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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Dieses?

https://youtu.be/rgrczrk657c
01.09.2019 1:39:42  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Armag3ddon

Dieses?

https://youtu.be/rgrczrk657c



Danke! Ich hab sogar davon geträumt. Breites Grinsen
01.09.2019 9:02:05  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
...
Sehr gut. Breites Grinsen
01.09.2019 9:11:30  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ich vermisse Vines!
Und Rage Faces.
01.09.2019 9:25:26  Zum letzten Beitrag
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Gore

Gori
Frage zum Urlaubsanspruch:

Ich bin seit Februar in meiner Firma und werde diese Ende September verlassen. Ich habe bisher 16,5 Urlaubstage gehabt, im System hätte ich noch 1,5 Tage zu vergeben. Ich habe aber eigentlich 26 Tage Urlaub. Den Januar habe ich nicht gearbeitet.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Ich weiß, dass ab 6 Monate ich vollen Anspruch hätte, aber auf wie viele Tage? Bis 20, da 5-Tage-Woche oder auf die vollen 26 Tage? Was ist, wenn ich 2 Jobs habe jeweils mit 6 Monaten hintereinander und 26 Tagen?
02.09.2019 10:15:54  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Gore

Frage zum Urlaubsanspruch:

Ich bin seit Februar in meiner Firma und werde diese Ende September verlassen. Ich habe bisher 16,5 Urlaubstage gehabt, im System hätte ich noch 1,5 Tage zu vergeben. Ich habe aber eigentlich 26 Tage Urlaub. Den Januar habe ich nicht gearbeitet.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Ich weiß, dass ab 6 Monate ich vollen Anspruch hätte, aber auf wie viele Tage? Bis 20, da 5-Tage-Woche oder auf die vollen 26 Tage? Was ist, wenn ich 2 Jobs habe jeweils mit 6 Monaten hintereinander und 26 Tagen?


=ceil((26/12)*8)-16,5=18. Schon genommen 16,5, also hast du noch 1,5 übrig.

Das mit dem "vollen Urlaubsanspruch" zielt darauf ab, dass du nicht in den ersten Monaten die vollen 26 Tage nehmen kannst, sondern nur anteilig Urlaubsanspruch erwirbst. Später kannst du deinen Jahresurlaub komplett in den ersten Monaten nehmen, wenn du willst und der Arbeitgeber dich lässt (Ts&Cs apply), du erwirbst den vollen Anspruch zum Jahresbeginn. Bei unterjährigem Ausscheiden wird dann wieder zurückgerechnet bzw. der Anspruch beim neuen Arbeitgeber entsprechend gekürzt.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 02.09.2019 10:23]
02.09.2019 10:18:09  Zum letzten Beitrag
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Gore

Gori
Die Rechnung ist mir schon klar, aber du lässt irgendwie den vollen Urlaubsanspruch in der Frage außen vor?
02.09.2019 10:21:20  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Schneller "Eintragen" geklickt als den § 4 BUrlG rausgesucht. Siehe edit.
02.09.2019 10:22:21  Zum letzten Beitrag
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Gore

Gori
und was ist damit?

Voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Scheidet Ihr Arbeitnehmer ab dem 1. Juli eines Jahres aus, so erwirbt er automatisch den vollen Jahresurlaub. Diesen kann er in Anspruch nehmen oder ihn sich sogar auszahlen lassen, wenn die Möglichkeit hierzu nicht mehr besteht.

Beispiel: Ihr Arbeitnehmer ist am 1. Januar eingetreten und scheidet zum 31. August aus dem Unternehmen aus. Bis August hat er acht volle Beschäftigungsmonate erworben, was nach dem Zwölftelungsprinzip 20 Urlaubstagen entspräche. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. c) BUrlG hat er jedoch den vollen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben und kann diesen beanspruchen.
02.09.2019 10:34:55  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von Gore

und was ist damit?

Voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Scheidet Ihr Arbeitnehmer ab dem 1. Juli eines Jahres aus, so erwirbt er automatisch den vollen Jahresurlaub. Diesen kann er in Anspruch nehmen oder ihn sich sogar auszahlen lassen, wenn die Möglichkeit hierzu nicht mehr besteht.

Beispiel: Ihr Arbeitnehmer ist am 1. Januar eingetreten und scheidet zum 31. August aus dem Unternehmen aus. Bis August hat er acht volle Beschäftigungsmonate erworben, was nach dem Zwölftelungsprinzip 20 Urlaubstagen entspräche. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. c) BUrlG hat er jedoch den vollen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben und kann diesen beanspruchen.



