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| Zitat von Phiasm
| Zitat von Che Guevara
Und jetzt zu versuchen da Sperren für andere User rauszulocken, endet meist anders als man erwarten würde.
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Ich versuche genau das Gegenteil, aber schön wie du ablenkst (ich nehme zu deinen Gunsten mal an, dass du wirklich nur ablenken willst). Unterstell mir bitte irgendwelche falschen Absichten um deine eigene Inkonsequenz nicht erklären zu müssen, guter Mod.
Scheiß einfach drauf, es ist offensichtlich, dass du dir selber keine Gedanken zu dem Thema gemacht hast und es auch nicht willst.
| Zitat von KarlsonvomDach
Das Motiv, den Kram hier abzuwürgen, war ja, dass es insgesamt in Richtung Mobbing ging. Daher fand ich das damals auch richtig und nachvollziehbar.
Aber ich habe mir z. B. auch mal eine Sperre gefangen, nur weil ich - ich glaube, es war im News-Thread - auf einen öffentlichen Bericht in den großen Medien hingewiesen/verlinkt habe, in dem es um ihn ging. Das fand ich dann auch ziemlich überzogen. Klar, hier gilt ja immer noch Hausrecht und so, aber so ein bisschen auf den Kontext achten könnte man vielleicht jetzt auch mal wieder. Die Situation im Forum hat sich bei dem Thema so weit abgekühlt, dass man die Zügel mal etwas lockern könnte.
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Gamestarartikel im Allgemeines Gaming wars, wurdest aber erst einen Tag später gesperrt, weil es nicht direkt aufgefallen war, dass du den Artikel gepostet hattest. Erst waren die Leute dran, die dich zitiert haben
Aber zum Glück wurde darauf hingewiesen und du hast deine gerechte Strafe noch bekommen.
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Ich schließe das Thema ab. Regel 31 gilt.
Du kannst gerne bei den Lachsen diskutieren, hier eben nicht. Und da Lockerung nicht funktioniert hat, wird es das eben nicht mehr geben bei dem Thema. So Simpel so easy.
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Ich bin der User der stets verneint. Kucken wir dochmal, mit was für wichtigen Regeln, sich diese Regel den Platz teilt (gekürzt):
| Zitat von dX
pOT-REGELN
- Wenn ihr von jemandem eine PM zu einem Thema mit näheren Informationen haben wollt, dann schreibt ihm das per PM! Im Thread hat dies nichts verloren und wird eventuell geahndet um seitenweisem "Mir auch per PM"-Geposte vorzubeugen.
- Leuten mit Bildung ist die Teilnahme an politischen Threads unter Strafe verboten
- Lex Pling: Blogging im Forum ist untersagt. Wenn ihr jemandem unbedingt detailliert von eurem Leben berichten wollt, ruft eure Mutter an, die freut sich sicher.
- Die Gesetze und Hauptsätze der Thermodynamik sind strengstens einzuhalten.
- Wird "I Want To Break Free" von Queen gepostet (egal ob Video oder Audio), so muss es sich um die Cover-Version der Wildecker Herzbuben handeln.
- Voldemort Name, Thema oder Content jeglicher Art ist verboten, siehe auch hier zum Thema Content
- Radfahrer vs. Autofahrer Diskussionen sind unerwünscht und werden mit Wham!-Folter nicht unter sechs Stunden bestraft.
- Exzessives Trollen ist verboten und wird von den Mods nach Gutsherrenart bestraft
- Verbreitung von Fake-News, in welcher Form auch immer, ist ausdrücklich nicht erwünscht und daher verboten, es sei denn diese sind explizit und gut erkennbar als solche markiert. Ob um irgendeine Agenda zu pushen oder einfach nur für das lol ist egal. Fakten oder draußen bleiben.
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Wir haben also das aktuelle Thema, Thermodynamik, Fake News, Wildecker Herzbuben, und Trolling.
ok.jpeg
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Und ne Biegung auf Voldemort. Jetzt auch einen Alarm bei Voldemort? Blinkt da irgendwo eine Lampe, wenn jemand Voldemort schreibt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 16.10.2019 11:40]
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Verkehrsteilnehmerthread auch illegal? Na um den ists nicht schade.
