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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! )
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wenn ein Kreditkarte, rein hyphotetisch bis 08/19 (jetzt kennt ihr alle mein Ablaufdatum *screamemoji*) gültig ist, dann kippt die wirklich erst zum nächsten 1., richtig?
23.08.2019 20:23:18  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Ja, Zum 01.09.2019.

Been there, done that.
23.08.2019 20:31:21  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ja nice! Dann spar ich ja so richtig Urlaubsgepäck ein!
23.08.2019 20:32:59  Zum letzten Beitrag
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fantasio

Arctic
23.08.2019 20:33:01  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
 
Zitat von fantasio

Schön das es Battlefield2 Strahlung-Alpha noch gibt. Soviel Liebe!



<3, ich bin auch immer total glücklich wenn ich meinen Nick sehe .



Ergänzung zur KK. Wenn die neue vor dem Urlaub ankommt würde ich dennoch die neue mitnehmen - better safe than sorry.
23.08.2019 20:34:54  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Jo, werd ich so machen.
23.08.2019 20:35:40  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Wurde dir das mit dem Tropical Island schon erklärt?
23.08.2019 20:38:28  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Wem jetzt, mir?
Ich bin so unbedarft wie ein kleines Kind
23.08.2019 22:33:38  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von El_Hefe

Hmmtja, weiss nicht, mal überlegen. Vielleicht ist es halt doch so, dass die Leute die an der Grenze arbeiten ja einfach n bissel mehr Ahnung davon haben wie man Leute an der Grenze kontrolliert als Bomburella der Internetschlauberger vom Dienst?

Vielleicht weil sie sehen wollen ob Du dabei entspannt lachst und ein bisschen die Augen verdrehst oder ob du plötzlich n bissel angespannter bist. Also so angespannt, wie man sein sollte, wenn du an der Grenze stehst und dein Koffer voller Maschinengewehre aus Koks wäre.

Aber nein, wo denke ich hin, vermutlich sind die einfach alle dumm!


Komm mal runter, die sind nicht blöder als Du. Mit Deiner Methode finden sie aber auch nur die Amateure, die noch nervös werden. So abgebrühte Schauspieler wie Du zucken da nicht mal mehr mit dem Späher.

Ich finde es toll, wenn es an einer Grenze entspannt zugeht. Aber die Fragestellung ist seltsam. Zugegeben, nicht ganz so seltsam, als wenn man dasselbe auf einem Fragebogen fragt.
24.08.2019 8:03:02  Zum letzten Beitrag
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skinni

skinni
 
Zitat von Der Büßer

Sohn (2) hat gestern bei der Schwägerin (deren Familie ist außer Haus, wir loitern dort ein paar Tage herum) hat gestern einen 6000Eur-Sessel an-zerfockelt

Der ist elektrisch in 80 Freiheitsgraden verstellbar, und er hat ihn irgendwie ungünstig hingedreht und dann vehement elektrisch gegen des Sessels furnierten Sockel gefahren. Nun ist in dem Holzsockel eine Kante etwas weggebröselt.

Hab das zunächst mal bei der Haftpflicht eben gemeldet. Die wollten online kaum Angaben. Nix zu Preis etc.

Wie geht's da nun weiter? Schreiner holen, ausbessern lassen wäre mir am liebsten.

Kackenhässliches und abnorm teures Mobiliar...



Kinder sind bis 7 nicht deliktfähig, das zahlen die wenigsten versicherungen, außer ihr habt eine extra abgeschlossen. Ich hoffe du warst nicht ehrlich.
24.08.2019 8:30:07  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Ich kämpfe mal wieder mit dem Verstehen von late stage Behördenlogik. Im Antrag auf Kinderzuschlag findet sich folgende Formulierung:

 

"Ich und mein(e) Partner(in) haben gemeinsam Vermögen von mehr 7.700 Euro oder ich bin alleinstehend und habe Vermögen von mehr als 3.850 Euro."


(Formatierungen übernommen.)

