Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vater v. 2 kl. Kindern tot - wie Spenden vor Mutter schützen? ( es ist kompliziert )
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
d.n.M. *TtC*

dnm
traurig gucken es ist kompliziert
Moin p0t, ich brauch eure Ideen

Leider ist ein guter Freund von mir unerwartet verstorben. Er hinterlässt 2 Kinder (unter 10). Die Situation zum Kotzen hoch 1000 und die Freunde überlegen nun, ob sie wenigstens für die Kinder noch etwas tun könnten.

Die Beziehung zur Kindesmutter war zerstritten und denkbar schlecht, beide lebten getrennt. Die Kinder lebten beim Vater, Sorgerecht war offiziell aber geteilt. Die Mutter hat auch ihr Kreuz zu tragen und ihr soll an dieser Stelle kein Vorwurf gemacht werden, jedoch ist Geld bei ihr möglicherweise etwas problematisch. Einkommen hat sie keines.
Nach seinem Tod hat nun die Mutter logischerweise das alleinige Sorgerecht und damit Vollzugriff auf alles, was die Kinder vom Vater erben oder besitzen. Schon allein dieser Teil würde den Verstorbenen ziemlich ankotzen, aber ist nunmal so.

Nun soll für die Kinder Geld gesammelt werden. Die Spenden kommen nicht nur von Privatpersonen.

Gesucht wird eine Möglichkeit, die Summen derartig anzulegen/zu verwahren, dass die Kinder mit Erwerb der Volljährigkeit Zugriff auf das Geld bekommen, die Mutter aber vorher keine Möglichkeit hat, auch nicht auf dem Rechtsweg, irgendwie an das Geld heranzukommen (die Kinder demnach auch nicht).

Das Ganze sollte natürlich rechtlich sauber sein und nicht anfechtbar.

Crypto fällt aus, denn entweder sind die Kinder dann mit 18 Millionäre oder sie haben noch 33cent in der Wallet.

Bank und Finanzberater hatten bisher keine praktikablen Ideen, da die Mutter immer irgendwie an die Kohle ran könnte (wenn auch mit Abschlägen), da sie eben das Sorgerecht hat und die Kinder noch lange nicht volljährig sind.

danke
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von d.n.M. *TtC* am 21.06.2019 7:17]
21.06.2019 7:16:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
E-Street

e-street
 
Zitat von d.n.M. *TtC*

Bank und Finanzberater hatten bisher keine praktikablen Ideen, da die Mutter immer irgendwie an die Kohle ran könnte (wenn auch mit Abschlägen), da sie eben das Sorgerecht hat und die Kinder noch lange nicht volljährig sind.

danke



Na und dann soll das pot ran...

Vorab: Ich habe keine Ahnung von der Materie, und werfe nur Dinge in den Raum.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/treuhandkonto

Ist in dem Link für eine Erbschaft beschrieben. Vielleicht passte es ja.
Die Spender könnten das Geld als Treugeber von einem Anwalt treuhänderisch verwalten lassen. Muss dann halt einfach vertraglich geregelt werden, dass die Kohle bei Volljährigkeit an des Kind ausbezahlt wird und vorher kein einzelner Zugriff drauf hat. Verursacht halt Kosten.

Aber wie gesagt, nur eine sehr spontane Idee... Ich rate dazu, zu einem auf so was spezialisierten Anwalt zu gehen, zumal es ja um eine ordentliche Summe gehen wird.
¤ Spätestens bei der Steuer dürfte das ultra kompliziert werden, da das Geld bis zur Auszahlung ja den Treugebern gehört.


E-Street... No retreat, no surrender
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 21.06.2019 8:04]
21.06.2019 7:33:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kann_lesen_87

AUP kann_lesen_87 02.12.2007
Mein Opa hat damals sein Haus an seinen Enkel vererbt damit meine Tante das Haus nicht vor seiner Volljährigkeit verkaufen kann.
Als der dann starb war das Haus aber dann trotzdem gleich mal verkauft.

