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FAQ:
Der Alte
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 25.07.2019 17:31]
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Glühbirnen und Hitze
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Im Flur hab ich drei Deckenlampen vom schwedischen Mafiamöbelhaus. Da hab ich eben drei 100-Watt-Ersatz-LED-Birnen reingedreht, weil mir die 60-Watt-Ersatz-LEDs zu funzelig waren.
Drin steht aber noch die alte Warnung "Nur bis 60 Watt".
Aber das bezieht sich doch darauf, dass das Lampengehäuse die Abwärme leistungsstärkerer Glühbirnen nicht abkann - Brandgefahr. Oder?
LEDs verursachen aber nun nur einen Bruchteil der Wärmeabstrahlung von Glühbirnen. Warm werden sie schon, aber heiß? Muss man auf diese alten Warnhinweise aus der Gühbirnenzeit also noch achten? Gibt es eine Umrechenskala ("Eine 100W-LED Lampe ist so kühl, dass sie in jeder Lampe laufen kann, die Glühbirnen bis 60 Watt aushält!" o.Ä.)?. Gibt es da was professionelles zu, jenseits von Meinungen?
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Alte Birnen haben 100W aus der Leitung gezogen, die zu 98% als Wärme abgestrahlt.
LED holen nur X Bruchteil davon überhaupt aus der Leitung, setzen davon viel weniger in Wärme um.
Reicht der 1. Hauptsatz der Thermodynamik als Begründung?
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Ah, 60W, 100W. Lass mich die Antwort nochmal überdenken, das könnte wirklich zu bedenken sein.
/
http://led-rechner.info/blog/
LED Altleuchtmittel
2-3W 15W
3-5W 25W
5-8W 40W
8-10W 60W
10-12W 75W
12-18W 100W
Geht auf. Die haben immernoch viel weniger.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 25.07.2019 17:38]
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Aber vielleicht hat er ne 100W LED die dann wie 1000 Watt "Altleuchtmittel" strahlt? Hätte sie nur 18 Watt würde er ja wohl nicht fragen, oder?
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Hallo zusammen,
für die Beantragung eines Work&travel-Visums in Kanada benötigt man anscheinend ein Führungszeugnis.
Hier bei uns gibts ja das einfache, das erweiterte und das zur Vorlage bei Behörden.
Weiß einer welches da gefordert wird?
Dank im Voraus.
VG
HNB
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| Zitat von Kanonfutter
Aber vielleicht hat er ne 100W LED die dann wie 1000 Watt "Altleuchtmittel" strahlt? Hätte sie nur 18 Watt würde er ja wohl nicht fragen, oder? | |
Nein, eine 18-Watt-LED-analog-zu-früher-100-Watt. Aber sie wird halt schon warm bis mittel-heiß da oben, und Teile der Lampe sind aus Plastik, und viel Luftzirkulation ist da auch nicht. Deswegen frage ich, ob das safe ist und ob es da was offizielles gibt. Mein Bauchgefühl sagt mir auch das sollte gehen, aber wenn die Bude dann abfackelt ist das halt doch doof, ne. Wär schon gut genau zu wissen, ob ne 18er-LED mehr oder weniger Hitze abstrahlt als ne alte 60er-Glühbirne. Es scheint mir so, aber Wissen ist eben was anderes.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 26.07.2019 13:23]
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| Zitat von HasnNudellBär
Hallo zusammen,
für die Beantragung eines Work&travel-Visums in Kanada benötigt man anscheinend ein Führungszeugnis.
Hier bei uns gibts ja das einfache, das erweiterte und das zur Vorlage bei Behörden.
Weiß einer welches da gefordert wird?
Dank im Voraus.
VG
HNB
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Ein Behördenführungszeugnis bekommst du glaub ich gar nicht, afaik kann man nur einer Behörde die Erlaubnis erteilen, es einzufordern.
Als ich mal ein Visum brauchte war ein stinknormales Poliz. Führungszeugnis verlangt. Der Rest geht ja eigentlich auch keinen was an. Nichtmal Kanada.
Steht da auf dem Wisch keine Nummer? Die geht nicht nur für Whatsi, die kann man auch in die Telefon-App (eine von denen die man nicht einfach löschen kann) laden, dann wird eine Art Discord nur zwischen dir und dem Menschen der das bearbeitet eingerichtet, klappt in der Regel ganz gut.
