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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Patientenverfügungen
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Jellybaby

Arctic
Frage
Es ist eine Weile her seit mich jemand darauf aufmerksam machte, dass es so was gibt – die Patientenverfügung.

Wie verfasst man so was? Was darf und was muss drinstehen, damit sie anerkannt wird – und was darf nicht rein?
Wenn es schnell gehen muss, woher weiß derjenige der einen behandeln soll rechtzeitig von der Existenz der Verfügung? Kein normaler Mensch wird sie ständig mit rumschleppen.
Und wann ist sie sinnvoll, gibt es bessere Alternativen?

Zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigen musste ich mich, als jemand in der Verwandtschaft einen Schlaganfall hatte und sogar gefunden wurde, allerdings erst Stunden später. Hat überlebt, aber in einem Zustand wo man sehr darüber streiten kann was das kleinere Übel ist.
Jeder muss selber wissen was ein Leben wert ist, ich für mich kann auf sowas verzichten. Für mich persönlich wäre das Ziel das Drama so schnell es geht zu beenden, wenn aus körperlichen oder psychischen Gründen ein eigenständiges Leben längerfristig nicht mehr möglich ist. Womit die Schwammigkeiten schon anfangen.

Jedenfalls ob Schlaganfall oder Unfall oder wasweißichwas – wenn es nicht nur um Kleinigkeiten wie einen gebrochenen Arm geht will ich nicht gerettet werden, vielen dank auch. Aber wie formuliert man so was?
Habt ihr euch mit dem Thema überhaupt schon mal beschäftigt? Immerhin, das pot wird alt.
18.06.2019 1:25:11  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
 
Zitat von Jellybaby

Kein normaler Mensch wird sie ständig mit rumschleppen.



wat?
hab seit 10 Jahren eine hinterm Perso im Portemonnaie
18.06.2019 1:36:55  Zum letzten Beitrag
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Geierkind

AUP Geierkind 26.11.2007
Meine Eltern haben meinem Bruder Vollmacht gegeben, weil ich ein Softie bin.
18.06.2019 1:58:46  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von John Mason

 
Zitat von Jellybaby

Kein normaler Mensch wird sie ständig mit rumschleppen.



wat?
hab seit 10 Jahren eine hinterm Perso im Portemonnaie



Dürfte Ärzte, Rettungsdienstpersonal und Angehörige vor größere Schwierigkeiten stellen. 2016 sind durch das BGH ein ganzer Haufen Verfügungen wegen ungenauer Formulierungen für ungültig erklärt worden.

So eine Verfügung sollte möglichst aktuell sein. Viel wichtiger sind Vollmachten für Angehörige und das diese über deinen Willen informiert sind.
18.06.2019 2:08:22  Zum letzten Beitrag
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D@emon

Arctic
Am besten mit deinem Anwalt reden. Ich habe auf der Krankenkassenkarte ein Sticker kleben mit der Aufschrift: Patientenverfügung dazu die Aktennummer und die 24h Hotlinenummer der Kanzlei. In der Kanzlei selber gibt es dazu eine Mappe wo die eigentliche Verfügung drin ist, dazu Kopien der wichtigsten Verträge, die passenden Vollmachten dazu, die Telefonnummern der Sippe und ein Schlüssel für die Wohnung. Musst halt hinterher sein das auf den aktuellen Stand zu halten.
18.06.2019 2:41:23  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
unglaeubig gucken
 
Zitat von D@emon

Am besten mit deinem Anwalt reden. Ich habe auf der Krankenkassenkarte ein Sticker kleben mit der Aufschrift: Patientenverfügung dazu die Aktennummer und die 24h Hotlinenummer der Kanzlei. In der Kanzlei selber gibt es dazu eine Mappe wo die eigentliche Verfügung drin ist, dazu Kopien der wichtigsten Verträge, die passenden Vollmachten dazu, die Telefonnummern der Sippe und ein Schlüssel für die Wohnung. Musst halt hinterher sein das auf den aktuellen Stand zu halten.



Und was kostet das?


