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Danke! Ich hab sogar davon geträumt.
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Sehr gut.
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Ich vermisse Vines!
Und Rage Faces.
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Frage zum Urlaubsanspruch:
Ich bin seit Februar in meiner Firma und werde diese Ende September verlassen. Ich habe bisher 16,5 Urlaubstage gehabt, im System hätte ich noch 1,5 Tage zu vergeben. Ich habe aber eigentlich 26 Tage Urlaub. Den Januar habe ich nicht gearbeitet.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Ich weiß, dass ab 6 Monate ich vollen Anspruch hätte, aber auf wie viele Tage? Bis 20, da 5-Tage-Woche oder auf die vollen 26 Tage? Was ist, wenn ich 2 Jobs habe jeweils mit 6 Monaten hintereinander und 26 Tagen?
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| Zitat von Gore
Frage zum Urlaubsanspruch:
Ich bin seit Februar in meiner Firma und werde diese Ende September verlassen. Ich habe bisher 16,5 Urlaubstage gehabt, im System hätte ich noch 1,5 Tage zu vergeben. Ich habe aber eigentlich 26 Tage Urlaub. Den Januar habe ich nicht gearbeitet.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Ich weiß, dass ab 6 Monate ich vollen Anspruch hätte, aber auf wie viele Tage? Bis 20, da 5-Tage-Woche oder auf die vollen 26 Tage? Was ist, wenn ich 2 Jobs habe jeweils mit 6 Monaten hintereinander und 26 Tagen?
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=ceil((26/12)*8)-16,5=18. Schon genommen 16,5, also hast du noch 1,5 übrig.
Das mit dem "vollen Urlaubsanspruch" zielt darauf ab, dass du nicht in den ersten Monaten die vollen 26 Tage nehmen kannst, sondern nur anteilig Urlaubsanspruch erwirbst. Später kannst du deinen Jahresurlaub komplett in den ersten Monaten nehmen, wenn du willst und der Arbeitgeber dich lässt (Ts&Cs apply), du erwirbst den vollen Anspruch zum Jahresbeginn. Bei unterjährigem Ausscheiden wird dann wieder zurückgerechnet bzw. der Anspruch beim neuen Arbeitgeber entsprechend gekürzt.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 02.09.2019 10:23]
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Die Rechnung ist mir schon klar, aber du lässt irgendwie den vollen Urlaubsanspruch in der Frage außen vor?
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Schneller "Eintragen" geklickt als den § 4 BUrlG rausgesucht. Siehe edit.
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und was ist damit?
Voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Scheidet Ihr Arbeitnehmer ab dem 1. Juli eines Jahres aus, so erwirbt er automatisch den vollen Jahresurlaub. Diesen kann er in Anspruch nehmen oder ihn sich sogar auszahlen lassen, wenn die Möglichkeit hierzu nicht mehr besteht.
Beispiel: Ihr Arbeitnehmer ist am 1. Januar eingetreten und scheidet zum 31. August aus dem Unternehmen aus. Bis August hat er acht volle Beschäftigungsmonate erworben, was nach dem Zwölftelungsprinzip 20 Urlaubstagen entspräche. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. c) BUrlG hat er jedoch den vollen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben und kann diesen beanspruchen.
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| Zitat von Gore
und was ist damit?
Voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
Scheidet Ihr Arbeitnehmer ab dem 1. Juli eines Jahres aus, so erwirbt er automatisch den vollen Jahresurlaub. Diesen kann er in Anspruch nehmen oder ihn sich sogar auszahlen lassen, wenn die Möglichkeit hierzu nicht mehr besteht.
Beispiel: Ihr Arbeitnehmer ist am 1. Januar eingetreten und scheidet zum 31. August aus dem Unternehmen aus. Bis August hat er acht volle Beschäftigungsmonate erworben, was nach dem Zwölftelungsprinzip 20 Urlaubstagen entspräche. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. c) BUrlG hat er jedoch den vollen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben und kann diesen beanspruchen.
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Ebenfalls ne Frage: Werden die restlichen Tage nicht vom neuen AG übernommen?
Beispiel:
30 Tage Urlaub / Jahr
Ausscheiden Ende September
Bereits genommen: 28
Resturlaub alter AG: 2
Rechnerisch nach Zwölftelprinzip: 30/12*3 --> 7,5
Gibt es jetzt sowas wie eine "Urlaubstageübersicht", die der neue AG vom Alten anfordern kann und somit hat man nur die 2 Tage Urlaub beim neuen AG?
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Liebe Leute ihr vermischt immer BUrlG und Urlaubsansprüche nach Arbeits- oder Tarifverträgen.
Nach BUrlG steht Euch der gesetzliche zu der Rest ist entweder betrieblich/tarifvertraglich geregelt, oder wird halt ggf. einfach ausgezahlt. Alles über dem gesetzlichen muss der neue AG nämlich nicht gewähren. Eine Übersicht über den bisher genommen Urlaub stellt der alte AG normalerweise aus.
Hier bei Hensche findet man eine gute FAQ dafür.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 02.09.2019 11:15]
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Ok, also in meinem Fall hätte ich Anrecht auf 20 Tage und für die restlichen 6 muss ich in den Vertrag schauen.
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Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
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Was soll das überhaupt bedeuten?
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Das ist der Trick um zu sehen, ob die Spagetti gut sind.
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Verschiedene Ansätze initial verfolgen und schauen, welches Konzept sich durchsetzt.
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Jemanden mit (meist haltlosen) Vorwürfen überschütten und darauf hoffen, daß irgendetwas trifft, nehme ich an. Mir fällt da nichts entsprechendes ein.
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| Zitat von DeathCobra
Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
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Rumprobieren bis was klappt
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Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn?
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Das einzige idiom das eine ähnliche situation beschreibt und mir gerade einfällz ist "selbst ein blindes huhn findet mal ein korn", aber das passt natürlich nicht auf den Kontext.
E naaaaa barrags abschaffen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 03.09.2019 12:29]
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Wir deutschsprechende wissen halt was wir tun!
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Probieren geht über studieren eventuell?
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Trial and Error, am mist.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von DeathCobra
Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
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Rumprobieren bis was klappt
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Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von DeathCobra
Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
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Rumprobieren bis was klappt
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Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen
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Formuliers halt aus. Ein passendes idiom gibt's da fürchte ich nicht. Das englische ist jetzt ja nun auch nicht geeignet wenn man niemanden beleidigen will...
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Im Dunkeln herumstochern/Schuss ins Blaue und auf Glückstreffer hoffen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 03.09.2019 12:51]
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von DeathCobra
Haben wir im Deutschen eine ähnliche Redewendung wie "throwing shit at the wall and see what sticks"?
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Rumprobieren bis was klappt
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Ja, das dürfte dem am nächsten kommen, ich würde aber ganz gerne hervorheben, wie unprofessionell rumprobiert wird, ohne direkt zu Leute zu beleidigen
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"Nachdem nun schon einige [kreative] Ansätze getestet wurden..."
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| Zitat von Shooter
Trial and Error am kotigen Loch.
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Weißwesten schon unterwegs? Wird sich jemand mit Immo auf anderen Plattformen kurzschließen und als Proxy neuste News aus s1em Online Life im Hass teilen? Wird der Proxy von irgendwelchen Typen ganz viel Liebe und liebe Dankbarkeit für seine Mühen bekommen? Und wie lange geben die Untergangspropheten der Mitte dem Forum wegen dieser Zeitsperre? Mehr oder weniger als ein Jahr?
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Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! ) |