Das war extra für Blue.
/gnaa und ich meine natürlich Teamspeak, nicht Discord. Jaja. Das Alter.. Gonzman fällt im Brunch grad aus seinem Haus, ich bin in guter Gesellschaft.
//und mit Brunch meine ich den Kletterthread. Wtf. Etz langts ich halt mein Scheißmaul der wo der Bier neigschütt werd.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 26.07.2019 14:13]
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Kanonfutter
Aber vielleicht hat er ne 100W LED die dann wie 1000 Watt "Altleuchtmittel" strahlt? Hätte sie nur 18 Watt würde er ja wohl nicht fragen, oder? | |
Nein, eine 18-Watt-LED-analog-zu-früher-100-Watt. Aber sie wird halt schon warm bis mittel-heiß da oben, und Teile der Lampe sind aus Plastik, und viel Luftzirkulation ist da auch nicht. Deswegen frage ich, ob das safe ist und ob es da was offizielles gibt. Mein Bauchgefühl sagt mir auch das sollte gehen, aber wenn die Bude dann abfackelt ist das halt doch doof, ne. Wär schon gut genau zu wissen, ob ne 18er-LED mehr oder weniger Hitze abstrahlt als ne alte 60er-Glühbirne. Es scheint mir so, aber Wissen ist eben was anderes.
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Ich frage mich wie Leute wie du durchs Leben kommen! Da muss doch jede banale Entscheidung im Leben furchtbar anstrengend werden.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Kanonfutter
Aber vielleicht hat er ne 100W LED die dann wie 1000 Watt "Altleuchtmittel" strahlt? Hätte sie nur 18 Watt würde er ja wohl nicht fragen, oder? | |
Nein, eine 18-Watt-LED-analog-zu-früher-100-Watt. Aber sie wird halt schon warm bis mittel-heiß da oben, und Teile der Lampe sind aus Plastik, und viel Luftzirkulation ist da auch nicht. Deswegen frage ich, ob das safe ist und ob es da was offizielles gibt. Mein Bauchgefühl sagt mir auch das sollte gehen, aber wenn die Bude dann abfackelt ist das halt doch doof, ne. Wär schon gut genau zu wissen, ob ne 18er-LED mehr oder weniger Hitze abstrahlt als ne alte 60er-Glühbirne. Es scheint mir so, aber Wissen ist eben was anderes.
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Kurz: Ja, ist in Ordnung.
Lang: Eine in deinem Fall zugelassene Glühbirne mit 60 Watt hat qua Wirkungsgrad 58,8 Watt in Wärme umgewandelt und abgestrahlt. Deine neue LED nimmt maxmal 18 Watt auf. Selbst wenn sie alles in Wärme umwandeln würde, wären das nur 18 Watt Wärmeleistung. Alles safe.
Dein Bauchgefühl betrügt dich halt, weil du vorher vermutlich nie auf die Idee gekommen bist, mal ne 60Watt-Glühbirne anzulangen. Die wurde nämlich deutlich wärmer als als "warm bis mittel-heiß". Jetzt bist du halt sensibilisert und fummelst da an der LED rum.
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Leistungsangaben an Lampenfassungen sollte man eher aufgrund der elektrischen Belastung (der Kabel etc.) dringend beachten, weniger aufgrund irgendwelcher Abwärme, die der Lampe zu unangenehm würde. Was is hier los.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 26.07.2019 16:46]
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| Zitat von Rufus
Leistungsangaben an Lampenfassungen sollte man eher aufgrund der elektrischen Belastung (der Kabel etc.) dringend beachten, weniger aufgrund irgendwelcher Abwärme, die der Lampe zu unangenehm würde. Was is hier los.
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Nein, Angaben auf Lampenfassungen sind auch wg. Wärmebelastung zu beachten. Eben wegen Brandgefahr.
/ Oder - um tiefer zu stapeln - um Schäden an der Lampe zu vermeiden.
Ist heutzutage durch LED zum Glück immer mehr egal.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 26.07.2019 18:01]
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Mal ne Frage eines Antijuristen :
Wie ist die Legaldefinition des Todes geregelt?