E-Street... No retreat, no surrender
18.06.2019 6:55:33  Zum letzten Beitrag
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dino the pizzaman

dino the pizzaman
bei uns in der Schweiz gibt es fertige Formulare für sowas. Gibt bei euch bestimmt auch irgend einen Textbausteingenerator o.ä.... und sonst mal den Hausarzt fragen. Und halt auch überlegen, wer deine nächsten Personen sind, die davon wissen sollten.
18.06.2019 7:25:36  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Hatten auf Arbeit mal jemand vom örtlichen Sozialamt iirc, der machte genau das und hatte auch die richtige Vordrucke dabei.
18.06.2019 8:13:28  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von dino the pizzaman

bei uns in der Schweiz gibt es fertige Formulare für sowas. Gibt bei euch bestimmt auch irgend einen Textbausteingenerator o.ä.... und sonst mal den Hausarzt fragen. Und halt auch überlegen, wer deine nächsten Personen sind, die davon wissen sollten.



Euch lassen Sie wenigstens sterben wenn nix mehr zu holen ist, hierzulande wirst Du ja an die Maschine gehängt und am Leben gehalten als wärst Du der Imperator in Warhammer 40k.

Weil sind ja christlich regiert und so, und dann noch die Wählerstimmen von den ganzen alten Säcken...
18.06.2019 8:15:11  Zum letzten Beitrag
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D@emon

Arctic
 
Zitat von E-Street

 
Zitat von D@emon

Am besten mit deinem Anwalt reden. Ich habe auf der Krankenkassenkarte ein Sticker kleben mit der Aufschrift: Patientenverfügung dazu die Aktennummer und die 24h Hotlinenummer der Kanzlei. In der Kanzlei selber gibt es dazu eine Mappe wo die eigentliche Verfügung drin ist, dazu Kopien der wichtigsten Verträge, die passenden Vollmachten dazu, die Telefonnummern der Sippe und ein Schlüssel für die Wohnung. Musst halt hinterher sein das auf den aktuellen Stand zu halten.



Und was kostet das?


E-Street... No retreat, no surrender




Im Normalfall wohl unbezahlbar aber hier fällt das unter Vitamin B. Der Juniorchef ist der beste Freund seit dem Buddelkasten...
18.06.2019 10:23:18  Zum letzten Beitrag
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Ball

Ball
Ich hab mal angefangen, sowas zu formulieren. Mit den gegebenen Textbausteinen einer Internetseite, die man über Google findet. Nach relativ kurzer Zeit hatte ich aufgrund der schaurigen Vorstellungen, jemals tatsächlich in eine solche Situation zu gelangen, so miese Laune, dass ich es wieder gelassen hab. Eigentlich steht's aber schon seit längerem auf der To-Do-Liste :/
18.06.2019 10:40:55  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ah, nachvollziehbar.
Kann man das nicht wie beim Organspendeausweis per Multiple Choice machen? Muss man die Texte selber ausformulieren?
18.06.2019 10:42:07  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
Hier gibt es Infos und fertige Textbausteine.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html


Wichtig ist ebenso eine Vorsorgevollmacht, damit ein möglicher Behandler schnell einen bevollmächtigten Ansprechpartner hat, der entscheiden darf.

Ein Anwalt oder Notar ist nicht nötig. Wichtig ist jedoch, dass die Dokumente unterschrieben sind.

Worüber man sich klar sein sollte: Es gibt in der Medizin selten eindeutige Situationen, und die in Patientenverfügungen getroffenen Formulierungen sind auch so gut wie nie absolut und eindeutig, was auch garnicht möglich ist. Wenn bspw. ein 40 Jähriger mit Schlaganfall in die Notaufnahme kommt, wird er immer behandelt werden. Zum einen ist in so einem Moment nicht die Zeit zu klären ob eine Patientenverfügung vorliegt, zum anderen weiss in einer Akutsituation nie jemand wie der Verlauf ist. Es kann sein dass er 3 Monate später wieder Laufen, Essen und Sprechen kann, Es kann sein dass er all dies nicht kann. Ist nur in der Akutsituation nicht klar, diese frage kann niemand beantworten. Solche Entscheidungen werden im Verlauf getroffen, ausser es kommt ein 90 Jähriger Pat. aus dem Heim mit bevollmächtigten Angehörigen die von vornherein sagen es solle nichts gemacht werden.
18.06.2019 10:45:34  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Filmriss

Wichtig ist ebenso eine Vorsorgevollmacht, damit ein möglicher Behandler schnell einen bevollmächtigten Ansprechpartner hat, der entscheiden darf.