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| Zitat von monischnucki
Jetzt auch einen Alarm bei Voldemort? Blinkt da irgendwo eine Lampe, wenn jemand Voldemort schreibt?
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Ja, dann klingelts bei den Mods an der Haustür. Nicht so oft schreiben bitte, es nervt.
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Welcher Name ist eigentlich verboten, nur damit ich ihn nicht aus versehen schreibe?
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statixx
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| Zitat von skinni
Welcher Name ist eigentlich verboten, nur damit ich ihn nicht aus versehen schreibe?
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Ha, netter Versuch!
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| Zitat von Che Guevara
Ich schließe das Thema ab. Regel 31 gilt.
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Ist die Diskussion jetzt rum? Nice.
Frage: Hat hier schon mal jemand ein Obdachlosenheim (oder eine Notunterkunft) von innen gesehen und kann berichten wie es da so aussieht?
Es wird ja jetzt so langsam wieder kalt draußen, man sieht aber bis in den tiefsten Winter noch Leute, die lieber auf der Straße schlafen als sich in so ein Heim zu begeben. Es gibt ja so diverse Dokus/sonstige Aufnahmen auf Youtube, die geben aber nicht so wirklich ne Antwort auf die Frage her.
Klar, Alkoholverbot, aber erstens kann man zum Saufen auch raus gehen und zweitens ist nicht jeder Obdachlose auch ein hardcore Alki.
Ich könnte mir vorstellen, dass z.B. ein strenges Regelwerk (v.a. wann man raus/rein darf) bestimmte Leute abschrecken würde, aber das ist reine Spekulation.
/Ah, schon mal ein sinnvolles Video gefunden
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 16.10.2019 15:28]
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Nicht aus erster Hand. Mir wurde allerdings erzählt.
Das Alkoholverbot ist sicherlich auch ein Grund.
Viele haben nach Jahren auf der Straße auch einfach Probleme, mit so einer großen Anzahl an anderen Personen in einem Raum zu sein. Es riecht, es ist laut, man wird wohl häufig beklaut, es gibt Stress.
Insbesondere für Frauen ist so eine Unterkunft eher schwierig.
/Edit nicht gesehen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 16.10.2019 15:33]
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Gibt es in deiner Stadt eine Obdachlosenzeitung? Die berichten da öfter drüber.
Da heißt es dann:
Gibt Streitereien/Gewalt zwischen den Leuten.
Gibt Diebstähle und wenig/keine Möglichkeiten, Besitz zu sichern.
Du hast draußen Zeugs oder Schlaforte, was sonst geklaut wird.
Obdachlose sind auch Menschen, d.h. bspw. die mögen bestimmte Ausländer nicht, die dort schlafen.
Tiere sind nicht erlaubt.
Man darf ggf. nicht mit seinen Freunden zusammen pennen.
Manchmal logistische Gründe: du hast einen guten Bettelplatz in der Stadt und willst den lange ausnutzen, schaffst es dann abends nicht rechtzeitig zur Schlafstelle.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 16.10.2019 15:36]
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| Zitat von Armag3ddon
Gibt es in deiner Stadt eine Obdachlosenzeitung?
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Gibt es, sogar ne relativ große. Könnte man mal mitnehmen.
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Frage für einen Freund (bzw. mehrere Freunde, die mir das mal erklärt hatten) zum Vereinswesen:
Man stelle sich vor, sieben Menschen treffen sich und gründen vier Vereine mit jeweils drei der Menschen als Vorstände. Als nächstes treten die Vereine jeweils den anderen drei Vereinen bei und werden dort zu Vorständen gewählt. Zum Abschluss treten alle Menschen aus den vier Vereinen aus.
Man hat nun also vier Vereine, alle theoretisch handlungsfähig, aber niemand kann beitreten und kein Verein kann etwas tun, weil keine menschlichen Mitglieder mehr vorhanden sind. Somit hat man ein sogenanntes "Vereinswesen" erschaffen.
