im besonders schweren Fall sind mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Kurze Freiheitsstrafen unter 6 Monaten werden nur in besonderen Fällen verhängt (was bei "keine Vorstrafen" wohl nicht gegeben ist), ansonsten in Geldstrafen umgewandelt.
Bei 15,- ¤ Tagessätzen (geschätztes monatliches Einkommen also 450,- ¤ - bei Studenten wohl niedrig gegriffen) liegt man bei einer Strafe von drei Monaten (120 Tagessätze) schon bei 1.350,- ¤ Gesamtsumme. Der Strafbefehl wird also den Tagessatz noch niedriger angesetzt haben (und die Summe wurde vielleicht in der Berichterstattung gerundet). Damit hat schon beim Strafbefehl jemand versucht, besonders milde zu agieren, fühlte sich aber durch die Mindeststrafe von drei Monaten gebunden.
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Danke für die fachkundige Aufklärung!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 31.01.2019 22:37]
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Kein Ding. Die Berichterstattung heizt die Diskussion natürlich mal wieder besonders auf, weil es dort so wirkt, als wären da drakonische Strafen herausgekommen. Für die Staatsanwaltschaft bestimmt auch frustrierend, dass die als krasse Nazis dargestellt werden.
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Die F35 ist halt scheiße teuer, buggy und anscheinend für den Preis in A2A nicht mal gut. Die kategorisch auszuschließen ist wirklich keine dumme Idee. Wo zu auch 5th generation kaufen? Damit wir das Ding bis nach Moskau fliegen? Dafür reicht auch 4th. Und sonst 5th haben nur die Amis selbst, von daher wenig zweckmäßig.
Denke aber eher, dass die SPD hier nur zufällig ne vernünftige Entscheidung getroffen hat.
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| Zitat von Armag3ddon
Kein Ding. Die Berichterstattung heizt die Diskussion natürlich mal wieder besonders auf, weil es dort so wirkt, als wären da drakonische Strafen herausgekommen. Für die Staatsanwaltschaft bestimmt auch frustrierend, dass die als krasse Nazis dargestellt werden.
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Da die Verfahren üblicherweise eingestellt werden war das halt schon ein krasser Ausreißer nach oben.
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| Zitat von Sentinel2150
Schmerzendgeld
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Ein schöner Tipfehler, aber ich glaube das nicht.
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e: na super. Ein Deal mit dem Angeklagzen und ein lächerlicher 15.000 Euro Ausgleich mit der Geschädigten. Lachhaft. Ich hoffe jede Kirchengemeinde wo er reinwill, wirft ihn raus
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Als ob man das der Gemeinde mitteilen würde.
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| Zitat von Sniedelfighter
ne Flex hinterlässt aber ein beschädigtes Schloss. Ein Vierkantschlüssel öffnet es, ohne es zu beschädigen.
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Raking macht die meisten einfachen Schlüsser auch in ein paar Sekunden de-fakto beschädigungsfrei auf. Das finde ich jetzt kein so befriedigendes Argument.
Verfassungsgericht plox
Mich wundert ja manchmal, auf was für interessante Ideen solche Plenen von größtenteils Juristen kommen. Oder ist das mal wieder "RRG wirkt"?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 01.02.2019 3:25]
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| Zitat von Randbauer
Spätestens als "Joggle" sich mit seiner Schrumpelfingerphobie geoutet hat, war mir das klar, dass da ein Staatsdiener am PC sitzt.
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Was?
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| Zitat von Parax
| Zitat von Armag3ddon
Kein Ding. Die Berichterstattung heizt die Diskussion natürlich mal wieder besonders auf, weil es dort so wirkt, als wären da drakonische Strafen herausgekommen. Für die Staatsanwaltschaft bestimmt auch frustrierend, dass die als krasse Nazis dargestellt werden.
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Da die Verfahren üblicherweise eingestellt werden war das halt schon ein krasser Ausreißer nach oben.
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Die zwei Klischeeherzchen zeigen halt null Einsicht, keinerlei Bewusstsein dafür was falsch gemacht zu haben:
| Caro: Am Prozesstag gestern war so viel los und ich muss die Erlebnisse erst noch verdauen. Ich fand das alles ganz schön anstrengend und das Urteil sehr enttäuschend. Schließlich wurden wir wegen Diebstahls schuldig gesprochen.
Franzi: Die Strafe an sich ist nicht hart, aber wir hatten auf einen Freispruch gehofft. | |
Q: Spon
Ja äh. Nein.
/und wie Arma auch schon festgestellt hat wurden sie verwarnt, müssen nix zahlen und da sie eh bei der Tafel schaffen is sogar das nur symbolisch. Wie man danach nicht sagen kann "puh gerade nochmal gut gegangen" ist mir echt schleierhaft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 01.02.2019 8:04]
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Ja, mehrmals.
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Thema: pOT-News ( Einmal NOx für alle ) |