Ist dann nicht eigentlich die Vorsorgevollmacht viel wichtiger? Also, vorausgesetzt der "Glückliche" weiß, was im Sinne des Patienten wäre.
18.06.2019 10:49:22  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
Kommunikation über seine Wünsche/Gedanken diesbezüglich mit Angehörigen/potentiellen Entscheidern ist sowieso sehr wichtig. So etwas findet sehr häufig jedoch nicht statt. Teilweise ist jedoch auch ein Vorsorgebevollmächtigter nicht erreichbar, dann bräuchte man eine Verfügung. Also am besten beides
18.06.2019 10:52:35  Zum letzten Beitrag
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kRush*

kRush*
 
Zitat von D@emon

 
Zitat von E-Street

 
Zitat von D@emon

Am besten mit deinem Anwalt reden. Ich habe auf der Krankenkassenkarte ein Sticker kleben mit der Aufschrift: Patientenverfügung dazu die Aktennummer und die 24h Hotlinenummer der Kanzlei. In der Kanzlei selber gibt es dazu eine Mappe wo die eigentliche Verfügung drin ist, dazu Kopien der wichtigsten Verträge, die passenden Vollmachten dazu, die Telefonnummern der Sippe und ein Schlüssel für die Wohnung. Musst halt hinterher sein das auf den aktuellen Stand zu halten.



Und was kostet das?


E-Street... No retreat, no surrender




Im Normalfall wohl unbezahlbar aber hier fällt das unter Vitamin B. Der Juniorchef ist der beste Freund seit dem Buddelkasten...


Knapp n Zwanni, wenn mans über das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer macht. https://www.vorsorgeregister.de/
18.06.2019 10:53:13  Zum letzten Beitrag
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The_gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Wenn die Person das nicht tätowiert hat ist das dem Sani erstmal egal was in der Akte steht.
18.06.2019 11:23:50  Zum letzten Beitrag
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kRush*

kRush*
Um den Sani geht es bei solchen Sachen ja auch gar nicht.
18.06.2019 11:29:49  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Filmriss

Hier gibt es Infos und fertige Textbausteine.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html


Wichtig ist ebenso eine Vorsorgevollmacht, damit ein möglicher Behandler schnell einen bevollmächtigten Ansprechpartner hat, der entscheiden darf.



hm, danke. Vorsorgevollmacht kannte ich nicht mal.

Und ich sehe, das ist alles nicht so einfach. Bis zu konkreten Formuliereungen komme ich dabei nicht mal, bei vielen Punkten die bei diesen Textbausteinen angesprochen werden weiß ich nicht mal sicher was ich will. Blödes Thema.
Ein paar Sachen sind ja noch einfach. Verwandschaft soll grundsätzlich nicht informiert werden egal was ist, keine Wiederbelungsversuche bei nem Unfall oder so, keine lebenserhaltenden Maßnahmen und ähnlicher Unfug, außer es muss für eine Organspende sein. Soweit, so einfach.
Aber bei einer nötigen Betreuung wirds schnell kompliziert. Oder wenn das Leben nicht akut gefährdet ist, aber es nur mit größeren Einschränkungen verbunden weiter geht. Hätte ich mal blos nicht angefangen mich damit zu beschäftigen. mit den Augen rollend
18.06.2019 11:46:01  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
Keine Wiederbelebungsversuche bei nem Unfall? Ich hoffe ich trete dir da nicht auf den Fuß wenn ich frage: Wieso? Herz-Lungen-Wiederbelebung ist ja doch ne andere Nummer als potentiell monatelang per Magensonde fortgebracht zu werden, daher wundere ich mich über das "Soweit, so einfach". Oder versteh ich da was falsch und du meinst nur die Verständlichkeit der Formulierungen? Reine Neugier, die potentiell deine persönliche Entscheidung hinterfragt, daher schon im Vorfeld: Sorry. Falls du nicht drauf antworten willst ignorier mein Gequake einfach.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von statixx am 18.06.2019 11:51]
18.06.2019 11:50:38  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Formulare helfen im Konfliktfall wenig, weil aus Ihnen keine individuelle Motivation der Person hervorgeht, aus der ein Richter hinreichend den Willen der Person ableiten könnte.