Angenommen, jemand wird umgebracht, Mordmerkmale sind erfüllt und dann nach bestätigtem Kreislaufstillstand durch Dritte (ohne weiteres Zutun oder distanzieren des Täters von seiner Tat) wiederbelebt.
Ist das dann Mord oder wenn nein, warum nicht? An der Tat selbst und der Erfüllung der Merkmale ändert sich ja pro forma nichts, wenn andere Personen eingreifen und die Folgen beschränken.
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| Zitat von monischnucki
Bist du nicht Arzt?
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Ja klar und ich weiß dass die Definition des Todes an sich medizinisch schwer ist, aber ich seh es wie DC, dass juristisch da nach der Tat nichts weiteres passiert
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 26.07.2019 19:45]
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Kann natürlich auch sein, dass in den obigen Fällen der Tod erst nach der Tat eingetreten ist, dann wäre das wierder stimmig mit der Definition.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Mal ne Frage eines Antijuristen :
Wie ist die Legaldefinition des Todes geregelt?
Angenommen, jemand wird umgebracht, Mordmerkmale sind erfüllt und dann nach bestätigtem Kreislaufstillstand durch Dritte (ohne weiteres Zutun oder distanzieren des Täters von seiner Tat) wiederbelebt.
Ist das dann Mord oder wenn nein, warum nicht? An der Tat selbst und der Erfüllung der Merkmale ändert sich ja pro forma nichts, wenn andere Personen eingreifen und die Folgen beschränken.
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Für Mord muss ja jemand sterben. Und nur, weil jemand den Kreislaufstillstand bestätigt, bedeutet das doch nicht, dass der Tod schon eingetreten ist. Hirntod und so.
Oder denke ich jetzt inception-mäßig nicht genug Ebenen tief?
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| Zitat von Rufus
Leistungsangaben an Lampenfassungen sollte man eher aufgrund der elektrischen Belastung (der Kabel etc.) dringend beachten, weniger aufgrund irgendwelcher Abwärme, die der Lampe zu unangenehm würde. Was is hier los.
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Bwahaha, so ein Schwachsinn
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Kleines Update zu meiner Urlaubsfrage
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Natürlich ist es so wie dargestellt. --> Urlaub wird erteilt. Weil die Person um die es geht kein Unmensch ist macht sie sogar noch zwei Tage Überstunden.
Whatever.
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Neue Jalousie am Küchenfenster, statt Vorhängen. Jetzt ballern da in aller Regelmäßigkeit Vögel drauf als wäre die Apokalypse nahe.
Hatten das Problem schon mal aufm Balkon, da hat es geholfen ein paar Deko-Bändel aufzuhängen.
Jetzt ist da aber vorm Fenster weniger Platz und helfen tuts scheinbar auch nicht, zumindest ist direkt wieder einer drauf gerummst.
Was wäre da die professionelle Lösung? So Vogelaufkleber im Fenster kenne ich von früher an der Schule, das geht halt gar nicht.
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von [Muh!]Shadow
Mal ne Frage eines Antijuristen :
Wie ist die Legaldefinition des Todes geregelt?
Angenommen, jemand wird umgebracht, Mordmerkmale sind erfüllt und dann nach bestätigtem Kreislaufstillstand durch Dritte (ohne weiteres Zutun oder distanzieren des Täters von seiner Tat) wiederbelebt.
Ist das dann Mord oder wenn nein, warum nicht? An der Tat selbst und der Erfüllung der Merkmale ändert sich ja pro forma nichts, wenn andere Personen eingreifen und die Folgen beschränken.
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Für Mord muss ja jemand sterben. Und nur, weil jemand den Kreislaufstillstand bestätigt, bedeutet das doch nicht, dass der Tod schon eingetreten ist. Hirntod und so.
Oder denke ich jetzt inception-mäßig nicht genug Ebenen tief?
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Das ist schon richtig so, ohne jemanden der definitiv Tod ist, gibt es keinen Mord, da der Tatbestand nicht erfüllt ist.
Bei deinem Fall würde wohl wegen versuchtem Mord verurteilt werden.
Ganz grundsätzlich ist im Strafrecht (zumindest in der CH), meistens nicht das Problem, ob jemand tot ist oder nicht, sondern wie jemand gestorben ist.