Schwierige Situation.
21.06.2019 8:09:49  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Das was E-Street schreibt. Treuhänder (Anwalt) mit der Verwaltung der Spende beauftragen und da regeln ab wann es den Kindern zur Verfügung gestellt werden soll. Kostet halt einen Teil der Spenden für den Anwalt.

Wüsste nicht wie die Mutter da ran sollte, da das Geld ja erst z.B. mit Vollendung des 18 Lebensjahres von Kind X diesem zur Verfügun gestellt wird.

Also frag mal im Juristenthread nach, bzw. bei einem Anwalt direkt.
21.06.2019 8:15:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Genau das. Treuhänderische Verwaltung, und um das alles sauber zu regeln Anwalt/Notar. Außerdem wollt ihr ja vielleicht nicht nur die Volljährigkeit als Auslöser haben, z.B. wenn eins der Kinder nach dem Realschulabschluss eine kostenpflichtige schulische Ausbildung starten will.
21.06.2019 8:57:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
d.n.M. *TtC*

dnm
wenn du es vor der Volljährigkeit auch ermöglichen willst, musst du doch wieder die Mutter ins Boot holen und das eröffnet auch andere Möglichkeiten.

Aufgrund der Konstellation ist es nicht unwahrscheinlich, dass wir die Kinder nie mehr sehen und auch keinen Kontakt mehr haben werden, insofern muss das auch eine finale Geschichte werden.
21.06.2019 9:36:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
Jau, dann eine individuelle Konstruktion über einen Anwalt/Notar. Ich hab "Treuhand"konten für meine drei Kinder bei einer Bank eingerichtet, und die Bank hat mir mehrfach (ungefragt!) versichert dass wir als Eltern da immer rankommen.

Oder im Ausland, da gibt es teils andere Regeln, was Banken und Zugriff angeht. Aber auch da müsste dann wohl auch ein Anwalt dort machen. Und da ihr ja kein Raubgold verstecken wollt lässt amn das besser -> Option 1.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 21.06.2019 9:55]
21.06.2019 9:50:01  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Da es sich ja um einen guten Freund handelte: Was spricht dagegen das Geld einfach selbst zu verwalten/anzulegen?

Klar - das finden die nicht-privaten Spender sicher nicht komisch, aber auch da ließe sich ja sicher für abartig viel Geld ein notarieller Schrieb aufsetzen der zur Herausgabe verpflichtet (von der moralischen Verpflichtung mal ganz abgesehen).

So wäre das Geld halt komplett aus der Familie raus - da hat die Mutter dann logischerweise auch keinen Zugriff drauf.
21.06.2019 9:59:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
dakktakanga

Arctic
treuhänder. notar.
21.06.2019 10:02:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
hoschi

hoschi
Die klassische Optionen durch die Bank oder Sparkasse:
 
Konten zugunsten Dritter:
Konten können auch auf den Namen einer dritten Person eingerichtet werden (z.B. ein Sparkonto auf den Namen des Enkels).
Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Vertrag zugunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel:

Der Dritte wird sofort verfügungsberechtigter Kontoinhaber und Gläubiger der Einlage. Daher ist sowohl die Legitimation des Antragstellers als auch die Legitimation des Dritten bzw. seines gesetzl. Vertreters erforderlich. Der Dritte wird sofort abgeltungssteuerpflichtig und kann einen FSA stellen. Es handelt sich um eine unwiderrufliche Vereinbarung des Antragsteller/Einzahlers. Dieser hat kein Verfügungsrecht mehr über das Guthaben. Allerdings kann er bei Einrichtung des Vertrages eine Kontosperre verfügen (z.B. keine Verfügung vor dem 18. Geburtstag). Diese Kontensperre kann der Antragsteller/Einzahler nachträglich nur noch aufheben oder verkürzen.

Vorteilhaft ist, dass diese Vertragsform rechtlich eindeutig ist, da die Schenkung bereits angenommen wurde und somit nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Beim Tod des Einzahlers fällt das Guthaben nicht in die Erbmasse. Allerdings verliert der Einzahler mit Vertragsschluss das Verfügungsrecht über das Guthaben.