Ist das überhaupt möglich oder gibt es eine vereinsrechtliche Spitzfindigkeit die das verhindert?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 16.10.2019 19:01]
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Nur wenn es ein eingetragener Verein ist. Ansonsten wäre der Verein nicht handlungsfähig und müsste aufgelöst werden. Glaube ich
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| Zitat von Danzelot
Frage für einen Freund (bzw. mehrere Freunde, die mir das mal erklärt hatten) zum Vereinswesen:
Man stelle sich vor, sieben Menschen treffen sich und gründen vier Vereine mit jeweils drei der Menschen als Vorstände. Als nächstes treten die Vereine jeweils den anderen drei Vereinen bei und werden dort zu Vorständen gewählt. Zum Abschluss treten alle Menschen aus den vier Vereinen aus.
Man hat nun also vier Vereine, alle theoretisch handlungsfähig, aber niemand kann beitreten und kein Verein kann etwas tun, weil keine menschlichen Mitglieder mehr vorhanden sind. Somit hat man ein sogenanntes "Vereinswesen" erschaffen.
Ist das überhaupt möglich oder gibt es eine vereinsrechtliche Spitzfindigkeit die das verhindert?
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Per § 73 BGB muss der Verein mit weniger als 3 Mitgliedern aufgelöst werden.
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| Zitat von Peridan
Per § 73 BGB muss der Verein mit weniger als 3 Mitgliedern aufgelöst werden.
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Der Verein hat doch drei Mitglieder. In Verein A ist Verein B, Verein C und Verein D Mitglied, in Verein B ist Verein A, Verein C und Verein D Mitglied und so weiter.
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| Zitat von Danzelot
| Zitat von Peridan
Per § 73 BGB muss der Verein mit weniger als 3 Mitgliedern aufgelöst werden.
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Der Verein hat doch drei Mitglieder. In Verein A ist Verein B, Verein C und Verein D Mitglied, in Verein B ist Verein A, Verein C und Verein D Mitglied und so weiter.
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Da werden bestimmt natürliche Personen Mitglieder sein müssen
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von Danzelot
| Zitat von Peridan
Per § 73 BGB muss der Verein mit weniger als 3 Mitgliedern aufgelöst werden.
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Der Verein hat doch drei Mitglieder. In Verein A ist Verein B, Verein C und Verein D Mitglied, in Verein B ist Verein A, Verein C und Verein D Mitglied und so weiter.
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Da werden bestimmt natürliche Personen Mitglieder sein müssen
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Wo steht das? Nicht in §73 BGB.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person#Merkmale_juristischer_Personen
Juristische Personen besitzen vier wesentliche Merkmale:
Vorhandensein von Organen: Handlungsfähigkeit erlangen die juristischen Personen erst durch ihre Organe, die aus einer (Einzelorgan) oder mehreren (Kollegialorgan) natürlichen Personen bestehen, die kraft Satzung der juristischen Person für diese handeln und sie durch ihr Handeln unmittelbar berechtigen und/oder verpflichten können.
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Ah, das ist die gesuchte Erklärung warum das nicht geht. Danke!
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| Zitat von indifferent
Ist die Diskussion jetzt rum? Nice.
Frage: Hat hier schon mal jemand ein Obdachlosenheim (oder eine Notunterkunft) von innen gesehen und kann berichten wie es da so aussieht?
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Gibt da ein (insgesamt sehr sehenswertes Video) von Marie Agnes Strack Zimmermann (FDP) und $ick wo dieser über seine Erfahrungen dort berichtet
(ca. ab 1:55 gehts los)
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Das ist sehr erleuchtend. Und sehr aua. Danke Kuh.
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Ich weiß gar nicht, ob ich das schon gefragt habe, aber folgendes Verkehrsszenario:
Meine Freundin fährt mit dem Auto, sieht auf der linken Fahrbahnseite eine Parklücke (senkrecht zur Fahrbahn, für sie "legal" benutzbar). Sie setzt den Blinker links, hält an. Lässt entgegenkommenden Verkehr durch, macht nen Schulterblick und beginnt in die Parklücke einzubiegen. Ein Radfahrer, der sie links überholen wollte, muss bremsen und fällt hin. Es gibt keinen Kontakt zwischen Auto und Radler.