Als Beispiel folgender Sachverhalt:
| X. schlug am Abend des 19. April 1981 in seiner Wohnung in Rheinfelden im Laufe eines Streites seine Ehefrau mit einem Beilhammer nieder, indem er ihr zunächst zwei, während sie in die Knie zusammensank, einen weitern und, als sie bewusstlos auf dem Boden lag, einen vierten Schlag auf den Hinterkopf versetzte. Er schleppte dann die Frau, die er für tot hielt, ins Badezimmer, trennte darauf mit Fleischmesser und Beilhammer den Kopf ab und verpackte diesen in einen Plastiksack. [...] Den derart verstümmelten Leichnam liess er liegen und blieb noch bis zum 23. April 1981 in der ehelichen Wohnung. Darauf reiste er nach Schweden, wo er bereits am 25. April 1981 verhaftet werden konnte. | |
Die Argumentation gegen eine Verurteilung wegen Mord ist dann folgendermassen:
| Die Begründung der Beschwerde stützt sich auf eine in der Doktrin vertretene Lehrmeinung, wonach die Tötung, welche nicht durch die mit Tötungsvorsatz begangene Handlung, sondern erst durch die nachfolgende Beseitigung der "Leiche" herbeigeführt wird, nur dann als vollendete Tötung zu bestrafen ist, wenn der Täter von Anfang an beide Phasen plante (z.B. Würgen und nachher Ins-Wasser-Werfen; Erstechen und dann Eingraben der Leiche); falls sich der Täter aber erst nach Beendigung der ersten Phase (Tötung) zur Beseitigung des für tot gehaltenen Körpers entschliesse und dann effektiv die Todesursache setze, so komme nur Bestrafung wegen (vollendeten) Versuchs der Tötung allenfalls in Verbindung mit nachfolgender fahrlässiger Tötung in Frage. | |
(Hier gibt es das ganze Urteil.)
Die bekannteren Figuren der Irrtümmer:
Aberratio Ictus
Error in Persona
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| Zitat von Rufus
Leistungsangaben an Lampenfassungen sollte man eher aufgrund der elektrischen Belastung (der Kabel etc.) dringend beachten, weniger aufgrund irgendwelcher Abwärme, die der Lampe zu unangenehm würde. Was is hier los.
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elektriker by night?
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Unser Flug zurück nach Deutschland verschiebt sich scheinbar um geschmeidige 12 Stunden von heute Abend auf morgen früh...
Was sollten wir beachten, um nachher finanzielle Entschädigung zu erhalten? Schriftlich den Grund bestätigen lassen am Flughafen scheint wohl das Wichtigste zu sein lt. Google. Lohnen sich diese Portale wie fairplane, flightright oder flugrecht.de?
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wie kann ich am rechner/chrome den youtube "play on tv" button deaktivieren?
kein bock ständig versehentlich draufzuklicken...
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Wenn ich mir auf dem WC mit Klopapier die Nase putze, ist es da aus ökologischer Sicht sinnvoller das Papier mit runterzuspülen oder im Müll zu entsorgen?
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Schickst du mir deine Adresse, du kleiner Popelliebhaber?
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| Zitat von Chinakohl mit Reis
Schickst du mir deine Adresse, du kleiner Popelliebhaber?
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*rrrr* Ist aber leider nur frisch genießbar.
Ernsthaft: Ich würde es die Toilette hinunter spülen. Ich weiß nicht, wie aktuell nach 2018 das noch ist, aber tendenziell würde ich weiterhin vermuten, dass übertriebenes Wassersparen in Deutschland eher unnötig bis schädlich für die Abwasserinstallation ist (https://www.zeit.de/2012/14/Wasserversorgung). Zumindest, wenn es nicht gerade Hochsommer ist.
Alternativ: In Toilette werfen und nicht spülen? Der nächste Schiss kommt bestimmt.
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Ja, mir geht’s tatsächlich nicht zwingend ums Wassersparen sondern eher Vermeidung von Klopapier im Abwasser.
Aber da wir eh schon das Recyclingpapier nutzen, welches schnell zersetzt sein sollte (hoffentlich), kommt’s einfach weiter in die Schüssel.
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Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! ) |