Vertrag zugunsten Dritter mit späterem Gläubigerwechsel:

Das Verfügungsrecht soll erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Dritten übergehen (Zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung genügt die Legitimation des Antragstellers und ein Existenznachweis des Dritten). Die Abgeltungssteuer ist vom Kontoinhaber zu zahlen, er kann einen FSA erteilen. Voraussetzung für einen Gläubigerwechsel ist ein wirksamer Schenkungsvertrag durch Antrag und Annahme. D.h. der Dritte muss die Schenkung erst annehmen, damit die Forderung auf ihn übergeht. Spätestens vor der ersten Verfügung durch den Dritten ist dessen Legitimationsprüfung durchzuführen. Der Vertrag zugunsten Dritter mit späterem Gläubigerwechsel kann „mit Widerrufsvorbehalt“ und „ohne Widerrufsvorbehalt“ geschlossen werden. Der Vertrag „mit Widerrufsvorbehalt“ kann jederzeit vom Kontoinhaber widerrufen werden. Wenn die Vereinbarung „ohne Widerrufsvorbehalt“ getroffen wurde, kann der Vertrag folgerichtig nicht widerrufen werden.


Quelle: http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?katid=4&artikelid=5


Eigentlich ein schönes Thema, aber weil es Delikat ist und der Bank oder Sparkasse keinen unmittelbaren Nutzen bringt auch nicht beliebt. Und ich denke die meisten haben Angst davor sowas bearbeiten zu müssen. Bei der zweiten Variante "mit späterem Gläubigerwechsel" würde nur die Geburtsurkunde ausreichen, aber wenn du stirbst und der Vertrag nicht angenommen wurde bis dahin, können wiederrum deine Erben den Vertrag widerrufen und sich das Geld nehmen. Deswewegen gibt es den Widerrufsvorbehalt, aber dann wird es echt wackelig. Und ich würde darauf bestehen, dass die Kontosperre Klartext spricht "Das Kind muss das 18 Lebensjahr vollendet haben, ein Zugriff durch gesetzlichen Vertreter und Betreuer, einschließlich der Mutter ist nicht erlaubt". Wenn es um nicht zu viel Geld geht, würde ich trotzdem mal über einen Vertrag zu gunsten Dritter nachdenken und mir eine engagierten Bankkaufmann/frau holen, der dir nicht den Bausparvertrag andrehen will.

Wenn es mehr Geld ist, Notar und Treuhänder.


 
Zitat von Kane*

Da es sich ja um einen guten Freund handelte: Was spricht dagegen das Geld einfach selbst zu verwalten/anzulegen?



Ich vermute d.n.M. *TtC* ist sterblich und dann gibt es ein Problem. Er müsste dann sein eigenes Testament so gestalten, dass der Notar den Erbanteil für die Kinder verwaltet bis diese das 18 Lebensjahr vollendet haben. Also ist er sowieso beim Notar Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von hoschi am 21.06.2019 10:21]
21.06.2019 10:13:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Man sollte auch tunlichst davon absehen, das Geld jetzt schon auf die Namen der zukünftigen Begünstigten zu schreiben. Und man sollte es ihnen auch nicht automatisch mit 18 zukommen lassen. Zumindest nicht, solange das Vermögen des Antragstellers bei der BaFöG-Ermittlung einbezogen wird.

Es gibt ungefähr 208348 Fallstricke bei dem Thema. peinlich/erstaunt
21.06.2019 10:46:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[gc]Fide|

Leet
Um wieviel Geld geht es? Wie wäre es, ne Stiftung zu gründen?
Die könnte dann, auch vor Volljährigkeit, sachgebunden Unterstützung leisten.

Und bedenkt bitte, was im Todesfall der Kinder passieren soll. Usw usf
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [gc]Fide| am 21.06.2019 11:14]
21.06.2019 11:13:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Spangenkopf

Arctic
Was haben die kinder jetzt davon, wenn die erst mit 18 an das geld kommen?