Gut, Szenario: Partner A: hat nix
Partner B: Hat 12.345¤ in Aktien (kein gemeinsames Vermögen)
Gemeinsames Vermögen (aka. Haushaltskonto): 1000¤.
verheiratet, zusammenlebend

Ist in Bezug auf die o.g. Aussage nun "ja" oder "nein" anzugeben?

Ich sage, streng nach den Formulierung: Nein. Keiner ist alleinstehend, und es besteht kein gemeinsames Vermögen >7700¤.

Das ist natürlich die falsche Antwort. Denn die Behörde will selbstverständlich die 12.345¤ des einen Partners einbezogen sehen. (Oder etwa nicht?)

Kann mir bitte jemand erklären, was ich hier falsch verstehe, oder wie man derart barrierefrei formulieren kann?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 25.08.2019 18:52]
25.08.2019 18:50:08  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Gemeinsam und gemeinsames Vermögen ist wohl möglich ein Unterschied.
Ich sag es muss ja angekreuzt werden.
Weil:
Vermögen Person a plus Vermögen Person b > der vorgeschriebenen Summe
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dblmg am 25.08.2019 19:00]
25.08.2019 18:59:39  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von dblmg

Gemeinsam und gemeinsames Vermögen ist wohl möglich ein Unterschied.
Ich sag es muss ja angekreuzt werden


Natürlich muss ja angekreuzt werden. Aber das geht nur aus dem gesunden Menschenverstand hervor, nicht aus der amtlichen Formulierung.

 
Zitat von dblmg

Vermögen Person a plus Vermögen Person b


Quelle bitte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 25.08.2019 19:03]
25.08.2019 19:02:17  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Ich hätte jetzt gedacht dass das selbstverständlich ist, wenn man verheiratet ist.
25.08.2019 19:04:50  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Poliadversum

Ich hätte jetzt gedacht dass das selbstverständlich ist, wenn man verheiratet ist.


Dass nach Heirat die jeweiligen Vermögen automatisch gemeinschaftlich werden? Gott bewahre, nein. Breites Grinsen
25.08.2019 19:06:22  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Da steht ja nicht "gemeinschaftliches" Vermögen, sondern Person A und Person B haben eben gemeinsam (sprich addiert) Vermögen X.
25.08.2019 19:07:36  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Da ihr das beide spontan so zu verstehen scheint, nehme ich mal an, dass genau das die Erklärung ist.

Passt auch ins Bild einer weiteren Formulierung aus dem Bereich:

 
Die Fragen sind generell bezogen auf alle im Haushalt lebenden Personen, also Antragsteller(in), Partner(in), Kind(er) sowie alle
weiteren Personen, die mit im Haushalt leben.



Wenn jetzt also Ehepartner A und B beide nix haben, aber noch mit Random-Guy C zusammenwohnen, und der hat die dicken Kohlen, dann beeinflussen die den Kinderzuschlag-Anspruch des Ehepaars? Was geht denn hier ab? Breites Grinsen

Also bleibt die ursprüngliche Fragestellung: Auf welcher Grundlage werden denn hier die (einzelnen) Vermögen des Haushalts zusammen betrachtet, unabhängig davon, wem sie gehören?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 25.08.2019 19:31]
25.08.2019 19:18:20  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Ich nehme an die unterstellen routinemäßig so etwas wie eine finanzielle Gemeinschaft und gemeinsame Haushaltsführung, es sei denn, man schickt ihnen Fotos mit einem Kühlschrank, in dem jedes Lebensmittel mit "MEINS - FINGER WEG!" - PostIts beklebt ist und man nachweist, dass man die Telefonrechnung nach Gesprächen aufgeschlüsselt unter den Nutzern teilt etc.