Wer hat Schuld?
Meine Ansicht: Der Radfahrer darf nicht links überholen, wenn das Auto den Blinker links gesetzt hat. Also Schuld beim Radfahrer. Vielleicht Teilschuld des Autofahrers, weil der Schulterblick vllt. nicht gut genug war.
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Du. Weil deine Freundin die Küche verlassen durfte.
/sexism
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| Zitat von MCignaz
Ich weiß gar nicht, ob ich das schon gefragt habe, aber folgendes Verkehrsszenario:
Meine Freundin fährt mit dem Auto, sieht auf der linken Fahrbahnseite eine Parklücke (senkrecht zur Fahrbahn, für sie "legal" benutzbar). Sie setzt den Blinker links, hält an. Lässt entgegenkommenden Verkehr durch, macht nen Schulterblick und beginnt in die Parklücke einzubiegen. Ein Radfahrer, der sie links überholen wollte, muss bremsen und fällt hin. Es gibt keinen Kontakt zwischen Auto und Radler.
Wer hat Schuld?
Meine Ansicht: Der Radfahrer darf nicht links überholen, wenn das Auto den Blinker links gesetzt hat. Also Schuld beim Radfahrer. Vielleicht Teilschuld des Autofahrers, weil der Schulterblick vllt. nicht gut genug war.
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Die Situation ist ziemlich abstrakt so wie du sie darstellst und kann wohl hyopthetisch nicht beantwortet werden. Grundsätzlich darf ein überholender den überholenden nicht behindern, aber das gilt auch umgekehrt. Desweiteren zeigt das setzen des Blinkers eine Absicht an, der Fahrradfahrer wäre also tatsächlich gut beraten diese auch zu beachten, da er in dem Fall beim überholen den zu überholenden ja behindert, ergo trifft ihn da die Schuld. Auf der anderen Seite darf der der überholt wird aber den überholenden auch nicht behindern, sprich, wenn deine Freundin sieht dass der Fahrradfahrer überholt darf sie wiederum auch nicht ihre Absicht erzwingen im Wissen dass sie den Fahrradfahrer dabei behindert. Sollte es in diesem Fall zur Kollision kommen haben beide beteiligten ihre Pflcht nicht wahrgenommen auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten.
Plus, um auf die Praxis zurückzukommen, ein Abbiegen setzt in der Regel auch voraus dass man einspurt. Wenn deine Freundin die Absicht hat links abzubiegen sollte sie auch links der Fahrbahn einspuren, ergo dem Fahrradfahrer rechts den Platz machen dass er in dem Fall auch (legal) rechts überholen darf, das einspuren ist ja gerade deshalb wichtig weil man einen Linksabbieger ja nicht links überholen kann.
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| HAVING REGARD to the ...
RECALLING that the ...
RECOGNISING that it ...
AFFIRMING that the ...
RECOGNISING that cooperation ...
NOTING that Union ...
RECOGNISING that Irish ...
EMPHASISING that in ...
RECALLING the commitment ...
NOTING that nothing ...
UNDERLINING the Union's ...
RECALLING the commitments ...
RECALLING that the ...
NOTING that therefore ...
RECALLING that the ...
ACKNOWLEDGING the need ...
RECALLING the Union's ...
AFFIRMING the commitment ...
DETERMINED that the ...
UNDERLINING their firm ...
RECALLING that Northern Ireland ...
HAVING REGARD to the ...
MINDFUL that the ...
HAVE AGREED UPON the following ... | |
Man liest diese Formulierungen immer wieder. Gibts da eine rechtsverbindliche Bedeutung (vergleichbar mit RFC 2119) oder schreibt man da bloß das Wort hin das gerade stilistisch reinpasst?
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Ich habe beim Lesen auf eine geheime Botschaft gehofft, aber "HRRARNRERNURRNRARADUNHMA" ist mir zu geheim.
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Wo geht man hin, wenn einem 3Dsupply zu doof geworden ist?
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Thema: Erklärbär ( Klugscheisser alle Länder, vereinigt Euch - hier! ) |