Wenn meinetwegen Papa nach Schlaganfall im Wachkoma liegt und der Sohn sagt "Papa wollte in so einem Fall sterben und Organe spenden, das hat er immer so gesehen!", während die Stiefmutter sagt "Er wollte an der Lebenserhaltung bleiben und natürlich nicht spenden, denn es besteht ja immer Hoffnung, so waren stets unsere Gespräche!", dann helfen pauschale Vollmachten oft nicht.

Wenn man da 100%ig sein will muß man eine handschriftliche / individuelle Verfügung aufsetzen, in der man seine Beweggründe und Motive (Glaube, Angst vor Schmerzen, Würdeverlust etc.) glaubhaft ausführt, und von dort aus konkrete Anweisungen trifft.

Das dann vom Anwalt zeichnen und verwahren lassen, am besten zusammen mit dem ebenfalls fertigen Testament.
18.06.2019 11:52:13  Zum letzten Beitrag
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Filmriss

Leet
 
Zitat von RushHour

Formulare helfen im Konfliktfall wenig, weil aus Ihnen keine individuelle Motivation der Person hervorgeht, aus der ein Richter hinreichend den Willen der Person ableiten könnte.

Wenn meinetwegen Papa nach Schlaganfall im Wachkoma liegt und der Sohn sagt "Papa wollte in so einem Fall sterben und Organe spenden, das hat er immer so gesehen!", während die Stiefmutter sagt "Er wollte an der Lebenserhaltung bleiben und natürlich nicht spenden, denn es besteht ja immer Hoffnung, so waren stets unsere Gespräche!", dann helfen pauschale Vollmachten oft nicht.

Wenn man da 100%ig sein will muß man eine handschriftliche / individuelle Verfügung aufsetzen, in der man seine Beweggründe und Motive (Glaube, Angst vor Schmerzen, Würdeverlust etc.) glaubhaft ausführt, und von dort aus konkrete Anweisungen trifft.

Das dann vom Anwalt zeichnen und verwahren lassen, am besten zusammen mit dem ebenfalls fertigen Testament.



Wenn in diesem Fall der Sohn Vorsorgebevollmächtigter wäre, dann wäre der Fall klar.
Er ist dann derjenige der entscheiden darf.
Und wenn es keinen Vorsorgebevollmächtigten gibt, dann wird die Patientenverfügung und das Gespräch mit der Familie herangezogen, wobei der schriftlich verfasste Wille maßgebend ist.
Und wenn er es ist und gegen die Patientenverfügung entscheidet, wird ein Richter herangezogen.
Und wenn es garnichts gibt und die Familie sich nicht einigen kann, dann wird ein Betreuer durch ein Gericht ernannt (allerschlechteste der Situationen)

Und jede Verfügung sollte individuell sein, es muss aber nicht unbedingt selbt verfasste Prosa sein, man kann Vordrucke/Textbausteine nehmen. Eine grundlegende Tendenz geht aus den meisten Verfügungen schon hervor. Und einen Anwalt brauch man nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Filmriss am 18.06.2019 12:07]
18.06.2019 12:01:55  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von statixx

Keine Wiederbelebungsversuche bei nem Unfall? Ich hoffe ich trete dir da nicht auf den Fuß wenn ich frage: Wieso? Herz-Lungen-Wiederbelebung ist ja doch ne andere Nummer als potentiell monatelang per Magensonde fortgebracht zu werden, daher wundere ich mich über das "Soweit, so einfach". Oder versteh ich da was falsch und du meinst nur die Verständlichkeit der Formulierungen? Reine Neugier, die potentiell deine persönliche Entscheidung hinterfragt, daher schon im Vorfeld: Sorry. Falls du nicht drauf antworten willst ignorier mein Gequake einfach.



das.. ist kompliziert. Aber sinngemäß gehts schon drum nicht länger zu leben als es sein muss, und wenn schon, dann zumindest ohne Hilfe dabei zu brauchen. Und eben vor allem die Verwandtschaft da raus zu halten. Ich will mit denen nichts zu tun haben, grundsätzlich nicht, und ganz besonders nicht bei solchen Themen.

/nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor mein Leben irgendwie abzukürzen. Irgendwas tun um es zu verlängern muss ich aber auch nciht.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 18.06.2019 12:35]
18.06.2019 12:27:00  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von statixx

Keine Wiederbelebungsversuche bei nem Unfall? Ich hoffe ich trete dir da nicht auf den Fuß wenn ich frage: Wieso? Herz-Lungen-Wiederbelebung ist ja doch ne andere Nummer als potentiell monatelang per Magensonde fortgebracht zu werden, daher wundere ich mich über das "Soweit, so einfach". Oder versteh ich da was falsch und du meinst nur die Verständlichkeit der Formulierungen? Reine Neugier, die potentiell deine persönliche Entscheidung hinterfragt, daher schon im Vorfeld: Sorry. Falls du nicht drauf antworten willst ignorier mein Gequake einfach.



das.. ist kompliziert. Aber sinngemäß gehts schon drum nicht länger zu leben als es sein muss, und wenn schon, dann zumindest ohne Hilfe dabei zu brauchen. Und eben vor allem die Verwandtschaft da raus zu halten. Ich will mit denen nichts zu tun haben, grundsätzlich nicht, und ganz besonders nicht bei solchen Themen.

/nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor mein Leben irgendwie abzukürzen. Irgendwas tun um es zu verlängern muss ich aber auch nciht.



Bereich Unfall ist eh kompliziert. Bei einem Notfalleinsatz tauchen solche Formulare meist erst viel zu spät auf. Da haben wir im RTW dann schon allerhand Krams gemacht und normalerweise auch keine Seite solche Formulare zu prüfen. Die Sachen werden dann meist erst im Krankenhaus geklärt und dort dann ggf. Geräte abgestellt.
18.06.2019 12:38:01  Zum letzten Beitrag
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statixx

AUP statixx 14.11.2023
...
 
Zitat von Jellybaby

das.. ist kompliziert. Aber sinngemäß gehts schon drum nicht länger zu leben als es sein muss, und wenn schon, dann zumindest ohne Hilfe dabei zu brauchen. Und eben vor allem die Verwandtschaft da raus zu halten. Ich will mit denen nichts zu tun haben, grundsätzlich nicht, und ganz besonders nicht bei solchen Themen.

/nicht falsch verstehen, ich habe nicht vor mein Leben irgendwie abzukürzen. Irgendwas tun um es zu verlängern muss ich aber auch nciht.


Ok, Neugier wurde befriedigt. Danke für die Antwort.
18.06.2019 12:51:38  Zum letzten Beitrag
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Happy Carcass

happy carcass
Bei der Bundesnotarkammer können z.B. Patientenverfügungen hinterlegt werden. Falls man nur noch als überreifes Obst mit Puls gefunden wird, kann dann ein Krankenhaus das ein oder andere Hinterlegte über einen dort abfragen, wie z.B. Kontaktdaten von Bevollmächtigten. Man bekommt auch ein Kärtchen, was Bezug zur Bundesnotarkammern aufzeigt.

Außerdem ist jede Polizeidienststelle gewillt die eigenen Fingerabdrücke und DNA zu erheben und zu speichern, nur so, falls man nicht mehr mitteilen kann, wer man ist.*



*Das Angebot gilt nur in Verbindung mit einem regelmäßigen Abgleich gegen bestehende Spuren.
18.06.2019 21:12:22  Zum letzten Beitrag
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kRush*

kRush*
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von Happy Carcass

Außerdem ist jede Polizeidienststelle gewillt die eigenen Fingerabdrücke und DNA zu erheben und zu speichern, nur so, falls man nicht mehr mitteilen kann, wer man ist.*



*Das Angebot gilt nur in Verbindung mit einem regelmäßigen Abgleich gegen bestehende Spuren.



18.06.2019 21:47:35  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Happy Carcass



nickname checks out
19.06.2019 0:03:17  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Patientenverfügungen


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