Beweislastumkehr halt, sonst würden halt alle Paare das Geld bei einem bunkern und nichts würde je angerechnet.
25.08.2019 19:37:09  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Denke das hier könnte relevant sein:

 
Wer zählt zu den Haushaltsmitgliedern beim Wohngeld?
Bei der Ermittlung des Wohngeldes werden folgende Personen berücksichtigt:

Antragsteller selbst
Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner/ Lebensgefährte
Eltern (auch Stief-, Pflege- und Schwiegereltern)
Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder)
sonstige Verwandte
nicht Verwandte, die aber mit dem Antragsteller in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben
Eine Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft ist im § 7 Abs. 3a SGB II geregelt, demnach muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

wenn Partner länger als 1 Jahr zusammenleben
wenn Partner mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
wenn Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt oder betreut werden (nicht nur gelegentlich)
wenn Partner gegenseitig befugt sind, über Einkommen und Vermögen zu verfügen
Voraussetzung für alle Haushaltsmitglieder ist, dass sie mit dem dem Antragsteller in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus leben und auch dort gemeldet sind.



https://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder.html

Geht hier jetzt zwar um Wohngeld aber ich denke der Haushaltsberiff ist analog.
25.08.2019 19:39:06  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
...
Ja, denke das ist der Trefferblitz. In der Tat handelt es sich beim Kinderzuschlag um eine Sozialleistung (und nicht um happypappy-Familienkassenstuff) und in der Tat eng verwandt mit dem Wohngeld. Daher ist diese Definition der "Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft" vermutlich genau der Punkt. Danke.

 
Zitat von RushHour

Beweislastumkehr halt, sonst würden halt alle Paare das Geld bei einem bunkern und nichts würde je angerechnet.


Klar, das meinte ich oben mit Menschenverstand. Aber erst die Definition des SGB II lässt mich jetzt endlich ruhig schlafen. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 25.08.2019 20:04]
25.08.2019 19:52:10  Zum letzten Beitrag
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tbd

Arctic
Was bedeutet die Abkürzung SR bei Ärzten? Beispiel: SR Dr. Med Peter Kantholz
26.08.2019 14:49:21  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Berlin/Bremen? Dann Senatsrat, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ministerialrat
26.08.2019 14:51:53  Zum letzten Beitrag
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tbd

Arctic
Leider nein, Rheinland-Pfalz
26.08.2019 14:56:18  Zum letzten Beitrag
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Atomsk

Atomsk
Pfeil
laut abkürzungen.de:

SR. Sanitätsrat
Beamtentitel als Zusatz zu Dr.med.
26.08.2019 14:58:03  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Einen Sanitätsrat hätte ich jetzt bei Reinigungsfachkräften erwartet.
26.08.2019 14:58:46  Zum letzten Beitrag
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tbd

Arctic
 
Zitat von Atomsk

laut abkürzungen.de:

SR. Sanitätsrat
Beamtentitel als Zusatz zu Dr.med.




Das klingt plausibel, danke!

siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Sanit%C3%A4tsrat
26.08.2019 14:59:01  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Das ja witzig, hab ich noch nie gesehen. peinlich/erstaunt
Hier war nur ein Rechtsmediziner, der schon seit Jahrzehnten dabei war und früher noch irgendwie am Gericht selbst gearbeitet hat, bis das dann mit dem Institut zusammengelegt wurde, zusätzlich noch"MD", Medizinaldirektor
26.08.2019 18:12:31  Zum letzten Beitrag
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gott.[shake]

AUP gott.[shake] 03.12.2008
Wo/Warum wurde Detok für nen Monat gesperrt?
26.08.2019 19:06:24  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
 
Zitat von gott.[shake]

Wo/Warum wurde Detok für nen Monat gesperrt?


Nighty vermutet: https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=217912&PID=1248372329#reply_1248372329

Zynischer Post über die medial verzerrte Wahrnehmung des Nahostkonflikts (z.B. Palästinenser = Aktivisten, Hamas = Regierung, Raketen = bessere Feuerwerkskörper) und die Prioritäten der Hamas (nicht das eigene Volk) und schon kriegt man den Bannhammer.
Ich find die Sperre total gaga.
26.08.2019 19:13:03  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
Also wenn das der Grund war, muss direkt mal beim glorreichen Che großen Forenbetriebsratsvorsitzenden Beschwerde über mangelnde Transparenz eingereicht werden.

Fände ich auch sehr schwach, einen so offensichtlich sarkastischen Post ohne Kommentar mit einem Monat Sperre abzuwatschen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 26.08.2019 19:16]
26.08.2019 19:16:01  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! )
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