Ebenfalls ne Frage: Werden die restlichen Tage nicht vom neuen AG übernommen?
Beispiel:
30 Tage Urlaub / Jahr
Ausscheiden Ende September
Bereits genommen: 28
Resturlaub alter AG: 2
Rechnerisch nach Zwölftelprinzip: 30/12*3 --> 7,5
Gibt es jetzt sowas wie eine "Urlaubstageübersicht", die der neue AG vom Alten anfordern kann und somit hat man nur die 2 Tage Urlaub beim neuen AG?
02.09.2019 10:41:14  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Liebe Leute ihr vermischt immer BUrlG und Urlaubsansprüche nach Arbeits- oder Tarifverträgen.

Nach BUrlG steht Euch der gesetzliche zu der Rest ist entweder betrieblich/tarifvertraglich geregelt, oder wird halt ggf. einfach ausgezahlt. Alles über dem gesetzlichen muss der neue AG nämlich nicht gewähren. Eine Übersicht über den bisher genommen Urlaub stellt der alte AG normalerweise aus.

Hier bei Hensche findet man eine gute FAQ dafür.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 02.09.2019 11:15]
02.09.2019 11:14:11  Zum letzten Beitrag
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Gore

Gori
Ok, also in meinem Fall hätte ich Anrecht auf 20 Tage und für die restlichen 6 muss ich in den Vertrag schauen.
02.09.2019 11:34:46  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
03.09.2019 12:12:54  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
Was soll das überhaupt bedeuten? Breites Grinsen
03.09.2019 12:19:18  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
...
Das ist der Trick um zu sehen, ob die Spagetti gut sind.
03.09.2019 12:23:38  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Verschiedene Ansätze initial verfolgen und schauen, welches Konzept sich durchsetzt.
03.09.2019 12:25:07  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Jemanden mit (meist haltlosen) Vorwürfen überschütten und darauf hoffen, daß irgendetwas trifft, nehme ich an. Mir fällt da nichts entsprechendes ein.
03.09.2019 12:25:26  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von DeathCobra

Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?



Rumprobieren bis was klappt
03.09.2019 12:26:21  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn?
03.09.2019 12:26:51  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Das einzige idiom das eine ähnliche situation beschreibt und mir gerade einfällz ist "selbst ein blindes huhn findet mal ein korn", aber das passt natürlich nicht auf den Kontext.

E naaaaa barrags abschaffen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 03.09.2019 12:29]
03.09.2019 12:29:03  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Wir deutschsprechende wissen halt was wir tun!
03.09.2019 12:30:52  Zum letzten Beitrag
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IndieStu

AUP IndieStu 01.02.2009
Probieren geht über studieren eventuell?
03.09.2019 12:31:03  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Trial and Error, am mist.
03.09.2019 12:32:14  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von DeathCobra

Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?



Rumprobieren bis was klappt


Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen peinlich/erstaunt
03.09.2019 12:40:03  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von DeathCobra

 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von DeathCobra

Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?



Rumprobieren bis was klappt


Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen peinlich/erstaunt


Formuliers halt aus. Ein passendes idiom gibt's da fürchte ich nicht. Das englische ist jetzt ja nun auch nicht geeignet wenn man niemanden beleidigen will...
03.09.2019 12:48:26  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Im Dunkeln herumstochern/Schuss ins Blaue und auf Glückstreffer hoffen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 03.09.2019 12:51]
03.09.2019 12:49:20  Zum letzten Beitrag
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Dr.Hamster

Leet
 
Zitat von DeathCobra

 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von DeathCobra

Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?



Rumprobieren bis was klappt


Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen peinlich/erstaunt


"Nachdem nun schon einige [kreative] Ansätze getestet wurden..."
03.09.2019 12:51:36  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
 
Zitat von Shooter

Trial and Error am kotigen Loch.

03.09.2019 15:01:00  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Immo


hats hier gerissen:

https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=217919&PID=1248381386#reply_1248381386
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 03.09.2019 17:57]
03.09.2019 17:57:26  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Weißwesten schon unterwegs? Wird sich jemand mit Immo auf anderen Plattformen kurzschließen und als Proxy neuste News aus s1em Online Life im Hass teilen? Wird der Proxy von irgendwelchen Typen ganz viel Liebe und liebe Dankbarkeit für seine Mühen bekommen? Und wie lange geben die Untergangspropheten der Mitte dem Forum wegen dieser Zeitsperre? Mehr oder weniger als ein Jahr?
03.09.2019 19:40:16  Zum letzten Beitrag
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04.11.2019 18:22:33 Maestro hat diesen Thread geschlossen.
26.07.2019 00:18:28 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'erklärbär' angehängt.

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