Die Kinder tun mir auch leid, aber ich finde den Plan so nicht ausgereift und ich will auch nichts an diese asimutter spenden.
21.06.2019 12:04:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Shooter

shooter
...
Zumal trotzdem ein gewisses Risiko bestehen wird dass die Mutter nach dem 18. Geburtstag dann irgendwie an das Geld kommt.
21.06.2019 12:09:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
The_gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
Erstmal mein Beileid.

Wenn da nicht-Privatpersonen spenden, kann man nicht eine dieser Institutionen zur Verwaltung des Geldes benutzen?
21.06.2019 12:37:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crosshead

AUP Crosshead 25.01.2016
 
Zitat von Absonoob

Man sollte auch tunlichst davon absehen, das Geld jetzt schon auf die Namen der zukünftigen Begünstigten zu schreiben. Und man sollte es ihnen auch nicht automatisch mit 18 zukommen lassen. Zumindest nicht, solange das Vermögen des Antragstellers bei der BaFöG-Ermittlung einbezogen wird.

Es gibt ungefähr 208348 Fallstricke bei dem Thema. peinlich/erstaunt



Bitte beachten. Nach dem Tod meiner Mutter hat mein Großvater für mich ein Konto eröffnet und da regelmäßig Geld als Notgroschen eingezahlt, mir die Existenz des Kontos aber verschwiegen, damit ich die Kohle nicht rausklopfe.
Während des Studiums ergab sich dann ne Konstellation, dass ich dringend Geld brauchte, das Geld wurde auf mein reguläres Konto überwiesen. Blöderweise hatte ich dann damit zu Beginn des Studiums einen Zeitpunkt zu dem ich eigenes Konto + das Konto hatte und über Bafög-Vermögen lag. Ich musste also ein ganzes Jahr Bafög zurückzahlen und hab ne Anzeige wegen Sozialbetrug bekommen (die dann aber glücklicherweise eingestellt wurde).
21.06.2019 12:53:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
d.n.M. *TtC*

dnm
 
Zitat von Kane*

Da es sich ja um einen guten Freund handelte: Was spricht dagegen das Geld einfach selbst zu verwalten/anzulegen?

Klar - das finden die nicht-privaten Spender sicher nicht komisch, aber auch da ließe sich ja sicher für abartig viel Geld ein notarieller Schrieb aufsetzen der zur Herausgabe verpflichtet (von der moralischen Verpflichtung mal ganz abgesehen).

So wäre das Geld halt komplett aus der Familie raus - da hat die Mutter dann logischerweise auch keinen Zugriff drauf.



Das ist Plan-B, wenn sich keine "offizielle" Lösung finden lässt.

 
Zitat von Spangenkopf

Was haben die kinder jetzt davon, wenn die erst mit 18 an das geld kommen?

Die Kinder tun mir auch leid, aber ich finde den Plan so nicht ausgereift und ich will auch nichts an diese Mutter spenden.



Es wäre durchaus denkbar, dass die Kinder das Geld schon früher benötigen könnten. Für diesen Fall gibt es aber leider keine Lösung, denn solange die Kinder minderjährig sind und so eine Option existiert, könnte die sorgeberechtigte Person diesbezüglich Kreativ werden.

Bitte lasst abfällige Kommentare gegenüber der Mutter und editiert eure Posts. Hier geht es nur um konstruktive Lösungsvorschläge, nicht um das Waschen schmutziger Wäsche - selbst wenn das möglicherweise begründet wäre.

 
Zitat von The_gonzo

Erstmal mein Beileid.

Wenn da nicht-Privatpersonen spenden, kann man nicht eine dieser Institutionen zur Verwaltung des Geldes benutzen?



Es werden Firmen an der Geschichte beteiligt sein. Es muss in jedem Fall eine Lösung her, die auch in 12 Jahren noch funktioniert. Privattreuhänder können bis dahin sterben, Firmen Pleite gehen (dann ist auch das Treuhandvermögen weg).
21.06.2019 14:13:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Vater v. 2 kl. Kindern tot - wie Spenden vor Mutter schützen? ( es ist kompliziert )


mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

| tech | impressum